Die evangelische Kirche und die menschenverachtenden Systeme

 In einigen Bundesländern ist der 31. Oktober Feiertag. Die evangelische Kirche in Deutschland (EKD) feiert den Reformationstag. Ilse Junkermann, Landesbischöfin in Mitteldeutschland, predigt an diesem Tag in 2011 mehr Mut zum Bekenntnis christlicher Werte und mahnt zudem an, keine gemeinsame Sache „mit menschenverachtenden Systemen“ zu machen, selbst wenn diese demokratisch gewählt worden seien.  

Damit lehnt sich Frau Junkermann ziemlich weit aus dem Fenster, denn die Fragen seien erlaubt, was „menschenverachtend“ denn heißt und was in diesem Zusammenhang der Begriff „Systeme“ bedeuten soll. 

Der Kapitalismus als solches kann ihrerseits weder als „menschenverachtend“, noch als „System“ gemeint sein, denn sonst müsste die EKD laut Junkermann die Zusammenarbeit mit Deutschland aufkündigen und auf die finanzielle Förderung durch Steuergelder verzichten. Tut sie aber nicht. 

Hartz IV – sowohl „System“, als auch „menschenverachtend“ – kann es aus selbigem Grund auch nicht sein. Das Diakonische Werk der EKD hat Hartz IV mit ermöglicht und verdient nicht schlecht daran. 

Was oder wen meint Frau Junkermann? Die „Achse des Bösen“?

„Die SPD schafft sich ab.“ – Sarrazin und die Partei vor der Schiedskommission

Während sich die Genossen der SPD an den umstrittenen Äußerungen ihres Parteimitglieds Thilo Sarrazin abarbeiten, verkennen sie nicht, dass die „alte Tante“ höchst selbst seit Jahren vor der Schiedskommission steht. Eine Schiedskommission aus Beobachtern, Wählern und Mitgliedern. Insofern ist es bezeichnend, dass man in Sachen Sarrazin erst ins Detail geht, eine Anklage zu formulieren, um sich sodann mit vagen und oberflächlichen Bekundungen des Angeklagten zufrieden zu geben.

Andrea Nahles, die das Parteiausschlussverfahren anführte, denkt dabei strategisch. Dafür ist sie berühmt. Als 2004 im Zuge der Einführung von Hartz IV der SPD Mitglieder in Scharen davon liefen und auf den Straßen Menschen zaghaft aufbegehrten, mahnte Nahles schlicht einen Themawechsel an. „Lasst uns über Themen reden, die uns einen, statt spalten.“ Damals war das die sogenannte „Bürgerversicherung“. Damit verteidigte sie nicht nur Hartz IV und die Agenda 2010, sondern rehabilitierte vorsorglich auch deren Altherren-Protagonisten.

Strategische Finesse? Durchaus. Das Schiff hat schließlich nicht nur an Fahrt verloren, sondern mit der sozialdemokratischen Irritation „Gerhard Schröder“ reichlich Lecks geschlagen, die es nun zu flickschustern gilt.

Soviel scheint klar, die kruden Thesen Sarrazins sind völlig ungeeignet, das Schiff im Trockendock zu renovieren. Und weil „Opposition Mist ist“ (Franz Müntefering), dümpelt man weiter im Fahrwasser Richtung Macht und hofft auf stille See. So einfach geht das nicht? Doch, so einfach geht das. Denn auch diejenigen Wähler in Baden-Württemberg, die sowohl den Atomausstieg, als auch den Kopfbahnhof in Stuttgart wählen wollten, werden alsbald feststellen, dass sie tatsächlich nur Politiker gewählt haben. Und die müssen – wie es der Name schon sagt – Politik machen. „Sozialdemokratie“ ist dabei nur ein strategischer Faktor, der sich sinniger Weise programmatisch in allen anderen Parteien ebenfalls wiederfinden lässt. Die SPD hat ihr vermeintliches Alleinstellungsmerkmal über Bord geworfen, als wäre es widerlicher Balast. Logisch, dass die politische Konkurrenz danach greift bzw. die durch die SPD verbliebene Leere zu besetzen sucht.

Wer braucht die SPD?

Wenn laut Andrea Nahles der Fall Sarrazin die SPD „in zwei Lager spaltet“ und dies mit (legitimer) „Meinungsvielfalt“ begründet wird, bekommt man vielleicht eine Ahnung davon, wie es um das Fundament dieser Partei bestellt ist. Im Sinne des Grundsatzes der Philosophie, stets die richtigen Fragen zu stellen, geht es nicht um neuen Bootslack für das Schiff, auch – so scheint’s – nicht mehr um die inhaltliche Ladung, sondern um die Frage nach der Notwendigkeit des Schiffes selbst. Was würden denn die Grünen, denen die Windkraft gerade kräftig in die Segel bläst, schlechter machen als die SPD? Das fragen sich immer mehr Menschen. Die vereinzelten Jusos, die jetzt hilflos Andrea Nahles‘ Rücktritt fordern, offenbar nicht. Sie fordern den Rücktritt wegen dem taktischen Sarrazin-Kompromiss, als wäre die SPD ohne Sarrazin eine andere.

Ein Grundübel aller Parteien ist zudem, dass sie nur mächtig sind, wenn sie auch Macht haben. Also selbst wenn die SPD wollte (Jeder weiß, dass sie nicht will.), könnte sie die schließlich Unfall verursachenden Auswirkungen der Agenda 2010 nicht rückgängig machen. Da damit auch ihre Glaubwürdigkeit vor der Schiedskommission steht, sollten die empörten Jusos besser ihren persönlichen Rück- bzw. Austritt in Erwägung ziehen.

In der Partei um Posten und Programme feilschen, in den Parlamenten und Verwaltungen die richtigen Hebel finden und daran schalten, mag den einen oder anderen Politiker spannend erscheinen. Der Rest dieser Art Berufs- und Kaderpolitik ist gähnende Langeweile. Auch Sarrazin scheint das so empfunden zu haben, weshalb er wiederholt mit dem Feuer spielte, um hiernach zu beteuern, dass er schließlich nichts anzünden wollte.

Wo ist das Problem?

Wenn Olaf Lies, der SPD-Parteichef in Niedersachsen, nun glaubt, dass sich das Ergebnis der Schiedskommission und die weitere Parteimitgliedschaft Sarrazins nur schwer vermitteln lassen, sei die Frage gestattet, was die SPD als Ganzes denn überhaupt vermitteln möchte. Dass Hartz IV gut ist? Das findet Sarrazin immerhin ja auch.

Möglicher Weise ist das Skript ja längst geschrieben: „Die SPD schafft sich ab.“ Why not?

Michael Sommer und der heiße Herbst

Und wieder wird uns ein „heißer Herbst“ angekündigt. In einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt vom 30.08.2010 spricht DGB-Chef Michael Sommer von „Demonstrationen“ und „Veranstaltungen“ und droht damit, den Unmut über die „Schieflage“ dieses Landes „mit allen legalen Mitteln hörbar zu machen“.

Wieder werden uns Busreisen – im Oktober nach Hannover, Stuttgart, Nürnberg und Kiel – angeboten. Latschdemos, große Bühnen und darauf Kabarett vom Feinsten. Es wird geschrien werden und Kampflieder mehrstimmig hübsch gesäuselt. Man wird mit den Fingern auf die schwarz-gelbe Regierung zeigen und sie wiederum hilflos und mahnend zugleich gen Himmel richten. Die Fäuste werden womöglich geballt, aber in den Hosentaschen verbleiben.

Das kommt derart superorganisiert daher, dass sich schon weit im Vorfeld das Störpotential sowohl im verkehrstechnischen als auch im politischen Sinn recht gut berechnen lassen wird. Im September sollen die „Demonstrationen und Veranstaltungen“ beginnen, ab Ende Oktober dann drei Aktionswochen folgen. Hat man hier vorsorglich den Oktober-Beginn ausgelassen, um die Chance erst gar nicht zu zulassen, am 3. Oktober dieses Land und seine Schieflage mental zu hinterfragen?

Das würde passen, denn die Zentralgewerkschaften gerieren sich viel zu oft als Mittler zwischen Arbeitnehmer-, aber eben auch Arbeitgeberinteressen. Und sie sind geradezu hörig den Dogmen von Wirtschaftswachstum und Standortfaktoren gegenüber. Zudem sind diese Gewerkschaften als ein Apparat strukturiert, der nur noch symbolische Streiks per Fernbedienung steuert und auf dem politischen Parkett den großen Stellvertreter mimt.

Den Kontakt zur Basis und zur Realität verloren?

Nachdem diese Gewerkschaften gemeinsam mit Rot-Grün Hartz IV auf die Menschen losließen, warfen sie nicht nur die Thematik ‚Erwerbslosigkeit‘ über Bord, sondern überließen sie auch bis zu neun Mio. Hartz IV-Betroffene quasi sich selbst. Das spiegelt sich auch in den Mitgliederzahlen des DGB wider. Waren es vor 20 Jahren noch 12 Mio., sind es heute gerade einmal sechs Mio. Und Michael Sommer erkennt den Umstand an, dass der Mitgliederschwund mit Arbeitslosigkeit zusammenhängt. Menschen, die Hoffnungen im Allgemeinen und Vertrauen in die Gewerkschaften im Speziellen verloren haben. Hier wurde mit jener Schere im politischen Kalkül ein Band zerschnitten, die eben nicht nur Reich und Arm oder Oben und Unten trennt, sondern auch nebeneinander stehende Menschen. Durch die damit einhergehende Individualisierung der sozialen Auseinandersetzungen, die sich in Deutschland durch das faktische Generalstreikverbot auch nicht miteinander oder z.B. mit Arbeitskämpfen vernetzen lassen, scheint dieser Kapitalismus krisenfest.

Bei den Erwerbslosen ist dem DGB die sogenannte Basis schlichtweg weggebrochen und solange man zulässt, dass erwerbslose 1-Euro-Jobber, Bürger- oder Leiharbeiter und angestellte Lohnarbeiter gegeneinander ausgespielt werden, wird an Solidarisierung der Betroffenen nicht zu denken sein. Solange Hartz IV, als disziplinierende Drohkulisse und Instrument der Lohnpolitik, nicht mitgedacht und allumfassend solidarisch bekämft wird, ist jede Forderung nur eine halbe oder weniger davon.

Die große Depression?

Jüngsten Umfragen zufolge, stellen neun von 10 Menschen in Deutschland den Kapitalismus in Frage. Da müssen Gewerkschafter dabei sein, aber die Gewerkschaftspolitik tut dies nicht! Sie möchte einfach ein paar Prozente mehr Gewinnbeteiligung.

Und dafür wird man sich im „heißen Herbst“ und alle Jahre wieder die Füße platt latschen. 2010, 2011, 2012 …

ARGE Software schon wieder scheiße

Nürnberg (ots) – Durch Schwierigkeiten im Software-Bereich kommt es bei Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) an so genannte Dritte zu Zuordnungs-Schwierigkeiten in Buchhaltungen der Empfänger.

  Betroffen sind Zahlungen der ARGEn, die beispielsweise direkt an Vermieter oder Versorgungsunternehmen gehen. Dabei wird unter bestimmten Umständen der Verwendungszweck (wie etwa eine Kundennummer) nicht angegeben, so dass der Empfänger die Summe nicht zuordnen kann.

Dies kann dazu führen, dass Forderungen an die Kunden als offene Posten bestehen bleiben mit der Folge von Mahnbescheiden, Stromsperren oder ähnlichem.

  Überweisungen an Arbeitslosengeld II-Bezieher sind angeblich nicht betroffen.

  Betroffene Firmen können sich bei der Zuordnung der Zahlungen von der ARGE unterstützen lassen. Zahlreiche Unternehmen, vor allem Immobilienverwaltungen, werden direkt angesprochen.

Eine Unterstützung der ALG II-Empfänger wurde jedoch nciht zugesagt, so dass diese sich ohne Hilfe mit den Rechnungsstellern auseinander setztn müssen.

  Der Fehler soll bis zum 12. Dezember behoben sein.

6,5 Millionen arbeiten für Niedriglohn

Der Anteil der Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland ist seit 1995 um gut 43 Prozent gestiegen. 6,5 Millionen Menschen, das sind 22 Prozent aller abhängig Beschäftigten, arbeiten für wenig Geld. Das zeigen aktuelle Untersuchungen des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen auf Grundlage der Daten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) von 2006. Das SOEP ist eine repräsentative Wiederholungsbefragung von 12.000 Privathaushalten in Deutschland, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung alljährlich durchführt.

Als Niedriglöhne gelten nach internationalen Standards Bruttostundenlöhne unterhalb von zwei Dritteln des mittleren Stundenlohns in Deutschland. 2006 lag diese Schwelle bei 9,61 Euro in West- und 6,81 Euro in Ostdeutschland. Im Durchschnitt verdienten die Niedriglohnbeschäftigten 2006 Bruttostundenlöhne von 7,12 Euro in West- und 5,43 Euro in Ostdeutschland und damit sogar etwas weniger als im Vorjahr. Teilzeit- und Minijobs machen mit knapp 54 Prozent inzwischen mehr als die Hälfte der Niedriglohnbeschäftigung aus, der Anteil der Minijobs hat sich zwischen 1995 und 2006 von 15 auf 29,7 Prozent fast verdoppelt.

„Das Argument, dass niedrige Löhne bei Minijobs kein Problem seien, weil die Betroffenen häufig anderweitig abgesichert sind, greift aber zu kurz“, kritisieren die IAQ-Arbeitsmarktexperten Dr. Claudia Weinkopf und Thorsten Kalina. „Das Lohngefüge insgesamt ist durch billige Minijobs, aber auch durch Zeitarbeit und die Ausgliederung von Tätigkeiten in Bereiche ohne Tarifbindung unter Druck geraten – und die Politik hat mit umfassenden Deregulierungen noch die Schleusen geöffnet für die weitere Ausdehnung der Niedriglohnbeschäftigung.“

Der Vergleich mit anderen an einer IAQ-Studie beteiligten Ländern (Dänemark, Frankreich, Niederlande) zeigt, dass Deutschland inzwischen den höchsten Niedriglohnanteil unter den kontinental-europäischen Ländern hat. Auffällig ist weiter, dass in Deutschland ein hoher Anteil der Niedriglohnbeschäftigten nicht aus dem Kreis der gering Qualifizierten stammt, stellte das IAQ fest. Gut drei Viertel aller Niedriglohnbeschäftigten haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder sogar einen akademischen Abschluss. „Das zeigt, dass Niedriglöhne den Kern der Beschäftigung erreicht haben!“

Reformierter Kinderzuschlag vermindert Kinderarmut

impuls_grafik_2008_01_3.gifEin reformierter Kinderzuschlag könnte die finanzielle Situation von gut drei Millionen Kindern in Deutschland verbessern. Die in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegene Kinderarmutsquote könnte dadurch rasch von 18 auf 14 Prozent sinken. Zu diesem Ergebnis kommen Dr. Irene Becker und Prof. Dr. Richard Hauser, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Frankfurt/Main. Die Verteilungsforscher haben ein Reformmodell entwickelt, das weniger bürokratisch und effektiver als der bisherige Kinderzuschlag ist. Die Neuregelung, für die rund vier Milliarden Euro pro Jahr aufgewendet werden müssten, würde gerade Familien in verdeckter Armut zugute kommen. Diese beantragen trotz Bedürftigkeit kein ALG IIAusgangspunkt für das Alternativkonzept der Wissenschaftler ist eine intensive Analyse der Schwachpunkte, die die geltende Regelung zum Kinderzuschlag zeigt. Wer von seinem Arbeitseinkommen zwar sich selbst, aber nicht mehr seine Kinder ernähren kann, soll nicht in den Hartz-IV-Bezug rutschen. Dafür gibt es seit 2005 den Kinderzuschlag von maximal 140 Euro pro Monat. Praktisch hat diese Sozialleistung jedoch kaum eine Bedeutung. So haben die Familienkassen nur zwölf Prozent der 2005 und 2006 bearbeiteten Anträge positiv beschieden. Im Ergebnis bekommen gerade einmal 90.000 Kinder den Zuschlag – ein Prozent aller Kindergeldberechtigten.

Ein wesentlicher Grund dafür sind nach der Untersuchung von Dr. Becker und Prof. Dr. Hauser die komplizierten und restriktiven Antrags- und Prüfungsanforderungen. Wer den Kinderzuschlag bekommen kann, scheint auf den ersten Blick klar zu sein: Eltern, die gerade so viel verdienen, dass sie ohne Kinder keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hätten. Tatsächlich sind komplexe Berechnungen nötig: Zunächst muss bestimmt werden, ob ein Hartz-IV-Anspruch bestünde, wenn der betroffene Elternteil kinderlos wäre – und deshalb zum Beispiel auch mit einer kleineren Wohnung auskommen könnte. Erst dann lassen sich Einkommensober- und Untergrenzen für den Kinderzuschlag ermitteln. Die Forscher sehen in diesem Verfahren einen „unverhältnismäßig hohen Aufwand“ und attestieren dem Kinderzuschlag „mangelnde Effizienz“.

Die meisten abgelehnten Anträge werden nicht von Eltern mit zu hohen, sondern von solchen mit zu niedrigen Einkommen gestellt. Sie können nach geltender Gesetzeslage Arbeitslosengeld II und Sozialgeld statt Kinderzuschlag beantragen. Im Jahr 2006 machte jedoch nur die Hälfte dieser Hartz-IV-berechtigten Familien von der Möglichkeit Gebrauch.

Das Alternativkonzept der Wissenschaftler behebt wesentliche Konstruktionsfehler der geltenden Regelung und entwickelt den Kinderzuschlag zum „Kindergeldzuschlag“ weiter. Die Kernpunkte ihres Vorschlags:

=> Erhöhung des maximalen Kinderzuschlags auf 150 Euro, so dass Kindergeld und Kindergeldzuschlag zusammen das sozialrechtliche Existenzminimum abdecken. Wegen ihres besonderen Bedarfs sollen Alleinerziehende darüber hinaus bis zu 100 Euro zusätzlich bekommen.

=> Die Berechnung soll einfacher werden, zum Beispiel durch eine Pauschalisierung des elterlichen Existenzminimums. Und wer Hartz IV beantragen könnte, aber aus Scham oder anderen Gründen nicht will, soll in Zukunft nicht mehr leer ausgehen. Deshalb sollen alle Eltern mit Einkommen unterhalb des elterlichen Existenzminimums, die sich ohne Hartz-IV-Leistungen durchschlagen, den vollen Zuschlag bekommen. Für Alleinerziehende schlagen die Autoren eine Einkommensgrenze von 860 und für Paare von 1.238 Euro vor.

=> Wegfallen sollen außerdem die bislang existierende Höchstbezugsdauer von drei Jahren und die Vermögensanrechnung.

Mit Hilfe des Sozio-oekonomischen Panels 2006 haben die Verteilungsforscher die konkreten Auswirkungen ihres Reformvorschlags durchgerechnet. Ergebnis: Bei Kosten von rund vier Milliarden Euro pro Jahr würden rund drei Millionen Kinder profitieren. Zwei Drittel davon leben in erwerbstätigen Familien, daher würde durch die Reform auch die Zahl der arbeitenden Armen reduziert. Besonders positiv würde sich die Reform auf Alleinerziehende und ihre Kinder auswirken. Die Armutsquote in dieser Gruppe könnte insgesamt von derzeit 40 auf etwa 32 Prozent sinken, bei Alleinerziehenden mit zwei und mehr Kindern von 45 auf gut 37 Prozent.

Dr. Becker und Prof. Dr. Hauser verstehen ihren Reformvorschlag „lediglich als ersten Schritt zu einer allgemeinen Grundsicherung für Kinder“, der den Vorteil hat, schnell umsetzbar zu sein. Langfristig sei eine systematische Weiterentwicklung des Familienlastenausgleichs nötig, die auch Widersprüche zwischen Steuer- und Sozialrecht durch ein einheitliches, der Einkommensteuer unterworfenes Kindergeld beseitigt.

Konsequenzen ziehen – Stiegler schwört Hartz IV ab

Wenn Ludwig Stiegler das ernst meint, was er im PHOENIX-Interview sagte, dann muss entweder seine Partei oder er persönlich die Konsequenzen ziehen.

Am besten zieht Stiegler schon mal über die Dörfer und überzeugt auch die restlichen Genossen.

Hier die Zitatschnipsel:
Zitate Ludwig Stiegler / PHOENIX-PRESSEMITTEILUNG

Bonn (ots) – Bonn/Berlin, 25. Januar 2008 –

„Ich war damals mit zuständig und habe die Kürzungen mit beraten –
und, wie ich heute sage, leider auch mit beschlossen. (…) Ich fühle
keinen Verrat an der Agenda 2010. Denn der Zeitpunkt, zu dem die
Kürzung beschlossen war, war mit der Erwartung verbunden, dass es
einen Aufschwung gibt. Es gab aber einen Abschwung.“

Der Stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Ludwig Stiegler im
PHOENIX-Interview vor der Bundestagsabstimmung über eine längere
Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für Ältere.

„Ich bereue es persönlich zutiefst, dass ich damals geglaubt habe,
dass der immerwährende Aufschwung kommt, als wir die Hartz IV-Lösung
gemacht haben – und dann umständehalber nicht mehr in der Lage waren,
den Fehler zu korrigieren.“

Ludwig Stiegler im selben PHOENIX-Interview.

„Diese neoliberalen Wissenschaftler – ob im Wissenschaftsrat, oder
ob Herr Köhler, oder ob manche bei IAB -, die wirklich meinen, man
müsse die Menschen zur Arbeit peitschen, die haben ein völlig
falsches Menschenbild.“

Ludwig Stiegler im selben PHOENIX-Interview.

Urteil gegen ARGE-Schnüffler

Essen – Arbeitslosengeld 2 -Empfänger müssen die Besichtigung ihrer Wohnung nicht dulden. Dies entschied das Landessozialgericht NRW rechtskräftig bereits am 19. Dezember letzten Jahres. Das Dulden eines Hausbesuchs vom Amt wird von den Mitwirkungspflichten des Sozialgesetzbuchs 1 nicht erfasst. Zudem existiere keine gesetzliche Grundlage, nach der es einem Arbeitssuchenden obliegt, Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren. Der hier klagende ALG 2-Empfänger hatte Beschwerde gegen eine anders lautende Entscheidung des Sozialgericht Detmold eingelegt und vom Essener Landessozialgericht Recht bekommen.

“Es gibt jedoch keine Rechtsnorm, die dem Antragssteller auferlegt, die Besichtigung seiner Wohnung zu dulden.”

Die Essener Richter entschieden, dass Eingriffe in Grundrechte stets einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Für die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt Artikel 13 Abs. 7 Grundgesetz. Es existiert, wie erwähnt, keine gesetzliche Grundlage, nach der es einem Arbeitsuchenden obliegt, Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren. Spezielle Mitwirkungsobliegenheiten hat die Gesetzgebung vor dem Hintergrund des Rechts auf körperliche Unversehrtheit (Art. 1 Abs. 2 Satz 1 GG) insbesondere für körperliche Untersuchungen vorgesehen (§ 62, § 65 Abs. 2 SGB I), nicht jedoch eine Regelung geschaffen, die einen Eingriff in Artikel 13 GG rechtfertigt.

(Az.: LSG NRW L 7 B 284/07 AS ER)

Hartz IV ist Kombilohn

Immer mehr Erwerbstätige beziehen neben ihrem Einkommen ergänzende ALG II – Hilfen. Die Zahl der erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Bezieher stieg in den ersten acht Monaten 2007 um fast 16 Prozent auf 1,263 Millionen, wie aus Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervorgeht.

HB BERLIN. Das waren 170 000 mehr als noch Anfang 2007, heißt es in dem Bericht, der der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt. Jeder vierte erwerbsfähige ALG II-Empfänger (24,1 Prozent) war demnach im August 2007 erwerbstätig. Gut die Hälfte davon verdiente monatlich weniger als 400 Euro.

Damit hat sich auch nach der Jahresmitte 2007 der Trend einer steigenden Zahl von Erwerbstätigen im Hartz-IV-System fortgesetzt. Bis Ende Juni hatte ihre Zahl nur um 131 000 zugelegt. Der Anstieg zeige, dass das Arbeitseinkommen bei einer zunehmenden Zahl von Menschen nicht mehr ausreiche, sagte der Arbeitsmarktexperte des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Wilhelm Adamy, der „Berliner Zeitung“.

Immer mehr Menschen stocken sogar einen Vollzeitjob durch ALG II auf. Im Mai 2007 waren dies nach den neuesten BA-Zahlen knapp 531 000 – rund 6000 mehr als im April. Einschließlich der Teilzeitjobber stieg die Zahl der sozialabgabenpflichtig beschäftigten ALG II-Bezieher bis Mai vorigen Jahres auf 744 600 – 54 000 mehr als ein Jahr zuvor.

Hartz IV: Vorlage von Kontoauszügen

Hartz IV & Kontoauszüge? ARGE darf nur die aktuellen verlangen!

Wie aus einem Artikel in der „Bürgerzeitung Köln“ vom 20. August des Jahres hervor geht verlangt die Kölner ARGE unter anderem die lückenlose Vorlage der Kontoauszüge der letzten drei Monate. Der Kölner Erwerbslosenverein „Die KEAs e.V.“ hatte dazu eine Anfrage an die Kölner Sozialdezernentin Marlis Bredehorst gerichtet und dabei auf Urteile zweier Landessozialgerichte verwiesen. Auch das Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen sieht diese Praxis als unzulässig an. (L 6 AS 378/07 ER vom 12.07.2007).
In Braunschweig hatte ein Erwerbsloser sich geweigert, der dortigen Agentur für Arbeit in Ergänzung zu seinem Folgeantrag die dort geforderten Kontoauszüge der letzten 12 Monate einzureichen. Die Agentur sperrte daraufhin die Leistungen. Das LSG Niedersachsen-Bremen gab dem Erwerbslosen in einem Einstweiligen Anordnungsverfahren allerdings recht. Es muss der Agentur genügen, wenn die aktuellen Kontoauszüge vorgelegt werden. Hier Auszüge aus dem Beschluss:

„Die Pflicht, Tatsachen anzugeben und Beweisurkunden vorzulegen, ist beschränkt auf ihre Erheblichkeit für die Leistung (§ 7, 60 SGB 1). Zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit über [das Datum der Folgeantragstellung] hinaus ist die Kenntnis von Kontoauszügen über den zurückliegenden Jahreszeitraum indes grundsätzlich nicht erheblich. Das behauptet auch die Antragsgegnerin nicht. Vielmehr soll die Prüfung ‚zur Vermeidung und Aufdeckung ungerechtfertigter und/oder zu hoher Leistungszahlungen beitragen‘. Damit stellt die Antragsgegnerin die Behauptung eines (unerkannten) Leistungsbetruges in erheblichem Umfang, der indes empirisch nicht belegt ist, auf und verdächtigt Hilfesuchende, die über einen längeren Zeitraum Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, pauschal, bislang nicht wahrheitsgemäße Angaben über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht zu haben. Allein dass die Antragsteller über einen längeren Zeitraum Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen rechtfertigt nicht, ihre Angaben im schriftlichen Antrag vom … nicht zu glauben. Ein pauschaler Allgemeinverdacht gegenüber Hilfesuchenden, die über einen längeren Zeitraum Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, ist nicht ausreichend, um die Offenlegung von Kontenbewegungen über einen Zeitraum von 1 Jahr zu verlangen […].

Um die Anforderungen des Datenschutzrechts (§ 7, 35 SGB 1) zu erfüllen, ist die Mitwirkung auf ihre Leistungserheblichkeit beschränkt (Mrozynski, SGB I Komm 3. Aufl 2003, § 7 60 Rn 19). Ohne das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für nicht wahrheitsgemäße Angaben von Hilfesuchenden ist das Verlangen, Einsicht in die Kontoauszüge des zurück liegenden Jahres zu nehmen, eine durch § 7 60 SGB I nicht gedeckte Ermittlungstätigkeit (so auch Hess LSG Beschluss vom 22. August 2005 – L 7 AS 32/05 ER). Eine gegenteilige Auffassung wird – soweit für den Senat ersichtlich – in Rechtsprechung und Literatur nicht vertreten. […] Jedenfalls bei einem ‚Fortzahlungsantrag‘ ohne jeden Anhaltspunkt für nicht wahrheitsgemäße Angaben der Antragsteller genügt die Vorlage aktueller Kontoauszüge, die hier erfolgt ist.“

Mit dem Verweis auf diesen Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen dürften die KEAs ihre Anfrage der Sozialdezernentin nochmals in Erinnerung rufen.

Kinderarmut – Es reicht nicht

Reiches Deutschland, arme Kinder: Jedes sechste Kind unter 15 Jahren in Deutschland lebt in Armut. Aber wie fühlt sich das an, arm sein? Der stern hat Jungen und Mädchen gefragt. Ihre Antworten zeugen von Traurigkeit und Scham, vom Glück im Kleinen und von Hoffnung.
Den stern-Artikel aus Heft 52/2007 gibt es hier