Wenn es um Kritik an Verzögerungen der Antragsbearbeitung oder den Auszahlungen geht, sind die Behörden meist schnell mit dem Hinweis auf personelle Engpässe zur Hand.
Die Hartz IV-Stellen (Jobcenter/ArGen) im ganzen Land klagen immer wieder darüber, dass sie schlicht unterbesetzt seien und der Antragsflut nicht standhalten könnten. Was dagegen erwartet wird, ist die Geduld der Menschen mit Anspruch auf die Transferleistung Arbeitslosengeld II.
Es gibt immer wieder Vorkommnisse, die bei den „Kunden“ berechtigte Zweifel an der Arbeitsweise und Neuregelungen aufkommen lassen. So kommt es regelmäßig vor, dass die Argen im Land beispielsweise Änderungsanträge versenden, wenn es um Cent-Beträge aus Zuverdienst bei den Beziehern von ALG II geht oder Leistungen einfach nicht gewähren, obwohl es dafür keinen objektiven Grund gibt.
Natürlich spricht die reine Bürokratie aus Sicht von Experten für die erstere Vorgehensweise. Doch andersherum kann diese Handhabung dahin gehend ausgelegt werden, dass die Behörden allzu streng nach Schema F arbeiten, statt mehr Spielraum für individuelle Bearbeitung unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu nutzen. Dabei könnte gerade dies die Bürokratie abzubauen helfen, die soviel Mehrarbeit geschaffen hat in den vergangenen Jahren.
Hinzu kommt eine weitere Tatsache, die für die Hartz IV-Geschädigten negative Auswirkungen hat. Schließlich entstehen den Kunden der Argen durch den Papierkrieg mit den Behörden Kosten für Porto und Material, die nicht nur häufig über den Streitwerten liegen, sondern auch vom Grundbedarf nicht gedeckt sind. In der Konsequenz müssen sich die ArGen und Jobcenter der Republik daher nicht wundern, wenn sich überall Betroffene zusammen schließen, sich gegenseitig beistehen und gemeinsam die Institutionen aufsuchen, anstatt sich auf langwierige und oftmals aussichtslose Schriftwechsel einzulassen.