Termin: Mit Baby und Banner – der erfolgreiche Sit-Down-Streik in der großen Krise 1936/37

Do., 16. Juli 2009, 19 Uhr
Naturfreundehaus Kalk
Kapellenstr. 9a, (U-Bahn Kalk Kapelle)

In dem Dokumentarfilm “Mit Baby und Banner” (46 min, USA 1978) erzählen neun Frauen die Geschichte des Besetzungsstreiks bei General Motors in Flint / Michigan im Winter 1936/37. Die “Frauen-Notstandsbrigade”, die den Streik von Außen gegen die Angriffe der Bullen und Nationalgarde unterstützte, spielte eine herausragende Rolle dabei, dem Streik zum Erfolg zu verhelfen. Die Konsequenz, mit der diese Geschichte von einer feministischen Historikerinnengruppe aus Sicht der beteiligten Frauen rekonstruiert wurde, stieß in der mittlerweile etablierten Automobilarbeitergewerkschaft UAW nicht auf besondere Gegenliebe – was den Film umso spannender macht. Einleitend werden wir auf die welthistorische Bedeutung dieser Streikwelle in den USA eingehen. Sie ist zugleich eine beeindruckende praktisch-historische Widerlegung des Mythos, in der Krise seien erfolgreiche Kämpfe von Arbeiterinnen und Arbeitern nicht mehr möglich.

Sagenhafte 8 Euro

Ab heute erhöht sich der Regelsatz für ALG-II-Bezieher um sagenhafte 8 Euro von bisher 351 auf 359 Euro. (Das gilt natürlich nur für den Erwachsenen Single. Paare erhalten jeweils nur 90 Prozent des Regelsatzes also 323,10 Euro. Kinder noch weniger!) Die Renten erhöhen sich in den alten Bundesländern um 2,5 Prozent und in den neuen Bundesländern um 3,1 Prozent. Was die Bundesregierung gerne als “Wohltat” im Vorfeld der Bundestagswahlen verstanden sehen möchte, ändert an der Armut von ALG-II-Beziehern und immer mehr Rentnern allerdings wenig.

Nicht einmal die realen Einkommenseinbußen der letzten Jahre werden durch die Erhöhung ausgeglichen. Allein zwischen Januar und September 2008 stiegen die Preise offiziell um 3,1 Prozent an, während die jetzige erste ALG-II-Erhöhung seit zwei Jahren gerade mal 2 Prozent entspricht. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass Menschen mit niedrigerem Einkommen von einer viel höheren Preissteigerungsrate betroffen sind.

Ausbeutung im Sternerestaurant

Hamburg (ots) – Als “elendigliche Ausbeutung” bezeichnet der Enthüllungsjournalist Günter Wallraff die Arbeitsbedingungen im Sternerestaurant Wartenberger Mühle bei Kaiserslautern. In der morgigen Ausgabe des ZEITmagazins beschreibt Wallraff, wie Auszubildende verbal und körperlich von ihren Vorgesetzten malträtiert wurden: Nach Schilderungen der Betroffenen, die von Zeugen bestätigt werden, wurden Auszubildende körperlich schikaniert, beispielsweise mit einem Soßenlöffel geschlagen. Einem der Auszubildenden sollen von Kollegen einmal mehrere Eimer Wasser über den Kopf geschüttet worden sein.

Die Arbeitszeiten der Auszubildenden, die in der Wartenberger Mühle im Jahr 2008 etwa die Hälfte der Belegschaft darstellten, überschreiten bei Weitem die vom Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegten Höchstgrenzen, schreibt Wallraff. So notierte Carsten E., der im August 2007 als 16-Jähriger seine Ausbildung in der Wartenberger Mühle begann, bald darauf eine Wochenarbeitszeit von bis zu 80,5 Stunden – doppelt so viele, wie sein Ausbildungsvertrag vorsieht. “Die gesetzliche Begrenzung wird in der Wartenberger Mühle offensichtlich nicht ernst genommen“, schreibt Günter Wallraff, der diesmal nicht undercover recherchiert hat, in seinem Beitrag.

Schon am ersten Tag musste ich 15 Stunden arbeiten“, sagte eine Kellnerin über den Beginn ihrer Ausbildung. Das viele Stehen und Gehen habe bei ihr dann zu einer Venenentzündung geführt: “Ein Bein war bis zum Knie blau“, berichtet Wallraff, “die Schmerzen waren so stark, dass sie zum Arzt wollte“. Ihr sei dann jedoch gesagt worden, dass sie noch eine Stunde arbeiten müsse. Eine 16-jährige Auszubildende “erlitt am Arbeitsplatz einen Zusammenbruch und musste vom Krankenwagen abgeholt werden, nachdem sie mehrere Tage lang zehn und zwölf Stunden gearbeitet hatte“.

Nachdem die Staatsanwaltschaft aufgrund dieser und ähnlicher Vorwürfe ermittelt hatte, stellte sie am 16. März 2009 das Verfahren gegen den Chefkoch und Geschäftsführer der Wartenberger Mühle, Martin Scharff, ein, “obwohl sie erklärte“, sagt Wallraff, “der Beschuldigte habe gegen das Gesetz verstoßen und die Betroffenen gesundheitlich gefährdet.” Dafür wurde ihm die Zahlung von 5 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung auferlegt.

Martin Scharff war 1991 mit 25 Jahren zum jüngsten Sternekoch Deutschlands gekürt worden, sein Restaurant im Landhotel Wartenberger Mühle wurde vom Guide Michelin mit einem Stern ausgezeichnet, im Gault Millau bekommt es 14 Punkte.

Martin Scharff wollte sich zu den Vorwürfen inhaltlich nicht äußern.

Peter Hartz – Resozialisierung in Bayern

Nachdem der rechtskräftig verurteilte Straftäter Peter Hartz schon mehrere Versuche in seinem Heimatland Saarland unternommen hat, um sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren, soll er es nun in Bayern schaffen. Jedenfalls berichtet das die “Süddeutsche”:

Hartz gegen Hartz IV

Die CSU kümmert sich um die Resozialisierung des verurteilten ehemaligen VW-Vorstands Peter Hartz – der will Arbeitslosen aus der Falle helfen, die seinen Namen trägt.
Von O. Przybilla

Peter Hartz ist wieder da. Eingeladen hat ihn die CSU-Mittelstandsunion nach Ansbach, damit der ehemalige VW-Vorstand seine neue Idee vorstellen kann. Hartz, das ist jener Mann, der den einschneidendsten Sozialreformen in Deutschland einen Namen gegeben hat. Und der im Januar 2007 vom Landgericht Braunschweig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist, wegen Untreue und Begünstigung.

Aber jeder, sagt der Ansbacher CSU-Landtagsabgeordnete Klaus Dieter Breitschwert, habe “doch eine zweite Chance” verdient. Auch der vorbestrafte Herr Hartz. Für dessen Resozialisierung fühlt sich nun offenkundig die CSU zuständig.

Das Projekt Hartz V

Das Thema des Abends könnte man auch als das Projekt Hartz V deuten. Vorgestellt wird ein Konzept, mit dem Langzeitarbeitslosen geholfen werden soll, sich aus der Falle von Hartz IV zu befreien. An eine Weiterentwicklung der Ich-AG sei gedacht, erklärt Hartz, “befreit von deren Kinderkrankheiten”.

Das Projekt hört auf den etwas charmanter klingenden Namen “Minipreneure”. So will Hartz künftig all diejenigen genannt wissen, die nicht mehr einen nach ihm benannten Sozialsatz empfangen, sondern wieder arbeiten sollen. Minipreneure – angelehnt an den französischen Begriff für den Unternehmer: l’entrepreneur.

“Latente Passivität” überwinden

Auf 28 Seiten stellen Hartz und die “gemeinnützige Minipreneure GmbH” ihre Ideen vor. Im Kern geht es darum, mit Hilfe “neuer Erkenntnisse aus der Hirnforschung” ein lokales Netzwerk aus Berufstätigen und Langzeitarbeitslosen zu stricken. In Ansbach, wo Hartz ein Modellprojekt verwirklicht wissen will, sollen Arbeitslose gefunden werden – die in Gruppen angeleitet werden, “ihre latente Passivität” zu überwinden. “Beispielsweise von einem gestandenen Handwerksmeister”, erklärt Hartz.

Seine Idee verstehen nicht alle sofort an diesem Abend. Offenbar, weil sich die Teilnehmer auch miteinander unterhalten sollen, heißt das oberste Ziel in den Gesprächsgruppen “Polylog”. Ein Polylog sei “ein fundamental kokreativer Prozess”, steht auf der Tafel hinter Professor Hartz zu lesen. Im Publikum ruft einer: “Hä?”

Die Claqueure aus der Halle geleitet

Fragen aber sind nicht gestattet. “Wir haben das hier als Vortragsveranstaltung geplant“, begründet das der Abgeordnete Breitschwert. Als Zuhörer jeden Satz mit sarkastischem Beifall quittieren, ruft der CSU-Mann zur Ordnung. Der Beifall diene offenbar allein der Störung, beschwert sich der Abgeordnete. Deswegen mache die CSU-Mittelstandsunion nun von ihrem Hausrecht Gebrauch. Die Claqueure werden von der Polizei vor die Halle geleitet – dorthin, wo ein überaus übel riechender Harzer Käse kredenzt wird, an Knäckebrot. “Hartz IV – das sind wir“, ruft ein Mann mit bunten Haaren.

Wieso eigentlich Hartz beim CSU-Mittelstand in Ansbach? Hartz wollte sein Projekt schon im Saarland starten. Das aber sei an seinem “belasteten Namen” gescheitert, sagt er. In Ansbach dagegen war der Unternehmensberater Fritz Gempel – Mitglied bei Minipreneure – einst Stadtrat und damit Kollege des Kreischefs der Ansbacher CSU-Mittelstandsunion, Klaus Dieter Breitschwert.

“Erhebliche Bedenken”

Gempel hat mich überzeugt“, sagt Breitschwert. Er räume aber ein, dass auch Parteifreunde kritische Fragen zum Hartz-Comeback formulierten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund geht da weiter: Mit Peter Hartz solle in Franken “der Brandstifter zur Feuerwehr” gemacht werden. Das sei “geschmacklos“.

Gempel will der Stadt das Projekt trotzdem schmackhaft machen. Würden sowohl Kommune als auch Arbeitsagentur mitspielen, so könnte es bald losgehen, glaubt Gempel. Die Stadt würde das neue Hartz-Modell “prinzipiell begrüßen”, sagt der zuständige Sozialreferent. Die Arbeitsagentur Ansbach will das Projekt ernsthaft prüfen. Es gebe aber “erhebliche Bedenken“, inwieweit es “finanzierbar und geeignet” sei, Langzeitarbeitslosen eine Perspektive zu bieten – die über das hinausgehe, was auch jetzt schon geschehe, sagt der Behördenchef.

Kein Personal aber bürokratisch

Wenn es um Kritik an Verzögerungen der Antragsbearbeitung oder den Auszahlungen geht, sind die Behörden meist schnell mit dem Hinweis auf personelle Engpässe zur Hand.

Die Hartz IV-Stellen (Jobcenter/ArGen) im ganzen Land klagen immer wieder darüber, dass sie schlicht unterbesetzt seien und der Antragsflut nicht standhalten könnten. Was dagegen erwartet wird, ist die Geduld der Menschen mit Anspruch auf die Transferleistung Arbeitslosengeld II.

Es gibt immer wieder Vorkommnisse, die bei den “Kunden” berechtigte Zweifel an der Arbeitsweise und Neuregelungen aufkommen lassen. So kommt es regelmäßig vor, dass die Argen im Land beispielsweise Änderungsanträge versenden, wenn es um Cent-Beträge aus Zuverdienst bei den Beziehern von ALG II geht oder Leistungen einfach nicht gewähren, obwohl es dafür keinen objektiven Grund gibt.

Natürlich spricht die reine Bürokratie aus Sicht von Experten für die erstere Vorgehensweise. Doch andersherum kann diese Handhabung dahin gehend ausgelegt werden, dass die Behörden allzu streng nach Schema F arbeiten, statt mehr Spielraum für individuelle Bearbeitung unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu nutzen. Dabei könnte gerade dies die Bürokratie abzubauen helfen, die soviel Mehrarbeit geschaffen hat in den vergangenen Jahren.

Hinzu kommt eine weitere Tatsache, die für die Hartz IV-Geschädigten negative Auswirkungen hat. Schließlich entstehen den Kunden der Argen durch den Papierkrieg mit den Behörden Kosten für Porto und Material, die nicht nur häufig über den Streitwerten liegen, sondern auch vom Grundbedarf nicht gedeckt sind. In der Konsequenz müssen sich die ArGen und Jobcenter der Republik daher nicht wundern, wenn sich überall Betroffene zusammen schließen, sich gegenseitig beistehen und gemeinsam die Institutionen aufsuchen, anstatt sich auf langwierige und oftmals aussichtslose Schriftwechsel einzulassen.

Bundesregierung rechnet mit sozialen Unruhen

Leipzig (ots) – Die Bundesregierung stellt sich auf den möglichen Ausbruch sozialer Unruhen als Folge der Wirtschaftskrise ein. Das ist das Ergebnis der Recherchen des Terrorismusexperten Udo Ulfkotte, die der “Leipziger Volkszeitung” (Montag-Ausgabe) vorliegen. Ulfkotte will seine Ergebnisse im morgen (Dienstag) erscheinenden Buch “Vorsicht Bürgerkrieg!” vorstellen.

Nach Ulfkottes Angaben kursieren bei deutschen Sicherheitsbehörden streng vertrauliche Listen, die soziale Brandherde quer durch Deutschland benennen. Sie seien 2005 als Reaktion auf die schweren Unruhen in französischen Vorstädten erstellt worden. Dieser sogenannte “Atlas der Wut” umfasse eine Liste mit 165 Stadtteilen und Orten, in denen Sicherheitsexperten starke soziale Unruhen, Krawalle und Revolten in absehbarer Zeit für wahrscheinlich halten.
Schwerpunkte sind danach das Ruhrgebiet sowie mehrere problembelastete Stadtteile in Hamburg, Bremen, Berlin, Frankfurt,München und Hannover. In den neuen Ländern werden Unruheherde vor allem in Sachsen vermutet. Danach rechnen Staatsschutz und Verfassungsschutz mit der Gefahr sozialer Unruhen vor allem in den Leipziger Stadtteilen Leutzsch und Kleinzschocher und in Dresden-Prohlis und -Pieschen, sowie in Hoyerswerda und Chemnitz-Kaßberg. In Thüringen wird Jena-Nord genannt, in Sachsen-Anhalt Wolfen-Nord und Halle-Silberhöhe, in Mecklenburg-Vorpommern Rostock-Lichtenhagen.

Diese Zusammenstellung liege auch der Bundesregierung vor, die Liste werde mehrmals jährlich aktualisiert. “An diesen Orten brodelt ein explosives Gemisch“, schreibt Ulfkotte. Vor allem die Finanzkrise und die sich verschärfende Arbeitslosigkeit könnten die Spannungen weiter steigern. Staatsschutz und Verfassungsschutz hätten die Spannungsgebiete lange beobachtet. Danach richte sich die Wut wahlweise gegen die Politik, soziale Misstände oder gäre auch zwischen verschiedenen ethnische Bevölkerungsgruppen.

SoVD fordert einen aktiven Sozialstaat

Berlin (ots) – SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Der SoVD richtet sich mit zehn Grundsatzforderungen an die
Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten für die Bundestagswahl
2009. In seinen Wahlprüfsteinen fordert der SoVD einen aktiven
Sozialstaat, der niemand im Stich lässt. Wir fordern eine verstärkte
Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Gerade in Zeiten der
Wirtschaftskrise muss der Sozialstaat als wirksamer Schutzschild für
die Menschen gestärkt werden.

Wir fordern eine entschiedene Bekämpfung von Kinderarmut und
gezielte Maßnahmen gegen die zunehmende Altersarmut. Die Rente mit
67 muss abgeschafft werden, da die Voraussetzungen nicht vorliegen.
Da Ältere auf absehbare Zeit schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt
haben, wirkt die Rente mit 67 wie eine Rentenkürzung und führt zu
mehr Altersarmut. Der SoVD fordert außerdem, dass die ungerechten
Abschläge für Erwerbsminderungsrentner abgeschafft werden. Die
schrittweise Angleichung des Rentenwerts in den neuen Bundesländern
muss endlich beschlossen werden. Damit Geringverdiener von ihrer
Rente leben können setzt sich der SoVD für einen gesetzlichen
Mindestlohn ein. Minilöhne führen zu Minirenten. Der ausufernde
Niedriglohnsektor muss eingedämmt werden.

Der SoVD fordert energische Maßnahmen gegen die Zwei- und
Mehrklassen-Medizin. Wir lehnen den Gesundheitsfonds ab, da er die
Tendenz zur Rationierung medizinischer Leistungen verschärft. Wir
fordern mit Nachdruck, dass der einheitliche Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenversicherung nicht angetastet werden darf. Ein
zentrales Anliegen des SoVD ist die Sicherstellung einer würdevollen
Pflege. Die häusliche Pflege muss gestärkt werden. Die Umsetzung des
neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs darf nicht unter dem Diktat der
Kostenneutralität stehen.

Der SoVD fordert, die Inklusion behinderter Menschen in unserer
Gesellschaft zu verwirklichen. Sie müssen von Anfang an in allen
gesellschaftlichen Bereichen einbezogen sein. Wir setzen uns für die
vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in
Deutschland ein. Eine Schlüsselrolle hat hierbei die inklusive
Bildung: Kinder mit Behinderungen müssen im Regelfall an Allgemeinen
Schulen unterrichtet werden. Ziel ist außerdem mehr qualifizierte
Beschäftigung für behinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt.

Der SoVD fordert eine bedarfsgerechte Neuberechnung der Hartz
IV-Regelsätze. Die Hartz IV-Regelsätze für Kinder müssen den
spezifischen Bedarf abdecken und die gesellschaftliche Teilhabe
sichern. Der massive Einsatz von Ein-Euro-Jobs führt zu einem
Verdrängungswettbewerb für reguläre Arbeitsplätze. Ein-Euro-Jobs
müssen zurückgedrängt werden. Stattdessen müssen andere Formen der
öffentlich geförderten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen stärker genutzt werden.

Der SoVD fordert die Verwirklichung umfassender Gleichstellung und
Chancengleichheit für Frauen in Beruf und Gesellschaft. In
Deutschland verdienen Frauen noch immer 23 Prozent weniger als Männer
in vergleichbaren Tätigkeiten. Diese Lohnungleichheit muss ein Ende
haben. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf fordert der
SoVD den flächendeckenden Ausbau der Kinderbetreuung.

Die Wahlprüfsteine werden mit der Bitte um Beantwortung an die
Parteien gesandt. Die rund 3.000 Orts- und Kreisverbände des SoVD
werden sich mit den Wahlprüfsteinen direkt an alle Kandidatinnen und
Kandidaten des jeweiligen Wahlkreises wenden.

Die SoVD-Wahlprüfsteine und Grundsatzforderungen finden Sie auf
www.sovd.de

Partner von ALG-II-Empfänger muss nicht immer zahlen

Lebt ein Paar erst kurze Zeit zusammen, braucht sich ein Antragsteller vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II – „Hartz IV“) nicht zwangsläufig auf Unterstützung durch seinen Partner verweisen zu lassen.

Das hat das LSG Nordrhein-Westfalen in einem jetzt veröffentlichten Urteil zu Gunsten eines Diplombetriebswirts entschieden. Der junge Mann aus Paderborn hatte für eine viermonatige Übergangszeit zwischen erfolgreichem Studienabschluss und Beginn seiner Beschäftigung Sozialleistungen beantragt. Kurz vor seinem Antrag war er zu seiner Freundin gezogen. Der Träger der Grundsicherung hatte eine Hilfebedürftigkeit des Klägers verneint: Er müsse sich auch das Einkommen seiner Freundin anrechnen lassen, mit der er in einer Bedarfsgemeinschaft lebe (§ 9 II 1 SGB II).

Dieser Argumentation trat das LSG entgegen. Bestehe die Lebensgemeinschaft kürzer als ein Jahr sei das für eine Bedarfsgemeinschaft vom Gesetz über das bloße Zusammenleben hinaus verlangte gegenseitige Einstehen in Not- und Wechselfällen des Lebens („Einstandswille“, § 7 III Nr. 3 c SGB II) im Einzelnen zu ermitteln. Dabei können nach Ansicht des 19. Senats des LSG bei einem Zusammenleben von weniger als einem Jahr nur gewichtige Gründe die Annahme einer Einstandsgemeinschaft rechtfertigen. Ebenso wenig wie das SG Detmold vor ihm sah der Senat einen Einstandswillen des Klägers und seiner Freundin als erwiesen an. Denn beim Antrag auf Hartz-IV-Leistungen im August 2007 seien beide erst seit sechs Monaten ein Paar gewesen und hätten erst anderthalb Monate zusammen gelebt. Zudem habe der Kläger nach Bestehen seines Betriebswirtschaftsdiploms zunächst nur übergangsweise in die gerade einmal 32 Quadratmeter große Wohnung seiner Freundin in Paderborn ziehen wollen, um Miete zu sparen und sich von dort aus bundesweit auf offene Stellen zu bewerben. Über die Ausgaben der gemeinsamen Haushaltsführung hätten beide genau Buch geführt. Das dafür aufgewendete Geld habe ihm seine Freundin, die noch studierte, zunächst nur als Darlehen gewährt und sich später zurückzahlen lassen. Über Konto und Vermögen des anderen hätten sie nicht verfügen können. Allein eine nahe menschliche Beziehung auf engem Raum begründe noch keinen Einstandswillen. Jeder Partnerschaft sei es zuzubilligen, zunächst zu prüfen, ob sie wirklich für einander einstehen wolle. Solange die Partner dies nicht nach außen dokumentiert hätten, sei für die Annahme einer Einstandsgemeinschaft jedenfalls bis zum Ablauf des ersten Jahres des Zusammenlebens kein Raum.

Der Träger der Grundsicherung hatte dagegen argumentiert, die Freundin des Klägers habe ihn trotz eigener beengter wirtschaftlicher Verhältnisse mit erheblichen Summen unterstützt und ihm unter anderem einen Urlaub vorfinanziert. Dies sei typisch für eine Bedarfsgemeinschaft. Zudem habe der Kläger in der Folge mit seiner Freundin weiter zusammengelebt. Das Urteil ist rechtskräftig. (LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 16. 2. 2009 – L 19 AS 70/08)

Termin – Akkumulation durch Enteignung – Einführendes zu David Harvey

Mi., 8. Juli 2009, 19 Uhr
Naturfreundehaus Kalk
Kapellenstr. 9a, (U-Bahn Kalk Kapelle)

Michael Barg gibt eine Einführung in das Denken des marxistischen Stadtgeographen und Wirtschaftstheoretikers David Harvey. Sein Buch “Der neue Imperialismus” ist dabei Referenzpunkt.
Kapital produziert Mehrwert; dieser Mehrwert bildet zusätzliches Kapital. Möglich wurde diese erweiterte Reproduktion durch einen vorgelagerten Prozess, in dem HandwerkerInnen und BäuerInnen gewaltsam ihrer Produktionsmittel enteignet wurden. Besitzlose ProletarierInnen auf der einen, und Unternehmen mit Besitz an Produktionsmitteln auf der anderen Seite waren die Folge. Marx nennt diese Phase der Ablösung des Feudalismus “ursprüngliche Akkumulation” und sieht sie als Voraussetzung, nicht aber als wesentlichen Bestandteil des Kapitalismus mit erweiterter Reproduktion. Harvey folgt der Marxschen Grundannahme, er vertritt jedoch die These, dass Akkumulation durch Enteignung auch in der Phase erweiterter Reproduktion von Bedeutung sei und sich bis heute über Privatisierung, Kapitalmarktkonkurse mit anschließender Zentralisation sowie Eroberungen durch Kriege verwirkliche.

Genosse Seehofer: Kapitalismus ist gescheitert

Bayerns Ministerpräsident Seehofer (CSU) hält den Kapitalismus angesichts der weltweiten Finanzkrise für ebenso gescheitert wie den Sozialismus. Die Wirtschaftsordnung sei genauso “krachend zusammengebrochen wie vor 20 Jahren der Sozialismus“, sagte Seehofer dem “Manager Magazin”.

In den vergangenen Jahren sei zwar immer wieder behauptet worden, Instrumente des Sozialstaats wie die Sozialversicherung, Mitbestimmung in Unternehmen oder Kündigungsschutz seien “von gestern“. Kritiker hätten immer weniger Staat gefordert. Durch die Finanz- und Wirtschaftskrise sei nun aber deutlich geworden, dass dieses “neoliberale Weltbild” an Deutungshoheit verloren habe.

MitmachenAufnahmeanträge gibt es auf der Homepage der Linken

Sanktionen um Atmosphäre des Drucks zu erzeugen

Halle – Die Strafen für ALG-II-Empfänger werden oft nicht wegen mangelnder Arbeitsbereitschaft der Erwerbslosen verhängt. Das hat eine studie des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) ergeben, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. Nur 20 Prozent der Sanktionen wurden verhängt, weil eine angebotene Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme verweigert wurde. Mehr als die Hälfte (54 Prozent) der 2008 verhängten bundesweiten 750.301 Sanktionen gab es für so genannte Meldeversäumnisse. 17 Prozent der Strafen gelten so genannten Pflichtverletzungen, weil Erwerbslose zum Beispiel angeblich zu wenig Bewerbungen schreiben. Bei zu geringer Bewerbungsaktivität treffen Sanktionen häufiger die Frustrierten als die Unwilligen.

«Der hohe Anteil von Meldeversäumnissen als Grund für Sanktionen deutet darauf hin, dass oft eher mangelnde Selbstorganisation als fehlende Arbeitsbereitschaft vorlagen», erklärte IWH-Experte Ingmar Kumpmann. Die Hauptwirkung der Sanktionen bestehe «vermutlich darin, eine allgemeine Atmosphäre des Drucks zu erzeugen, in der die Konzessionsbereitschaft von Arbeitslosen gegenüber potenziellen Arbeitgebern erhöht wird».

Viele Sanktionen würden nicht im Sinne des Gesetzes verhängt. Das  zeige der hohe Anteil erfolgreicher Einsprüche. 2008 wurde gegen jede zehnte Sanktion von den Betroffenen Widerspruch eingelegt. In 37 Prozent dieser Fälle wurden die Strafen voll und bei weiteren vier Prozent teilweise zurückgenommen.

Junge Menschen werden durch das Gesetz nicht nur härter, sondern auch deutlich häufiger sanktioniert. Von den unter 25-Jährigen war Anfang 2009 fast jeder Zehnte schon einmal sanktioniert worden, von den ALG-II-Empfängern 50 Plus jedoch nur 1,4 Prozent. Studien zufolge ist die Arbeitsbereitschaft bei den Jüngeren aber kaum geringer als in anderen Altergruppen.

Die hohe Sanktionsquote der Jüngeren könnte laut IWH mit einer höheren Intensität der so genannten Betreuung erklärt werden. Ende 2008 betreute im Bundesdurchschnitt je ein Behördenmitarbeiter 91 unter 25-Jährige, von den Älteren jedoch 173. Die Wahrscheinlichkeit, sanktioniert zu werden, hat teilweise also gar nichts mit der Arbeitsbereitschaft oder der Person des Betroffenen zu tun!

Jungen Menschen unter 25 Jahren wird der Regelsatz bereits bei der ersten Pflichtverletzung vollständig gestrichen.

CDU will Arbeitsdienst einführen

aus dem Entwurf für ein Regierungsprogramm 2009 – 2013 von CDU und CSU:

925 • Schwerpunkt der Grundsicherung für Arbeitsuchende muss das Bemühen um Qualifizierung

926 und Vermittlung sein. Wir wollen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Anreize zur

927 Arbeit durch die Neuordnung der Hinzuverdienstregelungen sowie eine konsequente Miss-

928 brauchsbekämpfung verstärken. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll grundsätzlich

929 mit einer Gegenleistung verbunden sein.

(Die Zahlen sind die Zeilennummerierungen, die übernommen wurden)
wer sich für den ganzen Entwurf interessiert:
http://wikileaks.eu/leak/cdu-regierungsprogramm-2009-2013-entwurf.pdf

Bemerkenswert finde ich in dem Zusammenhang noch folgende Zitate aus dem Focus dieser Woche.

Focus Nr. 22 22. Juni 2009 Seite 30
Interview mit Peter Ramsauer (CSU)

Die Politik darf nicht nur auf Randgruppen blicken, die von der Gemeinschaft mitgezogen werden.

Focus Nr. 22 22. Juni 2009 S28
Bericht über die Entstehung des Regierungsprogramm 2009 – 2013 von CDU und CSU:

Weitgehend ohne öffentlichen Zwist arbeiteten die Führungsleute seit Monaten an einem geschmeidigen Programm. Die meisten Fachpolitiker aus dem Bundestag wurden dabei konsequent ignoriert. [Hervorherbung durch cers]
Immer wieder haben sich Ronald Pofalla, Merkel-Vertrauter und CDU-Generalsekretär, sowie sein CSU-Amtskollege Alexander Dobrindt in Berlin im Konrad-Adenauer-Haus getroffen.
[...]
Dabei rangen sie weniger um Sachfragen, als vielmehr um Formulierungen. Ob “Mehrwertsteuer” oder “Umsatzsteuer”, ob beide Begriffe oder nur einer Verwendung findet, darüber konnten etwa die beiden Generalsekretäre nach Angabe von Beobachtern “drei Stunden lang” streiten.

Die Operation schwarz-gelb läuft. [Hervorherbung durch cers]

cdulogo

TV-Hinweis: Arbeitslosigkeit, Armut, Abschied ins Abseits

Die Armut verfestigt sich in Deutschland. Heute leben doppelt so viele Kinder in Hartz IV-Haushalten wie 2005. Die Arbeitslosigkeit steigt, ebenso wie die Zahl der Firmenpleiten. Kurzarbeit ist für Millionen Arbeitnehmer der letzte Rettungsanker vor dem Weg ins soziale Abseits. Die Folgen der Wirtschaftskrise bekommen immer mehr Menschen am eigenen Leib zu spüren. Funktionieren in diesen Zeiten trotzdem die Selbstheilungskräfte des Marktes? Oder müssen Manager und Finanzjongleure von einem starken Staat strenger kontrolliert werden?

Darüber diskutiert Michel Friedman mit der bayerischen Arbeits- und Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) und dem Bundesgeschäftsführer der Linkspartei,Dietmar Bartsch.

“Studio Friedman” mit Michel Friedman
N24-Talk am Donnerstag,
25.06.2009, um 23:30 Uhr

Umgehung der Stoppschilder ganz einfach

StoppBonn (ots) – Der Vorsitzende der Piratenpartei Deutschland, Dirk Hillbrecht, hat die Wirksamkeit der in dem neuen Zugangserschwerungsgesetz verankerten Internet-Sperren infrage gestellt. In der PHOENIX-Sendung UNTER DEN LINDEN sagte er am Montagabend: “Was nutzt das Stopp, wenn ich um das Stoppschild einfach drumherum kucken kann? Das ist ja genau der Punkt bei der Zugangserschwernisgesetzgebung: Diese technische Umgehung ist ja ganz einfach möglich.” Wenn man hingegen Inhalte aus dem Netz entferne, dann könne man auch nicht mehr darauf zugreifen, so Hillbrecht. “Das Problem ist, dass mit dieser Stoppschild-Diskussion und mit diesen so genannten Netzsperren eine Infrastruktur und Mechanismen im Internet etabliert werden, die es nachher erlauben, beliebige Inhalte zu sperren“, so der Vorsitzende der Piratenpartei.
Ebenfalls in der PHOENIX-Sendung verteidigte der Staatsrechtler Rupert Scholz (CDU) die neue Gesetzgebung: Die Unterscheidung beim Internet zwischen demjenigen, der die Texte eingebe und dem, der sie abrufe, sei ein wichtiger Punkt. “Das Internet ist international und es ist total anonym (…). Und diese internationale Anonymität führt dazu, dass man Kriminalität nicht auf der Ebene derer, die sie produzieren, wirksam bekämpfen kann.” Deshalb müsse und könne eine nationale Rechtsordnung gar nicht anders reagieren, als dass sie bei bei den Bürgern ansetze, “die unserem Strafrecht direkt unterstehen“. Mit Blick auf Hillbrechts vorangegangenen Äußerungen sagte Scholz: “Mit Ihrer These, zu sagen: Es muss bei den Produzenten oder denen, die das da einspielen, angesetzt werden – damit machen Sie die Tür auf für eine Kriminalität internationaler Art, die wir überhaupt nicht mehr packen können.”

Jetzt sagen Sie nicht, es ist schon wieder Dienstag – denn da wird es politisch topaktuell auf WDR 2: Volker Pispers, seit 25 Jahren auf den Kabarettbühnen der Republik zuhause, wühlt genüsslich im Problemthemenmüll unserer Zeit.

Volker Pispers: Stoppschild (23.06.09)

Termin: Argentinien 2001 – Krise des Geldes und ein sehr moderner antistaatlicher Aufstand

Do., 2. Juli 2009, 19 Uhr
Naturfreundehaus Kalk
Kapellenstr. 9a, (U-Bahn Kalk Kapelle)

Argentinien war ein Testfall für beide Seiten: Der IWF hat ausprobiert, was passiert, wenn sie ein Land in die Krise abrutschen lassen (und hat nach dem Aufstand drohende Kriseneinbrüche in den umliegenden Ländern schnell durch neue Kredite aufgefangen). Von unten entwickelte sich mit dem Aufstand ein Labor sozialer Bewegungen. Monatelang beherrschten Basisdemokratie und antistaatliche Parolen die Szenerie. In großen Versammlungen auf Straßen und in besetzten Betrieben wurden Wege gesucht, das Leben selbst in die Hand zu nehmen.
Die Bewegungen in Argentinien sind längst wieder von staatlicher Vermittlung eingeholt worden. Aber dieser Aufstand hat im kleinen nationalen Rahmen gezeigt, welche Energien und Dynamiken freigesetzt werden können, wenn Geldwirtschaft und Alltagsroutine zusammenbrechen. Wir wollen keinen “Länderabend” veranstalten, sondern anhand der argentinischen Erfahrungen beispielhaft diskutieren, was Hintergrund und Voraussetzungen solcher Bewegungen sind, und worauf sie rauslaufen könnten, wenn sie nicht mehr im nationalen Rahmen gefangen bleiben.

Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

Die Beschwerdeführerin beantragte beim Amtsgericht Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG), um sich mit einem Widerspruch gegen die Kürzung von Arbeitslosengeld II zu wenden. Die Beratungshilfe wurde ihr u.a. mit der Begründung versagt, dass ein vernünftiger Ratsuchender ohne anwaltliche Hilfe Widerspruch eingelegt hätte; es sei der Beschwerdeführerin zumutbar, bei der Widerspruchsbehörde vorzusprechen und deren kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen, auch wenn diese mit der Ausgangsbehörde identisch sei. Der Bescheid werde im Widerspruchsverfahren von Amts wegen überprüft, ohne dass es rechtlicher Ausführungen zur Begründung bedürfe.

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat diesen Beschluss des Amtsgerichts auf die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin hin aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Die Entscheidung verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 20 Abs. 3 GG), wonach eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten auch im außergerichtlichen Rechtsschutz geboten ist. Vergleichsmaßstab ist das Handeln eines Bemittelten, der bei der Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die Kosten vernünftig abwägt . Ein vernünftiger Rechtsuchender darf sich unabhängig von Begründungspflichten aktiv am Verfahren beteiligen.
Für die Frage, ob er einen Anwalt hinzuziehen würde, kommt es insbesondere darauf an, inwieweit er fremde Hilfe zur effektiven Ausübung seiner Verfahrensrechte braucht oder selbst dazu in der Lage ist. Im vorliegenden Fall benötigte die Beschwerdeführerin fremde Hilfe wegen eines rechtlichen Problems, das zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine höchstrichterliche Klärung erfahren hatte.

Entgegen dem Beschluss des Amtsgerichts kann es der Beschwerdeführerin nicht zugemutet werden, den Rat derselben Behörde in Anspruch zu nehmen, deren Entscheidung sie im Widerspruchsverfahren angreifen will. Auch bei einer organisatorisch getrennten und mit anderem Personal ausgestatteten
Widerspruchsstelle entscheidet dann dieselbe Ausgangs- und Widerspruchsbehörde über die Leistungen der Beschwerdeführerin. Es besteht die abstrakte Gefahr von Interessenkonflikten, die die beratungsbedürftige Beschwerdeführerin selbst nicht durchschauen kann. Aus Sicht der Rechtsuchenden ist der behördliche Rat nicht mehr dazu geeignet, ihn zur Grundlage einer selbständigen und unabhängigen Wahrnehmung ihrer Verfahrensrechte im Widerspruchsverfahren zu machen. Im Hinblick auf die prozessrechtlichen Grundsätze der Waffengleichheit und der gleichmäßigen Verteilung des Risikos am Verfahrensausgang im sich möglicherweise anschließenden Gerichtsverfahren darf der Beschwerdeführerin eine unabhängige Beratung nicht vorenthalten werden.

Auch wenn sich im Einzelfall ein objektiver Mehrwert anwaltlicher Beteiligung gegenüber behördlicher Beratung nicht empirisch voraussagen lässt, handelt es sich bei einer zusätzlichen und von außen kommenden Durchsetzungshilfe im Widerspruchsverfahren grundsätzlich um eine geeignete Maßnahme zur Effektivitätssteigerung des Verfahrens.

Dies ist insbesondere wegen des existenzsichernden Charakters des Arbeitslosengelds II von Bedeutung. Wegen der grundsätzlich zeitverzögernden Wirkung des Vorverfahrens und seiner Verbindung zum Klageverfahren ist auf eine möglichst effektive Gestaltung des Vorverfahrens zu achten.

Der fiskalische Gesichtspunkt, Kosten zu sparen, kann nach den dargestellten Gründen nicht als sachgerechter Rechtfertigungsgrund zur Versagung der Beratungshilfe angesehen werden.

Beschluss vom 11. Mai 2009 1 BvR 1517/08

Ist der DGB aufgewacht?

Schön, dass es nun auch dem SPD-getreuen DGB am Beispiel der Ein-Euro-’Jobs’ aufgefallen ist, welche katastrophalen Auswirkungen die Hartz-Gesetzgebung (an der er selbst mitwirkte) hat. (Siehe Einrückung unten) Dabei ist schon seit langem bekannt, dass viele Ein-Euro-’Jobs’ keineswegs zusätzlich und im öffentlichen Interesse sind, sondern reguläre Beschäftigung verdrängen.
Ein Großteil der Ein-Euro-Jobber führt die gleichen Tätigkeiten aus, wie festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – allerdings eben zu absoluten Dumpinglöhnen und ohne sozialversicherung oder Arbeitnehmerrechten. Das Instrument, welches einst Langzeitarbeitslosen angeblich eine vermeintliche Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnen sollte, wird mittlerweile breit eingesetzt, zum einen aus purer Hilflosigkeit der Arbeitsvermittler, aber auch um ihre Macht gegenüber Arbeitslosen auszuspielen, als Kalkül um Löhne zu drücken, wie zum Beispiel im Wachdienst und nicht zuletzt auch, um auch die Arbeitslosenstatistiken zu schönen.
Wir fordern die Bundesregierung nachdrücklich dazu auf, nicht zu versuchen, einige Teile der Hartz-Gesetzgebung zu verschlimmbessern, sondern das ganze Paket gehört komplett in die Tonne. Stattdessen muss ein öffentlicher Beschäftigungssektor eingerichtet werden, wo sozialversicherungspflichtige, rechtlich abgesicherte und freiwillige Beschäftigungsverhältnisse zu existenzsichernden Löhnen für gesellschaftlich notwendige Arbeit geschaffen werden. Das kostet kaum mehr als Ein-Euro-’Jobs’, wenn die Mittel für das Arbeitslosengeld II, für die Unterkunftskosten sowie für die Ein-Euro-’Jobs’ (und hier ist die Verwaltungspauschale für den Träger oftmals höher, als die Aufwandsentschädigung für den 1-Euro-’Jobber’) selbst dazu genutzt werden – bietet aber den Betroffenen eine wirkliche Perspektive.

Die Vermittlung von „ALG-II“-Empfängern in Ein-Euro-’Jobs’ wird nach Erkenntnissen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) von der Arbeitsvermittlung als „ein vermeintlich billiges Allzweckmittel„ in der Arbeitsmarktpolitik benutzt. Das verstoße in „eklatanter Weise“ gegen die Absicht des Gesetzgebers, die Vermittlung in Ein-Euro-’Jobs’ nur als letzte Möglichkeit zu nutzen, kritisiert der DGB in einer Untersuchung, wie die “Hannoversche Allgemeine Zeitung„ berichtet. Im vergangenen Jahr hatten nach der Auswertung 764.000 Langzeitarbeitslose einen Ein-Euro-’Job’. Auch im laufenden Jahr sei der Trend ungebrochen. Allein im April wurden 76.000 Zugänge registriert. Der DGB führt die „übermäßige Nutzung“ auf eine Fehlsteuerung im Gesetz zurück. Die Träger der Arbeitsvermittlung müssten nur die Aufwandsentschädigungen zahlen, während Kommunen und Bund die “Hartz IV„-Kosten tragen. „Gerade in Ostdeutschland“ würden die Ein-Euro-’Jobs’ „bewusst als Marktersatzmaßnahme für vermeintlich oder tatsächlich fehlende andere Beschäftigungs- oder Qualifizierungsmöglichkeiten eingesetzt“, analysieren die DGB-Arbeitsmarktexperten. Auch bei Jugendlichen unter 25 Jahren sieht der DGB umfangreichen Missbrauch mit den Ein-Euro-’Jobs’. Obwohl das Sozialgesetzbuch ausdrücklich vorsehe, dass sie unverzüglich nach einem “Hartz IV“-Antrag in eine Arbeit, eine Ausbildung und erst dann in eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln seien, sehe die Praxis ganz anders aus. Im Januar 2009 befanden sich den Angaben nach 39.898 Jugendliche in Ein-Euro-’Jobs’ – rund 1400 mehr als vor Jahresfrist.

Geringverdiener steigen kaum auf

Köln (ots) - Wer in Deutschland ein geringes Einkommen bezieht, hat es schwer, aus dieser Situation herauszukommen:

Nur für ein Drittel der Menschen, die im Jahr 2003 zur untersten Einkommensschicht gehörten, sah es 2007 besser aus. Dabei schafften von den Erwerbslosen sogar nur 28 Prozent den Aufstieg in eine höhere Einkommensschicht, bei den Vollzeiterwerbstätigen waren es 35 Prozent. Unter Berücksichtigung aller Einflussfaktoren sind die Aufstiegschancen für Menschen ohne Job nur halb so groß wie für Vollzeitbeschäftigte. Der soziale Abstieg ist für Arbeitslose gut 2,5-mal wahrscheinlicher.     

Holger Schäfer, Jörg Schmidt: Einkommensmobilität in Deutschland – Entwicklung, Strukturen und Determinanten, in: IW-Trends 2/2009

Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für Bezieher von ALG II erleichtert

Presse Info 052 vom 17.06.2009

Ab Juli 2009 wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit jedem Arbeitslosengeld II (ALG II)–Bewilligungsbescheid automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ übersenden.

Diese Bescheinigung kann direkt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) übersandt werden. Mit dem neuen Verfahren reduziert sich der Aufwand für die Leistungsbezieher.

Eine gesonderte Vorsprache in den Arbeitsgemeinschaften zum Zwecke der Erstellung von Mehrfertigungen der Bewilligungsbescheide oder Beglaubigungen im Zusammenhang mit Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist damit nicht mehr erforderlich.

Diese Änderung basiert auf einer Neuregelung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages. Bislang musste der GEZ im Original der ALG II–Bescheid oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden.

Über den Antrag auf Gebührenbefreiung entscheidet weiterhin ausschließlich die GEZ.

footerBundesagentur für Arbeit Stand 17.06.2009

Wenn unsoziale Ruhe zu sozialer Unruhe wird

Gestern (15.06.09) wurde das Verfahren gegen die zwei wegen Hausfriedensbruchs und Körperverletzung angeklagten Teilnehmer des ersten Zahltags in Köln am 1.10.2007 gegen Verhängung einer Geldbuße eingestellt.
Nach vierstündiger Verhandlung unter Zuhilfenahme der filmischen Dokumentation der Polizei erwies sich die Anzeige wegen Körperverletzung als völlig haltlos. Die Richterin konnte auch keine fundierte Grundlage für das Hausverbot selbst feststellen. Aber: trotz der ausführlichen Darlegung der Notwendigkeit von Begleitungen, um Rechtsbeugung und Missbräuche, wie sie in den Büros der ArGen passieren, zu verhindern, weigerte sich die Richterin, diesen Kontext anzuerkennen und beharrte auf der Geldbuße. Ihre Begründung: Wenn die Polizei einen auffordert, einen Raum zu verlassen, habe man diesem Folge zu leisten! Am besten man wirft sich sofort unterwürfig auf den Boden und streckt alle viere von sich. Dabei sollte man möglichst noch mit dem Kopf aufschlagen, damit andere weniger zu tun haben. Hilf der Polizei, schlag Dich selbst.

Erklärung zu Beginn des Prozess gegen Kölner Zahltag Mitstreiter von einem Angeklagten

auch die bürgerliche Presse berichtet heute:

090616-BILD

090616-KR

 090616-KSTA

 

Antwort zum KStA
http://www.elo-forum.org/agenturschluss-aktionen/40630-%F6ln-arge-mitte-polizei-%FCtet-jobcenter-5.html
 
und zum Zahltag
http://www.elo-forum.org/agenturschluss-aktionen/40259-zahltag-verteidigen-%96-15-juni-%F6ln.html

„Turbulenzen“ 6. bis 30. Juli

ausstellung__2_2009Die aktuelle Menschheit ruft mehrheitlich über Gedankenkonstrukte und einem daraus resultierenden Handeln Turbulenzen hervor.
Diese zeigen sich auf allen erdenklichen Ebenen.
Gleichzeitig weisen die einzelnen Individuen mehrheitlich die Verantwortung für die hervorgerufenen Turbulenzen von sich.
Die Mehrheit der Menschen handelt Tag für Tag gegen das eigene innere Wissen
und verstößt gegen das eigene innere Gesetz.
Dennoch ist die gleiche Mehrheit erstaunt und verwundert über die hervorgerufenen Phänomene und reagiert ängstlich bis lethargisch darauf.
Der (Rück-)Weg zu innerer und äußerer Harmonie mit sich und allen / allem Anderen war jedoch nie verschlossen…

Mox * 31.12.1957 – seit 1975 in Köln

Zur Ausstellung im Gesundheitsamt kommen folgende Exponate : Malereien, Assemblagen, Collagen und Tonfiguren. aus den letzten drei Jahren

Das Thema der Ausstellung: „Turbulenzen
Öffnungszeiten der Ausstellung: Montag bis Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr
Gesundheitsamt der Stadt Köln
Neumarkt 15-21
50667 Köln
0221 221-24712

Wegbeschreibung abrufen

Erste soziale Unruhen in Berlin

Unbekannte beschädigten in den frühen Morgenstunden des 10. Juni mehrere Jobcenter in Berlin.

Zunächst warfen laut Pressemeldung der Berliner Polizei rund zwölf Vermummte gegen 2 Uhr 40 Steine und Farbeier gegen die Fassade des Jobcenters in der Müllerstraße in Wedding.  Mehrere Fensterscheiben seien zu Bruch gegangen und wurden durch die Farbeier beschmutzt. [Anm.: Was bei kaputten Scheiben ja nicht mehr so schlimm ist oder?]
Gegen 4 Uhr 20 sollen rund acht Maskierte das Jobcenter in der Sonnenallee in Neukölln angegegriffen haben. Durch Steine und mit Farbe gefüllte Flaschen seien auch hier Fenster und Fassade beschädigt worden. Die Täter flüchteten mit Fahrrädern [Anm.: und verhielten sich somit ökologisch einwandfrei ;-) ] Eine Mitarbeiterin eines Reinigungsdienstes stellte gegen 4 Uhr 30 in der Gottlieb-Dunkel-Straße in Tempelhof fest, dass Unbekannte die Glasfront des dort befindlichen Jobcenters mit Steinen eingeworfen hatten.

Vertafelung geht weiter

Neue Osnabrücker Zeitung

Kommentar zu Soziales / Tafeln

Alarmierend: Schätzungsweise mehr als eine Million Bedürftige decken ihren Nahrungsbedarf regelmäßig an Lebensmitteltafeln. Und die Nachfrage wächst: Wöchentlich kommen zu den bislang 2500 Ausgabestellen durchschnittlich zwei hinzu. Die Hilfe durch die Tafeln hat sich längst zu einem Mammutprojekt ausgewachsen. Sogar ein Logistikbeauftragter ist nötig, der koordinieren muss, wie riesige Einzelspenden von bis zu 2000 Paletten Getränke verteilt werden können.

  Zweifellos ist es wichtig, Armen eine Ernährungsgrundlage zu bieten. Genauso wichtig ist es aber auch, den Tafel-Kunden weiter eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Indem etwa am Monatsende noch Geld übrig ist, um mit den Kindern ins Kino oder Schwimmbad zu gehen. Dafür gebührt den 40000 ehrenamtlichen Helfern sowie den Spendern aus Gastronomie, Lebensmittelindustrie und -handel uneingeschränkt Lob. [Anm.: dem schließe ich mich nicht uneingeschränkt an!!!]

  Allerdings muss sich so mancher der generösen Discounter auch fragen lassen, ob er nicht mit einer Abkehr von seiner Niedriglohnpolitik die Zahl der Tafelgänger verringern könnte. Denn zu den Bedürftigen gehören längst nicht mehr nur ALG-II-Empfänger [Anm.: Begriff geändert], Alleinerziehende und Rentner, sondern auch Vollbeschäftigte, deren Einkommen einfach nicht zum Leben reicht. Auch das ist alarmierend.

siehe auch: Bedürftigkeit als Kundenbindung

Müntefering: Hartz IV-Reformen waren richtig

Essen (ots) – Die tief greifende Arbeitsmarktreform von 2003 hat das Land aufgewühlt und viele Sozialdemokraten abgeschreckt. Dennoch: “Es war richtig, was wir da gemacht haben“, bekräftigte SPD-Chef Franz Müntefering gestern im Gespräch mit der WAZ-Gruppe (Donnerstagausgabe). Mit der Reform seien Menschen, die eingeschränkt arbeitsfähig waren “sozusagen stillgelegt” worden: “Stütze und Schluss. Das darf nicht zurückkehren. Das ist auch eine Frage der Würde. Die können noch was.

  Müntefering zeigte sich auch in der Rückschau überzeugt, dass die Politik der Regierung Schröder einiges zur Senkung der Arbeitslosenzahlen beigetragen hat: “Es ist uns immerhin dank der Hartz-Reformen gelungen, die Zahl der Arbeitslosen von fünf Millionen auf 3,2 Millionen zu reduzieren.” Und auch für die Zukunft gebe es Anlass zum Optimismus: “Wenn wir die Finanzkrise überwunden haben, dann können wir an diese positive Tendenz wieder anknüpfen“, sagte Müntefering.

Originaltext:         Westdeutsche Allgemeine Zeitung

Es ist erstaunlich, wie oft das gleiche Lied auf der alten Leier gespielt wird. Für den Rückgang der offiziellen Arbeitslosigkeit war nicht der wirstschaftliche Aufschwung verantwortlich, sondern Hartz IV. Für den Anstieg der Arbeitslosenzahlen ist nicht das Versagen von Hartz IV verantwortlich, sondern der wirtschaftliche Abschwung. Und schon wird angekündigt, dass im nächsten Aufschwung Hartz IV die Zahlen wieder senken würde.
Hallo Herr Müntefering!!! – Das Wahlvolk mag zwar in Ihren Augen blöd sein, aber so blöd auch wieder nicht, wie man an Ihren Wahlergebnissen ablesen kann.

Krise trifft junge und gering qualifizierte Beschäftigte

Die Arbeitnehmer tragen einen großen Teil der finanziellen und sozialen Kosten der Wirtschaftskrise. Vor allem jungen und gering qualifizierten Beschäftigten drohen der Arbeitsplatzverlust und damit das Abgleiten in Armut. Zu diesem Ergebnis kommen die Arbeitsforscher Johannes Giesecke und Philip Wotschack vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) im ersten “WZBrief Arbeit”, einem neuen Service des WZB.

Bis zum Beginn der Krise arbeiteten etwa drei Millionen Arbeitnehmer in unsicheren Arbeitsverhältnissen. Der “WZBrief Arbeit” belegt, dass die Krise die Ungleichheiten zwischen der Randbelegschaft, die in den vergangenen Jahren im Zug der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes entstanden ist, und der Stammbelegschaft der Unternehmen noch verschärft. In schlechten Zeiten dient die Randbelegschaft als Puffer:
Die Betriebe trennen sich zunehmend von Zeitarbeitern und befristet Beschäftigten und schützen damit ihre Kernbelegschaft. Außerdem wird deutlich: Unternehmenspolitische Instrumente wie der Abbau von Überstunden oder Guthaben auf Arbeitszeitkonten nutzen in der Krise vor allem den Unternehmen.

WZBrief Arbeit als PDF