„… ist politisch beabsichtigt.“

„Unlesbare Bescheide, mieser Service: Die dauerhaft schlechte Arbeit der Berliner Jobcenter erlaubt nur einen Schluss: Die Behandlung, die Arbeitslose zu Bittstellern herabwürdigt, ist politisch beabsichtigt.“

Thomas Rogalla – BZ 14.01.2014

Quelle:

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/kommentar-zu-jobcenter-klagen-verhoehnung-der-betroffenen,10809148,25885034.html

Brauchen wir einen sozialen Arbeitsmarkt? Und wenn ja, wer?

Soziale Politik in NRW? Brauchen wir einen sozialen Arbeitsmarkt?

Mit diesen Fragen beschäftigte sich eine Veranstaltung des kath. Bildungswerks Köln und des Caritasverbands der Stadt Köln am 21.11.2012 im Kölner Dom-Forum. Ein KEA war dabei und … interpretiert.

von Reiner Willms

Teilnehmer: Alle etablierten Parteien, das eingeladene Mitglied der Piratenpartei hatte abgesagt. Natürlich wurde, wie immer bei derlei Veranstaltungen, auch nicht ein unmittelbar Betroffener zu dieser Veranstaltung als teilnehmender Diskutant geladen.

Worum ging es in dieser Diskussion? In einer kurzen Zusammenfassung wurde der im NRW-Landtag vorliegende Gesetzentwurf von einem in der Hierarchie der Caritas angesiedeltem Mitarbeiter eine kurze Zusammenfassung und Erläuterung aus Sicht der Caritas zu dem geplanten Gesetz vorgetragen. Es handele sich um ein Programm, in dem vornehmlich „freiwillige“ Langzeitarbeitslose in einen noch zu schaffenden sozialen Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Dabei wurde erläutert, dass die gesetzgebenden Organe auch eine Erweiterung der bisherigen arbeitspolitischen Maßnahmen auch in den bisher durch das  Zusätzlichkeitsgebot  verschlossenen gewerblichen Bereich vorgesehen haben. Die weitergehenden, teilweise einschneidenden mit diesem Gesetzentwurf einhergehenden Paradigmen wurden allerdings dabei unter den Tisch gekehrt, doch dazu später.

Unerträglich. Es begann eine, für einen betroffenen Zuhörer, nahezu unerträgliche Diskussion. Es wurde über die Betroffenen gesprochen, als wenn es sich um lauter behinderte Erwerbslose handeln würde. Dazu wurde teilweise sehr scheinheilig, wohl auch dem nahenden Wahlkampf geschuldet, ausgerechnet von den an der damaligen Gesetzgebung der Hartz-Gesetze beteiligten Parteien, der Ausspruch getätigt, dass man zwar an der damaligen Gesetzgebung beteiligt gewesen, jedoch nicht stolz darauf sei … Dazu verfingen sich die Diskutanten noch in ihrer eigenen von ihnen gesteuerten Negativ-Kampagne und sprachen in Beispielen von den Obdachlosen in der Stadt Köln und blendeten dabei aus, dass diese nur einen geringen Prozentsatz in der Statistik der Erwerbslosen ausmachen.  Ferner konnte man sich des Eindrucks nicht erwehren, Politiker seien weit entfernt von jeglichem Bezug zur tatsächlichen Realität des Arbeitsmarktes. Hier fiel vor allem die völlig absurde Darstellung eines langzeiterwerbslosen Bäckers auf, der mit einem Zuschuss von 75% zum Lohn wieder in den Arbeitsprozess in einer Bäckerei  eingegliedert werden sollte. Abgesehen davon, dass dieses Beispiel völlig ungeeignet ist, weil die Problematik speziell im Backgewerbe völlig anderer Art  ist, wurde dem Erwerbslosen unterstellt, er müsse erst wieder an den Arbeitsprozess gewöhnt werden.

Sozial behindert? Vielleicht unbeabsichtigt, jedoch vom aufmerksamen Zuhörer sofort bemerkt, wurde dann von einem Diskutanten an die unrühmliche Gesetzgebung in den Niederlanden erinnert. Nun sprach man von psychologischen Gutachten, Leistungsbewertungen und Nachweisen sowie insgesamt von der sogenannten Leistungsminderung der betroffenen Erwerbslosen. Die einzige in der Diskussionsrunde positiv herausragende Politikerin – muss man sagen, wie es ist -, Dr. Carolin Butterwegge (Linke), sprach sich entschieden gegen die damit einhergehende weitere Stigmatisierung der Erwerbslosen aus.

Fazit der Veranstaltung: Ein sozialer Arbeitsmarkt in dieser Form geht völlig an der Problematik vorbei und wird nur wieder Mitnahmeeffekte interessierter Arbeitgeber auslösen. Dieses wieder einmal mit heißer Nadel gestrickte Machwerk wird an der eigentlichen Situation bzw. dem Problem nichts ändern, sondern im Gegenteil wieder einmal mehr Steuergelder verbrennen und in den Taschen gieriger sogenannter Maßnahmeträger und Unternehmen verschwinden, ohne einen nennenswerten Effekt auf dem Arbeitsmarkt auszulösen. Die eigentliche Ursache, dass die heutige Arbeitswelt nicht mehr genügend Arbeitsplätze für alle schaffen kann, wurde wieder einmal unter den Teppich gekehrt.

Es wäre also an der Zeit, den Begriff einer solidarischen Gesellschaft – an Stelle eines ’sozialen Arbeitsmarktes‘ – neu zu diskutieren. Statt dessen geht es immer wieder um eine Art Besitzstandswahrung, dass alles so bleibt, wie es ist, nur eben ein wenig – Achtung, jetzt kommt es: – evaluiert. 

Die Institutionen Caritas, Diakonie und andere beschäftigen sich mit „den Armen“ und „die Armen“ wiederum mit sich selbst. Und die Reichen, die Vermögenden? Die beschäftigen sich damit, dass alles hübsch so bleibt, wie’s ist.

Reiner Willms

Veröffentlicht in ALGII, Arbeitslosigkeit, Erwerbslosigkeit, Hartz IV, Köln. Schlagwörter: . 2 Comments »

Der Hartz-IV-Strafvollzug

 

Die Verschärfung der Sozialhaft heißt Sanktion

von Ulrich Gellermann, www.Rationalgalerie.de

Was hat er verbrochen, der Mensch, dem man kein Kino gewährt, keine Kneipe, keine Urlaubsfahrt? Der Hartz-Vier-Häftling, der bei 374 Euro monatlich zwar nicht bei Wasser und Brot in seinem Zimmer einsitzt aber auf die Schnäppchen-Jagd zwischen Aldi und Penny verpflichtet ist? Er war, er ist nicht marktgerecht. Man kann ihn gerade nicht brauchen. Nicht als Verkäuferin bei Schlecker. Nicht als Angestellten bei Vattenfall. Nicht bei Nokia-Siemens, nicht beim Heidelberger Druckmaschinen-Unternehmen und auch bald nicht mehr bei Opel. Und weil der Markt, der Gott der Zinsen und der Börsen, den Menschen unbrauchbar findet, kommt er in den Hartz-Sozial-Knast. Sicher, er hat immer wieder Frei-Gang. Das ist wörtlich zu nehmen: Er geht zu Fuß, Geld für eine Bus- oder U-Bahnfahrt hat er zumeist nicht. Aber immerhin, wenn er auf dem Frei-Gang genug Mülltonnen findet, aus denen er Pfandflaschen angeln kann, reicht es vielleicht mal wieder für ein Bier im Stehen.

Das Wachpersonal in den Job-Centern, bei den Beschließern der ARGE, den Wächtern der Sozialstaatlichkeit, kennt seine Dienst-Vorgaben: Wie, der Kerl hat in den letzten Monaten nicht seine Quote an Bewerbungen erfüllt? Zwar wissen beide, der Inhaftierte und der Wärter, dass die Bewerbungen in ein düsteres Blau geschrieben werden, dass sie mehrheitlich in eine Arbeitsplatzleere treffen, gleich was die Statistiken verklären und die Zeitungen verwursten, aber: Vorschrift ist Vorschrift. Auch wenn man dem Insassen zum wiederholten Mal einen Kurs für eine vollends überflüssige und sinnlose Qualifizierung verordnete und er geht mal nicht hin: Das führt zur Strafverschärfung. Denn auch das Personal kann bestraft werden, es hat nicht selten Zeitverträge und wer nicht pariert, der kann morgen schon auf der anderen Seite stehen, mit den Inhaftierten im Wettbewerb um die meisten Pfandflaschen.

Da jault sie auf, die Öffentlichkeit, die Freiheit total gut findet, auch wenn es die von Arbeit ist. Da schäumen sie, die gut bezahlten Redakteure in Zeitung und Anstalt, die ahnen: Auch sie könnten bei Hartz IV einsitzen wenn sie denn nicht parieren. Da empört sich der noch angestellte Bürger: Wie, auf meine Kosten macht sich der Sozialschmarotzer einen schönen Lenz? Nimmt einen Termin auf dem Amt nicht wahr, nur weil er weiß, da kommt kein Job bei raus? Hat eine Maßnahme nicht eingehalten, nur weil er zwischendurch krank war? Hat einen Ein-Euro-Job abgelehnt weil er ihn für völlig sinnlos hielt? Hahh, fast eine Million solcher Sozialbetrüger waren es im letzten Jahr und ich, ich schufte mir den Buckel krumm und der sitzt gemütlich in Einzelhaft, denn wer will schon mit so einem reden, und der frisst nicht nur Brot vom Vortag und Gemüse vom Müll ohne Ende sondern auch noch den Staatshaushalt auf? Na, warte!

Und wirklich, der Sozial-Vollzug reagiert mit „Sanktionen“, das Wort kommt aus dem Lateinischen und heißt Heilung, und die Schmarotzer-Krankheit soll damit geheilt werden. Im Schnitt, so verkündet die Gefängnisdirektion, auch Bundesagentur für Arbeit genannt, musste die knappe Million zusätzlich straffälliger Straftäter – erstfällig als Marktversager, dann fällig als Amtsverweigerer – mit 115,99 Euro pro Monat weniger bestraft werden. Denn wenn ein Langzeittäter, einer, der auf dem Markt schon lange als unnütz angesehen wird, also ein Verbrechen gegen das Kapital verübt hat, wenn er nur noch ein Drittel seiner Vollzugsbeihilfe bekommt, dann wird der sofort mobiler, geht in das Job-Center und bekommt dort zwar keinen Arbeitsplatz, kann aber im Gespräch mit seinem Wärter auf den Weg zu Zucht und Ordnung geführt werden. So findet der Mensch auf Dauer nicht nur Heilung, sondern lernt auch die Heiligkeit des Marktes kennen: Denn sein ist das Reich und die Kraft und die Herrlichkeit in Ewigkeit. Das bisschen täglich Brot, was so ein Inhaftierter braucht, das kann er auch ohne Geld kriegen: Betteln schändet nicht so sehr wie der Missbrauch staatlicher Gelder, die zur Zeit ohnehin dringend für die Hüter des Kapital-Grals gebraucht werden, die Banken.

Die Anständigen verächtlich machen. Ein Prinzip, das Morde, Kriege, Ausbeutung und Diskriminierung ermöglicht.

 

Zehn Tote Naziopfer, und die Gesellschaft steht unter Schock. 182 Todesopfer rechter Gewalt seit 1990 zählt die Amadeu-Antonio-Stiftung, die ausnahmsweise – dem Anlass entsprechend – in den öffentlichen Medien erwähnt werden dürfen.

Tausende Tote in den Kriegseinsätzen mit Beteiligung der Bundeswehr. Geschätzte 25 Prozent ziviler Opfer gehen allein in Afghanistan auf das Konto der NATO-Verbündeten. Schockiert zeigt sich die Gesellschaft vor allem, wenn deutsche Soldaten in hölzernen Särgen mit der deutschen Fahne drapiert zurück gebracht werden oder wenn Plattformen wie Wikileaks die hässliche Fratze des Krieges öffentlich machen. 

Jeder, der es wissen will, weiß, dass Atomstrom mitnichten die sauberste, billigste und sicherste Energiegewinnung ist. Sie ist schmutzig, sie ist teuer und unkalkulierbar gefährlich. Unter Schock stehen wir erst, wenn uns so ein Kraftwerk (Fukushima, Tschernobyl) gehörig um die Ohren fliegt oder wenn uns das Fernsehen Bilder defekter Atomfässer im Lager Asse zum Abendbrot serviert.

Eine solche Liste könnte man beliebig fortsetzen, über Hartz IV bis hin zu den Frauen verachtenden Äußerungen und Handlungen eines Dominik Strauss-Kahn. Dass das Zimmermädchen im amerikanischen Hotel eben nicht schockiert war, als er nackt im Zimmer stand und sie seinen Pimmel sah, fasste er als „Aufforderung zum sexuellen Akt“ auf. „Dümmlich, aber einvernehmlich“, wie er in seinem jüngsten Buch über sich selbst formuliert.

Und was hat Strauss-Kahn mit der ganzen restlichen Kacke zu tun, die auf dieser Welt am dampfen ist? Er macht die Frauen, denen er den Opferstatus nicht zugestehen will, verächtlich. Das ist bezeichnend für Macht und diese Verächtlichmachung gleicht dem Umgang der Politik mit engagierten Antifaschisten, die jahrzehntelang ungehört warnen vor den Gefahren rechter Ideologien und Gewalt und dafür auf die Straßen gehen. Der Bundesverfassungsschutz hätte sich ja ungefragt der Recherchen der Antifa bedienen können. Dazu ist nicht einmal ein Bundestrojaner notwendig. Aber dieser Staat will von all dem nichts hören, verweist auf politisches Unvermögen, ordnungsgemäß vernichtete Akten, und Thomas Oppermann (SPD, MdB), parlamentarischer Chefkontrolleur des Geheimdienstes, meinte in einer ersten Stellungnahme allen Ernstes, dass die Demokratie sich schämen müsse. Wie bitte?

 Die Demokratie als solches kann keine Schuld tragen, zudem sie unterbunden wird, wenn deutsche Soldaten gegen den Willen einer Mehrheit in Kriege ziehen oder wenn der einst beschlossene Atomausstieg gegen den Willen einer Mehrheit einfach ignoriert wird.  

Wir dürfen gespannt sein, wieviel politisches Kalkül der vermeintlichen Ahnungslosigkeit dieses Bundesverfassungsschutzes innewohnt und ob wir es überhaupt erfahren werden. Die Liste derer, die sich schämen müssten, ist lang und betrifft Menschen, die mit einem hochgerüsteten Budget an Geld, Vokabular und realer Repression andere Menschen verächtlich machen. Seien es Kriegsgegner, Antifaschisten, Antiatomaktivisten oder Ausländer, Hartz IV-Betroffene, Arme.

Demokratie ist schwach, wenn nicht eine angemessene Mehrheit dazu befähigt ist, sie zu begreifen und aktiv anzuwenden. Die vermeintlichen Eliten dieser Gesellschaft werden dazu beitragen, dass dieser Zustand so bleibt.

Verschwörungstheorie? Na, selbstverständlich!

Veröffentlicht in Bundespolitik, Hartz IV, Politik. Schlagwörter: , . Leave a Comment »

Die Grünen blockieren Normenkontrollklage gegen Hartz IV

Eigentlich ist es gut und richtig, dass die Grünen immer wieder selbst daran erinnern, wie sehr sie hinter Hartz IV stehen. Das vereinfacht uns das ständige Wiederholen des Copyrights auf Hartz IV, das Grüne und SPD für sich beanspruchen dürfen.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2010 vor allem die Berechnung der Regelsätze und deren fehlende Transparenz bemängelte, wurde die Bundesregierung zum Nachbessern verdonnert.  „Leyen I“, wie es manche nennen, ist zwischenzeitlich in Kraft und will für sich geltend machen, den Anforderungen des Verfassungsgerichts Genüge zu tun. Eine vom DGB in Auftrag gegebene Studie bezweifelt dies. Das Verfassungsgericht aber reagiert nur, wenn es gefragt wird bzw. jemand klagt.

Die Fraktion Die Linke im Bundestag regte eine Normenkontrollklage an, wozu 25 Prozent der Abgeordneten des gesamten Bundestages nötig sind. Das hätte die komplette Linksfraktion, die komplette Fraktion der Grünen und 12 Abgeordnete der SPD sein können. Die SPD aber war aus dem Rennen, nachdem sie mit Ursula von der Leyen ins Feilschen geriet und das Ergebnis „Hartz IV-Kompromiss“ nennt.  Also erneut wird Hartz IV von der SPD, diesmal (egal, legal, scheißegal) mit der CDU/CSU und der FDP getragen. Und die Grünen?

„Leider haben Renate Künast und Jürgen Trittin erneut schriftlich abgesagt mit der Begründung, eine Klage durch die Betroffenen wäre geeigneter. Wer sich selber noch nie als Betroffener ohne viel Geld in der Hinterhand durch sämtliche Instanzen klagen musste, wird dies womöglich anders einschätzen.“ Dies tickerte Katja Kipping (MdB/Die Linke) heute als Pressemitteilung.

Damit ist die Normenkontrollklage also gestorben. Hartz IV-Betroffene haben keine Lobby! (Und man darf fragen, weshalb der DGB eine solche Studie anfertigen läßt, wenn er das Ergebnis ohnehin kampflos hinnimmt.)

Wir dürfen konstatieren, dass Grüne und Sozialdemokraten – obgleich Opposition – im Boot der Regierung sitzen, und wer will darf festhalten, dass die Linke sich wenigstens bemühte. Katja Kippings Engagement gegen Hartz IV mag strategisch umstritten sein, unglaubwürdig erscheint es nicht.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war kein Sieg der Gerechtigkeit, denn Hartz IV wurde in keinem einzigen Nebensatz in Frage gestellt. Wenn man es genau nimmt hieß der Auftrag des Gerichts an die Bundesregierung doch lediglich, ihre Berechnung des Regelsatzes zukünftig besser zu begründen. Das ist natürlich nicht einfach, wenn es sich um so verdammt wenig Geld handelt. Aber hier hat die Regierung Geschick bewiesen. Hier und da einen Euro mehr und dafür das Recht auf Genussmittel beschneiden; Eltern in ihrer wirtschaftlichen Geschäftsfähigkeit gegenüber ihren Kindern entmündigen …, alles eine Frage der Interpretation, der Auslegung und natürlich der eigenen Mensch- und Wertvorstellung.

Mit Klagen – auch im Sinne von „Wehklagen“ – wird sich das nicht ändern.

Eingliederungsvereinbarungen für Arbeitslose zu wenig individuell

Arbeitsvermittler müssen mit allen Arbeitsuchenden sogenannte Eingliederungsvereinbarungen abschließen. Der Gesetzgeber wollte damit angeblich erreichen, dass die Arbeitslosen besser in den Vermittlungsprozess einbezogen werden. Tatsächlich aber werden sie dazu genutzt, dass Erwerbslose „freiwillig“ Verpflichtungen eingehen, die so per Gesetzt nicht verogesehen werden. Das so genannte „Fördern und Fordern“ ist in den Eingliederungsvereinbarungen häufig nicht ausbalanciert, wie die mittlerweile langjährige Erfahrung zeigt.  Das geht aber auch aus einer am 13.09.2011 veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. „Die Kundenpflichten werden häufig konkret, die Leistungen der Einrichtungen eher vage benannt“, stellen die Arbeitsmarktforscher fest.
 
Nicht selten werde die Anzahl der Bewerbungen festgelegt, die der Arbeitsuchende zu erbringen hat. Zur Anzahl der Vermittlungsvorschläge gebe es jedoch meist keine konkreten Angaben. „Insgesamt folgen die Inhalte der untersuchten Eingliederungsvereinbarungen standardisierten Mustern und lassen einen individuellen Zuschnitt auf die Kundinnen und Kunden vermissen. Sie basieren zudem meistens nicht auf einem gemeinsamen Prozess der Zielfindung“, schreiben die Autoren der IAB-Studie. Mit der Betonung der Kundenpflichten und möglicher Sanktionen folge die Umsetzung der Eingliederungsvereinbarung eher einer bürokratischen Logik als der einer kundenorientierten Dienstleistung, so das IAB. Zudem würden die Studienergebnisse zeigen, dass viele Vermittlungsfachkräfte die Rechtsverbindlichkeit der Vereinbarung nicht deutlich genug erklären.

Die Mehrheit der Vermittler sieht das Instrument der Eingliederungsvereinbarung grundsätzlich positiv. Die gegenseitige Vereinbarung verpflichtender Aufgaben sei nützlich und könne auch den Arbeitslosen dienen. Andere halten dies bei vielen Arbeitslosen nicht für nötig: Ein Drittel der Vermittler in den Arbeitsagenturen äußern sich laut IAB-Studie kritisch zur gesetzlichen Pflicht, mit allen Arbeitsuchenden Eingliederungsvereinbarungen abschließen zu müssen. Von den Vermittlern in den Jobcentern, die für Arbeitslosengeld-II-Empfänger zuständig sind, lehnen 15 Prozent das Instrument Eingliederungsvereinbarung ab.

Die IAB-Studie im Internet: http://doku.iab.de/kurzber/2011/kb1811.pdf.

Arbeitslosenstatistik noch falscher als bisher angenommen

Offenbar werden viele Ältere durch die Arbeitslosenstatistik nicht erfasst. Speziell bei den über 60-Jährigen liegen seit 2001 die Erwerbslosenzahlen deutlich über den Arbeitslosenzahlen. Das zeigt der aktuelle Altersübergangsreport aus dem Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen. Er wurde im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung und des Forschungsnetzwerks Alterssicherung erstellt.

Die IAQ-Wissenschaftler Dr. Sarah Mümken, Dr. Martin Brussig und Prof. Dr. Matthias Knuth haben geprüft, welchen Umfang Beschäftigungslosigkeit am Ende des Erwerbslebens einnimmt. Sie werteten dazu aktuelle Daten der Arbeitslosenstatistik und des Mikrozensus aus. Danach werden für die 60-bis 64-Jährigen seit 2001 kontinuierlich weniger Arbeitslose ausgewiesen als erwerbslos waren. Im Jahr 2004 standen einer Erwerbslosenzahl von 253.000 lediglich knapp 63.000 registrierte Arbeitslose gegenüber.

Die Arbeitslosenzahlen der Bundesagentur für Arbeit sind gerade bei den Älteren nicht unbedingt ein geeigneter Indikator, um die Beteiligung oder Nichtbeteiligung Älterer am Erwerbsleben nachzuzeichnen“, meinen die IAQ-Forscher. Durch die Regelung zum erleichterten Leistungsbezug beispielsweise konnten über 58-Jährige Unterstützung bekommen, ohne in der Statistik als arbeitslos aufzutauchen. „Dass ein Auslaufen dieser Regelung Ende 2007 von einem drastischen Anstieg der Arbeitslosigkeit der Älteren begleitet wurde, ist nicht verwunderlich, sondern legt eher den Blick auf die tatsächliche Arbeitsmarktsituation frei.“

Die Reaktion dürfe jetzt nicht darin bestehen, eine neue statistische Vorschrift zu erlassen, die erneut eine Beschönigung der Arbeitslosenzahlen erlaubt. „Der tatsächlichen Beschäftigungslosigkeit muss mit konkreten Taten entgegen getreten werden“, fordern die IAQ-Wissenschaftler. „Aktive Arbeitsförderung darf Ältere nicht ignorieren“. Dieses Verhalten der Agenturen und Grundsicherungsstellen konterkariere die Appelle der Politik an die Betriebe, Ältere trotz zu erwartender relativ geringer Beschäftigungszeiten einzustellen und einzuarbeiten.

Altersübergangs-Report  –  Archiv

Quelle: idw – Pressemitteilung

Einschulungshilfe für laufendes Schuljahr beantragen

Es gibt zwar einige, die es bereits formlos getan haben, aber alle anderen bekommen jetzt noch mal einen Aufruf dazu.

Kinder mit einem Köln-Pass, die zum Schuljahr 2010/2011 eingeschult wurden, können einen einmaligen Zuschuss für die Anschaffung von Schulmaterialien bekommen. Der Zuschuss wird in einer Höhe von bis zu 100 Euro gezahlt. Dabei müssen Kinder nicht für den gesamten Zeitraum des Schuljahres den KölnPass besitzen. Es reicht auch, wenn der KölnPass nur für einen Teil des Schuljahres gilt. Nach der Genehmigung des städtischen Haushalts durch die Bezirksregierung können die Mittel jetzt ausgezahlt werden.

Entsprechende Anträge sind ab sofort bis zum 28. Februar 2011 schriftlich an das Amt für Soziales und Senioren der Stadt Köln zu stellen.

Um möglichst wenig Zeit zu verlieren, ist zu empfehlen, auf das zur Verfügung stehende Antragsformular zurückzugreifen. Der Vordruck liegt in den Sekretariaten der Grundschulen aus oder kann telefonisch über das Service-Telefon „Einschulungshilfe“ unter der Rufnummer 0221 / 221-30401 oder 221-30402 angefordert werden.

Der Antrag ist dann an folgende Adresse zurückzusenden:

Stadt Köln
Amt für Soziales und Senioren, Köln-Pass (501/114)
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln

Als Nachweis für die Berechtigung des Zuschusses sind beizufügen:

  • Bestätigung der Grundschule auf dem Antragsformular, dass es sich um ein Erstklässlerkind des Schuljahres 2010/2011 handelt
  • Originalbelege aus dem Jahr 2010, aus denen erkennbar ist, dass es sich um Materialien handelt, die zur Einschulung angeschafft wurden; die Belege werden nach Bearbeitung zurückgesandt.

Anerkennungsfähige Schulmaterialien können beispielsweise sein: Ranzen, Turn- und Sportbeutel, Sporthose, T-Shirt, Sportschuhe, Mäppchen, Bleistifte, Buntstifte, Radiergummi, Spitzer, Folienstift, Wachsmalstift, Schere, Klebestift, Kleber, Knete, Deckfarbenkasten, Pinsel, Zeichenblock, Schnellhefter, verschiedene Hefte, Briefblock, Ringbucheinlagen, Sammelmappen (für Zeichnungen, Hefte und ähnliches), Lineal und anderes.

Als Zuschuss bewilligt wird die Höhe des anerkannten Betrages, höchstens jedoch 100 Euro. Das Geld wird auf das auf dem Antrag angegebene Konto gezahlt.

Für Fragen stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service-Telefons „Einschulungshilfe“ zur Verfügung. Informationen findet man auch auf den städtischen Internetseiten. Einschulungshilfe für Schulanfänger  

Michael Sommer und der heiße Herbst

Und wieder wird uns ein „heißer Herbst“ angekündigt. In einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt vom 30.08.2010 spricht DGB-Chef Michael Sommer von „Demonstrationen“ und „Veranstaltungen“ und droht damit, den Unmut über die „Schieflage“ dieses Landes „mit allen legalen Mitteln hörbar zu machen“.

Wieder werden uns Busreisen – im Oktober nach Hannover, Stuttgart, Nürnberg und Kiel – angeboten. Latschdemos, große Bühnen und darauf Kabarett vom Feinsten. Es wird geschrien werden und Kampflieder mehrstimmig hübsch gesäuselt. Man wird mit den Fingern auf die schwarz-gelbe Regierung zeigen und sie wiederum hilflos und mahnend zugleich gen Himmel richten. Die Fäuste werden womöglich geballt, aber in den Hosentaschen verbleiben.

Das kommt derart superorganisiert daher, dass sich schon weit im Vorfeld das Störpotential sowohl im verkehrstechnischen als auch im politischen Sinn recht gut berechnen lassen wird. Im September sollen die „Demonstrationen und Veranstaltungen“ beginnen, ab Ende Oktober dann drei Aktionswochen folgen. Hat man hier vorsorglich den Oktober-Beginn ausgelassen, um die Chance erst gar nicht zu zulassen, am 3. Oktober dieses Land und seine Schieflage mental zu hinterfragen?

Das würde passen, denn die Zentralgewerkschaften gerieren sich viel zu oft als Mittler zwischen Arbeitnehmer-, aber eben auch Arbeitgeberinteressen. Und sie sind geradezu hörig den Dogmen von Wirtschaftswachstum und Standortfaktoren gegenüber. Zudem sind diese Gewerkschaften als ein Apparat strukturiert, der nur noch symbolische Streiks per Fernbedienung steuert und auf dem politischen Parkett den großen Stellvertreter mimt.

Den Kontakt zur Basis und zur Realität verloren?

Nachdem diese Gewerkschaften gemeinsam mit Rot-Grün Hartz IV auf die Menschen losließen, warfen sie nicht nur die Thematik ‚Erwerbslosigkeit‘ über Bord, sondern überließen sie auch bis zu neun Mio. Hartz IV-Betroffene quasi sich selbst. Das spiegelt sich auch in den Mitgliederzahlen des DGB wider. Waren es vor 20 Jahren noch 12 Mio., sind es heute gerade einmal sechs Mio. Und Michael Sommer erkennt den Umstand an, dass der Mitgliederschwund mit Arbeitslosigkeit zusammenhängt. Menschen, die Hoffnungen im Allgemeinen und Vertrauen in die Gewerkschaften im Speziellen verloren haben. Hier wurde mit jener Schere im politischen Kalkül ein Band zerschnitten, die eben nicht nur Reich und Arm oder Oben und Unten trennt, sondern auch nebeneinander stehende Menschen. Durch die damit einhergehende Individualisierung der sozialen Auseinandersetzungen, die sich in Deutschland durch das faktische Generalstreikverbot auch nicht miteinander oder z.B. mit Arbeitskämpfen vernetzen lassen, scheint dieser Kapitalismus krisenfest.

Bei den Erwerbslosen ist dem DGB die sogenannte Basis schlichtweg weggebrochen und solange man zulässt, dass erwerbslose 1-Euro-Jobber, Bürger- oder Leiharbeiter und angestellte Lohnarbeiter gegeneinander ausgespielt werden, wird an Solidarisierung der Betroffenen nicht zu denken sein. Solange Hartz IV, als disziplinierende Drohkulisse und Instrument der Lohnpolitik, nicht mitgedacht und allumfassend solidarisch bekämft wird, ist jede Forderung nur eine halbe oder weniger davon.

Die große Depression?

Jüngsten Umfragen zufolge, stellen neun von 10 Menschen in Deutschland den Kapitalismus in Frage. Da müssen Gewerkschafter dabei sein, aber die Gewerkschaftspolitik tut dies nicht! Sie möchte einfach ein paar Prozente mehr Gewinnbeteiligung.

Und dafür wird man sich im „heißen Herbst“ und alle Jahre wieder die Füße platt latschen. 2010, 2011, 2012 …

Alles kriselt nach Plan

Roland Koch ist weg, Rüttgers ist weg, Köhler ist weg, Westerwelle … ups, der ist ja noch da. Die Koalition reibt sich auf zwischen personellen, programmatischen und nicht zuletzt finanziellen Querelen und immer weniger Menschen glauben daran, dass die bis zur Sommerpause auch nur irgendwas noch gebacken kriegen. Jetzt, wo der Kapitalismus quasi über sich selbst gestolpert ist, geraten auch die bürgerlichen Parteien in die Identitätskrise und gehörig ins Taumeln. Ihr steht nicht in der Krise, ihr seid die Krise!

Der hessische Chef einer zur Zeit 3- bis 7-Prozentpartei namens FDP, Jörg-Uwe Hahn, mahnt die Kanzlerin ab, sollte sie am „Joker“ einer großen Koalition festhalten. Wenn Hahn es uns nicht gesagt hätte, wir hätten diese Debatte womöglich gar nicht wahr genommen. Der ARD-Sendung ‚Bericht aus Berlin‘ sagte Hahn: „Sie muss jetzt entscheiden, ob sie von dem Joker Abstand nimmt und ernsthaft diese Regierung führen will. Wenn sie es nicht macht, habe ich das Gefühl, dass die Berliner Koalition in der Endkurve ist.“ (In NRW war die Arroganz doch ähnlich in Bezug auf den ‚Linke.‘-Joker … und jetzt verhandelt man über die Ampel.) Soweit so gut, alles verläuft nach Plan.

Aber eben auch das Krisenmanagement wird bekanntlich von den Verursachen (inkl. Makler und Spekulanten) höchst selbst gemanagt und somit geplant. Die FDP ist eng verbunden mit jenen „Freiheiten“ des sogenannten ‚Markts‘, der’s letztlich immer selber richten würde, und somit auch eng verbunden mit der Krise. Dem entsprechend spart man sich während der Sparklausur der Koalition als allererstes mal die sogenannte Reform der Finanzaufsicht, die Wirtschaftskrisen durch Spekulationen zukünftig verhindern sollte.

Und so stiehlt man sich auch bequem aus der Verantwortung, sofern nicht Politiker und deren Welt- und Menschenbild dafür gerade stehen müssen, sondern eben ‚Markt‘ im Sinne von sowas wie Wetter, für das niemand was kann. „Mehr Freiheit – weniger Staat!“, heißt die Forderung der bürgerlichen Parteien, aber letztlich halten sie am Staat als Macht-Instrument ihrer ureigenen Interessen (und den Interessen der Makler und Spekulanten) fest. Und das macht auch Sinn, denn hier muss etwas verteidigt werden, dessen Existenzberechtigung immer wieder nur schön geredet werden kann und es ist eine Minderheit, die gegen die Interessen einer Mehrheit regiert. Reich gegen Arm! Die gefühlte Gerechtigkeit einer Ursula von der Leyen hat vielleicht etwas mit „mehr“ Gerechtigkeit zu tun, aber nichts mit Gerechtigkeit als solches. Auch sie ist freiwillig und aus fester Überzeugung eingebunden in den Mechanismen von „Markt“ und „Macht“ und lebt bzw. „a r b e i t e t“ gewissermaßen strategisch. Visionen werden von der Arbeits- und Sozialministerin nicht zu erwarten sein.

Im Westen nichts Neues – Merkel will Sozialausgaben kürzen

Wenn man einmal bedenkt, dass die ganzen sogenannten Trainings- und „arbeitsdiagnostischen“ Feststellungsmaßnahmen und 1-Euro-Jobs und Gymnastikübungen („Fit für den Job“) … nun wahrlich einen Haufen Steuergeld verprassen und im Kontext der Arbeitslosenstatistik nur zu deren Schönung beitragen und ansonsten nur der Beschäftigung bzw. der vorsorglichen Befriedung potenziell Unzufriedener gilt, dann sind da tatsächlich sehr viele Einsparungen möglich.

Aber Merkel redet nicht davon – zumal ihr der Sektor der Maßnahmeträger einen Haufen Arbeitslose in die Statistik spülen würde -, sondern von „Eingliederungshilfen“, die sie kürzen möchte. Eingliederungshilfen sind Lohnzuschüsse, die einen Arbeitgeber entlasten, wenn er entweder einen neuen Arbeitsplatz schafft, der ohne Förderung nicht finanzierbar wäre oder er einen Langzeitarbeitslosen einstellt, dessen Qualifikation erst während der Beschäftigung aktualisiert werden muss.

Da kann man von „Mitnahme-Effekten“ reden, die an den Krisen-Börsen auch Alltag sind, aber doch nicht verleugnen, dass hiermit ggf. tatsächlich über die Schaffung (Oder Erfindung?) neuer Jobs nachgedacht wird. Aber darum scheint es dieser Regierung bzw. diesem Staat gar nicht zu gehen.

Es geht ohne Wenn und Aber darum, die Armen arm, verängstigt und somit erpressbar zu halten. So stehen sie dem heiligen ‚Markt‘ bedingungslos und auf Abruf zur Verfügung. Und zwar für jeden Dreck bis hin zur militärischen Verteidigung „freier Handelswege“ in Afghanistan und anderswo. Darüber hinaus dienen sie als drohende Konkurrenz-Kulisse gegenüber (Noch)Lohnabhängigen, um die Spaltung sogenannter „Klassen“ zu fördern und den solidarischen Widerstand zu brechen. Und wer nicht mehr arbeitsfähig ist, der darf schon jetzt vor sich hinkranken, bis er an der Kopfpauschale sterben wird. (Wer ‚Hartz IV‘ in seinen individuellen Auseinandersetzungen nicht mitdenkt, hat schon verloren bzw. ergibt sich seinem Schicksal.)

Das nennt man Sicherheitsmanagement und offenbart den Angstschweiß auf der Stirn dieser Politiker, sofern theoretisch nur eine historisch unspektakuläre „Bagatelle“ ausreichen kann und der ganze Laden fliegt ihnen um die Ohren. Der soziale Frieden ist lange aufgekündigt, die Solidargemeinschaft zum zerreißen angespannt. Was dieser Staat jetzt spart, wird er alsbald für Gefängnisse brauchen.

Veröffentlicht in Bundespolitik, Hartz IV. 1 Comment »

Die sinnlosen Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose

so hieß der Titel einer Reportage von report München, die am 18.01. ausgestrahlt wurde.

Hunderttausende Arbeitslose sind in teuer bezahlten Förderungen vom Bewerbungstraining bis zur Weiterbildung. Doch diese Kurse sind oft Zeitverschwendung. Andere Arbeitslose wiederum kämpfen – vergeblich – für eine für sie passende Qualifizierung. report MÜNCHEN über die Willkür der Ämter und die Wut der Betroffenen.

Wer den Bericht verpasst hat kann ihn hier nach lesen oder sogar online sehen. 

Mittlerweile hat auch die Bundesagentur für Arbeit reagiert und zwar wie erwartet. Es ist nämlich alles gaaaanz anders, als report berichtet. Hier die Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 19. Januar 2010 im Wortlaut:

Report München berichtete gestern (18.1.2010) unter der Überschrift
„Schlecht beraten und abgeschoben. Die sinnlosen
Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose“ über angeblich sinnlose
Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Dazu stellt die BA fest:
Es besteht ein grundlegender Unterschied zwischen Maßnahmen der
beruflichen Weiterbildung (die von externen fachkundigen Stellen
zertifiziert werden und zu einem Abschluss führen) und Maßnahmen zur
Aktivierung und beruflichen Eingliederung von Arbeitslosen (die
ausgeschrieben werden und die Chancen von Arbeitslosen bzw.
Arbeitsuchenden auf eine Beschäftigung erhöhen sollen). Darüber hinaus
ist beim Einsatz dieser Maßnahmen zu unterscheiden zwischen dem Vorgehen
der Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Träger der Grundsicherung).
Diese Unterschiede wurden von report München komplett ausgeblendet.
Alles wurde „in einen Topf geworfen“ und pauschal verurteilt.
Richtig ist hingegen folgendes:
Die BA setzt die ihr anvertrauten Beitrags- und Steuermittel
verantwortungsvoll und wirtschaftlich ein. Grundlegend für die
Entscheidung im Einzelfall ist hierbei die Notwendigkeit der Maßnahme im
Zusammenhang mit der Wahrscheinlichkeit, dass die Teilnahme zu einer
Beschäftigungsaufnahme führt.
Erhebungen der BA zeigen, dass auch kurzfristige (bisherige)
Trainingsmaßnahmen erfolgreich sind: So liegt die Eingliederungsquote im
SGB III (sagt aus, welcher Anteil der Maßnahmeabsolventen sechs Monate
nach Abschluss einer Maßnahme in sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung sind) aktuell für Absolventen von (bisherigen)
Trainingsmaßnahmen bei 45 Prozent. Die Eingliederungsquote für
Teilnehmer an Maßnahmen beruflicher Weiterbildung liegt im Rechtskreis
des SGB III mit 55 Prozent sogar noch höher.
Auch die Ausführungen des Arbeitsmarktexperten Stefan Sell dass „erstens
die Leute, so lange die in diesen Maßnahmen sind, nicht mehr als
registrierte Arbeitslose auf(tauchen), das ist natürlich schön für die
Statistik“ sind nicht haltbar. Seit Monaten weist die BA regelmäßig die
Angaben zur Unterbeschäftigung aus. Neben den registrierten Arbeitslosen
fließen hier auch die Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
ein. Die BA stellt somit völlige Transparenz über das tatsächliche
Arbeitsplatzdefizit her.

Ist es nicht niedlich, wie die BA hier die Beweisführung angeht: „Dazu stellt die BA fest
Es ist also davon auszugehen, dass die Feststellung der BA der Beweis für deren Behauptungen darstellt. Das ist fast so, als ob der TÜV-Prüfer sein eigenes Auto prüft oder?

Was aber wirklich bemerkenswert ist, ist folgendes. Die BA gibt im Prinzip zu, dass da jede Menge schief läuft, aber eben nicht in ihrem Aufgabengebiet. Darum bemängelt sie dass in der Reportage alles „in einen Topf geworfen“ und pauschal verurteilt wurde.
Die BA zeigt also mit dem Finger auf die ARGEN, Jobcenter und sonsitigen SGB II – Konstrukte und ruft: „Die waren’s, die waren’s.“ Mal ganz davon abgesehen, ob sie damit Recht hat oder nicht; ganz davon abgesehen, ob die BA mit ihrer Feststellung tatsächlichen den wahren Sachverhalt feststellt oder wissentlich die Unwahrheit schreibt, petzen ist nun wirklich einer Bundesagentur nicht würdig.

Ätsch!

Prekär statt regulär – Hartz IV verändert den Arbeitsmarkt

Wenn ich eine Studie der Bertelsmann-Stiftung bekomme, bin ich grundsätzlich immer sehr skeptisch. Schließlich ist allgemein bekannt, welche Absichten von dort verfolgt werden und dass dies oft unter dem Deckmantel der Wissenschaft in Medien und Politik platziert wird. Trotzdem oder gerade deswegen, möchte ich auf die aktuelle Arbeitsmarktstudie dieser Stiftung eingehen.

Die Zahl der traditionellen Beschäftigungsverhältnisse ist in Deutsch­land seit 2001 im internationalen Vergleich stark zurückgegangen. Dagegen nahm der Umfang von Teilzeitjobs und befristeter Beschäftigung deutlich zu. Dies zeigt eine Studie der Bertelsmann Stif­tung, die gemeinsam mit dem Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) erstellt wurde.

Das so genannte Normalarbeitsverhältnis ist durch eine unbefristete Anstellung in Vollzeit (Arbeits­zeit von 30 Stunden oder mehr) charakterisiert. Nach dieser Definition befanden sich im Jahr 2008 60,1 Prozent aller Beschäftigten im Alter zwischen 25 und 64 Jahren in einem Normalarbeitsver­hältnis. Seit 2001 ist diese Form der traditionellen Beschäftigung um 4,6 Prozentpunkte zurückge­gangen. Im internationalen Vergleich hatten nur Polen und die Niederlande sowie Luxemburg und Malta noch größere Rückgänge zu verzeichnen. Dagegen weisen viele mittel- und osteuropäische Länder, aber auch Großbritannien, Frankreich und Finnland eine Zunahme des Normalarbeitsver­hältnisses auf.

Während in Deutschland in der Industrie traditionelle Beschäftigungsformen nach wie vor dominie­ren, sind diese im Dienstleistungssektor im Vergleich zu anderen Ländern deutlich weniger ver­breitet. Hierzulande ist mit einer Quote von 53,2 Prozent nur gut jeder zweite Arbeitnehmer unbe­fristet und in Vollzeit beschäftigt.

Mit dem Abbau traditioneller Beschäftigungsformen reagiert die Wirtschaft auf gestiegene Flexibi­litätsanforderungen und die erweiterten Möglichkeiten im Zuge der Arbeitsmarktreformen alterna­tive Beschäftigungsarten zu nutzen„, so Eric Thode, Senior Expert der Bertelsmann Stiftung und Co-Autor der Studie. „Der Arbeitsmarkt ist funktionsfähiger, aber auch unsicherer geworden. Die Politik steht vor der Herausforderung, auch im Bereich flexibler Arbeitsverhältnisse mehr Sicherheit zu schaffen, ohne die gestiegene Anpassungsfähigkeit wieder einzuschränken.“

[Aaaaahja: Also die so genannte Anpassungsfähigkeit und damit die unzweifelhaften Vorteile für die Wirtschaft, will Bertelsmann unbedingt erhalten. Wie die lohnabhänig Beschäftigten ihr Zückerchen bekommen, soll die Politik allein lösen]

Der Rückgang des Normalarbeitsverhältnisses ist mit einer schwachen Lohnentwicklung einherge­gangen. Für Geringverdiener mit zwei Dritteln des Durchschnittseinkommens eines Arbeiters in der Industrie stiegen in Deutschland beispielsweise die Nettolöhne zwischen 2001 und 2008 lediglich um 1,6 Prozent. Der Durchschnitt in Europa lag dagegen bei 2,9 Prozent. Als Ursache werden neben einem über weite Strecken unterdurchschnittlichen Wirtschaftswachstum vor allem Struk­tureffekte gesehen, die durch die Schaffung von Teilzeitarbeit und marginalen Beschäftigungsver­hältnissen entstehen. Die Zunahme niedrig entlohnter Arbeitsverhältnisse senkt die durchschnittli­chen Verdienste und vermindert so auch die Zunahme der Nettorealeinkommen.

Der Rückgang von traditionellen Beschäftigungsverhältnissen ist in Deutschland keineswegs ge­schlechtsneutral. Der Anteil von Frauen, die sich in einem Normalarbeitsverhältnis befinden, sank zwischen 2001 und 2008 von 48 auf ca. 43 Prozent und erreichte nach den Niederlanden und der Schweiz den drittniedrigsten Wert unter 28 untersuchten OECD Staaten. Der Vergleich zeigt auch, dass das Normalarbeitsverhältnis bei Frauen stärker als bei Männern zurückgegangen ist. Die Zunahme der Beschäftigung bei Frauen wurde demnach vor allem über Teilzeitarbeit
erzielt.

Hartz IV ist gescheitert

Berlin (ots) – Anlässlich der am 15.12.09 vom Statistischen Bundesamt vorgestellten Armutsquoten warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband vor massenhafter Verarmung und der Verödung ganzer Regionen in Deutschland und übt dabei scharfe Kritik an dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz. In Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise werde sich die Situation dramatisch verschärfen, sollte die Regierung nicht unverzüglich aktiv, nachhaltig und konsequent Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut ergreifen.

Deutschland steht vor einer Zerreißprobe. Wenn wir nicht sofort und massiv gegensteuern, wird der Teufelskreis der Armut in vielen Landstrichen nicht mehr aufzuhalten sein„, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Ohne gezielte Maßnahmen der Armutsbekämpfung werde mittelfristig jede Grundlage für eine gute ökonomische Entwicklung in den betroffenen Regionen zerstört. „Was wir brauchen ist die nachhaltige Verknüpfung von Wirtschafts- und Sozialpolitik mit der gezielten Förderung von Regionen„, fordert Schneider. „Das Geld muss dahin gehen, wo es auch wirklich gebraucht wird und das ist in armen Haushalten und armen Regionen.

Scharfe Kritik übt der Verband in diesem Zusammenhang am Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das Freitag im Bundesrat beschlossen wurde. „Der vorliegende Gesetzentwurf ist armutspolitisch ignorant, sozial ungerecht und wirtschaftspolitisch wirkungslos. Steuergeschenke an Hoteliers und Erben sowie zusätzliche Belastungen für Länder und Kommunen sind das Letzte, was wir in dieser Situation brauchen„, kritisiert Schneider, „Wer nachhaltiges Wachstum will, darf Erziehungsberatungsstellen, Schulen und Altenclubs nicht kaputt sparen.

Als Maßnahmen im Rahmen einer Anti-Armuts-Agenda fordert der Verband die Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze auf 440 Euro und die Einführung eines eigenen bedarfsgerechten Kinderregelsatzes sowie den Ausbau der erzieherischen Infrastruktur vor Ort. Zudem sei der Ausbau öffentlich geförderter, dauerhafter und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zwingend erforderlich. „Wir dürfen die Dinge nicht länger laufen lassen und nur auf die Kräfte des Marktes hoffen. Steuergeschenke allein schaffen keine Arbeitsplätze„, so Schneider.

____________

Wie die darauf kommen, dass man nur mal eben auf 440 Euro (auch viel zu wenig) erhöhen brauche und alles wird gut, weiß ich auch nicht. Es bleibt dabei: Hartz IV muss weg!

Warum Überprüfungsanträge so wichtig sind

Bei den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wegen Hartz-IV handelt es sich konkret um sogenannte Normenkontrollverfahren, die (Erwachsenen-Regelleistung UND Kinder-Regelleistung „Sozialgeld“, also §§ 20 und 28 SGB II) das Landessozialgericht Hessen und das Bundessozialgericht (in den beiden Fällen betreffend die Kinder-Regelleistung „Sozialgeld“, also „nur“ § 28 SGB II) gemäß Artikel 100 Grundgesetz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben.
Was bedeutet das?

Missbraucht BA die Pressefreiheit?

Irreführende Pressemeldungen und kein Dementi der Bundesagentur für Arbeit

Die BAG Hartz IV zur Interessenvertretung der Erwerbslosen und prekär Beschäftigten in und bei der Partei DIE LINKE hat nach den Pressemeldungen über die Zunahme von Missbrauch recherchiert. Das Ergebnis: Diese Feststellung ist falsch! Werner Schulten, Sprecher der BAG, erklärt Hintergründe auch in einem Interview mit dem Neuen Deutschland.

Die Bundesagentur für Arbeit möchte trotz der Kritik die falschen Pressemeldungen aber nicht richtig stellen.

Unten findet sich das interne Papier der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Missbrauch bei Hartz IV, auf welches in den Beiträgen Bezug genommen wird.

Internes Papier der Bundesagentur für Arbeit

Urteil: Verspätete Abgabe des Antragsformulars für Arbeitslosengeld II führt nicht zur Verwirkung

Der Kläger sprach am 9. Juni 2005 bei der Beklagten wegen der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II vor. Ihm wurde dabei ein Antragsformular ausgehändigt, auf das im Feld „Tag der Antrag­stellung“ der Stempel „9.6.05“ aufgebracht wurde. Persönliche Daten des Klägers wurden an diesem Tag durch die Beklagte nicht erfasst. Am 3. Januar 2006 legte der Kläger sodann das nunmehr aus­gefüllte Antragsformular vom 9. Juni 2005 bei der Beklagten vor. Er gab an, seinen Lebensunterhalt durch das Arbeitslosengeld nach dem SGB III, Erspartes und Darlehen seiner Eltern bestritten zu haben. Der beklagte Grundsicherungsträger gewährte ab 3. Januar 2006 Arbeitslosengeld II; das Be­gehren des Klägers, die Leistungen bereits ab 9. Juni 2005 zu erbringen, wurde von dem Beklagten abschlägig beschieden. Das Sozialgericht hat der hiergegen gerichteten Klage stattgegeben, das Landessozialgericht hat den erstinstanzlichen Gerichtsbescheid aufgehoben und die Klage ab­gewiesen. Der Kläger habe zwar am 9. Juni 2005 wirksam einen Antrag gestellt; die mit dem Antrag geltend gemachten Leistungsansprüche seien aber für die Zeit bis vor dem 3. Januar 2006 durch Verwirkung erloschen. Der Kläger habe nach seiner Antragstellung nichts mehr getan, um seine An­sprüche weiter zu verfolgen. Insbesondere habe er das ausgefüllte Antragsformular erst fast sieben Monate nach der Antragstellung vorgelegt.

Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat der Revision des Klägers im Verfahren B 14 AS 56/08 R am 28. Oktober 2009 nach mündlicher Verhandlung stattgegeben und den der Klage stattgebenden Gerichtsbescheid des Sozialgerichts wiederhergestellt.

Dem Kläger steht für den Zeitraum ab dem 9. Juni 2005 ein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu. Er hat am 9. Juni 2005 (gemäß § 37 SGB II) wirksam einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gestellt. Das Landessozialgericht ist zu Unrecht davon ausgegangen, dass der Anspruch des Klägers für den Zeitraum bis zur Vorlage des aus­gefüllten Antragsformulars entsprechend § 242 BGB verwirkt sei, weil der Kläger nach der Antrag­stellung seine Ansprüche nicht weiter verfolgt habe. Gemäß § 16 Abs 3 SGB I muss der Grund­sicherungsträger darauf hinwirken, dass der Antragsteller unverzüglich klare und sachdienliche An­träge stellt und unvollständige Angaben ergänzt. Für den an­tragstellenden Bürger besteht im Ver­waltungsverfahren die Verpflichtung mitzuwirken. So kann nach § 60 SGB I von dem Antragsteller verlangt werden, bestimmte Beweismittel zu bezeichnen und auf Ver­langen des zuständigen Leistungs­trägers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzu­stimmen. § 66 SGB I sieht bei fehlender oder nicht recht­zeitiger Mit­wirkung die Sanktion der Leistungsversagung vor, wenn die dort genannten Voraus­setzungen erfüllt sind. Der beklagte Grundsicherungsträger hätte sich dieser Instrumente des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens bedienen müssen, die hier einen Rückgriff auf das Rechtsinstitut der Verwirkung ausschließen.

Hinweis zur Rechtslage:

§ 37 SGB II
(1) Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden auf Antrag erbracht.
(2) Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. …

§ 41 SGB II
(4) Satz 4: Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden.

§ 16 SGB I
(3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass unverzüglich klare und sachdien­liche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.

§ 66 SGB I
(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich er­schwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. …

Veränderte Lebenslage – ArGe muss erneut aufklären

Eine Familie, die Arbeitslosengeld II bezieht, muss vom Grundsicherungsträger erneut über die Unangemessenheit ihrer Unterkunftskosten belehrt werden, wenn sich ihr Wohnbedarf durch die Geburt eines Kindes erhöht hat. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Grundsätzlich haben Empfänger von Grundsicherungsleistungen nur Anspruch auf Übernahme ihrer tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, wenn diese angemessen sind. Lediglich für eine Übergangszeit, in der Regel sechs Monate, werden zu hohe Unterkunftskosten übernommen, um dem Hilfebedürftigen Gelegenheit zu geben, sich eine preiswertere Wohnung zu suchen. Dies setzt allerdings voraus, dass dem Hilfebedürftigen der für seine Familie angemessene Mietpreis bekannt ist.

Der Sozialhilfeträger hatte die Frau 2002 zu Beginn des Leistungsbezugs darüber aufgeklärt, dass die Wohnung für sie und den älteren Sohn  zu teuer sei. Zwei Jahre später, im Herbst 2004, wurde der zweite Sohn der Klägerin geboren. Der Grundsicherungsträger legte für die Zeit nach Einführung des Arbeitslosengeldes II („Hartz IV“) zum 01. Januar 2005 der Leistungsberechnung lediglich die für drei Personen als angemessen erachtete Kaltmiete zugrunde. Die Kläger seien bereits während des Bezuges von Sozialhilfe hinreichend darüber aufgeklärt worden, dass ihre Wohnung zu teuer sei.

Dem ist das Landessozialgericht entgegen getreten. Die Kläger haben wegen der Geburt des zweiten Kindes Anspruch auf eine größere Wohnung als zum Zeitpunkt der Belehrung durch den Sozialhilfeträger. Der Grundsicherungsträger hätte dies daher zum Anlass nehmen müssen, die Kläger auf den nunmehr für sie geltenden Mietpreis hinzuweisen. Da dies nicht geschehen ist, haben sie weiterhin Anspruch auf Übernahme ihrer tatsächlichen Kaltmiete.

  • Landessozialgericht Rheinland-Pfalz; Urteil vom 21.04.2009
    [Aktenzeichen: L 3 AS 80/07]

Verspätete Erbschaftszahlung mindert Anspruch auf ALG II

Im Alter von rund 43 Jahren darf ein ALG-II-Bezieher auch 6500 Euro auf dem Sparkonto haben – ohne, dass das seinen Anspruch mindert. Schließlich gibt es ja ein Schonvermögen. (Grundfreibetrag: für Leute bis 20 Jahre: 4.100 €;  für Leute ab 21 Jahre, die 1948 oder später geboren sind: 150 € pro Lebensjahr)

Anders ist es aber, wenn er diese 6500 Euro erbt. Das Sozialgericht Koblenz entschied in einem solchen Fall: Hier gilt das Erbe als „Geldzufluss“ – und wird als Einkommen für zwölf Monate betrachtet. Im Klartext: Die 6500 werden durch 12 Monate geteilt, was einem monatlichem Einkommen von rund 542 Euro entspricht. Die Sozialbehörde kürzte die monatlichen Leistungen an die Klägerin entsprechend.

Die Frau war dagegen der Meinung, die Erbschaft sei kein Einkommen, sondern Vermögen. Das aber sei so gering, dass es bei der Berechnung der Leistungshöhe nicht berücksichtigt werden dürfe.Das Sozialgericht sah die Sache anders. Das Gericht betonte, Vermögen sei rechtlich betrachtet nur, was der Hilfeempfänger bei Beginn der Bedarfszeit bereits besitze. Als Einkommen gelte dagegen alles, was der Betroffene während dieser Zeit wertmäßig zusätzlich erhalte. Daher habe die Behörde die Erbschaft zu Recht als Einkommen gewertet.

Im verhandelten Fall für den Erben besonders ärgerlich: Der Erbfall war bereits eingetreten, bevor er selbst zum ALG-II-Empfänger wurde. Lediglich die Auszahlung des Erbes hatte sich verzögert. Bei pünktlichem Erbantritt wäre die Erbschaft zum Schonvermögen gerechnet worden, hätte auf das ALG II keinen Einfluss gehabt.

Die Richter: Allein der Zeitpunkt der Auszahlung zählt (Az.: 6 AS 1070/08).

CSU-Politiker Uhl: „FDP will billige Arbeitskräfte aus dem Ausland“

Köln (ots) Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, hat eine Liberalisierung des Ausländerrechts abgelehnt. „Die FDP hat ein großes Interesse daran, willige und billige Arbeitskräfte aus dem Ausland zu bekommen – aus kommerziellen Gründen„, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstag-Ausgabe) mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen. „Das werden wir angesichts steigender Arbeitslosenzahlen nicht zulassen.

Gleiches gelte für Korrekturen beim Waffenrecht. Wenn die Liberalen davon ausgingen, dass die Polizei zu Kontrollzwecken gewaltsam in die Wohnungen von Waffenbesitzern eindringen könne, dann sei das „dummes Zeug„, betonte der CSU-Politiker. Die FDP verstehe das Gesetz falsch.

Hartz-IV: Anrecht auf volle Übernahme von Beiträge bei privater Krankenversicherung

Das Sozialgericht Gelsenkirchen entschied, wie heute bekannt wurde, am 02.10.2009 durch Eilbeschluss (S 31 AS 174/09 ER), dass ALG II – Empfänger ein Anrecht auf die volle Übernahme ihrer Beiträge für die private Krankenversicherung im Basistarif haben. Hintergrund ist, dass aufgrund der Gesundheitsreform 2007 ab 01.01.2009 die vormals privat krankenversicherten ALG II – Empfänger nicht mehr gesetzlich krankenversichert sind und in der PKV bleiben müssen. Aufgrund der unzureichenden Übernahmeregelung in § 12 Abs. 1 c Versicherungsaufsichtsgesetz verbleibt jedoch eine Lücke von mindestens 155 €, die aus dem Regelsatz aufzubringen ist. Da die betroffenen Personen dies nicht können, ruht der Versicherungsschutz wegen Zahlungsverzuges. Zudem sehen sie sich den Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Versicherungsunternehmen ausgesetzt. Diesem unzumutbaren Zustand hat das Sozialgericht Gelsenkirchen einen Riegel vorgeschoben und die Regelung des § 26 Abs. 2 Nr. 2 SGB II für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte, deren Beiträge ohne Begrenzung übernommen werden, analog angewandt. Es läge, so das Gericht, eine systemwidrige Belastung der Betroffenen vor, die mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar sei.

Abwrackprämie in Sachsen-Anhalt anrechnungsfrei

Halle, 25. September 2009

Wie schon zuvor das Sozialgericht Magdeburg hat auch das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt jetzt entschieden, dass die Abwrackprämie nicht als Einkommen auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden darf. Es sei eine zweckbestimmte Einnahme, mit der die Bundesregierung den Absatz von Neuwagen fördern wollte. Würde die Prämie angerechnet werden, hätten die Leistungsbezieher nicht zum Kauf eines Neuwagens motiviert werden können. Auch stehe die Prämie nicht für den Unterhalt zur freien Verfügung, da sie wirtschaftlich betrachtet in die Bezahlung des Neuwagens einfließe. Das neue Auto sei nicht als Vermögen zu verwerten gewesen, da es den vermögensgeschützten Wert von 7.500 Euro nicht erreiche.

Landesozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. September 2009, L 2 AS 315/09 B ER, rechtskräftig.

Hintergrund:
§ 11 SGB II Zu berücksichtigendes Einkommen
(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert …
.
(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen .Einnahmen, soweit sie als zweckbestimmte Einnahmen…einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären…

Hier findet Ihr das Urteil des LSG: http://die-linke.de/fileadmin/download/kommunal-antragsdatenbank/Download_-_Kommune/LSG_L_2_AS_315-09_B_ER.pdf

Paritätischer warnt schwarz-gelb

Berlin (ots) – Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnt die zukünftigen Koalitionspartner CDU/CSU und FDP davor, durch Leistungskürzungen die soziale Spaltung in Deutschland weiter zu verschärfen. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage bestehe aktuell keinerlei Spielraum für Steuererleichterungen. Prioritäten müssten vielmehr im Bereich der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Familienpolitik liegen, fordert der Verband in einer 10-Punkte-Agenda.

  „Deutschland steht vor der größten Zerreißprobe seit Gründung der Bundesrepublik und ist sozial gespalten wie nie zuvor. Gerade in diesen schwierigen Krisenzeiten brauchen wir eine Sozialpolitik mit Rückgrat und Augenmaß. Die neue Regierung wird sich daran messen lassen müssen, ob sie sich für die umfassende Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger einsetzt und echte Chancengleichheit herstellt„, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen.

  Der Verband sieht insbesondere im Bereich der Arbeitsmarktpolitik akuten Handlungsbedarf. „Wir sind schlecht vorbereitet auf den drohenden Anstieg der Arbeitslosigkeit nach Auslaufen der Kurzarbeiterregelung. Wenn jetzt nicht gehandelt oder an den falschen Stellschrauben gedreht wird, steuern wir geradewegs in die nächste Krise. Wer in dieser Situation mit der Idee einer Lockerung des Kündigungsschutzes liebäugelt und großmundig Steuererleichterungen verspricht, handelt grob fahrlässig„, warnt Hauptgeschäftsführer Schneider.

  Der Paritätische fordert in einer sozialpolitischen 10-Punkte-Agenda unter anderem die Neuordnung der arbeitsmarktpolitischen Zuständigkeiten zu Gunsten der Kommunen sowie den Ausbau öffentlicher Beschäftigungsangebote. Ferner sei eine sofortige Anhebung der Hartz IV-Regelsätze auf 440 Euro und die Einführung eines eigenen Kinderregelsatzes notwendig, um gesellschaftliche Teilhabe für alle gewährleisten zu können. Eine Erhöhung des Kindergeldes und die Anhebung der Freibeträge bei Bezug von Grundsicherungsleistungen, unter anderem für Einkommen aus der Altersvorsorge, gehören ebenfalls zu den aus Sicht des Verbandes besonders drängenden Maßnahmen.

10-Punkte-Agenda.pdf

Termin: 17.09.09 9.oo Uhr – Wir zahlen nicht für Eure Krise

Aktionen in Köln am Donnerstag, 17.September:

9 Uhr | vor der Agentur für Arbeit | Luxemburger Str. 121 “Zahltag”

11 Uhr Demonstration mit Traktor und geschmücktem Zirkusanhänger von der Arbeitsagentur durch die Stadt über die Deutzer Brücke nach Porz.

Solidaritätsaktion um 12.30 Uhr am Flughafen und um 13.30 Uhr beim Motorenwerk Deutz AG, Ottostr. 1.
Es geht um Betriebe, die von Kurzarbeit betroffen und deren Belegschaft angesichts der Krise von Entlassungen oder Lohneinbußen bedroht ist. Der Umzug wird von Radfahrern begleitet.

16 Uhr | auf dem Offenbachplatz Kundgebung

16.30 Uhr Fortsetzung der Demonstration über die Ringe bis zum Rudolfplatz mit Zwischenhalten an mehreren Bankhäusern, bei denen über die Ursachen und Verantwortlichkeiten der kapitalistischen Krise aufgeklärt wird.

19 Uhr | Alte Feuerwache Geselliges Treffen zum Tagesabschluss

Faltblatt mit allen Informationen zu allen Aktivitäten in Köln

Unkenntnis von Überzahlung beruht nicht auf grober Fahrlässigkeit

Unkenntnis von Überzahlung beruht nicht auf grober Fahrlässigkeit
Ist für Bezieher von Arbeitslosengeld II anhand der Bewilligungsbescheide nicht ohne weiteres erkennbar, dass die Grundsicherungsbehörde Einkommen unzureichend angerechnet hat, darf die Behörde Überzahlungen für zurückliegende Zeiträume nicht zurückverlangen. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden. [Aktenzeichen: S 28 AS 228/08]
Im zugrunde liegenden Fall verlangte die Arbeitsgemeinschaft Märkischer Kreis (ARGE) von einer dreiköpfigen Familie aus Hemer die Erstattung von 2314,- Euro an Leistungen nach dem SGB II. Die ARGE hatte über einen Zeitraum von zwei Jahren mehrere Neuberechnungsbescheide erlassen, weil die Eheleute über wechselnde Beschäftigungen und Einkommen verfügten. In diesem Zusammenhang vergaß der Sachbearbeiter, das Kindergeld für die Tochter auf deren Leistungsanspruch durchgehend anzurechnen….

Sind ARGE-Geschäftsführer Gesetzlose*?

* Laut wikipedia wird als Gesetzloser (engl. outlaw)
ein Ausgestoßener, Verbrecher, Vagabund etc. bezeichnet,
der von der allgemeinen Gesellschaft abgesondert ist.

 

Seit dem 12 Februar 2009 kann man in diesem Blog unter der Überchrift „Das Gesetz bin ich – wie ArGe-Geschäftsführer die Muskeln spielen lässt“ nachlesen, wie sich der Geschäftsführer der Kölner ARGE so im Umgang mit Recht und Gesetz gebärdet. Dabei wird unter anderem sein „Angriff auf die Pressefreiheit“ dokumentiert.

Wer den Links folgt, kann feststellen, dass ihm das noch nicht viel gebracht hat, denn der Artikel Holzhammermethoden steht nach wie vor auf der Homepage der KEAs und ist in unzähligen Foren gespiegelt. Aber das nur zur Einleitung, denn diverse Meldungen und Nachrichten aus der Republik lassen den Schluss zu, dass es sich bei Müller-Starmann nicht um einen Einzeltäter handelt, der augenscheinlich mit dem Gesetz auf Kriegsfuß zu stehen scheint.  Die Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau Gegenwind e.V. veröffentlichte eine Pressemitteilung in der sie schildert, wie dort der Geschäftsführer mit Gesetzen und geltendem Recht umgeht.

Geschäftsführer der ARGE Zwickau Stadt, Herr Große, verweigert Beistände und Hilfe in Notsituation.
Eine Zwickauerin, der die Zahlung der Kosten der Unterkunft eingestellt
wurde, war Mitte des Monats mittellos. Deshalb wandte sie sich an den Verein:
Gegenwind e.V. Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau. Der organisierte 2
Beistände, die bei der ARGE ihre Forderung nach schneller Hilfe unterstützen sollten.

Nachdem der Termin beim Sachbearbeiter zu keinem Erfolg geführt hat, nicht
einmal ein Lebensmittelgutschein wurde angeboten, wandte man sich an den
stellvertretenden Geschäftsführer, Herrn Barth. Der leitete offensichtlich
die Anfrage an Herrn Große, den Geschäftsführer weiter. Herr Große bat die
Kundin zu sich ins Büro, allerdings ohne Beistand. Verständlicherweise
bestand die Kundin auf ihren Beistand.

Daraufhin erklärte Herr Große, dass er mit diesen Beiständen nicht spreche.
Er braucht keine Beistände. Schließlich könnte man ihm vertrauen und bei dem Gespräch wäre auch noch die Justitiarin der ARGE anwesend.

In § 13 SGB X, Bevollmächtigte und Beistände ist klar geregelt, dass ein
jeder Bürger das Recht auf Beistand im Amt hat. Über dieses Gesetz versucht
sich Herr Große hinwegzusetzen und installiert sein eigenes Recht, indem er
Beistände für sich ausschließt. An dieser Stelle wäre auch zu hinterfragen,
wie dann die übrigen Gesetze eingehalten werden, wenn schon hier mit klarer
Aussage ein Gesetz ignoriert und eine dringend gebotene Hilfe verweigert
wird.

 Quelle: Gegenwind e.V. Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau

Tatsächlich reagierte der Große Geschäftsführer … äh … Geschäftsführer Große darauf. Lest Euch durch wie: Großes Schreiben (Das ist die grammatikalisch richtige Form des Genitivs, auch wenn’s komisch wirkt)

Mehr zum Sachverhalt auch hier: http://meine-sicht.blog.de/2009/08/25/arrogant-ueberheblich-6821892/

Insofern kann man zu der Überzeugung kommen, dass obige wiki-Definition stimmt. Doch werden im entsprechenden Artikel einige Beispiele berühmter Gesetzloser genannt, die den Reichen nahmen und den Armen gaben. Damit darf man ARGE-Geschäftsführer nun wirklich nicht gleich stellen und darum verlinke ich auch ausnahmsweise nicht auf den Wikipedia-Artikel.

Klaus Müller-Starmann ist jetzt bei Facebook.