„… ist politisch beabsichtigt.“

„Unlesbare Bescheide, mieser Service: Die dauerhaft schlechte Arbeit der Berliner Jobcenter erlaubt nur einen Schluss: Die Behandlung, die Arbeitslose zu Bittstellern herabwürdigt, ist politisch beabsichtigt.“

Thomas Rogalla – BZ 14.01.2014

Quelle:

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/kommentar-zu-jobcenter-klagen-verhoehnung-der-betroffenen,10809148,25885034.html

Brauchen wir einen sozialen Arbeitsmarkt? Und wenn ja, wer?

Soziale Politik in NRW? Brauchen wir einen sozialen Arbeitsmarkt?

Mit diesen Fragen beschäftigte sich eine Veranstaltung des kath. Bildungswerks Köln und des Caritasverbands der Stadt Köln am 21.11.2012 im Kölner Dom-Forum. Ein KEA war dabei und … interpretiert.

von Reiner Willms

Teilnehmer: Alle etablierten Parteien, das eingeladene Mitglied der Piratenpartei hatte abgesagt. Natürlich wurde, wie immer bei derlei Veranstaltungen, auch nicht ein unmittelbar Betroffener zu dieser Veranstaltung als teilnehmender Diskutant geladen.

Worum ging es in dieser Diskussion? In einer kurzen Zusammenfassung wurde der im NRW-Landtag vorliegende Gesetzentwurf von einem in der Hierarchie der Caritas angesiedeltem Mitarbeiter eine kurze Zusammenfassung und Erläuterung aus Sicht der Caritas zu dem geplanten Gesetz vorgetragen. Es handele sich um ein Programm, in dem vornehmlich „freiwillige“ Langzeitarbeitslose in einen noch zu schaffenden sozialen Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Dabei wurde erläutert, dass die gesetzgebenden Organe auch eine Erweiterung der bisherigen arbeitspolitischen Maßnahmen auch in den bisher durch das  Zusätzlichkeitsgebot  verschlossenen gewerblichen Bereich vorgesehen haben. Die weitergehenden, teilweise einschneidenden mit diesem Gesetzentwurf einhergehenden Paradigmen wurden allerdings dabei unter den Tisch gekehrt, doch dazu später.

Unerträglich. Es begann eine, für einen betroffenen Zuhörer, nahezu unerträgliche Diskussion. Es wurde über die Betroffenen gesprochen, als wenn es sich um lauter behinderte Erwerbslose handeln würde. Dazu wurde teilweise sehr scheinheilig, wohl auch dem nahenden Wahlkampf geschuldet, ausgerechnet von den an der damaligen Gesetzgebung der Hartz-Gesetze beteiligten Parteien, der Ausspruch getätigt, dass man zwar an der damaligen Gesetzgebung beteiligt gewesen, jedoch nicht stolz darauf sei … Dazu verfingen sich die Diskutanten noch in ihrer eigenen von ihnen gesteuerten Negativ-Kampagne und sprachen in Beispielen von den Obdachlosen in der Stadt Köln und blendeten dabei aus, dass diese nur einen geringen Prozentsatz in der Statistik der Erwerbslosen ausmachen.  Ferner konnte man sich des Eindrucks nicht erwehren, Politiker seien weit entfernt von jeglichem Bezug zur tatsächlichen Realität des Arbeitsmarktes. Hier fiel vor allem die völlig absurde Darstellung eines langzeiterwerbslosen Bäckers auf, der mit einem Zuschuss von 75% zum Lohn wieder in den Arbeitsprozess in einer Bäckerei  eingegliedert werden sollte. Abgesehen davon, dass dieses Beispiel völlig ungeeignet ist, weil die Problematik speziell im Backgewerbe völlig anderer Art  ist, wurde dem Erwerbslosen unterstellt, er müsse erst wieder an den Arbeitsprozess gewöhnt werden.

Sozial behindert? Vielleicht unbeabsichtigt, jedoch vom aufmerksamen Zuhörer sofort bemerkt, wurde dann von einem Diskutanten an die unrühmliche Gesetzgebung in den Niederlanden erinnert. Nun sprach man von psychologischen Gutachten, Leistungsbewertungen und Nachweisen sowie insgesamt von der sogenannten Leistungsminderung der betroffenen Erwerbslosen. Die einzige in der Diskussionsrunde positiv herausragende Politikerin – muss man sagen, wie es ist -, Dr. Carolin Butterwegge (Linke), sprach sich entschieden gegen die damit einhergehende weitere Stigmatisierung der Erwerbslosen aus.

Fazit der Veranstaltung: Ein sozialer Arbeitsmarkt in dieser Form geht völlig an der Problematik vorbei und wird nur wieder Mitnahmeeffekte interessierter Arbeitgeber auslösen. Dieses wieder einmal mit heißer Nadel gestrickte Machwerk wird an der eigentlichen Situation bzw. dem Problem nichts ändern, sondern im Gegenteil wieder einmal mehr Steuergelder verbrennen und in den Taschen gieriger sogenannter Maßnahmeträger und Unternehmen verschwinden, ohne einen nennenswerten Effekt auf dem Arbeitsmarkt auszulösen. Die eigentliche Ursache, dass die heutige Arbeitswelt nicht mehr genügend Arbeitsplätze für alle schaffen kann, wurde wieder einmal unter den Teppich gekehrt.

Es wäre also an der Zeit, den Begriff einer solidarischen Gesellschaft – an Stelle eines ’sozialen Arbeitsmarktes‘ – neu zu diskutieren. Statt dessen geht es immer wieder um eine Art Besitzstandswahrung, dass alles so bleibt, wie es ist, nur eben ein wenig – Achtung, jetzt kommt es: – evaluiert. 

Die Institutionen Caritas, Diakonie und andere beschäftigen sich mit „den Armen“ und „die Armen“ wiederum mit sich selbst. Und die Reichen, die Vermögenden? Die beschäftigen sich damit, dass alles hübsch so bleibt, wie’s ist.

Reiner Willms

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Die evangelische Kirche und die menschenverachtenden Systeme

 In einigen Bundesländern ist der 31. Oktober Feiertag. Die evangelische Kirche in Deutschland (EKD) feiert den Reformationstag. Ilse Junkermann, Landesbischöfin in Mitteldeutschland, predigt an diesem Tag in 2011 mehr Mut zum Bekenntnis christlicher Werte und mahnt zudem an, keine gemeinsame Sache „mit menschenverachtenden Systemen“ zu machen, selbst wenn diese demokratisch gewählt worden seien.  

Damit lehnt sich Frau Junkermann ziemlich weit aus dem Fenster, denn die Fragen seien erlaubt, was „menschenverachtend“ denn heißt und was in diesem Zusammenhang der Begriff „Systeme“ bedeuten soll. 

Der Kapitalismus als solches kann ihrerseits weder als „menschenverachtend“, noch als „System“ gemeint sein, denn sonst müsste die EKD laut Junkermann die Zusammenarbeit mit Deutschland aufkündigen und auf die finanzielle Förderung durch Steuergelder verzichten. Tut sie aber nicht. 

Hartz IV – sowohl „System“, als auch „menschenverachtend“ – kann es aus selbigem Grund auch nicht sein. Das Diakonische Werk der EKD hat Hartz IV mit ermöglicht und verdient nicht schlecht daran. 

Was oder wen meint Frau Junkermann? Die „Achse des Bösen“?

Eingliederungsvereinbarungen für Arbeitslose zu wenig individuell

Arbeitsvermittler müssen mit allen Arbeitsuchenden sogenannte Eingliederungsvereinbarungen abschließen. Der Gesetzgeber wollte damit angeblich erreichen, dass die Arbeitslosen besser in den Vermittlungsprozess einbezogen werden. Tatsächlich aber werden sie dazu genutzt, dass Erwerbslose „freiwillig“ Verpflichtungen eingehen, die so per Gesetzt nicht verogesehen werden. Das so genannte „Fördern und Fordern“ ist in den Eingliederungsvereinbarungen häufig nicht ausbalanciert, wie die mittlerweile langjährige Erfahrung zeigt.  Das geht aber auch aus einer am 13.09.2011 veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. „Die Kundenpflichten werden häufig konkret, die Leistungen der Einrichtungen eher vage benannt“, stellen die Arbeitsmarktforscher fest.
 
Nicht selten werde die Anzahl der Bewerbungen festgelegt, die der Arbeitsuchende zu erbringen hat. Zur Anzahl der Vermittlungsvorschläge gebe es jedoch meist keine konkreten Angaben. „Insgesamt folgen die Inhalte der untersuchten Eingliederungsvereinbarungen standardisierten Mustern und lassen einen individuellen Zuschnitt auf die Kundinnen und Kunden vermissen. Sie basieren zudem meistens nicht auf einem gemeinsamen Prozess der Zielfindung“, schreiben die Autoren der IAB-Studie. Mit der Betonung der Kundenpflichten und möglicher Sanktionen folge die Umsetzung der Eingliederungsvereinbarung eher einer bürokratischen Logik als der einer kundenorientierten Dienstleistung, so das IAB. Zudem würden die Studienergebnisse zeigen, dass viele Vermittlungsfachkräfte die Rechtsverbindlichkeit der Vereinbarung nicht deutlich genug erklären.

Die Mehrheit der Vermittler sieht das Instrument der Eingliederungsvereinbarung grundsätzlich positiv. Die gegenseitige Vereinbarung verpflichtender Aufgaben sei nützlich und könne auch den Arbeitslosen dienen. Andere halten dies bei vielen Arbeitslosen nicht für nötig: Ein Drittel der Vermittler in den Arbeitsagenturen äußern sich laut IAB-Studie kritisch zur gesetzlichen Pflicht, mit allen Arbeitsuchenden Eingliederungsvereinbarungen abschließen zu müssen. Von den Vermittlern in den Jobcentern, die für Arbeitslosengeld-II-Empfänger zuständig sind, lehnen 15 Prozent das Instrument Eingliederungsvereinbarung ab.

Die IAB-Studie im Internet: http://doku.iab.de/kurzber/2011/kb1811.pdf.

Arbeitslosenstatistik noch falscher als bisher angenommen

Offenbar werden viele Ältere durch die Arbeitslosenstatistik nicht erfasst. Speziell bei den über 60-Jährigen liegen seit 2001 die Erwerbslosenzahlen deutlich über den Arbeitslosenzahlen. Das zeigt der aktuelle Altersübergangsreport aus dem Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen. Er wurde im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung und des Forschungsnetzwerks Alterssicherung erstellt.

Die IAQ-Wissenschaftler Dr. Sarah Mümken, Dr. Martin Brussig und Prof. Dr. Matthias Knuth haben geprüft, welchen Umfang Beschäftigungslosigkeit am Ende des Erwerbslebens einnimmt. Sie werteten dazu aktuelle Daten der Arbeitslosenstatistik und des Mikrozensus aus. Danach werden für die 60-bis 64-Jährigen seit 2001 kontinuierlich weniger Arbeitslose ausgewiesen als erwerbslos waren. Im Jahr 2004 standen einer Erwerbslosenzahl von 253.000 lediglich knapp 63.000 registrierte Arbeitslose gegenüber.

Die Arbeitslosenzahlen der Bundesagentur für Arbeit sind gerade bei den Älteren nicht unbedingt ein geeigneter Indikator, um die Beteiligung oder Nichtbeteiligung Älterer am Erwerbsleben nachzuzeichnen“, meinen die IAQ-Forscher. Durch die Regelung zum erleichterten Leistungsbezug beispielsweise konnten über 58-Jährige Unterstützung bekommen, ohne in der Statistik als arbeitslos aufzutauchen. „Dass ein Auslaufen dieser Regelung Ende 2007 von einem drastischen Anstieg der Arbeitslosigkeit der Älteren begleitet wurde, ist nicht verwunderlich, sondern legt eher den Blick auf die tatsächliche Arbeitsmarktsituation frei.“

Die Reaktion dürfe jetzt nicht darin bestehen, eine neue statistische Vorschrift zu erlassen, die erneut eine Beschönigung der Arbeitslosenzahlen erlaubt. „Der tatsächlichen Beschäftigungslosigkeit muss mit konkreten Taten entgegen getreten werden“, fordern die IAQ-Wissenschaftler. „Aktive Arbeitsförderung darf Ältere nicht ignorieren“. Dieses Verhalten der Agenturen und Grundsicherungsstellen konterkariere die Appelle der Politik an die Betriebe, Ältere trotz zu erwartender relativ geringer Beschäftigungszeiten einzustellen und einzuarbeiten.

Altersübergangs-Report  –  Archiv

Quelle: idw – Pressemitteilung

Einschulungshilfe für laufendes Schuljahr beantragen

Es gibt zwar einige, die es bereits formlos getan haben, aber alle anderen bekommen jetzt noch mal einen Aufruf dazu.

Kinder mit einem Köln-Pass, die zum Schuljahr 2010/2011 eingeschult wurden, können einen einmaligen Zuschuss für die Anschaffung von Schulmaterialien bekommen. Der Zuschuss wird in einer Höhe von bis zu 100 Euro gezahlt. Dabei müssen Kinder nicht für den gesamten Zeitraum des Schuljahres den KölnPass besitzen. Es reicht auch, wenn der KölnPass nur für einen Teil des Schuljahres gilt. Nach der Genehmigung des städtischen Haushalts durch die Bezirksregierung können die Mittel jetzt ausgezahlt werden.

Entsprechende Anträge sind ab sofort bis zum 28. Februar 2011 schriftlich an das Amt für Soziales und Senioren der Stadt Köln zu stellen.

Um möglichst wenig Zeit zu verlieren, ist zu empfehlen, auf das zur Verfügung stehende Antragsformular zurückzugreifen. Der Vordruck liegt in den Sekretariaten der Grundschulen aus oder kann telefonisch über das Service-Telefon „Einschulungshilfe“ unter der Rufnummer 0221 / 221-30401 oder 221-30402 angefordert werden.

Der Antrag ist dann an folgende Adresse zurückzusenden:

Stadt Köln
Amt für Soziales und Senioren, Köln-Pass (501/114)
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln

Als Nachweis für die Berechtigung des Zuschusses sind beizufügen:

  • Bestätigung der Grundschule auf dem Antragsformular, dass es sich um ein Erstklässlerkind des Schuljahres 2010/2011 handelt
  • Originalbelege aus dem Jahr 2010, aus denen erkennbar ist, dass es sich um Materialien handelt, die zur Einschulung angeschafft wurden; die Belege werden nach Bearbeitung zurückgesandt.

Anerkennungsfähige Schulmaterialien können beispielsweise sein: Ranzen, Turn- und Sportbeutel, Sporthose, T-Shirt, Sportschuhe, Mäppchen, Bleistifte, Buntstifte, Radiergummi, Spitzer, Folienstift, Wachsmalstift, Schere, Klebestift, Kleber, Knete, Deckfarbenkasten, Pinsel, Zeichenblock, Schnellhefter, verschiedene Hefte, Briefblock, Ringbucheinlagen, Sammelmappen (für Zeichnungen, Hefte und ähnliches), Lineal und anderes.

Als Zuschuss bewilligt wird die Höhe des anerkannten Betrages, höchstens jedoch 100 Euro. Das Geld wird auf das auf dem Antrag angegebene Konto gezahlt.

Für Fragen stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service-Telefons „Einschulungshilfe“ zur Verfügung. Informationen findet man auch auf den städtischen Internetseiten. Einschulungshilfe für Schulanfänger  

DU BIST EIN DEUTSCHER DEPP!!!

Erst Papst und jetzt auch noch DAS!

WIR SIND MAL WIEDER DIE DEPPEN DER EU!“

titelte ein deutsches, namenhaftes Massenschmierblatt in großen Buchstaben, am 11. Mai 2010.
Nun bin ich also schon Deutschland, Papst (und somit Vorstandsvorsitzender eine Firma mit vielen potenziellen Kinderfickern) und ein Depp. Vielleicht sollte das ja eine geheime, zeit-historische Trilogie mit Pointe werden und vielleicht hat dieses Volkskäseblatt ja doch Humor. Viel wahrscheinlicher ist aber, dass der Deutsche nun endlich, mit Hilfe der Mainstream-Massenmedien, wieder ein neues Feindbild gefunden hat – die „Pleite-Griechen“.

Nach der sensationellen Versöhnung mit den Niederlanden durch den Gewinn der Bundesliga 2010 durch Louis van Gaal, einem Holländer in Lederhosen und mit Weißbierdusche bei Bayern München, musste schnell ein neues Feindbild her, denn immer nur die römisch-dekadenten Sozialschmarotzer werden auf Dauer ausgelutscht. Das Alles so kurz nach dem wirklich klaren Wahlergebnis bei der NRW-Landtagswahl 2010, dass man auch gleich hätte würfeln können. Es ist gerade ganz schön was los in diesem Land und unserer schönen EU – es braut sich wieder etwas zusammen – und das will gut manipuliert sein.

Seit dem Bankrott von Griechenland kann man wieder stolz darauf sein ein guter, fleißiger, sparsamer, deutscher Arbeiter zu sein mit dem so etwas natürlich nie passiert wäre. Aber liegt es tatsächlich daran das die „Pleite-Griechen“ zu faul zum arbeiten sind und immer nur streiken wollen? Ist es nicht viel mehr eine großangelegte Hetzkampagne gegen eine sozialrevolutionäre Bewegung und ein Ablenkungsmannöver von den Fehlern deutscher Politik?

Ist es in einem kapitalistischen System, in dem die Macht des Stärkeren regiert, verwerflich pleite und somit schlichtweg arm zu sein? Dieses System ist darauf aufgebaut das Irgendjemand den Kürzeren ziehen muss. Das einzige Ziel des Kapitalismus ist der Gewinn. Doch wo es Gewinner gibt, da muss es auch Verlierer geben und wer wachsen möchte, der muss sich etwas einverleiben. Nun hat Griechenland quasi nichts mehr zu fressen und will vom deutschen Kuchen etwas abhaben. Der Deutsche teilt aber offensichtlich nicht gerne, jammert und schimpft den ganzen Tag, säuft Bier, guckt Fußball und schlägt Frau und Kinder.

Merkt ihr was?

Richtig – Die Nation/die Randgruppe über die man hetzen möchte, ist beliebig austauschbar. Es ist viel einfacher die Schwachstellen eines Klischeebildes anzugreifen, anstatt in der Halbzeitpinkelpause, auf dem Weg zum Kühlschrank, oder dem Fußweg zum nächsten roten Zeitungskasten auch mal ein paar Sekunden nach zu denken und sich auch einmal dafür Zeit zu nehmen und zu reflektieren woraus Probleme tatsächlich entstehen. Dann müsste einem eigentlich die Zornesröte und das blanke Entsetzen ins Gesicht steigen – so wie den streikenden „Gammel-Griechen“ jetzt eben. Während sich die griechische Regierung schon darauf freut, die Almosen aus fremden Ländern zu verheizen, ist das untertänige „Fußvolk“ gerade dabei die so genannten „sozialen Brennpunkte“ anzuheizen.

Angesichts ähnlicher Probleme in Deutschland (Arbeitslosigkeit oder moderne Zwangs- und Sklavenarbeit, miese Arbeitsbedingungen, Dumping-Löhne, leere Kassen, steigende Preise, die Abschaffung der Sozial-, Gesundheits- und Rentensysteme, steigende Totalüberwachungs- und Repressionstendenzen durch den Staat usw. usf.) stellt sich die Frage, weshalb hier der Ofen noch nicht brennt?!

Vermutlich weil der Deutsche zu faul und zu dumm ist für den Widerstand und die soziale Revolte. Oder aber er wird manipuliert, radikalisiert, abgestumpft, verroht und dressiert. Was mit den „Pleite-Griechen“ als Nation passiert, dass passiert in Deutschland den „Sozialschmarotzern“, dem gemeinen Pöbel, der so genannten „Unterschicht“ – den Armen. Wenn du arm bist, dann sollst du fleißig arbeiten, konsumieren und beten. Wenn das ausgebeutete Würstchen darauf aber keine Lust mehr hat oder auf Grund von existenzbedrohender Armut nicht mehr in der Lage dazu ist, dann ist es unnütz, überflüssig und eine Belastung für den braven, gehorsamen Steuerzahler der insgeheim wahrscheinlich auch Angst um seine Existenz hat. Dies ist das Ausmaß eines neu-entstehenden, viel diskutierten Sozialrassismus in sehr gefährlichem Ausmaß, da Angst und Hass als zentrale Machtinstrumente geschürt werden.

Lasst euch spalten und beherrschen oder macht die Glotze endlich aus, schmeißt die Käseblätter weg und schaltet eure Gehirne, den gesunden Menschenverstand und eure Harmoniebedürftigkeit an:

Du bist Deutschland – Du bist ein Kinderficker-Papst – Du bist ein rechts-konservativer, radikaler, alkoholabhängiger, geBILDeter, deutscher DEPP!

Ein Hoch der anti-nationalen Solidarität!

Die sinnlosen Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose

so hieß der Titel einer Reportage von report München, die am 18.01. ausgestrahlt wurde.

Hunderttausende Arbeitslose sind in teuer bezahlten Förderungen vom Bewerbungstraining bis zur Weiterbildung. Doch diese Kurse sind oft Zeitverschwendung. Andere Arbeitslose wiederum kämpfen – vergeblich – für eine für sie passende Qualifizierung. report MÜNCHEN über die Willkür der Ämter und die Wut der Betroffenen.

Wer den Bericht verpasst hat kann ihn hier nach lesen oder sogar online sehen. 

Mittlerweile hat auch die Bundesagentur für Arbeit reagiert und zwar wie erwartet. Es ist nämlich alles gaaaanz anders, als report berichtet. Hier die Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 19. Januar 2010 im Wortlaut:

Report München berichtete gestern (18.1.2010) unter der Überschrift
„Schlecht beraten und abgeschoben. Die sinnlosen
Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose“ über angeblich sinnlose
Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Dazu stellt die BA fest:
Es besteht ein grundlegender Unterschied zwischen Maßnahmen der
beruflichen Weiterbildung (die von externen fachkundigen Stellen
zertifiziert werden und zu einem Abschluss führen) und Maßnahmen zur
Aktivierung und beruflichen Eingliederung von Arbeitslosen (die
ausgeschrieben werden und die Chancen von Arbeitslosen bzw.
Arbeitsuchenden auf eine Beschäftigung erhöhen sollen). Darüber hinaus
ist beim Einsatz dieser Maßnahmen zu unterscheiden zwischen dem Vorgehen
der Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Träger der Grundsicherung).
Diese Unterschiede wurden von report München komplett ausgeblendet.
Alles wurde „in einen Topf geworfen“ und pauschal verurteilt.
Richtig ist hingegen folgendes:
Die BA setzt die ihr anvertrauten Beitrags- und Steuermittel
verantwortungsvoll und wirtschaftlich ein. Grundlegend für die
Entscheidung im Einzelfall ist hierbei die Notwendigkeit der Maßnahme im
Zusammenhang mit der Wahrscheinlichkeit, dass die Teilnahme zu einer
Beschäftigungsaufnahme führt.
Erhebungen der BA zeigen, dass auch kurzfristige (bisherige)
Trainingsmaßnahmen erfolgreich sind: So liegt die Eingliederungsquote im
SGB III (sagt aus, welcher Anteil der Maßnahmeabsolventen sechs Monate
nach Abschluss einer Maßnahme in sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung sind) aktuell für Absolventen von (bisherigen)
Trainingsmaßnahmen bei 45 Prozent. Die Eingliederungsquote für
Teilnehmer an Maßnahmen beruflicher Weiterbildung liegt im Rechtskreis
des SGB III mit 55 Prozent sogar noch höher.
Auch die Ausführungen des Arbeitsmarktexperten Stefan Sell dass „erstens
die Leute, so lange die in diesen Maßnahmen sind, nicht mehr als
registrierte Arbeitslose auf(tauchen), das ist natürlich schön für die
Statistik“ sind nicht haltbar. Seit Monaten weist die BA regelmäßig die
Angaben zur Unterbeschäftigung aus. Neben den registrierten Arbeitslosen
fließen hier auch die Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
ein. Die BA stellt somit völlige Transparenz über das tatsächliche
Arbeitsplatzdefizit her.

Ist es nicht niedlich, wie die BA hier die Beweisführung angeht: „Dazu stellt die BA fest
Es ist also davon auszugehen, dass die Feststellung der BA der Beweis für deren Behauptungen darstellt. Das ist fast so, als ob der TÜV-Prüfer sein eigenes Auto prüft oder?

Was aber wirklich bemerkenswert ist, ist folgendes. Die BA gibt im Prinzip zu, dass da jede Menge schief läuft, aber eben nicht in ihrem Aufgabengebiet. Darum bemängelt sie dass in der Reportage alles „in einen Topf geworfen“ und pauschal verurteilt wurde.
Die BA zeigt also mit dem Finger auf die ARGEN, Jobcenter und sonsitigen SGB II – Konstrukte und ruft: „Die waren’s, die waren’s.“ Mal ganz davon abgesehen, ob sie damit Recht hat oder nicht; ganz davon abgesehen, ob die BA mit ihrer Feststellung tatsächlichen den wahren Sachverhalt feststellt oder wissentlich die Unwahrheit schreibt, petzen ist nun wirklich einer Bundesagentur nicht würdig.

Ätsch!

Prekär statt regulär – Hartz IV verändert den Arbeitsmarkt

Wenn ich eine Studie der Bertelsmann-Stiftung bekomme, bin ich grundsätzlich immer sehr skeptisch. Schließlich ist allgemein bekannt, welche Absichten von dort verfolgt werden und dass dies oft unter dem Deckmantel der Wissenschaft in Medien und Politik platziert wird. Trotzdem oder gerade deswegen, möchte ich auf die aktuelle Arbeitsmarktstudie dieser Stiftung eingehen.

Die Zahl der traditionellen Beschäftigungsverhältnisse ist in Deutsch­land seit 2001 im internationalen Vergleich stark zurückgegangen. Dagegen nahm der Umfang von Teilzeitjobs und befristeter Beschäftigung deutlich zu. Dies zeigt eine Studie der Bertelsmann Stif­tung, die gemeinsam mit dem Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) erstellt wurde.

Das so genannte Normalarbeitsverhältnis ist durch eine unbefristete Anstellung in Vollzeit (Arbeits­zeit von 30 Stunden oder mehr) charakterisiert. Nach dieser Definition befanden sich im Jahr 2008 60,1 Prozent aller Beschäftigten im Alter zwischen 25 und 64 Jahren in einem Normalarbeitsver­hältnis. Seit 2001 ist diese Form der traditionellen Beschäftigung um 4,6 Prozentpunkte zurückge­gangen. Im internationalen Vergleich hatten nur Polen und die Niederlande sowie Luxemburg und Malta noch größere Rückgänge zu verzeichnen. Dagegen weisen viele mittel- und osteuropäische Länder, aber auch Großbritannien, Frankreich und Finnland eine Zunahme des Normalarbeitsver­hältnisses auf.

Während in Deutschland in der Industrie traditionelle Beschäftigungsformen nach wie vor dominie­ren, sind diese im Dienstleistungssektor im Vergleich zu anderen Ländern deutlich weniger ver­breitet. Hierzulande ist mit einer Quote von 53,2 Prozent nur gut jeder zweite Arbeitnehmer unbe­fristet und in Vollzeit beschäftigt.

Mit dem Abbau traditioneller Beschäftigungsformen reagiert die Wirtschaft auf gestiegene Flexibi­litätsanforderungen und die erweiterten Möglichkeiten im Zuge der Arbeitsmarktreformen alterna­tive Beschäftigungsarten zu nutzen„, so Eric Thode, Senior Expert der Bertelsmann Stiftung und Co-Autor der Studie. „Der Arbeitsmarkt ist funktionsfähiger, aber auch unsicherer geworden. Die Politik steht vor der Herausforderung, auch im Bereich flexibler Arbeitsverhältnisse mehr Sicherheit zu schaffen, ohne die gestiegene Anpassungsfähigkeit wieder einzuschränken.“

[Aaaaahja: Also die so genannte Anpassungsfähigkeit und damit die unzweifelhaften Vorteile für die Wirtschaft, will Bertelsmann unbedingt erhalten. Wie die lohnabhänig Beschäftigten ihr Zückerchen bekommen, soll die Politik allein lösen]

Der Rückgang des Normalarbeitsverhältnisses ist mit einer schwachen Lohnentwicklung einherge­gangen. Für Geringverdiener mit zwei Dritteln des Durchschnittseinkommens eines Arbeiters in der Industrie stiegen in Deutschland beispielsweise die Nettolöhne zwischen 2001 und 2008 lediglich um 1,6 Prozent. Der Durchschnitt in Europa lag dagegen bei 2,9 Prozent. Als Ursache werden neben einem über weite Strecken unterdurchschnittlichen Wirtschaftswachstum vor allem Struk­tureffekte gesehen, die durch die Schaffung von Teilzeitarbeit und marginalen Beschäftigungsver­hältnissen entstehen. Die Zunahme niedrig entlohnter Arbeitsverhältnisse senkt die durchschnittli­chen Verdienste und vermindert so auch die Zunahme der Nettorealeinkommen.

Der Rückgang von traditionellen Beschäftigungsverhältnissen ist in Deutschland keineswegs ge­schlechtsneutral. Der Anteil von Frauen, die sich in einem Normalarbeitsverhältnis befinden, sank zwischen 2001 und 2008 von 48 auf ca. 43 Prozent und erreichte nach den Niederlanden und der Schweiz den drittniedrigsten Wert unter 28 untersuchten OECD Staaten. Der Vergleich zeigt auch, dass das Normalarbeitsverhältnis bei Frauen stärker als bei Männern zurückgegangen ist. Die Zunahme der Beschäftigung bei Frauen wurde demnach vor allem über Teilzeitarbeit
erzielt.

Hartz IV ist gescheitert

Berlin (ots) – Anlässlich der am 15.12.09 vom Statistischen Bundesamt vorgestellten Armutsquoten warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband vor massenhafter Verarmung und der Verödung ganzer Regionen in Deutschland und übt dabei scharfe Kritik an dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz. In Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise werde sich die Situation dramatisch verschärfen, sollte die Regierung nicht unverzüglich aktiv, nachhaltig und konsequent Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut ergreifen.

Deutschland steht vor einer Zerreißprobe. Wenn wir nicht sofort und massiv gegensteuern, wird der Teufelskreis der Armut in vielen Landstrichen nicht mehr aufzuhalten sein„, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Ohne gezielte Maßnahmen der Armutsbekämpfung werde mittelfristig jede Grundlage für eine gute ökonomische Entwicklung in den betroffenen Regionen zerstört. „Was wir brauchen ist die nachhaltige Verknüpfung von Wirtschafts- und Sozialpolitik mit der gezielten Förderung von Regionen„, fordert Schneider. „Das Geld muss dahin gehen, wo es auch wirklich gebraucht wird und das ist in armen Haushalten und armen Regionen.

Scharfe Kritik übt der Verband in diesem Zusammenhang am Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das Freitag im Bundesrat beschlossen wurde. „Der vorliegende Gesetzentwurf ist armutspolitisch ignorant, sozial ungerecht und wirtschaftspolitisch wirkungslos. Steuergeschenke an Hoteliers und Erben sowie zusätzliche Belastungen für Länder und Kommunen sind das Letzte, was wir in dieser Situation brauchen„, kritisiert Schneider, „Wer nachhaltiges Wachstum will, darf Erziehungsberatungsstellen, Schulen und Altenclubs nicht kaputt sparen.

Als Maßnahmen im Rahmen einer Anti-Armuts-Agenda fordert der Verband die Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze auf 440 Euro und die Einführung eines eigenen bedarfsgerechten Kinderregelsatzes sowie den Ausbau der erzieherischen Infrastruktur vor Ort. Zudem sei der Ausbau öffentlich geförderter, dauerhafter und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zwingend erforderlich. „Wir dürfen die Dinge nicht länger laufen lassen und nur auf die Kräfte des Marktes hoffen. Steuergeschenke allein schaffen keine Arbeitsplätze„, so Schneider.

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Wie die darauf kommen, dass man nur mal eben auf 440 Euro (auch viel zu wenig) erhöhen brauche und alles wird gut, weiß ich auch nicht. Es bleibt dabei: Hartz IV muss weg!

Warum Überprüfungsanträge so wichtig sind

Bei den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wegen Hartz-IV handelt es sich konkret um sogenannte Normenkontrollverfahren, die (Erwachsenen-Regelleistung UND Kinder-Regelleistung „Sozialgeld“, also §§ 20 und 28 SGB II) das Landessozialgericht Hessen und das Bundessozialgericht (in den beiden Fällen betreffend die Kinder-Regelleistung „Sozialgeld“, also „nur“ § 28 SGB II) gemäß Artikel 100 Grundgesetz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben.
Was bedeutet das?

Missbraucht BA die Pressefreiheit?

Irreführende Pressemeldungen und kein Dementi der Bundesagentur für Arbeit

Die BAG Hartz IV zur Interessenvertretung der Erwerbslosen und prekär Beschäftigten in und bei der Partei DIE LINKE hat nach den Pressemeldungen über die Zunahme von Missbrauch recherchiert. Das Ergebnis: Diese Feststellung ist falsch! Werner Schulten, Sprecher der BAG, erklärt Hintergründe auch in einem Interview mit dem Neuen Deutschland.

Die Bundesagentur für Arbeit möchte trotz der Kritik die falschen Pressemeldungen aber nicht richtig stellen.

Unten findet sich das interne Papier der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Missbrauch bei Hartz IV, auf welches in den Beiträgen Bezug genommen wird.

Internes Papier der Bundesagentur für Arbeit

Urteil: Verspätete Abgabe des Antragsformulars für Arbeitslosengeld II führt nicht zur Verwirkung

Der Kläger sprach am 9. Juni 2005 bei der Beklagten wegen der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II vor. Ihm wurde dabei ein Antragsformular ausgehändigt, auf das im Feld „Tag der Antrag­stellung“ der Stempel „9.6.05“ aufgebracht wurde. Persönliche Daten des Klägers wurden an diesem Tag durch die Beklagte nicht erfasst. Am 3. Januar 2006 legte der Kläger sodann das nunmehr aus­gefüllte Antragsformular vom 9. Juni 2005 bei der Beklagten vor. Er gab an, seinen Lebensunterhalt durch das Arbeitslosengeld nach dem SGB III, Erspartes und Darlehen seiner Eltern bestritten zu haben. Der beklagte Grundsicherungsträger gewährte ab 3. Januar 2006 Arbeitslosengeld II; das Be­gehren des Klägers, die Leistungen bereits ab 9. Juni 2005 zu erbringen, wurde von dem Beklagten abschlägig beschieden. Das Sozialgericht hat der hiergegen gerichteten Klage stattgegeben, das Landessozialgericht hat den erstinstanzlichen Gerichtsbescheid aufgehoben und die Klage ab­gewiesen. Der Kläger habe zwar am 9. Juni 2005 wirksam einen Antrag gestellt; die mit dem Antrag geltend gemachten Leistungsansprüche seien aber für die Zeit bis vor dem 3. Januar 2006 durch Verwirkung erloschen. Der Kläger habe nach seiner Antragstellung nichts mehr getan, um seine An­sprüche weiter zu verfolgen. Insbesondere habe er das ausgefüllte Antragsformular erst fast sieben Monate nach der Antragstellung vorgelegt.

Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat der Revision des Klägers im Verfahren B 14 AS 56/08 R am 28. Oktober 2009 nach mündlicher Verhandlung stattgegeben und den der Klage stattgebenden Gerichtsbescheid des Sozialgerichts wiederhergestellt.

Dem Kläger steht für den Zeitraum ab dem 9. Juni 2005 ein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu. Er hat am 9. Juni 2005 (gemäß § 37 SGB II) wirksam einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gestellt. Das Landessozialgericht ist zu Unrecht davon ausgegangen, dass der Anspruch des Klägers für den Zeitraum bis zur Vorlage des aus­gefüllten Antragsformulars entsprechend § 242 BGB verwirkt sei, weil der Kläger nach der Antrag­stellung seine Ansprüche nicht weiter verfolgt habe. Gemäß § 16 Abs 3 SGB I muss der Grund­sicherungsträger darauf hinwirken, dass der Antragsteller unverzüglich klare und sachdienliche An­träge stellt und unvollständige Angaben ergänzt. Für den an­tragstellenden Bürger besteht im Ver­waltungsverfahren die Verpflichtung mitzuwirken. So kann nach § 60 SGB I von dem Antragsteller verlangt werden, bestimmte Beweismittel zu bezeichnen und auf Ver­langen des zuständigen Leistungs­trägers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzu­stimmen. § 66 SGB I sieht bei fehlender oder nicht recht­zeitiger Mit­wirkung die Sanktion der Leistungsversagung vor, wenn die dort genannten Voraus­setzungen erfüllt sind. Der beklagte Grundsicherungsträger hätte sich dieser Instrumente des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens bedienen müssen, die hier einen Rückgriff auf das Rechtsinstitut der Verwirkung ausschließen.

Hinweis zur Rechtslage:

§ 37 SGB II
(1) Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden auf Antrag erbracht.
(2) Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. …

§ 41 SGB II
(4) Satz 4: Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden.

§ 16 SGB I
(3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass unverzüglich klare und sachdien­liche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.

§ 66 SGB I
(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich er­schwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. …

Veränderte Lebenslage – ArGe muss erneut aufklären

Eine Familie, die Arbeitslosengeld II bezieht, muss vom Grundsicherungsträger erneut über die Unangemessenheit ihrer Unterkunftskosten belehrt werden, wenn sich ihr Wohnbedarf durch die Geburt eines Kindes erhöht hat. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Grundsätzlich haben Empfänger von Grundsicherungsleistungen nur Anspruch auf Übernahme ihrer tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, wenn diese angemessen sind. Lediglich für eine Übergangszeit, in der Regel sechs Monate, werden zu hohe Unterkunftskosten übernommen, um dem Hilfebedürftigen Gelegenheit zu geben, sich eine preiswertere Wohnung zu suchen. Dies setzt allerdings voraus, dass dem Hilfebedürftigen der für seine Familie angemessene Mietpreis bekannt ist.

Der Sozialhilfeträger hatte die Frau 2002 zu Beginn des Leistungsbezugs darüber aufgeklärt, dass die Wohnung für sie und den älteren Sohn  zu teuer sei. Zwei Jahre später, im Herbst 2004, wurde der zweite Sohn der Klägerin geboren. Der Grundsicherungsträger legte für die Zeit nach Einführung des Arbeitslosengeldes II („Hartz IV“) zum 01. Januar 2005 der Leistungsberechnung lediglich die für drei Personen als angemessen erachtete Kaltmiete zugrunde. Die Kläger seien bereits während des Bezuges von Sozialhilfe hinreichend darüber aufgeklärt worden, dass ihre Wohnung zu teuer sei.

Dem ist das Landessozialgericht entgegen getreten. Die Kläger haben wegen der Geburt des zweiten Kindes Anspruch auf eine größere Wohnung als zum Zeitpunkt der Belehrung durch den Sozialhilfeträger. Der Grundsicherungsträger hätte dies daher zum Anlass nehmen müssen, die Kläger auf den nunmehr für sie geltenden Mietpreis hinzuweisen. Da dies nicht geschehen ist, haben sie weiterhin Anspruch auf Übernahme ihrer tatsächlichen Kaltmiete.

  • Landessozialgericht Rheinland-Pfalz; Urteil vom 21.04.2009
    [Aktenzeichen: L 3 AS 80/07]

Verspätete Erbschaftszahlung mindert Anspruch auf ALG II

Im Alter von rund 43 Jahren darf ein ALG-II-Bezieher auch 6500 Euro auf dem Sparkonto haben – ohne, dass das seinen Anspruch mindert. Schließlich gibt es ja ein Schonvermögen. (Grundfreibetrag: für Leute bis 20 Jahre: 4.100 €;  für Leute ab 21 Jahre, die 1948 oder später geboren sind: 150 € pro Lebensjahr)

Anders ist es aber, wenn er diese 6500 Euro erbt. Das Sozialgericht Koblenz entschied in einem solchen Fall: Hier gilt das Erbe als „Geldzufluss“ – und wird als Einkommen für zwölf Monate betrachtet. Im Klartext: Die 6500 werden durch 12 Monate geteilt, was einem monatlichem Einkommen von rund 542 Euro entspricht. Die Sozialbehörde kürzte die monatlichen Leistungen an die Klägerin entsprechend.

Die Frau war dagegen der Meinung, die Erbschaft sei kein Einkommen, sondern Vermögen. Das aber sei so gering, dass es bei der Berechnung der Leistungshöhe nicht berücksichtigt werden dürfe.Das Sozialgericht sah die Sache anders. Das Gericht betonte, Vermögen sei rechtlich betrachtet nur, was der Hilfeempfänger bei Beginn der Bedarfszeit bereits besitze. Als Einkommen gelte dagegen alles, was der Betroffene während dieser Zeit wertmäßig zusätzlich erhalte. Daher habe die Behörde die Erbschaft zu Recht als Einkommen gewertet.

Im verhandelten Fall für den Erben besonders ärgerlich: Der Erbfall war bereits eingetreten, bevor er selbst zum ALG-II-Empfänger wurde. Lediglich die Auszahlung des Erbes hatte sich verzögert. Bei pünktlichem Erbantritt wäre die Erbschaft zum Schonvermögen gerechnet worden, hätte auf das ALG II keinen Einfluss gehabt.

Die Richter: Allein der Zeitpunkt der Auszahlung zählt (Az.: 6 AS 1070/08).

CSU-Politiker Uhl: „FDP will billige Arbeitskräfte aus dem Ausland“

Köln (ots) Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, hat eine Liberalisierung des Ausländerrechts abgelehnt. „Die FDP hat ein großes Interesse daran, willige und billige Arbeitskräfte aus dem Ausland zu bekommen – aus kommerziellen Gründen„, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstag-Ausgabe) mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen. „Das werden wir angesichts steigender Arbeitslosenzahlen nicht zulassen.

Gleiches gelte für Korrekturen beim Waffenrecht. Wenn die Liberalen davon ausgingen, dass die Polizei zu Kontrollzwecken gewaltsam in die Wohnungen von Waffenbesitzern eindringen könne, dann sei das „dummes Zeug„, betonte der CSU-Politiker. Die FDP verstehe das Gesetz falsch.

Hartz-IV: Anrecht auf volle Übernahme von Beiträge bei privater Krankenversicherung

Das Sozialgericht Gelsenkirchen entschied, wie heute bekannt wurde, am 02.10.2009 durch Eilbeschluss (S 31 AS 174/09 ER), dass ALG II – Empfänger ein Anrecht auf die volle Übernahme ihrer Beiträge für die private Krankenversicherung im Basistarif haben. Hintergrund ist, dass aufgrund der Gesundheitsreform 2007 ab 01.01.2009 die vormals privat krankenversicherten ALG II – Empfänger nicht mehr gesetzlich krankenversichert sind und in der PKV bleiben müssen. Aufgrund der unzureichenden Übernahmeregelung in § 12 Abs. 1 c Versicherungsaufsichtsgesetz verbleibt jedoch eine Lücke von mindestens 155 €, die aus dem Regelsatz aufzubringen ist. Da die betroffenen Personen dies nicht können, ruht der Versicherungsschutz wegen Zahlungsverzuges. Zudem sehen sie sich den Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Versicherungsunternehmen ausgesetzt. Diesem unzumutbaren Zustand hat das Sozialgericht Gelsenkirchen einen Riegel vorgeschoben und die Regelung des § 26 Abs. 2 Nr. 2 SGB II für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte, deren Beiträge ohne Begrenzung übernommen werden, analog angewandt. Es läge, so das Gericht, eine systemwidrige Belastung der Betroffenen vor, die mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar sei.

Abwrackprämie in Sachsen-Anhalt anrechnungsfrei

Halle, 25. September 2009

Wie schon zuvor das Sozialgericht Magdeburg hat auch das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt jetzt entschieden, dass die Abwrackprämie nicht als Einkommen auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden darf. Es sei eine zweckbestimmte Einnahme, mit der die Bundesregierung den Absatz von Neuwagen fördern wollte. Würde die Prämie angerechnet werden, hätten die Leistungsbezieher nicht zum Kauf eines Neuwagens motiviert werden können. Auch stehe die Prämie nicht für den Unterhalt zur freien Verfügung, da sie wirtschaftlich betrachtet in die Bezahlung des Neuwagens einfließe. Das neue Auto sei nicht als Vermögen zu verwerten gewesen, da es den vermögensgeschützten Wert von 7.500 Euro nicht erreiche.

Landesozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. September 2009, L 2 AS 315/09 B ER, rechtskräftig.

Hintergrund:
§ 11 SGB II Zu berücksichtigendes Einkommen
(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert …
.
(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen .Einnahmen, soweit sie als zweckbestimmte Einnahmen…einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären…

Hier findet Ihr das Urteil des LSG: http://die-linke.de/fileadmin/download/kommunal-antragsdatenbank/Download_-_Kommune/LSG_L_2_AS_315-09_B_ER.pdf

Paritätischer warnt schwarz-gelb

Berlin (ots) – Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnt die zukünftigen Koalitionspartner CDU/CSU und FDP davor, durch Leistungskürzungen die soziale Spaltung in Deutschland weiter zu verschärfen. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage bestehe aktuell keinerlei Spielraum für Steuererleichterungen. Prioritäten müssten vielmehr im Bereich der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Familienpolitik liegen, fordert der Verband in einer 10-Punkte-Agenda.

  „Deutschland steht vor der größten Zerreißprobe seit Gründung der Bundesrepublik und ist sozial gespalten wie nie zuvor. Gerade in diesen schwierigen Krisenzeiten brauchen wir eine Sozialpolitik mit Rückgrat und Augenmaß. Die neue Regierung wird sich daran messen lassen müssen, ob sie sich für die umfassende Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger einsetzt und echte Chancengleichheit herstellt„, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen.

  Der Verband sieht insbesondere im Bereich der Arbeitsmarktpolitik akuten Handlungsbedarf. „Wir sind schlecht vorbereitet auf den drohenden Anstieg der Arbeitslosigkeit nach Auslaufen der Kurzarbeiterregelung. Wenn jetzt nicht gehandelt oder an den falschen Stellschrauben gedreht wird, steuern wir geradewegs in die nächste Krise. Wer in dieser Situation mit der Idee einer Lockerung des Kündigungsschutzes liebäugelt und großmundig Steuererleichterungen verspricht, handelt grob fahrlässig„, warnt Hauptgeschäftsführer Schneider.

  Der Paritätische fordert in einer sozialpolitischen 10-Punkte-Agenda unter anderem die Neuordnung der arbeitsmarktpolitischen Zuständigkeiten zu Gunsten der Kommunen sowie den Ausbau öffentlicher Beschäftigungsangebote. Ferner sei eine sofortige Anhebung der Hartz IV-Regelsätze auf 440 Euro und die Einführung eines eigenen Kinderregelsatzes notwendig, um gesellschaftliche Teilhabe für alle gewährleisten zu können. Eine Erhöhung des Kindergeldes und die Anhebung der Freibeträge bei Bezug von Grundsicherungsleistungen, unter anderem für Einkommen aus der Altersvorsorge, gehören ebenfalls zu den aus Sicht des Verbandes besonders drängenden Maßnahmen.

10-Punkte-Agenda.pdf

Unkenntnis von Überzahlung beruht nicht auf grober Fahrlässigkeit

Unkenntnis von Überzahlung beruht nicht auf grober Fahrlässigkeit
Ist für Bezieher von Arbeitslosengeld II anhand der Bewilligungsbescheide nicht ohne weiteres erkennbar, dass die Grundsicherungsbehörde Einkommen unzureichend angerechnet hat, darf die Behörde Überzahlungen für zurückliegende Zeiträume nicht zurückverlangen. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden. [Aktenzeichen: S 28 AS 228/08]
Im zugrunde liegenden Fall verlangte die Arbeitsgemeinschaft Märkischer Kreis (ARGE) von einer dreiköpfigen Familie aus Hemer die Erstattung von 2314,- Euro an Leistungen nach dem SGB II. Die ARGE hatte über einen Zeitraum von zwei Jahren mehrere Neuberechnungsbescheide erlassen, weil die Eheleute über wechselnde Beschäftigungen und Einkommen verfügten. In diesem Zusammenhang vergaß der Sachbearbeiter, das Kindergeld für die Tochter auf deren Leistungsanspruch durchgehend anzurechnen….

Sind ARGE-Geschäftsführer Gesetzlose*?

* Laut wikipedia wird als Gesetzloser (engl. outlaw)
ein Ausgestoßener, Verbrecher, Vagabund etc. bezeichnet,
der von der allgemeinen Gesellschaft abgesondert ist.

 

Seit dem 12 Februar 2009 kann man in diesem Blog unter der Überchrift „Das Gesetz bin ich – wie ArGe-Geschäftsführer die Muskeln spielen lässt“ nachlesen, wie sich der Geschäftsführer der Kölner ARGE so im Umgang mit Recht und Gesetz gebärdet. Dabei wird unter anderem sein „Angriff auf die Pressefreiheit“ dokumentiert.

Wer den Links folgt, kann feststellen, dass ihm das noch nicht viel gebracht hat, denn der Artikel Holzhammermethoden steht nach wie vor auf der Homepage der KEAs und ist in unzähligen Foren gespiegelt. Aber das nur zur Einleitung, denn diverse Meldungen und Nachrichten aus der Republik lassen den Schluss zu, dass es sich bei Müller-Starmann nicht um einen Einzeltäter handelt, der augenscheinlich mit dem Gesetz auf Kriegsfuß zu stehen scheint.  Die Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau Gegenwind e.V. veröffentlichte eine Pressemitteilung in der sie schildert, wie dort der Geschäftsführer mit Gesetzen und geltendem Recht umgeht.

Geschäftsführer der ARGE Zwickau Stadt, Herr Große, verweigert Beistände und Hilfe in Notsituation.
Eine Zwickauerin, der die Zahlung der Kosten der Unterkunft eingestellt
wurde, war Mitte des Monats mittellos. Deshalb wandte sie sich an den Verein:
Gegenwind e.V. Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau. Der organisierte 2
Beistände, die bei der ARGE ihre Forderung nach schneller Hilfe unterstützen sollten.

Nachdem der Termin beim Sachbearbeiter zu keinem Erfolg geführt hat, nicht
einmal ein Lebensmittelgutschein wurde angeboten, wandte man sich an den
stellvertretenden Geschäftsführer, Herrn Barth. Der leitete offensichtlich
die Anfrage an Herrn Große, den Geschäftsführer weiter. Herr Große bat die
Kundin zu sich ins Büro, allerdings ohne Beistand. Verständlicherweise
bestand die Kundin auf ihren Beistand.

Daraufhin erklärte Herr Große, dass er mit diesen Beiständen nicht spreche.
Er braucht keine Beistände. Schließlich könnte man ihm vertrauen und bei dem Gespräch wäre auch noch die Justitiarin der ARGE anwesend.

In § 13 SGB X, Bevollmächtigte und Beistände ist klar geregelt, dass ein
jeder Bürger das Recht auf Beistand im Amt hat. Über dieses Gesetz versucht
sich Herr Große hinwegzusetzen und installiert sein eigenes Recht, indem er
Beistände für sich ausschließt. An dieser Stelle wäre auch zu hinterfragen,
wie dann die übrigen Gesetze eingehalten werden, wenn schon hier mit klarer
Aussage ein Gesetz ignoriert und eine dringend gebotene Hilfe verweigert
wird.

 Quelle: Gegenwind e.V. Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau

Tatsächlich reagierte der Große Geschäftsführer … äh … Geschäftsführer Große darauf. Lest Euch durch wie: Großes Schreiben (Das ist die grammatikalisch richtige Form des Genitivs, auch wenn’s komisch wirkt)

Mehr zum Sachverhalt auch hier: http://meine-sicht.blog.de/2009/08/25/arrogant-ueberheblich-6821892/

Insofern kann man zu der Überzeugung kommen, dass obige wiki-Definition stimmt. Doch werden im entsprechenden Artikel einige Beispiele berühmter Gesetzloser genannt, die den Reichen nahmen und den Armen gaben. Damit darf man ARGE-Geschäftsführer nun wirklich nicht gleich stellen und darum verlinke ich auch ausnahmsweise nicht auf den Wikipedia-Artikel.

Klaus Müller-Starmann ist jetzt bei Facebook.

Rente mit 69 ist eine sozialpolitische Geisterfahrt

Die Bundesbank fordert bis 2060 das Rentenalter auf 69 anzuheben.

Rente mit 69? Phantasielose Debatte

Richtige Idee zum falschen Zeitpunkt

Rente mit 69: Rechnung zur Unzeit

und viele andere Quellen.

Dazu erklärt
SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Die Rente mit 69 ist schlichtweg unverantwortlich: Schon die Rente mit 67 wird nicht zu einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit,  sondern zu einer Vergrößerung der Lücke zwischen Berufsaustritt und  Renteneintritt führen. Die Folgen sind absehbar: Die  Vorruhestandsarmut wird sich vermehren – und in der Folge auch die  Altersarmut.

Jüngste Zahlen der Bundesregierung belegen: Nur 7,4 Prozent der  63- bis 65-Jährigen gehen unmittelbar vor der Rente einer  sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach. Die dramatische  Arbeitsmarktlage für ältere Werktätige beginnt bereits ab Mitte 50:  Von den 55- bis 58-Jährigen haben laut Statistik noch knapp 40  Prozent einen vollwertigen Job; bei den 58- bis 63-Jährigen sind es  noch rund ein Viertel.

Deshalb ist schon die Rente mit 67, die bis 2030 eine Beitragsentlastung von gerade einmal 0,5 Prozent bringen soll, arbeitsmarkt- und sozialpolitisch nicht vertretbar. Die Rente mit 69  aber ist eine sozialpolitische Geisterfahrt.

Nur nicht buckeln

21.07.2009 / Schwerpunkt / Seite 3


Würde zurückerobern: Initiative für soziale Gerechtigkeit in Wiesbaden schlägt Krach bei Hartz-IV-Ungerechtigkeiten und hat Erfolg

Gitta Düperthal
Wer den Wiesbadener Hauptbahnhof in Richtung Innenstadt verläßt, sieht als erstes, daß es hier aktiven Protest gegen Hartz IV gibt. Am Vorplatz fallen Plakate der Initiative für soziale Gerechtigkeit sofort ins Auge. Auf vergleichsweise harmlosen Exemplaren heißt es, daß Sozialhilfe und Hartz IV ungesunde Ernährung verursachen. Der Regelsatz von 359 Euro im Monat enthalte bei einer alleinstehenden Person 133 Euro für Nahrungsmittel, Getränke und Tabak – 240 Euro müßten es sein, um sich gesund zu ernähren. Derlei Plakate genehmigt die Stadt. Anders verhält es sich mit jenen, die Verantwortliche für dieses und ähnliches Elend benennen. Beispiel: »Sozialdezernent Goßmann (SPD) läßt schwerbehinderte Hartz-IV-Empfängerin in unrenovierter Wohnung sitzen.«

Beharrlichkeit siegt

Einschüchtern läßt sich die 2008 gegründete Initiative von Hartz-IV-Gegnern nicht. Weder wenn der in Wiesbaden für die Genehmigungen verantwortliche Dezernent Joachim Pös (FDP) das Plakatieren untersagt, noch wenn verärgerte Politiker gegen die Nennung ihres Namens auf den Plakaten gerichtlich vorgehen. Der Erfolg gibt der Initiative recht. Was sie wiederum breit plakatiert: »Gericht gibt Initiative gegen FDP-Dezernenten Pös zum zweiten Mal recht! Plakate mußten hängenbleiben.« Der zweite Erfolg ist ebenso publiziert: »Die Wohnung wird jetzt renoviert.« Beharrlichkeit siegt. Das haben die Mitglieder des gemeinnützigen Vereins erfahren. Amtsbesuche absolvieren die dort Organisierten mit erhobenem Haupt und nicht allein. Seit sich herumgesprochen hat, daß gemeinsam mehr zu erreichen ist, nehmen viele Begleitschutz freudig in Anspruch.

Jeden zweiten Dienstag im Monat lädt die Initiative ins Eintrachthaus in der Hellmundstraße 25 ein. Dort darf zwar auch gejammert und geschimpft werden, aber der stellvertretende Vorsitzende Ansgar Robel sorgt mit Erfolgsmeldungen für frischen Wind und neues Selbstbewußtsein. So erzählt er die Geschichte einer Fallmanagerin, die in seiner Gegenwart in der Arbeitsagentur einen 53jährigen Mann habe schikanieren wollen. Sie setze sich erst für eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt für ihn ein, wenn er sein Sozialverhalten verbessere, habe die Mitarbeiterin des Amtes ihn gemaßregelt. Alles nur wegen einer Meinungsverschiedenheit: Der Mann habe eine Qualifizierung gewünscht, sie beabsichtigte, ihn in einen Ein-Euro-Job zu drücken, weil er angeblich »keine Teamfähigkeit« besitze, erläutert Robel. Mehrere Agenturmitarbeiter agierten von oben herab, sagt er wütend. Beschäftigungsgelegenheiten würden eingesetzt wie eine Besserungsanstalt im vergangenen Jahrhundert. Das habe er der Fallmanagerin verdeutlicht – die sei aber beim harten Kurs geblieben. Im Anschluß habe er sich bei ihrem Vorgesetzten beschwert, und Einsicht in die Akten verlangt, die ihre Arbeit mit diesem Erwerbslosen dokumentiert. Was ihm gewährt worden sei, jedoch nur für eine Stunde. Robel will mehr Zeit durchsetzen, weil es sich um eine mehrere Jahre währende Beratungsarbeit handele.

Dann das übliche Prozedere: »Hilft die Beschwerde beim Leiter nicht, gehen wir bis hoch zum Dezernenten, hilft das auch nicht, informieren wir die Presse.« Gibt es immer noch keine Lösung, klebt die Initiative ihre gefürchteten Plakate. Nur nicht buckeln, ist die Devise. Daß sie in nicht betroffenen Kreisen als Krawallschachteln und Nervensägen angesehen werden, läßt sie kalt. Die Wut ist groß: »Bestimmte Leute meinen, nur weil sie die Macht haben, könnten sie sich rechtswidrig verhalten«, empört sich Aktivist Wolfgang Gerecht. Es könne nicht sein, daß Bürger in Deutschland zittern, heulen und Beruhigungsmittel schlucken, bevor sie zum Amt gehen, ergänzt Robel. Der Funke springt über. Die schwerbehinderte Christel Chliha, der die Initiative zur überfälligen Wohnungsrenovierung verholfen hat, bedankt sich auf ihre Weise. Sie hält beim Treffen einen Vortrag über gesunde Ernährung in Zeiten von Hartz IV: 4,43 Euro am Tag reichen nicht, um sich mit Obst und Gemüse zu versorgen. Lebensmittel der Tafeln, deren Haltbarkeitsdatum mitunter überschritten sei, seien oft schimmelig, referiert sie. Allergiker kämen mit dem Geld sowieso nicht aus.

Gegen soviel Zusammenhalt hat jene Dame keine Chance, die bei dem Treffen der Initiative gebetsmühlenartig angeblich »tolle Angebote von Lidl und Aldi« preist. Eine Almosengeberin, die in Spenderlaune einen Kochkurs für Arme anbietet, steht ebenso nicht hoch im Kurs. »Wir wollen nicht dafür herhalten, daß Ehrenamtliche uns Hartz-IV-Empfänger als Alibi nutzen, um ihr Ego aufzupolieren«, sagt jemand.

Kein Zurückweichen

Längst kommen Leute aus dem ganzen Rhein-Main-Gebiet, um sich am Erfolgsrezept in der hessischen Landeshauptstadt zu orientieren. »Unsere Aktivisten sorgen für Belebung«, sagt Robel. »Zurückweichen bringt nichts«, meint auch der Vorsitzende des Vereins Rainer Monzheimer, »wir müssen uns unsere Würde zurückerobern«. Das tun sie, und zwar alle miteinander.

//http://www.fuer-soziale-gerechtigkeit.de/ //

Termin: Giù le mani – Hände weg von den Werkstätten in Bellinzona

Dokumentarfilm zum wilden Streik und der Besetzung der Lokomotivwerkstätten von SBB Cargo in Bellinzona in der Schweiz im März 2008, womit die angekündigte Schließung verhindert wurde.
(Giù le mani, CH, 2008, 87 min., Italienisch mit deutschen Untertiteln).

Do., 30. Juli 2009, 19 Uhr
Naturfreundehaus Kalk
Kapellenstr. 9a, (U-Bahn Kalk Kapelle)

Nach der Schließungsankündigung für ihre Werkstätten am 7. März 2008 treten die 430 ArbeiterInnen von SBB Cargo sofort in den Streik, besetzen den Betrieb und bewachen ihn rund um die Uhr. Die „Officine“ werden zu einer Bastion, zu einem Symbol des Widerstands und zu einem Ort radikaler Arbeiterdemokratie. Innerhalb von wenigen Tagen entwickelt sich eine breite Protestbewegung in der ganzen Region. Nach 30 Tagen machen die SBB (Schweizerische Bundesbahnen) einen Rückzieher, die geplante Schließung ist vom Tisch. Die Garantie bis 2010 wird im Herbst um weitere zwei Jahre verlängert, nachdem die ArbeiterInnen erneut mit Streik und Demonstrationen gedroht haben. Dieser Kampf hat vielen Mut gemacht und zu einer Vernetzung von AktivistInnen in der gesamten Schweiz und über die Grenzen hinaus geführt.
Der Filmemacher Danilo Catti zum Film: „Der Streik in Bellinzona wurde von den Arbeitern begonnen und durchgeführt. Das ist ein wichtiger Punkt, der alles Weitere prägte. Was mich sofort beeindruckte, war die Entschlossenheit, die Klugheit und die Kreativität dieser Bewegung – die Intelligenz von Menschen, die arbeiten und nachdenken können. Es war ein intensiver Streik, während dem ich welche vor Wut schreien und vor Ergriffenheit weinen sah. (…) Ich filmte pausenlos – aus Angst, einen wichtigen Moment zu verpassen. Der Kampf wurde in den Medien hochgespielt. Vom ersten Tag an musste ich eine Perspektive finden, die einen Blick von innen erlaubte, nahe an den Arbeitern dran.“

ALG II wird abgerundet

Die Höhe der Regelleistung wir immer als 100 Prozent-Wert bekannt gegeben.
Der bekannt gegebene Wert (bisher 351 € /seit 01.07.09 359 €) gilt aber nur für Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist. Alle anderen bekommen nur einen prozentualen Anteil des Regelsatzes.

Die Regelleistung nach § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II wird jeweils zum 1. Juli eines Jahres um den Vomhundertsatz angepasst, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert.
Bei der Anpassung nach § 20 Abs. 4 Satz 1 SGB II sind Beträge, die nicht volle Euro ergeben, bis zu 0,49 Euro abzurunden und von 0,50 Euro an aufzurunden. Gemäß § 41 Abs. 2 SGB II sind Beträge, die nicht volle Euro ergeben, bis zu 0,49 Euro abzurunden und von 0,50 Euro an aufzurunden. (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41.html)

Eine „neue“ Regelleistung wird immer auf volle Euro gerundet.
Die Leistung für Personen, die nicht 100 % dieser Regelleistung bekommen, muss immer ERRECHNET werden, mit Hilfe der im Gesetz genannten PROZENT-Sätze. Das mathematische Ergebnis dieser Prozent-Rechnung führt nicht unbedingt zu vollen Euro-Beträgen.

Konkret heißt das:
ab 01. Juli 2009:

Regelleistung … Anteil ….. ungerundet… gerundet
EUR 359 ………. 100 % ….. EUR 359,00 .. EUR 359,00
EUR 323 ………… 90 % ….. EUR 323,10 .. EUR 323,00
EUR 287 ………… 80 % ….. EUR 287,20 .. EUR 287,00
EUR 251 ………… 70 % ….. EUR 251,30 .. EUR 251,00
EUR 215 ………… 60 % ……EUR 215,40 .. EUR 215,00
01. Juli 2008 bis 30. Juni 2009

Regelleistung … Anteil ….. ungerundet … gerundet
EUR 351 ……….. 100 % ….. EUR 351,00 .. EUR 351,00
EUR 316 …………. 90 % ….. EUR 315,90 .. EUR 316,00
EUR 281 …………. 80 % ….. EUR 280,80 .. EUR 281,00
EUR 211 …………. 60 % ……EUR 210,60 .. EUR 211,00
als Basis diente dieser Thread im Tacheles-Forum