Warum Überprüfungsanträge so wichtig sind

Bei den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wegen Hartz-IV handelt es sich konkret um sogenannte Normenkontrollverfahren, die (Erwachsenen-Regelleistung UND Kinder-Regelleistung „Sozialgeld“, also §§ 20 und 28 SGB II) das Landessozialgericht Hessen und das Bundessozialgericht (in den beiden Fällen betreffend die Kinder-Regelleistung „Sozialgeld“, also „nur“ § 28 SGB II) gemäß Artikel 100 Grundgesetz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben.
Was bedeutet das?

Hinterlasse einen Kommentar