LobbyPlag – Ein interessanter Blog zur politischen Bildung

Noch rechtzeitig vor den Tagungen in Brüssel zur Verschlimmbesserung des Datenschutzes im Internet wurde von engagierten Einzelpersonen ein interessanter Blog freigeschaltet, der uns schlicht und einfach erklärt, welche Mechanismen Europa und die Welt regieren. Demokratie gemäß des Artikel 20 Grundgesetz – „Alle Macht geht vom Volke aus.“? Vergesst es.

Eine vertiefende Beschäftigung mit den Begriffen ‚Lobbyismus‘ (http://de.wikipedia.org/wiki/Lobbyismus) und ‚Korporatismus‘ (http://de.wikipedia.org/wiki/Korporatismus) kann dabei nicht schaden.

Hier wird das Anliegen und der inhaltliche Anspruch des Blogs erklärt, den ich an dieser Stelle gerne bewerben möchte:

Die Anständigen verächtlich machen. Ein Prinzip, das Morde, Kriege, Ausbeutung und Diskriminierung ermöglicht.

 

Zehn Tote Naziopfer, und die Gesellschaft steht unter Schock. 182 Todesopfer rechter Gewalt seit 1990 zählt die Amadeu-Antonio-Stiftung, die ausnahmsweise – dem Anlass entsprechend – in den öffentlichen Medien erwähnt werden dürfen.

Tausende Tote in den Kriegseinsätzen mit Beteiligung der Bundeswehr. Geschätzte 25 Prozent ziviler Opfer gehen allein in Afghanistan auf das Konto der NATO-Verbündeten. Schockiert zeigt sich die Gesellschaft vor allem, wenn deutsche Soldaten in hölzernen Särgen mit der deutschen Fahne drapiert zurück gebracht werden oder wenn Plattformen wie Wikileaks die hässliche Fratze des Krieges öffentlich machen. 

Jeder, der es wissen will, weiß, dass Atomstrom mitnichten die sauberste, billigste und sicherste Energiegewinnung ist. Sie ist schmutzig, sie ist teuer und unkalkulierbar gefährlich. Unter Schock stehen wir erst, wenn uns so ein Kraftwerk (Fukushima, Tschernobyl) gehörig um die Ohren fliegt oder wenn uns das Fernsehen Bilder defekter Atomfässer im Lager Asse zum Abendbrot serviert.

Eine solche Liste könnte man beliebig fortsetzen, über Hartz IV bis hin zu den Frauen verachtenden Äußerungen und Handlungen eines Dominik Strauss-Kahn. Dass das Zimmermädchen im amerikanischen Hotel eben nicht schockiert war, als er nackt im Zimmer stand und sie seinen Pimmel sah, fasste er als „Aufforderung zum sexuellen Akt“ auf. „Dümmlich, aber einvernehmlich“, wie er in seinem jüngsten Buch über sich selbst formuliert.

Und was hat Strauss-Kahn mit der ganzen restlichen Kacke zu tun, die auf dieser Welt am dampfen ist? Er macht die Frauen, denen er den Opferstatus nicht zugestehen will, verächtlich. Das ist bezeichnend für Macht und diese Verächtlichmachung gleicht dem Umgang der Politik mit engagierten Antifaschisten, die jahrzehntelang ungehört warnen vor den Gefahren rechter Ideologien und Gewalt und dafür auf die Straßen gehen. Der Bundesverfassungsschutz hätte sich ja ungefragt der Recherchen der Antifa bedienen können. Dazu ist nicht einmal ein Bundestrojaner notwendig. Aber dieser Staat will von all dem nichts hören, verweist auf politisches Unvermögen, ordnungsgemäß vernichtete Akten, und Thomas Oppermann (SPD, MdB), parlamentarischer Chefkontrolleur des Geheimdienstes, meinte in einer ersten Stellungnahme allen Ernstes, dass die Demokratie sich schämen müsse. Wie bitte?

 Die Demokratie als solches kann keine Schuld tragen, zudem sie unterbunden wird, wenn deutsche Soldaten gegen den Willen einer Mehrheit in Kriege ziehen oder wenn der einst beschlossene Atomausstieg gegen den Willen einer Mehrheit einfach ignoriert wird.  

Wir dürfen gespannt sein, wieviel politisches Kalkül der vermeintlichen Ahnungslosigkeit dieses Bundesverfassungsschutzes innewohnt und ob wir es überhaupt erfahren werden. Die Liste derer, die sich schämen müssten, ist lang und betrifft Menschen, die mit einem hochgerüsteten Budget an Geld, Vokabular und realer Repression andere Menschen verächtlich machen. Seien es Kriegsgegner, Antifaschisten, Antiatomaktivisten oder Ausländer, Hartz IV-Betroffene, Arme.

Demokratie ist schwach, wenn nicht eine angemessene Mehrheit dazu befähigt ist, sie zu begreifen und aktiv anzuwenden. Die vermeintlichen Eliten dieser Gesellschaft werden dazu beitragen, dass dieser Zustand so bleibt.

Verschwörungstheorie? Na, selbstverständlich!

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Die evangelische Kirche und die menschenverachtenden Systeme

 In einigen Bundesländern ist der 31. Oktober Feiertag. Die evangelische Kirche in Deutschland (EKD) feiert den Reformationstag. Ilse Junkermann, Landesbischöfin in Mitteldeutschland, predigt an diesem Tag in 2011 mehr Mut zum Bekenntnis christlicher Werte und mahnt zudem an, keine gemeinsame Sache „mit menschenverachtenden Systemen“ zu machen, selbst wenn diese demokratisch gewählt worden seien.  

Damit lehnt sich Frau Junkermann ziemlich weit aus dem Fenster, denn die Fragen seien erlaubt, was „menschenverachtend“ denn heißt und was in diesem Zusammenhang der Begriff „Systeme“ bedeuten soll. 

Der Kapitalismus als solches kann ihrerseits weder als „menschenverachtend“, noch als „System“ gemeint sein, denn sonst müsste die EKD laut Junkermann die Zusammenarbeit mit Deutschland aufkündigen und auf die finanzielle Förderung durch Steuergelder verzichten. Tut sie aber nicht. 

Hartz IV – sowohl „System“, als auch „menschenverachtend“ – kann es aus selbigem Grund auch nicht sein. Das Diakonische Werk der EKD hat Hartz IV mit ermöglicht und verdient nicht schlecht daran. 

Was oder wen meint Frau Junkermann? Die „Achse des Bösen“?

Die Grünen blockieren Normenkontrollklage gegen Hartz IV

Eigentlich ist es gut und richtig, dass die Grünen immer wieder selbst daran erinnern, wie sehr sie hinter Hartz IV stehen. Das vereinfacht uns das ständige Wiederholen des Copyrights auf Hartz IV, das Grüne und SPD für sich beanspruchen dürfen.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2010 vor allem die Berechnung der Regelsätze und deren fehlende Transparenz bemängelte, wurde die Bundesregierung zum Nachbessern verdonnert.  „Leyen I“, wie es manche nennen, ist zwischenzeitlich in Kraft und will für sich geltend machen, den Anforderungen des Verfassungsgerichts Genüge zu tun. Eine vom DGB in Auftrag gegebene Studie bezweifelt dies. Das Verfassungsgericht aber reagiert nur, wenn es gefragt wird bzw. jemand klagt.

Die Fraktion Die Linke im Bundestag regte eine Normenkontrollklage an, wozu 25 Prozent der Abgeordneten des gesamten Bundestages nötig sind. Das hätte die komplette Linksfraktion, die komplette Fraktion der Grünen und 12 Abgeordnete der SPD sein können. Die SPD aber war aus dem Rennen, nachdem sie mit Ursula von der Leyen ins Feilschen geriet und das Ergebnis „Hartz IV-Kompromiss“ nennt.  Also erneut wird Hartz IV von der SPD, diesmal (egal, legal, scheißegal) mit der CDU/CSU und der FDP getragen. Und die Grünen?

„Leider haben Renate Künast und Jürgen Trittin erneut schriftlich abgesagt mit der Begründung, eine Klage durch die Betroffenen wäre geeigneter. Wer sich selber noch nie als Betroffener ohne viel Geld in der Hinterhand durch sämtliche Instanzen klagen musste, wird dies womöglich anders einschätzen.“ Dies tickerte Katja Kipping (MdB/Die Linke) heute als Pressemitteilung.

Damit ist die Normenkontrollklage also gestorben. Hartz IV-Betroffene haben keine Lobby! (Und man darf fragen, weshalb der DGB eine solche Studie anfertigen läßt, wenn er das Ergebnis ohnehin kampflos hinnimmt.)

Wir dürfen konstatieren, dass Grüne und Sozialdemokraten – obgleich Opposition – im Boot der Regierung sitzen, und wer will darf festhalten, dass die Linke sich wenigstens bemühte. Katja Kippings Engagement gegen Hartz IV mag strategisch umstritten sein, unglaubwürdig erscheint es nicht.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war kein Sieg der Gerechtigkeit, denn Hartz IV wurde in keinem einzigen Nebensatz in Frage gestellt. Wenn man es genau nimmt hieß der Auftrag des Gerichts an die Bundesregierung doch lediglich, ihre Berechnung des Regelsatzes zukünftig besser zu begründen. Das ist natürlich nicht einfach, wenn es sich um so verdammt wenig Geld handelt. Aber hier hat die Regierung Geschick bewiesen. Hier und da einen Euro mehr und dafür das Recht auf Genussmittel beschneiden; Eltern in ihrer wirtschaftlichen Geschäftsfähigkeit gegenüber ihren Kindern entmündigen …, alles eine Frage der Interpretation, der Auslegung und natürlich der eigenen Mensch- und Wertvorstellung.

Mit Klagen – auch im Sinne von „Wehklagen“ – wird sich das nicht ändern.

Eingliederungsvereinbarungen für Arbeitslose zu wenig individuell

Arbeitsvermittler müssen mit allen Arbeitsuchenden sogenannte Eingliederungsvereinbarungen abschließen. Der Gesetzgeber wollte damit angeblich erreichen, dass die Arbeitslosen besser in den Vermittlungsprozess einbezogen werden. Tatsächlich aber werden sie dazu genutzt, dass Erwerbslose „freiwillig“ Verpflichtungen eingehen, die so per Gesetzt nicht verogesehen werden. Das so genannte „Fördern und Fordern“ ist in den Eingliederungsvereinbarungen häufig nicht ausbalanciert, wie die mittlerweile langjährige Erfahrung zeigt.  Das geht aber auch aus einer am 13.09.2011 veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. „Die Kundenpflichten werden häufig konkret, die Leistungen der Einrichtungen eher vage benannt“, stellen die Arbeitsmarktforscher fest.
 
Nicht selten werde die Anzahl der Bewerbungen festgelegt, die der Arbeitsuchende zu erbringen hat. Zur Anzahl der Vermittlungsvorschläge gebe es jedoch meist keine konkreten Angaben. „Insgesamt folgen die Inhalte der untersuchten Eingliederungsvereinbarungen standardisierten Mustern und lassen einen individuellen Zuschnitt auf die Kundinnen und Kunden vermissen. Sie basieren zudem meistens nicht auf einem gemeinsamen Prozess der Zielfindung“, schreiben die Autoren der IAB-Studie. Mit der Betonung der Kundenpflichten und möglicher Sanktionen folge die Umsetzung der Eingliederungsvereinbarung eher einer bürokratischen Logik als der einer kundenorientierten Dienstleistung, so das IAB. Zudem würden die Studienergebnisse zeigen, dass viele Vermittlungsfachkräfte die Rechtsverbindlichkeit der Vereinbarung nicht deutlich genug erklären.

Die Mehrheit der Vermittler sieht das Instrument der Eingliederungsvereinbarung grundsätzlich positiv. Die gegenseitige Vereinbarung verpflichtender Aufgaben sei nützlich und könne auch den Arbeitslosen dienen. Andere halten dies bei vielen Arbeitslosen nicht für nötig: Ein Drittel der Vermittler in den Arbeitsagenturen äußern sich laut IAB-Studie kritisch zur gesetzlichen Pflicht, mit allen Arbeitsuchenden Eingliederungsvereinbarungen abschließen zu müssen. Von den Vermittlern in den Jobcentern, die für Arbeitslosengeld-II-Empfänger zuständig sind, lehnen 15 Prozent das Instrument Eingliederungsvereinbarung ab.

Die IAB-Studie im Internet: http://doku.iab.de/kurzber/2011/kb1811.pdf.

Einschulungshilfe für laufendes Schuljahr beantragen

Es gibt zwar einige, die es bereits formlos getan haben, aber alle anderen bekommen jetzt noch mal einen Aufruf dazu.

Kinder mit einem Köln-Pass, die zum Schuljahr 2010/2011 eingeschult wurden, können einen einmaligen Zuschuss für die Anschaffung von Schulmaterialien bekommen. Der Zuschuss wird in einer Höhe von bis zu 100 Euro gezahlt. Dabei müssen Kinder nicht für den gesamten Zeitraum des Schuljahres den KölnPass besitzen. Es reicht auch, wenn der KölnPass nur für einen Teil des Schuljahres gilt. Nach der Genehmigung des städtischen Haushalts durch die Bezirksregierung können die Mittel jetzt ausgezahlt werden.

Entsprechende Anträge sind ab sofort bis zum 28. Februar 2011 schriftlich an das Amt für Soziales und Senioren der Stadt Köln zu stellen.

Um möglichst wenig Zeit zu verlieren, ist zu empfehlen, auf das zur Verfügung stehende Antragsformular zurückzugreifen. Der Vordruck liegt in den Sekretariaten der Grundschulen aus oder kann telefonisch über das Service-Telefon „Einschulungshilfe“ unter der Rufnummer 0221 / 221-30401 oder 221-30402 angefordert werden.

Der Antrag ist dann an folgende Adresse zurückzusenden:

Stadt Köln
Amt für Soziales und Senioren, Köln-Pass (501/114)
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln

Als Nachweis für die Berechtigung des Zuschusses sind beizufügen:

  • Bestätigung der Grundschule auf dem Antragsformular, dass es sich um ein Erstklässlerkind des Schuljahres 2010/2011 handelt
  • Originalbelege aus dem Jahr 2010, aus denen erkennbar ist, dass es sich um Materialien handelt, die zur Einschulung angeschafft wurden; die Belege werden nach Bearbeitung zurückgesandt.

Anerkennungsfähige Schulmaterialien können beispielsweise sein: Ranzen, Turn- und Sportbeutel, Sporthose, T-Shirt, Sportschuhe, Mäppchen, Bleistifte, Buntstifte, Radiergummi, Spitzer, Folienstift, Wachsmalstift, Schere, Klebestift, Kleber, Knete, Deckfarbenkasten, Pinsel, Zeichenblock, Schnellhefter, verschiedene Hefte, Briefblock, Ringbucheinlagen, Sammelmappen (für Zeichnungen, Hefte und ähnliches), Lineal und anderes.

Als Zuschuss bewilligt wird die Höhe des anerkannten Betrages, höchstens jedoch 100 Euro. Das Geld wird auf das auf dem Antrag angegebene Konto gezahlt.

Für Fragen stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service-Telefons „Einschulungshilfe“ zur Verfügung. Informationen findet man auch auf den städtischen Internetseiten. Einschulungshilfe für Schulanfänger  

Michael Sommer und der heiße Herbst

Und wieder wird uns ein „heißer Herbst“ angekündigt. In einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt vom 30.08.2010 spricht DGB-Chef Michael Sommer von „Demonstrationen“ und „Veranstaltungen“ und droht damit, den Unmut über die „Schieflage“ dieses Landes „mit allen legalen Mitteln hörbar zu machen“.

Wieder werden uns Busreisen – im Oktober nach Hannover, Stuttgart, Nürnberg und Kiel – angeboten. Latschdemos, große Bühnen und darauf Kabarett vom Feinsten. Es wird geschrien werden und Kampflieder mehrstimmig hübsch gesäuselt. Man wird mit den Fingern auf die schwarz-gelbe Regierung zeigen und sie wiederum hilflos und mahnend zugleich gen Himmel richten. Die Fäuste werden womöglich geballt, aber in den Hosentaschen verbleiben.

Das kommt derart superorganisiert daher, dass sich schon weit im Vorfeld das Störpotential sowohl im verkehrstechnischen als auch im politischen Sinn recht gut berechnen lassen wird. Im September sollen die „Demonstrationen und Veranstaltungen“ beginnen, ab Ende Oktober dann drei Aktionswochen folgen. Hat man hier vorsorglich den Oktober-Beginn ausgelassen, um die Chance erst gar nicht zu zulassen, am 3. Oktober dieses Land und seine Schieflage mental zu hinterfragen?

Das würde passen, denn die Zentralgewerkschaften gerieren sich viel zu oft als Mittler zwischen Arbeitnehmer-, aber eben auch Arbeitgeberinteressen. Und sie sind geradezu hörig den Dogmen von Wirtschaftswachstum und Standortfaktoren gegenüber. Zudem sind diese Gewerkschaften als ein Apparat strukturiert, der nur noch symbolische Streiks per Fernbedienung steuert und auf dem politischen Parkett den großen Stellvertreter mimt.

Den Kontakt zur Basis und zur Realität verloren?

Nachdem diese Gewerkschaften gemeinsam mit Rot-Grün Hartz IV auf die Menschen losließen, warfen sie nicht nur die Thematik ‚Erwerbslosigkeit‘ über Bord, sondern überließen sie auch bis zu neun Mio. Hartz IV-Betroffene quasi sich selbst. Das spiegelt sich auch in den Mitgliederzahlen des DGB wider. Waren es vor 20 Jahren noch 12 Mio., sind es heute gerade einmal sechs Mio. Und Michael Sommer erkennt den Umstand an, dass der Mitgliederschwund mit Arbeitslosigkeit zusammenhängt. Menschen, die Hoffnungen im Allgemeinen und Vertrauen in die Gewerkschaften im Speziellen verloren haben. Hier wurde mit jener Schere im politischen Kalkül ein Band zerschnitten, die eben nicht nur Reich und Arm oder Oben und Unten trennt, sondern auch nebeneinander stehende Menschen. Durch die damit einhergehende Individualisierung der sozialen Auseinandersetzungen, die sich in Deutschland durch das faktische Generalstreikverbot auch nicht miteinander oder z.B. mit Arbeitskämpfen vernetzen lassen, scheint dieser Kapitalismus krisenfest.

Bei den Erwerbslosen ist dem DGB die sogenannte Basis schlichtweg weggebrochen und solange man zulässt, dass erwerbslose 1-Euro-Jobber, Bürger- oder Leiharbeiter und angestellte Lohnarbeiter gegeneinander ausgespielt werden, wird an Solidarisierung der Betroffenen nicht zu denken sein. Solange Hartz IV, als disziplinierende Drohkulisse und Instrument der Lohnpolitik, nicht mitgedacht und allumfassend solidarisch bekämft wird, ist jede Forderung nur eine halbe oder weniger davon.

Die große Depression?

Jüngsten Umfragen zufolge, stellen neun von 10 Menschen in Deutschland den Kapitalismus in Frage. Da müssen Gewerkschafter dabei sein, aber die Gewerkschaftspolitik tut dies nicht! Sie möchte einfach ein paar Prozente mehr Gewinnbeteiligung.

Und dafür wird man sich im „heißen Herbst“ und alle Jahre wieder die Füße platt latschen. 2010, 2011, 2012 …

DU BIST EIN DEUTSCHER DEPP!!!

Erst Papst und jetzt auch noch DAS!

WIR SIND MAL WIEDER DIE DEPPEN DER EU!“

titelte ein deutsches, namenhaftes Massenschmierblatt in großen Buchstaben, am 11. Mai 2010.
Nun bin ich also schon Deutschland, Papst (und somit Vorstandsvorsitzender eine Firma mit vielen potenziellen Kinderfickern) und ein Depp. Vielleicht sollte das ja eine geheime, zeit-historische Trilogie mit Pointe werden und vielleicht hat dieses Volkskäseblatt ja doch Humor. Viel wahrscheinlicher ist aber, dass der Deutsche nun endlich, mit Hilfe der Mainstream-Massenmedien, wieder ein neues Feindbild gefunden hat – die „Pleite-Griechen“.

Nach der sensationellen Versöhnung mit den Niederlanden durch den Gewinn der Bundesliga 2010 durch Louis van Gaal, einem Holländer in Lederhosen und mit Weißbierdusche bei Bayern München, musste schnell ein neues Feindbild her, denn immer nur die römisch-dekadenten Sozialschmarotzer werden auf Dauer ausgelutscht. Das Alles so kurz nach dem wirklich klaren Wahlergebnis bei der NRW-Landtagswahl 2010, dass man auch gleich hätte würfeln können. Es ist gerade ganz schön was los in diesem Land und unserer schönen EU – es braut sich wieder etwas zusammen – und das will gut manipuliert sein.

Seit dem Bankrott von Griechenland kann man wieder stolz darauf sein ein guter, fleißiger, sparsamer, deutscher Arbeiter zu sein mit dem so etwas natürlich nie passiert wäre. Aber liegt es tatsächlich daran das die „Pleite-Griechen“ zu faul zum arbeiten sind und immer nur streiken wollen? Ist es nicht viel mehr eine großangelegte Hetzkampagne gegen eine sozialrevolutionäre Bewegung und ein Ablenkungsmannöver von den Fehlern deutscher Politik?

Ist es in einem kapitalistischen System, in dem die Macht des Stärkeren regiert, verwerflich pleite und somit schlichtweg arm zu sein? Dieses System ist darauf aufgebaut das Irgendjemand den Kürzeren ziehen muss. Das einzige Ziel des Kapitalismus ist der Gewinn. Doch wo es Gewinner gibt, da muss es auch Verlierer geben und wer wachsen möchte, der muss sich etwas einverleiben. Nun hat Griechenland quasi nichts mehr zu fressen und will vom deutschen Kuchen etwas abhaben. Der Deutsche teilt aber offensichtlich nicht gerne, jammert und schimpft den ganzen Tag, säuft Bier, guckt Fußball und schlägt Frau und Kinder.

Merkt ihr was?

Richtig – Die Nation/die Randgruppe über die man hetzen möchte, ist beliebig austauschbar. Es ist viel einfacher die Schwachstellen eines Klischeebildes anzugreifen, anstatt in der Halbzeitpinkelpause, auf dem Weg zum Kühlschrank, oder dem Fußweg zum nächsten roten Zeitungskasten auch mal ein paar Sekunden nach zu denken und sich auch einmal dafür Zeit zu nehmen und zu reflektieren woraus Probleme tatsächlich entstehen. Dann müsste einem eigentlich die Zornesröte und das blanke Entsetzen ins Gesicht steigen – so wie den streikenden „Gammel-Griechen“ jetzt eben. Während sich die griechische Regierung schon darauf freut, die Almosen aus fremden Ländern zu verheizen, ist das untertänige „Fußvolk“ gerade dabei die so genannten „sozialen Brennpunkte“ anzuheizen.

Angesichts ähnlicher Probleme in Deutschland (Arbeitslosigkeit oder moderne Zwangs- und Sklavenarbeit, miese Arbeitsbedingungen, Dumping-Löhne, leere Kassen, steigende Preise, die Abschaffung der Sozial-, Gesundheits- und Rentensysteme, steigende Totalüberwachungs- und Repressionstendenzen durch den Staat usw. usf.) stellt sich die Frage, weshalb hier der Ofen noch nicht brennt?!

Vermutlich weil der Deutsche zu faul und zu dumm ist für den Widerstand und die soziale Revolte. Oder aber er wird manipuliert, radikalisiert, abgestumpft, verroht und dressiert. Was mit den „Pleite-Griechen“ als Nation passiert, dass passiert in Deutschland den „Sozialschmarotzern“, dem gemeinen Pöbel, der so genannten „Unterschicht“ – den Armen. Wenn du arm bist, dann sollst du fleißig arbeiten, konsumieren und beten. Wenn das ausgebeutete Würstchen darauf aber keine Lust mehr hat oder auf Grund von existenzbedrohender Armut nicht mehr in der Lage dazu ist, dann ist es unnütz, überflüssig und eine Belastung für den braven, gehorsamen Steuerzahler der insgeheim wahrscheinlich auch Angst um seine Existenz hat. Dies ist das Ausmaß eines neu-entstehenden, viel diskutierten Sozialrassismus in sehr gefährlichem Ausmaß, da Angst und Hass als zentrale Machtinstrumente geschürt werden.

Lasst euch spalten und beherrschen oder macht die Glotze endlich aus, schmeißt die Käseblätter weg und schaltet eure Gehirne, den gesunden Menschenverstand und eure Harmoniebedürftigkeit an:

Du bist Deutschland – Du bist ein Kinderficker-Papst – Du bist ein rechts-konservativer, radikaler, alkoholabhängiger, geBILDeter, deutscher DEPP!

Ein Hoch der anti-nationalen Solidarität!

Schlecker-Tochter überwacht Mitarbeiter

Datenschützer ermitteln gegen Drogeriekette „Ihr Platz“

Hamburg (pte) – Die Skandalmeldungen über den Schlecker-Konzern nehmen kein Ende. Nach den schweren Vorwürfen zu Lohndumping, unwürdigen Arbeitsbedingungen und Mitarbeiter-Ausbeutung sieht sich die Schlecker-Tochter „Ihr Platz“ nun mit Ermittlungen der Datenschützer konfrontiert. Wie NDR Info berichtet, werden Kunden und Mitarbeiter bei der Drogeriekette mit Videokameras überwacht. Schlecker wollte sich zu dem möglichen Gesetzesverstoß nicht äußern – eine für die Gewerkschaften wenig überraschende Haltung.

Informationssperre

In der Causa Schlecker lassen sich Bände füllen„, meint Achim Neumann, Vertreter der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, im Gespräch mit pressetext. Im Falle des Tochterunternehmens „Ihr Platz“, das bundesweit ein Netz von rund 700 Filialen betreibt, sehe die Lage jedoch noch schwieriger aus. „Die Informationslage ist mehr als dünn. Wir verfügen kaum über Kontakte oder Informationen„, erläutert Neumann. Weithin bekannt ist hingegen die gewerkschaftsfeindliche Haltung des Schlecker-Konzerns.

Im Lohndumping-Skandal habe die Gewerkschaft einen Etappensieg gegen Schlecker erzielt. Das Unternehmen habe versucht, die Personalkosten durch Dumpingverträge um bis zu 50 Prozent zu drücken. „Wenn angesichts des Preiskriegs an der Ware kein Geld mehr verdient werden kann, wird anhand der Personalkosten versucht, Profit zu machen„, betont Neumann gegenüber pressetext. Die Vorwürfe gegen Ihr Platz werde Schlecker aber mit Verweis auf eine eigene Geschäftsführung von sich weisen.

Verstöße gegen Bundesdatenschutzgesetz

In der Untersuchung gegen die Schlecker-Tochter wird wegen fehlender sogenannter Verfahrensbeschreibungen ermittelt, die vor der Installation von Überwachungsanlagen vorliegen müssen. Darin seien Bereiche und Zeiten der Aufzeichnung erfasst und ein Datenschutzkonzept festgelegt. Bei „Ihr Platz“ seien jedoch nicht nur Kunden, sondern auch Mitarbeiter von den Kameras erfasst worden, was dem Datenschutzbeauftragten zufolge ebenfalls unzulässig sei. Dieser wurde vor rund drei Monaten auf die Missstände bei Ihr Platz hingewiesen. Sollte es tatsächlich zu Gesetzesverstößen gekommen sein, drohe ein Bußgeld.

Die sinnlosen Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose

so hieß der Titel einer Reportage von report München, die am 18.01. ausgestrahlt wurde.

Hunderttausende Arbeitslose sind in teuer bezahlten Förderungen vom Bewerbungstraining bis zur Weiterbildung. Doch diese Kurse sind oft Zeitverschwendung. Andere Arbeitslose wiederum kämpfen – vergeblich – für eine für sie passende Qualifizierung. report MÜNCHEN über die Willkür der Ämter und die Wut der Betroffenen.

Wer den Bericht verpasst hat kann ihn hier nach lesen oder sogar online sehen. 

Mittlerweile hat auch die Bundesagentur für Arbeit reagiert und zwar wie erwartet. Es ist nämlich alles gaaaanz anders, als report berichtet. Hier die Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 19. Januar 2010 im Wortlaut:

Report München berichtete gestern (18.1.2010) unter der Überschrift
„Schlecht beraten und abgeschoben. Die sinnlosen
Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose“ über angeblich sinnlose
Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Dazu stellt die BA fest:
Es besteht ein grundlegender Unterschied zwischen Maßnahmen der
beruflichen Weiterbildung (die von externen fachkundigen Stellen
zertifiziert werden und zu einem Abschluss führen) und Maßnahmen zur
Aktivierung und beruflichen Eingliederung von Arbeitslosen (die
ausgeschrieben werden und die Chancen von Arbeitslosen bzw.
Arbeitsuchenden auf eine Beschäftigung erhöhen sollen). Darüber hinaus
ist beim Einsatz dieser Maßnahmen zu unterscheiden zwischen dem Vorgehen
der Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Träger der Grundsicherung).
Diese Unterschiede wurden von report München komplett ausgeblendet.
Alles wurde „in einen Topf geworfen“ und pauschal verurteilt.
Richtig ist hingegen folgendes:
Die BA setzt die ihr anvertrauten Beitrags- und Steuermittel
verantwortungsvoll und wirtschaftlich ein. Grundlegend für die
Entscheidung im Einzelfall ist hierbei die Notwendigkeit der Maßnahme im
Zusammenhang mit der Wahrscheinlichkeit, dass die Teilnahme zu einer
Beschäftigungsaufnahme führt.
Erhebungen der BA zeigen, dass auch kurzfristige (bisherige)
Trainingsmaßnahmen erfolgreich sind: So liegt die Eingliederungsquote im
SGB III (sagt aus, welcher Anteil der Maßnahmeabsolventen sechs Monate
nach Abschluss einer Maßnahme in sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung sind) aktuell für Absolventen von (bisherigen)
Trainingsmaßnahmen bei 45 Prozent. Die Eingliederungsquote für
Teilnehmer an Maßnahmen beruflicher Weiterbildung liegt im Rechtskreis
des SGB III mit 55 Prozent sogar noch höher.
Auch die Ausführungen des Arbeitsmarktexperten Stefan Sell dass „erstens
die Leute, so lange die in diesen Maßnahmen sind, nicht mehr als
registrierte Arbeitslose auf(tauchen), das ist natürlich schön für die
Statistik“ sind nicht haltbar. Seit Monaten weist die BA regelmäßig die
Angaben zur Unterbeschäftigung aus. Neben den registrierten Arbeitslosen
fließen hier auch die Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
ein. Die BA stellt somit völlige Transparenz über das tatsächliche
Arbeitsplatzdefizit her.

Ist es nicht niedlich, wie die BA hier die Beweisführung angeht: „Dazu stellt die BA fest
Es ist also davon auszugehen, dass die Feststellung der BA der Beweis für deren Behauptungen darstellt. Das ist fast so, als ob der TÜV-Prüfer sein eigenes Auto prüft oder?

Was aber wirklich bemerkenswert ist, ist folgendes. Die BA gibt im Prinzip zu, dass da jede Menge schief läuft, aber eben nicht in ihrem Aufgabengebiet. Darum bemängelt sie dass in der Reportage alles „in einen Topf geworfen“ und pauschal verurteilt wurde.
Die BA zeigt also mit dem Finger auf die ARGEN, Jobcenter und sonsitigen SGB II – Konstrukte und ruft: „Die waren’s, die waren’s.“ Mal ganz davon abgesehen, ob sie damit Recht hat oder nicht; ganz davon abgesehen, ob die BA mit ihrer Feststellung tatsächlichen den wahren Sachverhalt feststellt oder wissentlich die Unwahrheit schreibt, petzen ist nun wirklich einer Bundesagentur nicht würdig.

Ätsch!

Prekär statt regulär – Hartz IV verändert den Arbeitsmarkt

Wenn ich eine Studie der Bertelsmann-Stiftung bekomme, bin ich grundsätzlich immer sehr skeptisch. Schließlich ist allgemein bekannt, welche Absichten von dort verfolgt werden und dass dies oft unter dem Deckmantel der Wissenschaft in Medien und Politik platziert wird. Trotzdem oder gerade deswegen, möchte ich auf die aktuelle Arbeitsmarktstudie dieser Stiftung eingehen.

Die Zahl der traditionellen Beschäftigungsverhältnisse ist in Deutsch­land seit 2001 im internationalen Vergleich stark zurückgegangen. Dagegen nahm der Umfang von Teilzeitjobs und befristeter Beschäftigung deutlich zu. Dies zeigt eine Studie der Bertelsmann Stif­tung, die gemeinsam mit dem Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) erstellt wurde.

Das so genannte Normalarbeitsverhältnis ist durch eine unbefristete Anstellung in Vollzeit (Arbeits­zeit von 30 Stunden oder mehr) charakterisiert. Nach dieser Definition befanden sich im Jahr 2008 60,1 Prozent aller Beschäftigten im Alter zwischen 25 und 64 Jahren in einem Normalarbeitsver­hältnis. Seit 2001 ist diese Form der traditionellen Beschäftigung um 4,6 Prozentpunkte zurückge­gangen. Im internationalen Vergleich hatten nur Polen und die Niederlande sowie Luxemburg und Malta noch größere Rückgänge zu verzeichnen. Dagegen weisen viele mittel- und osteuropäische Länder, aber auch Großbritannien, Frankreich und Finnland eine Zunahme des Normalarbeitsver­hältnisses auf.

Während in Deutschland in der Industrie traditionelle Beschäftigungsformen nach wie vor dominie­ren, sind diese im Dienstleistungssektor im Vergleich zu anderen Ländern deutlich weniger ver­breitet. Hierzulande ist mit einer Quote von 53,2 Prozent nur gut jeder zweite Arbeitnehmer unbe­fristet und in Vollzeit beschäftigt.

Mit dem Abbau traditioneller Beschäftigungsformen reagiert die Wirtschaft auf gestiegene Flexibi­litätsanforderungen und die erweiterten Möglichkeiten im Zuge der Arbeitsmarktreformen alterna­tive Beschäftigungsarten zu nutzen„, so Eric Thode, Senior Expert der Bertelsmann Stiftung und Co-Autor der Studie. „Der Arbeitsmarkt ist funktionsfähiger, aber auch unsicherer geworden. Die Politik steht vor der Herausforderung, auch im Bereich flexibler Arbeitsverhältnisse mehr Sicherheit zu schaffen, ohne die gestiegene Anpassungsfähigkeit wieder einzuschränken.“

[Aaaaahja: Also die so genannte Anpassungsfähigkeit und damit die unzweifelhaften Vorteile für die Wirtschaft, will Bertelsmann unbedingt erhalten. Wie die lohnabhänig Beschäftigten ihr Zückerchen bekommen, soll die Politik allein lösen]

Der Rückgang des Normalarbeitsverhältnisses ist mit einer schwachen Lohnentwicklung einherge­gangen. Für Geringverdiener mit zwei Dritteln des Durchschnittseinkommens eines Arbeiters in der Industrie stiegen in Deutschland beispielsweise die Nettolöhne zwischen 2001 und 2008 lediglich um 1,6 Prozent. Der Durchschnitt in Europa lag dagegen bei 2,9 Prozent. Als Ursache werden neben einem über weite Strecken unterdurchschnittlichen Wirtschaftswachstum vor allem Struk­tureffekte gesehen, die durch die Schaffung von Teilzeitarbeit und marginalen Beschäftigungsver­hältnissen entstehen. Die Zunahme niedrig entlohnter Arbeitsverhältnisse senkt die durchschnittli­chen Verdienste und vermindert so auch die Zunahme der Nettorealeinkommen.

Der Rückgang von traditionellen Beschäftigungsverhältnissen ist in Deutschland keineswegs ge­schlechtsneutral. Der Anteil von Frauen, die sich in einem Normalarbeitsverhältnis befinden, sank zwischen 2001 und 2008 von 48 auf ca. 43 Prozent und erreichte nach den Niederlanden und der Schweiz den drittniedrigsten Wert unter 28 untersuchten OECD Staaten. Der Vergleich zeigt auch, dass das Normalarbeitsverhältnis bei Frauen stärker als bei Männern zurückgegangen ist. Die Zunahme der Beschäftigung bei Frauen wurde demnach vor allem über Teilzeitarbeit
erzielt.

Hartz IV ist gescheitert

Berlin (ots) – Anlässlich der am 15.12.09 vom Statistischen Bundesamt vorgestellten Armutsquoten warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband vor massenhafter Verarmung und der Verödung ganzer Regionen in Deutschland und übt dabei scharfe Kritik an dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz. In Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise werde sich die Situation dramatisch verschärfen, sollte die Regierung nicht unverzüglich aktiv, nachhaltig und konsequent Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut ergreifen.

Deutschland steht vor einer Zerreißprobe. Wenn wir nicht sofort und massiv gegensteuern, wird der Teufelskreis der Armut in vielen Landstrichen nicht mehr aufzuhalten sein„, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Ohne gezielte Maßnahmen der Armutsbekämpfung werde mittelfristig jede Grundlage für eine gute ökonomische Entwicklung in den betroffenen Regionen zerstört. „Was wir brauchen ist die nachhaltige Verknüpfung von Wirtschafts- und Sozialpolitik mit der gezielten Förderung von Regionen„, fordert Schneider. „Das Geld muss dahin gehen, wo es auch wirklich gebraucht wird und das ist in armen Haushalten und armen Regionen.

Scharfe Kritik übt der Verband in diesem Zusammenhang am Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das Freitag im Bundesrat beschlossen wurde. „Der vorliegende Gesetzentwurf ist armutspolitisch ignorant, sozial ungerecht und wirtschaftspolitisch wirkungslos. Steuergeschenke an Hoteliers und Erben sowie zusätzliche Belastungen für Länder und Kommunen sind das Letzte, was wir in dieser Situation brauchen„, kritisiert Schneider, „Wer nachhaltiges Wachstum will, darf Erziehungsberatungsstellen, Schulen und Altenclubs nicht kaputt sparen.

Als Maßnahmen im Rahmen einer Anti-Armuts-Agenda fordert der Verband die Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze auf 440 Euro und die Einführung eines eigenen bedarfsgerechten Kinderregelsatzes sowie den Ausbau der erzieherischen Infrastruktur vor Ort. Zudem sei der Ausbau öffentlich geförderter, dauerhafter und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zwingend erforderlich. „Wir dürfen die Dinge nicht länger laufen lassen und nur auf die Kräfte des Marktes hoffen. Steuergeschenke allein schaffen keine Arbeitsplätze„, so Schneider.

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Wie die darauf kommen, dass man nur mal eben auf 440 Euro (auch viel zu wenig) erhöhen brauche und alles wird gut, weiß ich auch nicht. Es bleibt dabei: Hartz IV muss weg!

Warum Überprüfungsanträge so wichtig sind

Bei den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wegen Hartz-IV handelt es sich konkret um sogenannte Normenkontrollverfahren, die (Erwachsenen-Regelleistung UND Kinder-Regelleistung „Sozialgeld“, also §§ 20 und 28 SGB II) das Landessozialgericht Hessen und das Bundessozialgericht (in den beiden Fällen betreffend die Kinder-Regelleistung „Sozialgeld“, also „nur“ § 28 SGB II) gemäß Artikel 100 Grundgesetz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben.
Was bedeutet das?

Missbraucht BA die Pressefreiheit?

Irreführende Pressemeldungen und kein Dementi der Bundesagentur für Arbeit

Die BAG Hartz IV zur Interessenvertretung der Erwerbslosen und prekär Beschäftigten in und bei der Partei DIE LINKE hat nach den Pressemeldungen über die Zunahme von Missbrauch recherchiert. Das Ergebnis: Diese Feststellung ist falsch! Werner Schulten, Sprecher der BAG, erklärt Hintergründe auch in einem Interview mit dem Neuen Deutschland.

Die Bundesagentur für Arbeit möchte trotz der Kritik die falschen Pressemeldungen aber nicht richtig stellen.

Unten findet sich das interne Papier der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Missbrauch bei Hartz IV, auf welches in den Beiträgen Bezug genommen wird.

Internes Papier der Bundesagentur für Arbeit

Urteil: Verspätete Abgabe des Antragsformulars für Arbeitslosengeld II führt nicht zur Verwirkung

Der Kläger sprach am 9. Juni 2005 bei der Beklagten wegen der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II vor. Ihm wurde dabei ein Antragsformular ausgehändigt, auf das im Feld „Tag der Antrag­stellung“ der Stempel „9.6.05“ aufgebracht wurde. Persönliche Daten des Klägers wurden an diesem Tag durch die Beklagte nicht erfasst. Am 3. Januar 2006 legte der Kläger sodann das nunmehr aus­gefüllte Antragsformular vom 9. Juni 2005 bei der Beklagten vor. Er gab an, seinen Lebensunterhalt durch das Arbeitslosengeld nach dem SGB III, Erspartes und Darlehen seiner Eltern bestritten zu haben. Der beklagte Grundsicherungsträger gewährte ab 3. Januar 2006 Arbeitslosengeld II; das Be­gehren des Klägers, die Leistungen bereits ab 9. Juni 2005 zu erbringen, wurde von dem Beklagten abschlägig beschieden. Das Sozialgericht hat der hiergegen gerichteten Klage stattgegeben, das Landessozialgericht hat den erstinstanzlichen Gerichtsbescheid aufgehoben und die Klage ab­gewiesen. Der Kläger habe zwar am 9. Juni 2005 wirksam einen Antrag gestellt; die mit dem Antrag geltend gemachten Leistungsansprüche seien aber für die Zeit bis vor dem 3. Januar 2006 durch Verwirkung erloschen. Der Kläger habe nach seiner Antragstellung nichts mehr getan, um seine An­sprüche weiter zu verfolgen. Insbesondere habe er das ausgefüllte Antragsformular erst fast sieben Monate nach der Antragstellung vorgelegt.

Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat der Revision des Klägers im Verfahren B 14 AS 56/08 R am 28. Oktober 2009 nach mündlicher Verhandlung stattgegeben und den der Klage stattgebenden Gerichtsbescheid des Sozialgerichts wiederhergestellt.

Dem Kläger steht für den Zeitraum ab dem 9. Juni 2005 ein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu. Er hat am 9. Juni 2005 (gemäß § 37 SGB II) wirksam einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gestellt. Das Landessozialgericht ist zu Unrecht davon ausgegangen, dass der Anspruch des Klägers für den Zeitraum bis zur Vorlage des aus­gefüllten Antragsformulars entsprechend § 242 BGB verwirkt sei, weil der Kläger nach der Antrag­stellung seine Ansprüche nicht weiter verfolgt habe. Gemäß § 16 Abs 3 SGB I muss der Grund­sicherungsträger darauf hinwirken, dass der Antragsteller unverzüglich klare und sachdienliche An­träge stellt und unvollständige Angaben ergänzt. Für den an­tragstellenden Bürger besteht im Ver­waltungsverfahren die Verpflichtung mitzuwirken. So kann nach § 60 SGB I von dem Antragsteller verlangt werden, bestimmte Beweismittel zu bezeichnen und auf Ver­langen des zuständigen Leistungs­trägers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzu­stimmen. § 66 SGB I sieht bei fehlender oder nicht recht­zeitiger Mit­wirkung die Sanktion der Leistungsversagung vor, wenn die dort genannten Voraus­setzungen erfüllt sind. Der beklagte Grundsicherungsträger hätte sich dieser Instrumente des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens bedienen müssen, die hier einen Rückgriff auf das Rechtsinstitut der Verwirkung ausschließen.

Hinweis zur Rechtslage:

§ 37 SGB II
(1) Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden auf Antrag erbracht.
(2) Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. …

§ 41 SGB II
(4) Satz 4: Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden.

§ 16 SGB I
(3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass unverzüglich klare und sachdien­liche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.

§ 66 SGB I
(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich er­schwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. …

Veränderte Lebenslage – ArGe muss erneut aufklären

Eine Familie, die Arbeitslosengeld II bezieht, muss vom Grundsicherungsträger erneut über die Unangemessenheit ihrer Unterkunftskosten belehrt werden, wenn sich ihr Wohnbedarf durch die Geburt eines Kindes erhöht hat. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Grundsätzlich haben Empfänger von Grundsicherungsleistungen nur Anspruch auf Übernahme ihrer tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, wenn diese angemessen sind. Lediglich für eine Übergangszeit, in der Regel sechs Monate, werden zu hohe Unterkunftskosten übernommen, um dem Hilfebedürftigen Gelegenheit zu geben, sich eine preiswertere Wohnung zu suchen. Dies setzt allerdings voraus, dass dem Hilfebedürftigen der für seine Familie angemessene Mietpreis bekannt ist.

Der Sozialhilfeträger hatte die Frau 2002 zu Beginn des Leistungsbezugs darüber aufgeklärt, dass die Wohnung für sie und den älteren Sohn  zu teuer sei. Zwei Jahre später, im Herbst 2004, wurde der zweite Sohn der Klägerin geboren. Der Grundsicherungsträger legte für die Zeit nach Einführung des Arbeitslosengeldes II („Hartz IV“) zum 01. Januar 2005 der Leistungsberechnung lediglich die für drei Personen als angemessen erachtete Kaltmiete zugrunde. Die Kläger seien bereits während des Bezuges von Sozialhilfe hinreichend darüber aufgeklärt worden, dass ihre Wohnung zu teuer sei.

Dem ist das Landessozialgericht entgegen getreten. Die Kläger haben wegen der Geburt des zweiten Kindes Anspruch auf eine größere Wohnung als zum Zeitpunkt der Belehrung durch den Sozialhilfeträger. Der Grundsicherungsträger hätte dies daher zum Anlass nehmen müssen, die Kläger auf den nunmehr für sie geltenden Mietpreis hinzuweisen. Da dies nicht geschehen ist, haben sie weiterhin Anspruch auf Übernahme ihrer tatsächlichen Kaltmiete.

  • Landessozialgericht Rheinland-Pfalz; Urteil vom 21.04.2009
    [Aktenzeichen: L 3 AS 80/07]

Verspätete Erbschaftszahlung mindert Anspruch auf ALG II

Im Alter von rund 43 Jahren darf ein ALG-II-Bezieher auch 6500 Euro auf dem Sparkonto haben – ohne, dass das seinen Anspruch mindert. Schließlich gibt es ja ein Schonvermögen. (Grundfreibetrag: für Leute bis 20 Jahre: 4.100 €;  für Leute ab 21 Jahre, die 1948 oder später geboren sind: 150 € pro Lebensjahr)

Anders ist es aber, wenn er diese 6500 Euro erbt. Das Sozialgericht Koblenz entschied in einem solchen Fall: Hier gilt das Erbe als „Geldzufluss“ – und wird als Einkommen für zwölf Monate betrachtet. Im Klartext: Die 6500 werden durch 12 Monate geteilt, was einem monatlichem Einkommen von rund 542 Euro entspricht. Die Sozialbehörde kürzte die monatlichen Leistungen an die Klägerin entsprechend.

Die Frau war dagegen der Meinung, die Erbschaft sei kein Einkommen, sondern Vermögen. Das aber sei so gering, dass es bei der Berechnung der Leistungshöhe nicht berücksichtigt werden dürfe.Das Sozialgericht sah die Sache anders. Das Gericht betonte, Vermögen sei rechtlich betrachtet nur, was der Hilfeempfänger bei Beginn der Bedarfszeit bereits besitze. Als Einkommen gelte dagegen alles, was der Betroffene während dieser Zeit wertmäßig zusätzlich erhalte. Daher habe die Behörde die Erbschaft zu Recht als Einkommen gewertet.

Im verhandelten Fall für den Erben besonders ärgerlich: Der Erbfall war bereits eingetreten, bevor er selbst zum ALG-II-Empfänger wurde. Lediglich die Auszahlung des Erbes hatte sich verzögert. Bei pünktlichem Erbantritt wäre die Erbschaft zum Schonvermögen gerechnet worden, hätte auf das ALG II keinen Einfluss gehabt.

Die Richter: Allein der Zeitpunkt der Auszahlung zählt (Az.: 6 AS 1070/08).

CSU-Politiker Uhl: „FDP will billige Arbeitskräfte aus dem Ausland“

Köln (ots) Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, hat eine Liberalisierung des Ausländerrechts abgelehnt. „Die FDP hat ein großes Interesse daran, willige und billige Arbeitskräfte aus dem Ausland zu bekommen – aus kommerziellen Gründen„, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstag-Ausgabe) mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen. „Das werden wir angesichts steigender Arbeitslosenzahlen nicht zulassen.

Gleiches gelte für Korrekturen beim Waffenrecht. Wenn die Liberalen davon ausgingen, dass die Polizei zu Kontrollzwecken gewaltsam in die Wohnungen von Waffenbesitzern eindringen könne, dann sei das „dummes Zeug„, betonte der CSU-Politiker. Die FDP verstehe das Gesetz falsch.

Hartz-IV: Anrecht auf volle Übernahme von Beiträge bei privater Krankenversicherung

Das Sozialgericht Gelsenkirchen entschied, wie heute bekannt wurde, am 02.10.2009 durch Eilbeschluss (S 31 AS 174/09 ER), dass ALG II – Empfänger ein Anrecht auf die volle Übernahme ihrer Beiträge für die private Krankenversicherung im Basistarif haben. Hintergrund ist, dass aufgrund der Gesundheitsreform 2007 ab 01.01.2009 die vormals privat krankenversicherten ALG II – Empfänger nicht mehr gesetzlich krankenversichert sind und in der PKV bleiben müssen. Aufgrund der unzureichenden Übernahmeregelung in § 12 Abs. 1 c Versicherungsaufsichtsgesetz verbleibt jedoch eine Lücke von mindestens 155 €, die aus dem Regelsatz aufzubringen ist. Da die betroffenen Personen dies nicht können, ruht der Versicherungsschutz wegen Zahlungsverzuges. Zudem sehen sie sich den Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Versicherungsunternehmen ausgesetzt. Diesem unzumutbaren Zustand hat das Sozialgericht Gelsenkirchen einen Riegel vorgeschoben und die Regelung des § 26 Abs. 2 Nr. 2 SGB II für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte, deren Beiträge ohne Begrenzung übernommen werden, analog angewandt. Es läge, so das Gericht, eine systemwidrige Belastung der Betroffenen vor, die mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar sei.

Abwrackprämie in Sachsen-Anhalt anrechnungsfrei

Halle, 25. September 2009

Wie schon zuvor das Sozialgericht Magdeburg hat auch das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt jetzt entschieden, dass die Abwrackprämie nicht als Einkommen auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden darf. Es sei eine zweckbestimmte Einnahme, mit der die Bundesregierung den Absatz von Neuwagen fördern wollte. Würde die Prämie angerechnet werden, hätten die Leistungsbezieher nicht zum Kauf eines Neuwagens motiviert werden können. Auch stehe die Prämie nicht für den Unterhalt zur freien Verfügung, da sie wirtschaftlich betrachtet in die Bezahlung des Neuwagens einfließe. Das neue Auto sei nicht als Vermögen zu verwerten gewesen, da es den vermögensgeschützten Wert von 7.500 Euro nicht erreiche.

Landesozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. September 2009, L 2 AS 315/09 B ER, rechtskräftig.

Hintergrund:
§ 11 SGB II Zu berücksichtigendes Einkommen
(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert …
.
(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen .Einnahmen, soweit sie als zweckbestimmte Einnahmen…einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären…

Hier findet Ihr das Urteil des LSG: http://die-linke.de/fileadmin/download/kommunal-antragsdatenbank/Download_-_Kommune/LSG_L_2_AS_315-09_B_ER.pdf

Paritätischer warnt schwarz-gelb

Berlin (ots) – Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnt die zukünftigen Koalitionspartner CDU/CSU und FDP davor, durch Leistungskürzungen die soziale Spaltung in Deutschland weiter zu verschärfen. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage bestehe aktuell keinerlei Spielraum für Steuererleichterungen. Prioritäten müssten vielmehr im Bereich der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Familienpolitik liegen, fordert der Verband in einer 10-Punkte-Agenda.

  „Deutschland steht vor der größten Zerreißprobe seit Gründung der Bundesrepublik und ist sozial gespalten wie nie zuvor. Gerade in diesen schwierigen Krisenzeiten brauchen wir eine Sozialpolitik mit Rückgrat und Augenmaß. Die neue Regierung wird sich daran messen lassen müssen, ob sie sich für die umfassende Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger einsetzt und echte Chancengleichheit herstellt„, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen.

  Der Verband sieht insbesondere im Bereich der Arbeitsmarktpolitik akuten Handlungsbedarf. „Wir sind schlecht vorbereitet auf den drohenden Anstieg der Arbeitslosigkeit nach Auslaufen der Kurzarbeiterregelung. Wenn jetzt nicht gehandelt oder an den falschen Stellschrauben gedreht wird, steuern wir geradewegs in die nächste Krise. Wer in dieser Situation mit der Idee einer Lockerung des Kündigungsschutzes liebäugelt und großmundig Steuererleichterungen verspricht, handelt grob fahrlässig„, warnt Hauptgeschäftsführer Schneider.

  Der Paritätische fordert in einer sozialpolitischen 10-Punkte-Agenda unter anderem die Neuordnung der arbeitsmarktpolitischen Zuständigkeiten zu Gunsten der Kommunen sowie den Ausbau öffentlicher Beschäftigungsangebote. Ferner sei eine sofortige Anhebung der Hartz IV-Regelsätze auf 440 Euro und die Einführung eines eigenen Kinderregelsatzes notwendig, um gesellschaftliche Teilhabe für alle gewährleisten zu können. Eine Erhöhung des Kindergeldes und die Anhebung der Freibeträge bei Bezug von Grundsicherungsleistungen, unter anderem für Einkommen aus der Altersvorsorge, gehören ebenfalls zu den aus Sicht des Verbandes besonders drängenden Maßnahmen.

10-Punkte-Agenda.pdf

Termin: 17.09.09 9.oo Uhr – Wir zahlen nicht für Eure Krise

Aktionen in Köln am Donnerstag, 17.September:

9 Uhr | vor der Agentur für Arbeit | Luxemburger Str. 121 “Zahltag”

11 Uhr Demonstration mit Traktor und geschmücktem Zirkusanhänger von der Arbeitsagentur durch die Stadt über die Deutzer Brücke nach Porz.

Solidaritätsaktion um 12.30 Uhr am Flughafen und um 13.30 Uhr beim Motorenwerk Deutz AG, Ottostr. 1.
Es geht um Betriebe, die von Kurzarbeit betroffen und deren Belegschaft angesichts der Krise von Entlassungen oder Lohneinbußen bedroht ist. Der Umzug wird von Radfahrern begleitet.

16 Uhr | auf dem Offenbachplatz Kundgebung

16.30 Uhr Fortsetzung der Demonstration über die Ringe bis zum Rudolfplatz mit Zwischenhalten an mehreren Bankhäusern, bei denen über die Ursachen und Verantwortlichkeiten der kapitalistischen Krise aufgeklärt wird.

19 Uhr | Alte Feuerwache Geselliges Treffen zum Tagesabschluss

Faltblatt mit allen Informationen zu allen Aktivitäten in Köln

Sind ARGE-Geschäftsführer Gesetzlose*?

* Laut wikipedia wird als Gesetzloser (engl. outlaw)
ein Ausgestoßener, Verbrecher, Vagabund etc. bezeichnet,
der von der allgemeinen Gesellschaft abgesondert ist.

 

Seit dem 12 Februar 2009 kann man in diesem Blog unter der Überchrift „Das Gesetz bin ich – wie ArGe-Geschäftsführer die Muskeln spielen lässt“ nachlesen, wie sich der Geschäftsführer der Kölner ARGE so im Umgang mit Recht und Gesetz gebärdet. Dabei wird unter anderem sein „Angriff auf die Pressefreiheit“ dokumentiert.

Wer den Links folgt, kann feststellen, dass ihm das noch nicht viel gebracht hat, denn der Artikel Holzhammermethoden steht nach wie vor auf der Homepage der KEAs und ist in unzähligen Foren gespiegelt. Aber das nur zur Einleitung, denn diverse Meldungen und Nachrichten aus der Republik lassen den Schluss zu, dass es sich bei Müller-Starmann nicht um einen Einzeltäter handelt, der augenscheinlich mit dem Gesetz auf Kriegsfuß zu stehen scheint.  Die Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau Gegenwind e.V. veröffentlichte eine Pressemitteilung in der sie schildert, wie dort der Geschäftsführer mit Gesetzen und geltendem Recht umgeht.

Geschäftsführer der ARGE Zwickau Stadt, Herr Große, verweigert Beistände und Hilfe in Notsituation.
Eine Zwickauerin, der die Zahlung der Kosten der Unterkunft eingestellt
wurde, war Mitte des Monats mittellos. Deshalb wandte sie sich an den Verein:
Gegenwind e.V. Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau. Der organisierte 2
Beistände, die bei der ARGE ihre Forderung nach schneller Hilfe unterstützen sollten.

Nachdem der Termin beim Sachbearbeiter zu keinem Erfolg geführt hat, nicht
einmal ein Lebensmittelgutschein wurde angeboten, wandte man sich an den
stellvertretenden Geschäftsführer, Herrn Barth. Der leitete offensichtlich
die Anfrage an Herrn Große, den Geschäftsführer weiter. Herr Große bat die
Kundin zu sich ins Büro, allerdings ohne Beistand. Verständlicherweise
bestand die Kundin auf ihren Beistand.

Daraufhin erklärte Herr Große, dass er mit diesen Beiständen nicht spreche.
Er braucht keine Beistände. Schließlich könnte man ihm vertrauen und bei dem Gespräch wäre auch noch die Justitiarin der ARGE anwesend.

In § 13 SGB X, Bevollmächtigte und Beistände ist klar geregelt, dass ein
jeder Bürger das Recht auf Beistand im Amt hat. Über dieses Gesetz versucht
sich Herr Große hinwegzusetzen und installiert sein eigenes Recht, indem er
Beistände für sich ausschließt. An dieser Stelle wäre auch zu hinterfragen,
wie dann die übrigen Gesetze eingehalten werden, wenn schon hier mit klarer
Aussage ein Gesetz ignoriert und eine dringend gebotene Hilfe verweigert
wird.

 Quelle: Gegenwind e.V. Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau

Tatsächlich reagierte der Große Geschäftsführer … äh … Geschäftsführer Große darauf. Lest Euch durch wie: Großes Schreiben (Das ist die grammatikalisch richtige Form des Genitivs, auch wenn’s komisch wirkt)

Mehr zum Sachverhalt auch hier: http://meine-sicht.blog.de/2009/08/25/arrogant-ueberheblich-6821892/

Insofern kann man zu der Überzeugung kommen, dass obige wiki-Definition stimmt. Doch werden im entsprechenden Artikel einige Beispiele berühmter Gesetzloser genannt, die den Reichen nahmen und den Armen gaben. Damit darf man ARGE-Geschäftsführer nun wirklich nicht gleich stellen und darum verlinke ich auch ausnahmsweise nicht auf den Wikipedia-Artikel.

Klaus Müller-Starmann ist jetzt bei Facebook.

Deutsche Post will Verzicht auf vereinbarte Lohnerhöhung durchsetzen

Essen (ots) – Die Deutsche Post will einen Verzicht auf eine fest vereinbarte Lohnerhöhung durchsetzen.

Wenn wir keine Lösung beim Thema Lohn finden, müssen wir den Rotstift an anderer Stelle ansetzen„, sagte Uwe Brinks, Bereichsvorstand Brief, der Essener WAZ-Gruppe (Samstagausgabe). „Es gibt zahlreiche Stellschrauben, um zu den nötigen Einsparungen zu gelangen – beispielsweise eine längere Wochenarbeitszeit oder eine veränderte Entlohnung neu eingestellter Mitarbeiter.

Bei der Tarifeinigung Ende April 2008 wurde mit den Arbeitnehmern vereinbart, dass die Löhne und Gehälter der rund 130.000 Beschäftigten im Dezember 2009 um drei Prozent steigen sollen. Dies stellt die Post nun in Frage. „Angesichts der härter gewordenen Bedingungen für unseren Briefbereich wäre es sinnvoll, die geplante Lohnerhöhung zu verschieben„, sagte Brinks. Seit der Tarifeinigung habe sich die Lage „dramatisch verändert„, erklärte er. „Wir hoffen auf die Gesprächsbereitschaft der Arbeitnehmerseite.“ Die Gewerkschaft Verdi lehnte die Pläne bislang strikt ab.

Post-Manager Brinks betonte: „Auch alle außertariflich Beschäftigten, also das mittlere und obere Management, haben Verzicht geleistet. Der Vorstand hat 2008 zum Beispiel auf seinen Bonus verzichtet.“ Der geltende Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2010. Die Gehälter waren bereits zum 1. November 2008 um vier Prozent gestiegen, bei einer Einmalzahlung von 200 Euro. Betriebsbedingte Kündigungen wurden bis zum 30. Juni 2011 ausgeschlossen. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt bei derzeit 38,5 Stunden.

Termin: 27.8.2009 Zeit für Zorn in Köln mit Jutta Ditfurth

„Manche werden es eine soziale Revolution nennen. Einverstanden.“
Als sich die Grünen nicht mehr grün waren und so genannte Realos und Fundis sich einander aufrieben, verließen Jutta Ditfurth und nicht wenige andere Mitglieder 1991 die Partei. Damit ging den Grünen zweifellos eine Strömung verloren, die bisher konsequent für eine linke, militante und emanzipatorische Bewegung stand.
Während Die Grünen nunmehr zu dem wurden, was sie heute sind, Kriegseinsätze mittragen, Hartz IV durchpeitschten und selbst schwarz-grüne Bündnisse – früher undenkbar – zur politischen Normalität in Deutschland gehören, gründeten Jutta Ditfurth und Freunde noch 1991 die Partei ‚Ökologische Linke‘ (ÖkoLi), die vereinzelt auch Kandidaten für die Bezirksvertretungen in Köln stellt.
Den Zusammenhang zwischen der sozialen und der ökologischen Frage sieht Ditfurth darin, dass die Ausbeutung von Menschen und Natur eine gemeinsame Wurzel haben: „Die kapitalistische Produktionsweise mit ihrer Profitlogik und ihrem Verwertungszwang.“
In ihrem neuesten Buch – eine Streitschrift – „Zeit des Zorns“ weist die Autorin auf den Irrwitz hin, wie ausgerechnet die aktuelle Wirtschaftskrise den Kapitalismus weiter erstarken lassen kann. Zugleich aber macht sie Mut und Hoffnung, sofern sich im Schatten jener Krise neue Bündnisse engagierten Widerstands bilden. Doch es müssen die richtigen Bündnisse sein.

„Unser Ziel ist, dass Menschen ein Leben ohne Ausbeutung, Diskriminierung, Hunger und Krieg führen können. Dafür sind energischere Maßnahmen als Mahnwachen und Kundgebungen nötig. (…) Unser Ziel ist eine Gesellschaft, die auf Solidarität aufbaut und auf sozialer Gerechtigkeit, in der es keine Ausbeutung und keine Herrschaft von Menschen über Menschen mehr gibt, eine Gesellschaft, in der wir basisdemokratisch entscheiden, wie wir leben und arbeiten wollen. Das ist ein tollkühner Plan. Und wir müssen alles selbst machen. Die Mittel, durch die wir dieses Ziel erreichen könnten, werden manche eine soziale Revolution nennen. Einverstanden.“

Auszug aus Zeit des Zorns
Zeit für Zorn in Köln jetzt! Was kommt nach der Weltwirtschaftskrise?,
Do. 27.8.2009, 20:00 Uhr,
Bürgerhaus Stollwerk,
Dreikönigenstr. 23,
50678 Köln

Veranstalter: Ökologische Linke

Veröffentlicht in Köln, kostenlos, Politik, Termine. 2 Comments »