Die sinnlosen Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose

so hieß der Titel einer Reportage von report München, die am 18.01. ausgestrahlt wurde.

Hunderttausende Arbeitslose sind in teuer bezahlten Förderungen vom Bewerbungstraining bis zur Weiterbildung. Doch diese Kurse sind oft Zeitverschwendung. Andere Arbeitslose wiederum kämpfen – vergeblich – für eine für sie passende Qualifizierung. report MÜNCHEN über die Willkür der Ämter und die Wut der Betroffenen.

Wer den Bericht verpasst hat kann ihn hier nach lesen oder sogar online sehen. 

Mittlerweile hat auch die Bundesagentur für Arbeit reagiert und zwar wie erwartet. Es ist nämlich alles gaaaanz anders, als report berichtet. Hier die Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 19. Januar 2010 im Wortlaut:

Report München berichtete gestern (18.1.2010) unter der Überschrift
„Schlecht beraten und abgeschoben. Die sinnlosen
Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose“ über angeblich sinnlose
Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Dazu stellt die BA fest:
Es besteht ein grundlegender Unterschied zwischen Maßnahmen der
beruflichen Weiterbildung (die von externen fachkundigen Stellen
zertifiziert werden und zu einem Abschluss führen) und Maßnahmen zur
Aktivierung und beruflichen Eingliederung von Arbeitslosen (die
ausgeschrieben werden und die Chancen von Arbeitslosen bzw.
Arbeitsuchenden auf eine Beschäftigung erhöhen sollen). Darüber hinaus
ist beim Einsatz dieser Maßnahmen zu unterscheiden zwischen dem Vorgehen
der Bedarfsträger (Agentur für Arbeit bzw. Träger der Grundsicherung).
Diese Unterschiede wurden von report München komplett ausgeblendet.
Alles wurde „in einen Topf geworfen“ und pauschal verurteilt.
Richtig ist hingegen folgendes:
Die BA setzt die ihr anvertrauten Beitrags- und Steuermittel
verantwortungsvoll und wirtschaftlich ein. Grundlegend für die
Entscheidung im Einzelfall ist hierbei die Notwendigkeit der Maßnahme im
Zusammenhang mit der Wahrscheinlichkeit, dass die Teilnahme zu einer
Beschäftigungsaufnahme führt.
Erhebungen der BA zeigen, dass auch kurzfristige (bisherige)
Trainingsmaßnahmen erfolgreich sind: So liegt die Eingliederungsquote im
SGB III (sagt aus, welcher Anteil der Maßnahmeabsolventen sechs Monate
nach Abschluss einer Maßnahme in sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung sind) aktuell für Absolventen von (bisherigen)
Trainingsmaßnahmen bei 45 Prozent. Die Eingliederungsquote für
Teilnehmer an Maßnahmen beruflicher Weiterbildung liegt im Rechtskreis
des SGB III mit 55 Prozent sogar noch höher.
Auch die Ausführungen des Arbeitsmarktexperten Stefan Sell dass „erstens
die Leute, so lange die in diesen Maßnahmen sind, nicht mehr als
registrierte Arbeitslose auf(tauchen), das ist natürlich schön für die
Statistik“ sind nicht haltbar. Seit Monaten weist die BA regelmäßig die
Angaben zur Unterbeschäftigung aus. Neben den registrierten Arbeitslosen
fließen hier auch die Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
ein. Die BA stellt somit völlige Transparenz über das tatsächliche
Arbeitsplatzdefizit her.

Ist es nicht niedlich, wie die BA hier die Beweisführung angeht: „Dazu stellt die BA fest
Es ist also davon auszugehen, dass die Feststellung der BA der Beweis für deren Behauptungen darstellt. Das ist fast so, als ob der TÜV-Prüfer sein eigenes Auto prüft oder?

Was aber wirklich bemerkenswert ist, ist folgendes. Die BA gibt im Prinzip zu, dass da jede Menge schief läuft, aber eben nicht in ihrem Aufgabengebiet. Darum bemängelt sie dass in der Reportage alles „in einen Topf geworfen“ und pauschal verurteilt wurde.
Die BA zeigt also mit dem Finger auf die ARGEN, Jobcenter und sonsitigen SGB II – Konstrukte und ruft: „Die waren’s, die waren’s.“ Mal ganz davon abgesehen, ob sie damit Recht hat oder nicht; ganz davon abgesehen, ob die BA mit ihrer Feststellung tatsächlichen den wahren Sachverhalt feststellt oder wissentlich die Unwahrheit schreibt, petzen ist nun wirklich einer Bundesagentur nicht würdig.

Ätsch!

2 Antworten to “Die sinnlosen Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitslose”

  1. Dagmar Schneider Says:

    Hallo,
    ich hatte es zwar geschafft, bei meiner 2. beruflichen Rehamaßnahme, schon mal einen 1-Jahresvertrag in einem zu mir passenderen Job zu finden (Briefzustellerin zu Fuss). Allerdings kann ich als ehemalige Langzeitarbeitslose u. zukünftig wahrscheinlich auch wieder vor Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte ergänzen, dass „bei unseren sozialen Sicherungssystemen“ evtl. jemand mit Beeinträchtigung „vielleicht bei gesundheitlichen Problemen“ danach erst die Chanse hat, eine geeignetere Maßnahme zu bekommen.
    Außerdem braucht man auch „zusetzliche Netzwerke“, um einen einigermaßen vertrauenswürdigen Arbeitgeber zu finden. Da hatte ich von Feb. 2014 bis Ende September 2014 echt Glück, dass ich die Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ nur ein halbes Jahr gebraucht hatte, sonst wäre ich wie früher „von einem Vermittlungsdienst zum nächsten gewandert“.
    Zusammenfassend: Es gibt „zu viele Vermittlungsdienste auch für beeinträchtigte Menschen“, mehr als Arbeitsstellen, was der eine Misstand ist. Wegen zu wenig Arbeitsstellen für Ältere, gering Quallifizierte oder Beeinträchtigte müssen wir am Druck „Abschaffung Sanktionsparagraph §31“ dran bleiben und einem „Bündnis für Langzeitarbeitslose, bei dem die Betroffenen u. ehemalige Betroffene“ mit einbezogen werden.

    Mit solidarischen Grüßen
    Dagmar Schneider aus BW, Vdk, Ver.di u. Mitglied beim Armutsnetzwerk e. V.
    http://www.die-soziale-bewegung.de/staedte waiblingen

  2. Claudia Westermann Says:

    Dazu kann ich nur sagen: bla-bla-bla-blubb.
    2008 habe ich KUG bezogen und hatte das Glück, von einer Transfergesellschaft aufgefangen zu werden. Dort habe ich (einzeln und in der Gruppe) Bewerbungstraining erhalten. Man darf raten, was passierte, als ich mich – vorsichtshalber – gegen Ende der Transfergeschichte beim Arbeitsamt meldete … Richtig. Sie wollten mich umgehend in eine Maßnahme stopfen. Gott sei Dank habe ich rechtzeitig einen Job gefunden.
    Eine Bekannte, 34 Jahre beim selben Unternehmen angestellt, ist dem Rotstrich zum Opfer gefallen. Sie ist leicht körperbehindert; man kann sich ausrechnen, mit welchen Problemen sie trotz exzellenter Zeugnisse zu rechnen hat.
    Resultat: sie wurde zu einer einjährigen Schulung verpflichtet, die weit unter ihrer beruflichen Qualifikation lag – und nach einer anschließenden kurzen Bewerbungsphase in Frührente geschickt.

    Das ist absurd, es ist unverschämt, und es ist entwürdigend.


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