Verspätete Erbschaftszahlung mindert Anspruch auf ALG II

Im Alter von rund 43 Jahren darf ein ALG-II-Bezieher auch 6500 Euro auf dem Sparkonto haben – ohne, dass das seinen Anspruch mindert. Schließlich gibt es ja ein Schonvermögen. (Grundfreibetrag: für Leute bis 20 Jahre: 4.100 €;  für Leute ab 21 Jahre, die 1948 oder später geboren sind: 150 € pro Lebensjahr)

Anders ist es aber, wenn er diese 6500 Euro erbt. Das Sozialgericht Koblenz entschied in einem solchen Fall: Hier gilt das Erbe als „Geldzufluss“ – und wird als Einkommen für zwölf Monate betrachtet. Im Klartext: Die 6500 werden durch 12 Monate geteilt, was einem monatlichem Einkommen von rund 542 Euro entspricht. Die Sozialbehörde kürzte die monatlichen Leistungen an die Klägerin entsprechend.

Die Frau war dagegen der Meinung, die Erbschaft sei kein Einkommen, sondern Vermögen. Das aber sei so gering, dass es bei der Berechnung der Leistungshöhe nicht berücksichtigt werden dürfe.Das Sozialgericht sah die Sache anders. Das Gericht betonte, Vermögen sei rechtlich betrachtet nur, was der Hilfeempfänger bei Beginn der Bedarfszeit bereits besitze. Als Einkommen gelte dagegen alles, was der Betroffene während dieser Zeit wertmäßig zusätzlich erhalte. Daher habe die Behörde die Erbschaft zu Recht als Einkommen gewertet.

Im verhandelten Fall für den Erben besonders ärgerlich: Der Erbfall war bereits eingetreten, bevor er selbst zum ALG-II-Empfänger wurde. Lediglich die Auszahlung des Erbes hatte sich verzögert. Bei pünktlichem Erbantritt wäre die Erbschaft zum Schonvermögen gerechnet worden, hätte auf das ALG II keinen Einfluss gehabt.

Die Richter: Allein der Zeitpunkt der Auszahlung zählt (Az.: 6 AS 1070/08).

CSU-Politiker Uhl: „FDP will billige Arbeitskräfte aus dem Ausland“

Köln (ots) Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, hat eine Liberalisierung des Ausländerrechts abgelehnt. „Die FDP hat ein großes Interesse daran, willige und billige Arbeitskräfte aus dem Ausland zu bekommen – aus kommerziellen Gründen„, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstag-Ausgabe) mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen. „Das werden wir angesichts steigender Arbeitslosenzahlen nicht zulassen.

Gleiches gelte für Korrekturen beim Waffenrecht. Wenn die Liberalen davon ausgingen, dass die Polizei zu Kontrollzwecken gewaltsam in die Wohnungen von Waffenbesitzern eindringen könne, dann sei das „dummes Zeug„, betonte der CSU-Politiker. Die FDP verstehe das Gesetz falsch.

Hartz-IV: Anrecht auf volle Übernahme von Beiträge bei privater Krankenversicherung

Das Sozialgericht Gelsenkirchen entschied, wie heute bekannt wurde, am 02.10.2009 durch Eilbeschluss (S 31 AS 174/09 ER), dass ALG II – Empfänger ein Anrecht auf die volle Übernahme ihrer Beiträge für die private Krankenversicherung im Basistarif haben. Hintergrund ist, dass aufgrund der Gesundheitsreform 2007 ab 01.01.2009 die vormals privat krankenversicherten ALG II – Empfänger nicht mehr gesetzlich krankenversichert sind und in der PKV bleiben müssen. Aufgrund der unzureichenden Übernahmeregelung in § 12 Abs. 1 c Versicherungsaufsichtsgesetz verbleibt jedoch eine Lücke von mindestens 155 €, die aus dem Regelsatz aufzubringen ist. Da die betroffenen Personen dies nicht können, ruht der Versicherungsschutz wegen Zahlungsverzuges. Zudem sehen sie sich den Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Versicherungsunternehmen ausgesetzt. Diesem unzumutbaren Zustand hat das Sozialgericht Gelsenkirchen einen Riegel vorgeschoben und die Regelung des § 26 Abs. 2 Nr. 2 SGB II für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte, deren Beiträge ohne Begrenzung übernommen werden, analog angewandt. Es läge, so das Gericht, eine systemwidrige Belastung der Betroffenen vor, die mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar sei.

Abwrackprämie in Sachsen-Anhalt anrechnungsfrei

Halle, 25. September 2009

Wie schon zuvor das Sozialgericht Magdeburg hat auch das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt jetzt entschieden, dass die Abwrackprämie nicht als Einkommen auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden darf. Es sei eine zweckbestimmte Einnahme, mit der die Bundesregierung den Absatz von Neuwagen fördern wollte. Würde die Prämie angerechnet werden, hätten die Leistungsbezieher nicht zum Kauf eines Neuwagens motiviert werden können. Auch stehe die Prämie nicht für den Unterhalt zur freien Verfügung, da sie wirtschaftlich betrachtet in die Bezahlung des Neuwagens einfließe. Das neue Auto sei nicht als Vermögen zu verwerten gewesen, da es den vermögensgeschützten Wert von 7.500 Euro nicht erreiche.

Landesozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. September 2009, L 2 AS 315/09 B ER, rechtskräftig.

Hintergrund:
§ 11 SGB II Zu berücksichtigendes Einkommen
(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert …
.
(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen .Einnahmen, soweit sie als zweckbestimmte Einnahmen…einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären…

Hier findet Ihr das Urteil des LSG: http://die-linke.de/fileadmin/download/kommunal-antragsdatenbank/Download_-_Kommune/LSG_L_2_AS_315-09_B_ER.pdf

Paritätischer warnt schwarz-gelb

Berlin (ots) – Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnt die zukünftigen Koalitionspartner CDU/CSU und FDP davor, durch Leistungskürzungen die soziale Spaltung in Deutschland weiter zu verschärfen. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage bestehe aktuell keinerlei Spielraum für Steuererleichterungen. Prioritäten müssten vielmehr im Bereich der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Familienpolitik liegen, fordert der Verband in einer 10-Punkte-Agenda.

  „Deutschland steht vor der größten Zerreißprobe seit Gründung der Bundesrepublik und ist sozial gespalten wie nie zuvor. Gerade in diesen schwierigen Krisenzeiten brauchen wir eine Sozialpolitik mit Rückgrat und Augenmaß. Die neue Regierung wird sich daran messen lassen müssen, ob sie sich für die umfassende Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger einsetzt und echte Chancengleichheit herstellt„, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen.

  Der Verband sieht insbesondere im Bereich der Arbeitsmarktpolitik akuten Handlungsbedarf. „Wir sind schlecht vorbereitet auf den drohenden Anstieg der Arbeitslosigkeit nach Auslaufen der Kurzarbeiterregelung. Wenn jetzt nicht gehandelt oder an den falschen Stellschrauben gedreht wird, steuern wir geradewegs in die nächste Krise. Wer in dieser Situation mit der Idee einer Lockerung des Kündigungsschutzes liebäugelt und großmundig Steuererleichterungen verspricht, handelt grob fahrlässig„, warnt Hauptgeschäftsführer Schneider.

  Der Paritätische fordert in einer sozialpolitischen 10-Punkte-Agenda unter anderem die Neuordnung der arbeitsmarktpolitischen Zuständigkeiten zu Gunsten der Kommunen sowie den Ausbau öffentlicher Beschäftigungsangebote. Ferner sei eine sofortige Anhebung der Hartz IV-Regelsätze auf 440 Euro und die Einführung eines eigenen Kinderregelsatzes notwendig, um gesellschaftliche Teilhabe für alle gewährleisten zu können. Eine Erhöhung des Kindergeldes und die Anhebung der Freibeträge bei Bezug von Grundsicherungsleistungen, unter anderem für Einkommen aus der Altersvorsorge, gehören ebenfalls zu den aus Sicht des Verbandes besonders drängenden Maßnahmen.

10-Punkte-Agenda.pdf

Termin: 17.09.09 9.oo Uhr – Wir zahlen nicht für Eure Krise

Aktionen in Köln am Donnerstag, 17.September:

9 Uhr | vor der Agentur für Arbeit | Luxemburger Str. 121 “Zahltag”

11 Uhr Demonstration mit Traktor und geschmücktem Zirkusanhänger von der Arbeitsagentur durch die Stadt über die Deutzer Brücke nach Porz.

Solidaritätsaktion um 12.30 Uhr am Flughafen und um 13.30 Uhr beim Motorenwerk Deutz AG, Ottostr. 1.
Es geht um Betriebe, die von Kurzarbeit betroffen und deren Belegschaft angesichts der Krise von Entlassungen oder Lohneinbußen bedroht ist. Der Umzug wird von Radfahrern begleitet.

16 Uhr | auf dem Offenbachplatz Kundgebung

16.30 Uhr Fortsetzung der Demonstration über die Ringe bis zum Rudolfplatz mit Zwischenhalten an mehreren Bankhäusern, bei denen über die Ursachen und Verantwortlichkeiten der kapitalistischen Krise aufgeklärt wird.

19 Uhr | Alte Feuerwache Geselliges Treffen zum Tagesabschluss

Faltblatt mit allen Informationen zu allen Aktivitäten in Köln

Termin: 23.09.2009 20 Uhr „Vorpremiere“ – „Altern ist nichts für Feiglinge“

Monika Blankenberg ausgestattet mit rheinischem Temperament, spitzer Zunge und Humor, wollte immer nur „18“ werden. Und das dauerte ewig.

Monika Blankenberg ausgestattet mit rheinischem Temperament, spitzer Zunge und Humor, wollte immer nur „18“ werden. Und das dauerte ewig.

Das muss…..letztes Jahr gewesen sein. Oder im vorletzten?

Erstaunt stellt sie fest, wie lange das schon her ist und wie rücksichtslos die Zeit im Turbogang an ihr vorbei rauscht. Und sie hechelnd hinterher.

Warum hat die Zeit es bloß so entsetzlich eilig?

Warum kommt nach Ostern gleich Weihnachten und dann schon wieder Ostern?

Und wieso sagt man auf einmal „junge Frau“ zu ihr?

Entschlossen zieht sie die Notbremse und findet sich in einer Gesellschaft wider, die sich zwar nicht mehr ausreichend vermehrt, aber demnächst wohl „Abwrackprämien“ für 35- jährige bezahlt.

Und während Monika Blankenberg augenzwinkernd und humorvoll den Begriff „altern“ seziert und darüber nachdenkt ob es nicht höchste Zeit für die erste revolutionäre Jungsenioren Generation ist, verfasst ihre Paradefigur „Elfriede Schmitz“ die wohl bekannteste „Teilzeitschuhverkäuferin“ der rheinischen Tiefebene, eine Videobotschaft an ihren „Dauerlieger“ Eberhard und räumt gründlich in ihrer Ehe auf.

Rechnen sie ruhig mit dem Auftauchen weiterer „gestandener“ Frauen, die sich einem vollkommen irrwitzigen Zeitgeist mutig in den Weg stellen, denn:

 „Altern ist nichts für Feiglinge

 Ein gesellschaftskritisches Programm für alte Junge und jung gebliebene Alte, gegen Diskriminierung, gegen hängende Mundwinkel und für mehr Lachfalten.

„Altern“ bedeutet schließlich nichts anderes als „leben“.

Vollblutkabarettistin Monika Blankenberg schafft auch in diesem Programm wieder die Gratwanderung zwischen Spaß und tiefem Hintersinn. Wenn auch ihre Geburtstagstorten mittlerweile aussehen wie „Fackelzüge“ folgen sie doch einfach der Einladung zu einem Abend gemeinsamer Faltenbildung!

 Ein Programm mit Lachfaltengarantie !

23.09.2009 20 Uhr „Holunder-Vorpremiere“
im „Weißer Holunder“ Gladbacherstr. 48 50672 Köln
Eintritt frei  Nur mit Voranmeldung unter 0221- 513475

17.11.2009 20.30 Uhr KÖLN-PREMIERE
im Atelier Theater, Roonstr.78 in Köln
15,00 Euro/erm. 12,00 Euro
Ticketservice: 0221- 242485

20.11.2009 20.30 Uhr
im Atelier Theater, Roonstr.78 in Köln
15,00 Euro/erm. 12,00 Euro
Ticketservice: 0221- 242485

03.02.2010 20.30 Uhr
im Atelier Theater, Roonstr.78 in Köln
15,00 Euro/erm. 12,00 Euro
Ticketservice: 0221- 242485

09.02.2010 20.30 Uhr
im Atelier Theater, Roonstr.78 in Köln
15,00 Euro/erm. 12,00 Euro
Ticketservice: 0221- 242485

Unkenntnis von Überzahlung beruht nicht auf grober Fahrlässigkeit

Unkenntnis von Überzahlung beruht nicht auf grober Fahrlässigkeit
Ist für Bezieher von Arbeitslosengeld II anhand der Bewilligungsbescheide nicht ohne weiteres erkennbar, dass die Grundsicherungsbehörde Einkommen unzureichend angerechnet hat, darf die Behörde Überzahlungen für zurückliegende Zeiträume nicht zurückverlangen. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden. [Aktenzeichen: S 28 AS 228/08]
Im zugrunde liegenden Fall verlangte die Arbeitsgemeinschaft Märkischer Kreis (ARGE) von einer dreiköpfigen Familie aus Hemer die Erstattung von 2314,- Euro an Leistungen nach dem SGB II. Die ARGE hatte über einen Zeitraum von zwei Jahren mehrere Neuberechnungsbescheide erlassen, weil die Eheleute über wechselnde Beschäftigungen und Einkommen verfügten. In diesem Zusammenhang vergaß der Sachbearbeiter, das Kindergeld für die Tochter auf deren Leistungsanspruch durchgehend anzurechnen….

Sind ARGE-Geschäftsführer Gesetzlose*?

* Laut wikipedia wird als Gesetzloser (engl. outlaw)
ein Ausgestoßener, Verbrecher, Vagabund etc. bezeichnet,
der von der allgemeinen Gesellschaft abgesondert ist.

 

Seit dem 12 Februar 2009 kann man in diesem Blog unter der Überchrift „Das Gesetz bin ich – wie ArGe-Geschäftsführer die Muskeln spielen lässt“ nachlesen, wie sich der Geschäftsführer der Kölner ARGE so im Umgang mit Recht und Gesetz gebärdet. Dabei wird unter anderem sein „Angriff auf die Pressefreiheit“ dokumentiert.

Wer den Links folgt, kann feststellen, dass ihm das noch nicht viel gebracht hat, denn der Artikel Holzhammermethoden steht nach wie vor auf der Homepage der KEAs und ist in unzähligen Foren gespiegelt. Aber das nur zur Einleitung, denn diverse Meldungen und Nachrichten aus der Republik lassen den Schluss zu, dass es sich bei Müller-Starmann nicht um einen Einzeltäter handelt, der augenscheinlich mit dem Gesetz auf Kriegsfuß zu stehen scheint.  Die Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau Gegenwind e.V. veröffentlichte eine Pressemitteilung in der sie schildert, wie dort der Geschäftsführer mit Gesetzen und geltendem Recht umgeht.

Geschäftsführer der ARGE Zwickau Stadt, Herr Große, verweigert Beistände und Hilfe in Notsituation.
Eine Zwickauerin, der die Zahlung der Kosten der Unterkunft eingestellt
wurde, war Mitte des Monats mittellos. Deshalb wandte sie sich an den Verein:
Gegenwind e.V. Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau. Der organisierte 2
Beistände, die bei der ARGE ihre Forderung nach schneller Hilfe unterstützen sollten.

Nachdem der Termin beim Sachbearbeiter zu keinem Erfolg geführt hat, nicht
einmal ein Lebensmittelgutschein wurde angeboten, wandte man sich an den
stellvertretenden Geschäftsführer, Herrn Barth. Der leitete offensichtlich
die Anfrage an Herrn Große, den Geschäftsführer weiter. Herr Große bat die
Kundin zu sich ins Büro, allerdings ohne Beistand. Verständlicherweise
bestand die Kundin auf ihren Beistand.

Daraufhin erklärte Herr Große, dass er mit diesen Beiständen nicht spreche.
Er braucht keine Beistände. Schließlich könnte man ihm vertrauen und bei dem Gespräch wäre auch noch die Justitiarin der ARGE anwesend.

In § 13 SGB X, Bevollmächtigte und Beistände ist klar geregelt, dass ein
jeder Bürger das Recht auf Beistand im Amt hat. Über dieses Gesetz versucht
sich Herr Große hinwegzusetzen und installiert sein eigenes Recht, indem er
Beistände für sich ausschließt. An dieser Stelle wäre auch zu hinterfragen,
wie dann die übrigen Gesetze eingehalten werden, wenn schon hier mit klarer
Aussage ein Gesetz ignoriert und eine dringend gebotene Hilfe verweigert
wird.

 Quelle: Gegenwind e.V. Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau

Tatsächlich reagierte der Große Geschäftsführer … äh … Geschäftsführer Große darauf. Lest Euch durch wie: Großes Schreiben (Das ist die grammatikalisch richtige Form des Genitivs, auch wenn’s komisch wirkt)

Mehr zum Sachverhalt auch hier: http://meine-sicht.blog.de/2009/08/25/arrogant-ueberheblich-6821892/

Insofern kann man zu der Überzeugung kommen, dass obige wiki-Definition stimmt. Doch werden im entsprechenden Artikel einige Beispiele berühmter Gesetzloser genannt, die den Reichen nahmen und den Armen gaben. Damit darf man ARGE-Geschäftsführer nun wirklich nicht gleich stellen und darum verlinke ich auch ausnahmsweise nicht auf den Wikipedia-Artikel.

Klaus Müller-Starmann ist jetzt bei Facebook.

Deutsche Post will Verzicht auf vereinbarte Lohnerhöhung durchsetzen

Essen (ots) – Die Deutsche Post will einen Verzicht auf eine fest vereinbarte Lohnerhöhung durchsetzen.

Wenn wir keine Lösung beim Thema Lohn finden, müssen wir den Rotstift an anderer Stelle ansetzen„, sagte Uwe Brinks, Bereichsvorstand Brief, der Essener WAZ-Gruppe (Samstagausgabe). „Es gibt zahlreiche Stellschrauben, um zu den nötigen Einsparungen zu gelangen – beispielsweise eine längere Wochenarbeitszeit oder eine veränderte Entlohnung neu eingestellter Mitarbeiter.

Bei der Tarifeinigung Ende April 2008 wurde mit den Arbeitnehmern vereinbart, dass die Löhne und Gehälter der rund 130.000 Beschäftigten im Dezember 2009 um drei Prozent steigen sollen. Dies stellt die Post nun in Frage. „Angesichts der härter gewordenen Bedingungen für unseren Briefbereich wäre es sinnvoll, die geplante Lohnerhöhung zu verschieben„, sagte Brinks. Seit der Tarifeinigung habe sich die Lage „dramatisch verändert„, erklärte er. „Wir hoffen auf die Gesprächsbereitschaft der Arbeitnehmerseite.“ Die Gewerkschaft Verdi lehnte die Pläne bislang strikt ab.

Post-Manager Brinks betonte: „Auch alle außertariflich Beschäftigten, also das mittlere und obere Management, haben Verzicht geleistet. Der Vorstand hat 2008 zum Beispiel auf seinen Bonus verzichtet.“ Der geltende Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2010. Die Gehälter waren bereits zum 1. November 2008 um vier Prozent gestiegen, bei einer Einmalzahlung von 200 Euro. Betriebsbedingte Kündigungen wurden bis zum 30. Juni 2011 ausgeschlossen. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt bei derzeit 38,5 Stunden.

Termin: 27.8.2009 Zeit für Zorn in Köln mit Jutta Ditfurth

„Manche werden es eine soziale Revolution nennen. Einverstanden.“
Als sich die Grünen nicht mehr grün waren und so genannte Realos und Fundis sich einander aufrieben, verließen Jutta Ditfurth und nicht wenige andere Mitglieder 1991 die Partei. Damit ging den Grünen zweifellos eine Strömung verloren, die bisher konsequent für eine linke, militante und emanzipatorische Bewegung stand.
Während Die Grünen nunmehr zu dem wurden, was sie heute sind, Kriegseinsätze mittragen, Hartz IV durchpeitschten und selbst schwarz-grüne Bündnisse – früher undenkbar – zur politischen Normalität in Deutschland gehören, gründeten Jutta Ditfurth und Freunde noch 1991 die Partei ‚Ökologische Linke‘ (ÖkoLi), die vereinzelt auch Kandidaten für die Bezirksvertretungen in Köln stellt.
Den Zusammenhang zwischen der sozialen und der ökologischen Frage sieht Ditfurth darin, dass die Ausbeutung von Menschen und Natur eine gemeinsame Wurzel haben: „Die kapitalistische Produktionsweise mit ihrer Profitlogik und ihrem Verwertungszwang.“
In ihrem neuesten Buch – eine Streitschrift – „Zeit des Zorns“ weist die Autorin auf den Irrwitz hin, wie ausgerechnet die aktuelle Wirtschaftskrise den Kapitalismus weiter erstarken lassen kann. Zugleich aber macht sie Mut und Hoffnung, sofern sich im Schatten jener Krise neue Bündnisse engagierten Widerstands bilden. Doch es müssen die richtigen Bündnisse sein.

„Unser Ziel ist, dass Menschen ein Leben ohne Ausbeutung, Diskriminierung, Hunger und Krieg führen können. Dafür sind energischere Maßnahmen als Mahnwachen und Kundgebungen nötig. (…) Unser Ziel ist eine Gesellschaft, die auf Solidarität aufbaut und auf sozialer Gerechtigkeit, in der es keine Ausbeutung und keine Herrschaft von Menschen über Menschen mehr gibt, eine Gesellschaft, in der wir basisdemokratisch entscheiden, wie wir leben und arbeiten wollen. Das ist ein tollkühner Plan. Und wir müssen alles selbst machen. Die Mittel, durch die wir dieses Ziel erreichen könnten, werden manche eine soziale Revolution nennen. Einverstanden.“

Auszug aus Zeit des Zorns
Zeit für Zorn in Köln jetzt! Was kommt nach der Weltwirtschaftskrise?,
Do. 27.8.2009, 20:00 Uhr,
Bürgerhaus Stollwerk,
Dreikönigenstr. 23,
50678 Köln

Veranstalter: Ökologische Linke

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Termin: 500 Jahre Kapitalismus sind genug! oder: Was bedeutet die aktuelle Krise?

Do., 13. August 2009, 19 Uhr
Naturfreundehaus Kalk
Kapellenstr. 9a, (U-Bahn Kalk Kapelle)

Über fünfhundert Jahre lang hat sich der Kapitalismus zu einem weltumspannenden System entwickelt. In mehreren langen Zyklen und durch tiefe Krisen hindurch hat das Prinzip der Produktion um der Produktion willen der Welt ihren Stempel aufgedrückt und immer neue Formen der Ausbeutung der Menschen und der Zerstörung von Natur hervorgebracht. Zusammen mit dieser Entfaltung von Herrschaft und Ausbeutung haben sich über die Jahrhunderte aber auch die Kämpfe dagegen weiterentwickelt und an Macht gewonnen. Heute stehen wir am Beginn einer Krise von welthistorischer Dimension, deren Ausgang völlig ungewiss ist. Aber das Wissen über den historischen Entwicklungsverlauf dieses Systems kann uns dabei helfen, die Möglichkeiten und Perspektiven unserer Kämpfe gegen das Kapital und die drohende Barbarei, die mit jeder kapitalistischen Krise in der Luft liegt, abzuschätzen. Auf der Veranstaltung soll die Geschichte des Kapitalismus nachgezeichnet und auf die heutige Situation bezogen werden. Dabei werden wir auch noch mal einen Blick auf den Bruch werfen, den die Revolte von 1968 markiert – die mit Gedenkfeiern wie im letzten Jahr entsorgt werden sollte, deren Impulse sich aber untergründig fortgesetzt haben und aktueller sind, als es sich die diversen Verteidiger des bürgerlichen Staats wünschen können.

Wochenendzitat: herrschende Gedanken

Die Gedanken der herrschenden Klasse sind in jeder Epoche die herrschenden Gedanken, d.h. die Klasse, welche die herrschende materielle Macht der Gesellschaft ist, ist zugleich ihre herrschende geistige Macht.

Quelle: Die deutsche Ideologie. Marx/Engels, MEW 3, S. 46, 1846/1932
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Wochenendzitat: „Alles für alle und zwar umsonst“

Diesmal aus dem „Wochenend in Zuidcoote“ (original: „Weekend à Zuydcoote“) von Robert Merle aus dem Jahr 1950. Es war das erste Buch eines damals Zweiundvierzigjährigen. Ein Buch in dem die Ausweglosigkeit des modernen Krieges und die Fragwürdigkeit unseres Daseins einen äußerst realistischen Ausdruck gefunden haben. Trotz des fast beiläufigen und harmlosen Titels „Wochenend in Zuidcoote“ (so ähnlich wie „ein Wochenende im Freibad – juhu“)handelt es sich hierbei um ein französisches Kriegsbuch. Der Roman hat seine Handlung am Wochenende 1. und 2. Juni 1940 während der Schlacht um Dünkirchen. Auf dem überhasteten Rückzug vor den deutschen Truppen sammeln sich versprengte britische und französische Truppen rund um die Stadt Dünkirchen. Britische Truppen werden von den Stränden um Dünkirchen aus nach England eingeschifft, aber den französischen Soldaten wird der Zugang zu den Evakuierungsschiffen verwehrt. So irren die Soldaten orientierungslos, ohne Moral und Disziplin in den Dünen bei Zuydcoote und Bray-Dunes umher.
Der Autor Robert Merle selbst war einer von ihnen und man findet in dem Roman so viel authentisches, dass es bei der Veröffentlichung sogar zu einer Klage des hier zitierten Taxifahrers kam. Merle hatte nicht nur dessen Worte übernommen, sondern auch den echten Namen.

Ausnahmsweise findet sich das Zitat nicht hier, sondern auf haeppis weblog

oder hier als Scan

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Rente mit 69 ist eine sozialpolitische Geisterfahrt

Die Bundesbank fordert bis 2060 das Rentenalter auf 69 anzuheben.

Rente mit 69? Phantasielose Debatte

Richtige Idee zum falschen Zeitpunkt

Rente mit 69: Rechnung zur Unzeit

und viele andere Quellen.

Dazu erklärt
SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Die Rente mit 69 ist schlichtweg unverantwortlich: Schon die Rente mit 67 wird nicht zu einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit,  sondern zu einer Vergrößerung der Lücke zwischen Berufsaustritt und  Renteneintritt führen. Die Folgen sind absehbar: Die  Vorruhestandsarmut wird sich vermehren – und in der Folge auch die  Altersarmut.

Jüngste Zahlen der Bundesregierung belegen: Nur 7,4 Prozent der  63- bis 65-Jährigen gehen unmittelbar vor der Rente einer  sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach. Die dramatische  Arbeitsmarktlage für ältere Werktätige beginnt bereits ab Mitte 50:  Von den 55- bis 58-Jährigen haben laut Statistik noch knapp 40  Prozent einen vollwertigen Job; bei den 58- bis 63-Jährigen sind es  noch rund ein Viertel.

Deshalb ist schon die Rente mit 67, die bis 2030 eine Beitragsentlastung von gerade einmal 0,5 Prozent bringen soll, arbeitsmarkt- und sozialpolitisch nicht vertretbar. Die Rente mit 69  aber ist eine sozialpolitische Geisterfahrt.

Berliner Umschau: beschreibt Arbeitsdienstpläne von CDU+FDP

Am gestrigen Montag berichtete die Berliner Umschau in ihrem Artikel: „Blanker Zynismus der Bundeskanzlerin gegenüber sozial Schwachen“ – „Union will nach der Bundestagswahl Zwangsarbeitsdienst gesetzlich einführen“ von Charles Duremont über die Pläne, welche Schwarz-Gelb mit ALG II-Empfängern nach der Wahl haben.
Wir hatten bereits am 23.Juni (CDU will Arbeitsdienst einführen) und am 6. Juli (Auch FDP für Arbeitsdienst) darüber berichtet.

[…]
Für Hartz IV Bezieher wird aber nach der Bundestagswahl der gesellschaftspolitische Amoklauf weitergehen. Sollten CDU/CSU und FDP, woran derzeit niemand zweifelt, die künftige Bundesregierung bilden, drohen noch mehr Blut, Schweiß und Tränen auf diejenigen zuzukommen, die heute bereits unter dem Existenzminimum ihr Dasein fristen. Die FDP sagt bereits jetzt offen, dass die Regelsätze um 30 Prozent gekürzt werden sollen.

Auch die Union ist der Auffassung, dass der ALG II Regelsatz zu hoch ist. Hier ist allerdings ein filigraneres und somit auch weit zynischeres Vorgehen geplant. CDU/CSU wollen laut ihrem Regierungsprogramm für ALG II Empfänger sogenannte „Anreize zur Arbeit“ schaffen, die nichts weiter beinhalten, als dass die bereits lange geplante Abschaffung der Freibeträge für Zusatzverdienste von rund 100 Euro Brutto auch noch ersatzlos gestrichen werden.

Damit jedoch noch nicht genug. Die Pflicht zur Gegenleistung für das stattliche Almosen soll nach dem Willen der Union gesetzlich verankert werden, was nichts weiter bedeutet, dass Hartz IV Empfängerinnen und Empfänger in Zukunft ihre Arbeitskraft kostenlos zur Verfügung zu stellen haben, ansonsten werde ihnen sämtliche Leistungen ersatzlos gestrichen. Die immer noch auf dem Papier stehende Verpflichtung einer Gemeinnützigkeit bei den 1 Euro Jobs soll dabei ebenfalls komplett wegfallen und die Hartz IV Bezieher sollen, ebenfalls nach dem Willen der Union, auch in der Privatwirtschaft eingesetzt werden können.

Hierdurch wird nicht nur ein gesetzlich verankerter Zwangsarbeitsdienst eingeführt, sondern auch dem weiteren Lohndumping sämtliche Türen weit offen gehalten. Die Bundesrepublik Deutschland hat zwar das Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen ratifiziert, jedoch mit der Einführung von Hartz IV schert sich keine Regierung hierzulande mehr darum. In Artikel 2 des ILO-Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeiten wird präzise definiert, dass „jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat“ ausdrücklich verboten sind, und zwar sowohl nach Artikel 8 III des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (in Deutschland in Kraft getreten am 23. März 1976) als auch nach den ILO-Übereinkommen Nummer 29 und Nummer 105 über die Abschaffung von Zwangsarbeit vom 5. Juni 1957. Ausgenommen sind danach ausdrücklich nur Arbeitspflichten im Rahmen des Militärdienstes, im Katastrophenfall oder Arbeitspflichten, die auf einem Strafurteil basieren.

Hinter den Plänen der Union, Zwangsarbeit und moderne Sklaverei wieder einzuführen stecken sowohl die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), die nach eigenem Bekunden allen Ballast, der die Wirtschaft belastet, über Bord werfen will, als auch das Institut für Wirtschaftsforschung (IFO). Unter dem Begriff „Workfare“ hat diese Interessengemeinschaft der Wirtschaft das Modell entwickelt, wonach künftig das ALG II verbindlich an die Aufnahme eines 1 Euro-Zwangsjobs gekoppelt werden soll. Ein gekürzter Hartz IV Regelsatz soll demnach als sogenannter Grund oder Basislohn dienen, den die Almosenempfänger dann, wollen sie nicht elend verrecken, durch Zwangsarbeit aufstocken müssen.

Es zeigt sich mal wieder allzu deutlich, die Union ist der Handlanger einer von sämtlichen sozialen Grundstandarts losgelösten Politik des raffenden Kapitals. Von sozialer Marktwirtschaft, wie sie einst von deren Erfinder Oswald von Nell-Breuning konzipiert wurde, ist die Union weiter entfernt, als die Erde vom Mond. Oskar Lafontaine hat somit recht, wenn er die Einführung eines Mindestlohns am Standard Luxembourgs fordert. Klar muss jedoch auch sein, dieser Mindestlohn darf nicht via Hintertür wieder durch 1. Euro Zwangsarbeitsjobs unterlaufen werden. Um dies zu verhindern werden vor allem die Gewerkschaften mit ganzer Kraft gefordert sein. Aber auch die Wählerinnen und Wähler können darüber am Wahltag abstimmen, ob die Unionspläne künftig Realität werden, oder ob der geplante zynische Cup der Union und ihrer Think Thanks, die heute noch tariflich entlohnten Facharbeiterinnen und Facharbeiter, morgen schon zu 1 Euro Sklaven am gleichen Arbeitsplatz degradieren werden.

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Nur nicht buckeln

21.07.2009 / Schwerpunkt / Seite 3


Würde zurückerobern: Initiative für soziale Gerechtigkeit in Wiesbaden schlägt Krach bei Hartz-IV-Ungerechtigkeiten und hat Erfolg

Gitta Düperthal
Wer den Wiesbadener Hauptbahnhof in Richtung Innenstadt verläßt, sieht als erstes, daß es hier aktiven Protest gegen Hartz IV gibt. Am Vorplatz fallen Plakate der Initiative für soziale Gerechtigkeit sofort ins Auge. Auf vergleichsweise harmlosen Exemplaren heißt es, daß Sozialhilfe und Hartz IV ungesunde Ernährung verursachen. Der Regelsatz von 359 Euro im Monat enthalte bei einer alleinstehenden Person 133 Euro für Nahrungsmittel, Getränke und Tabak – 240 Euro müßten es sein, um sich gesund zu ernähren. Derlei Plakate genehmigt die Stadt. Anders verhält es sich mit jenen, die Verantwortliche für dieses und ähnliches Elend benennen. Beispiel: »Sozialdezernent Goßmann (SPD) läßt schwerbehinderte Hartz-IV-Empfängerin in unrenovierter Wohnung sitzen.«

Beharrlichkeit siegt

Einschüchtern läßt sich die 2008 gegründete Initiative von Hartz-IV-Gegnern nicht. Weder wenn der in Wiesbaden für die Genehmigungen verantwortliche Dezernent Joachim Pös (FDP) das Plakatieren untersagt, noch wenn verärgerte Politiker gegen die Nennung ihres Namens auf den Plakaten gerichtlich vorgehen. Der Erfolg gibt der Initiative recht. Was sie wiederum breit plakatiert: »Gericht gibt Initiative gegen FDP-Dezernenten Pös zum zweiten Mal recht! Plakate mußten hängenbleiben.« Der zweite Erfolg ist ebenso publiziert: »Die Wohnung wird jetzt renoviert.« Beharrlichkeit siegt. Das haben die Mitglieder des gemeinnützigen Vereins erfahren. Amtsbesuche absolvieren die dort Organisierten mit erhobenem Haupt und nicht allein. Seit sich herumgesprochen hat, daß gemeinsam mehr zu erreichen ist, nehmen viele Begleitschutz freudig in Anspruch.

Jeden zweiten Dienstag im Monat lädt die Initiative ins Eintrachthaus in der Hellmundstraße 25 ein. Dort darf zwar auch gejammert und geschimpft werden, aber der stellvertretende Vorsitzende Ansgar Robel sorgt mit Erfolgsmeldungen für frischen Wind und neues Selbstbewußtsein. So erzählt er die Geschichte einer Fallmanagerin, die in seiner Gegenwart in der Arbeitsagentur einen 53jährigen Mann habe schikanieren wollen. Sie setze sich erst für eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt für ihn ein, wenn er sein Sozialverhalten verbessere, habe die Mitarbeiterin des Amtes ihn gemaßregelt. Alles nur wegen einer Meinungsverschiedenheit: Der Mann habe eine Qualifizierung gewünscht, sie beabsichtigte, ihn in einen Ein-Euro-Job zu drücken, weil er angeblich »keine Teamfähigkeit« besitze, erläutert Robel. Mehrere Agenturmitarbeiter agierten von oben herab, sagt er wütend. Beschäftigungsgelegenheiten würden eingesetzt wie eine Besserungsanstalt im vergangenen Jahrhundert. Das habe er der Fallmanagerin verdeutlicht – die sei aber beim harten Kurs geblieben. Im Anschluß habe er sich bei ihrem Vorgesetzten beschwert, und Einsicht in die Akten verlangt, die ihre Arbeit mit diesem Erwerbslosen dokumentiert. Was ihm gewährt worden sei, jedoch nur für eine Stunde. Robel will mehr Zeit durchsetzen, weil es sich um eine mehrere Jahre währende Beratungsarbeit handele.

Dann das übliche Prozedere: »Hilft die Beschwerde beim Leiter nicht, gehen wir bis hoch zum Dezernenten, hilft das auch nicht, informieren wir die Presse.« Gibt es immer noch keine Lösung, klebt die Initiative ihre gefürchteten Plakate. Nur nicht buckeln, ist die Devise. Daß sie in nicht betroffenen Kreisen als Krawallschachteln und Nervensägen angesehen werden, läßt sie kalt. Die Wut ist groß: »Bestimmte Leute meinen, nur weil sie die Macht haben, könnten sie sich rechtswidrig verhalten«, empört sich Aktivist Wolfgang Gerecht. Es könne nicht sein, daß Bürger in Deutschland zittern, heulen und Beruhigungsmittel schlucken, bevor sie zum Amt gehen, ergänzt Robel. Der Funke springt über. Die schwerbehinderte Christel Chliha, der die Initiative zur überfälligen Wohnungsrenovierung verholfen hat, bedankt sich auf ihre Weise. Sie hält beim Treffen einen Vortrag über gesunde Ernährung in Zeiten von Hartz IV: 4,43 Euro am Tag reichen nicht, um sich mit Obst und Gemüse zu versorgen. Lebensmittel der Tafeln, deren Haltbarkeitsdatum mitunter überschritten sei, seien oft schimmelig, referiert sie. Allergiker kämen mit dem Geld sowieso nicht aus.

Gegen soviel Zusammenhalt hat jene Dame keine Chance, die bei dem Treffen der Initiative gebetsmühlenartig angeblich »tolle Angebote von Lidl und Aldi« preist. Eine Almosengeberin, die in Spenderlaune einen Kochkurs für Arme anbietet, steht ebenso nicht hoch im Kurs. »Wir wollen nicht dafür herhalten, daß Ehrenamtliche uns Hartz-IV-Empfänger als Alibi nutzen, um ihr Ego aufzupolieren«, sagt jemand.

Kein Zurückweichen

Längst kommen Leute aus dem ganzen Rhein-Main-Gebiet, um sich am Erfolgsrezept in der hessischen Landeshauptstadt zu orientieren. »Unsere Aktivisten sorgen für Belebung«, sagt Robel. »Zurückweichen bringt nichts«, meint auch der Vorsitzende des Vereins Rainer Monzheimer, »wir müssen uns unsere Würde zurückerobern«. Das tun sie, und zwar alle miteinander.

//http://www.fuer-soziale-gerechtigkeit.de/ //

Termin: Giù le mani – Hände weg von den Werkstätten in Bellinzona

Dokumentarfilm zum wilden Streik und der Besetzung der Lokomotivwerkstätten von SBB Cargo in Bellinzona in der Schweiz im März 2008, womit die angekündigte Schließung verhindert wurde.
(Giù le mani, CH, 2008, 87 min., Italienisch mit deutschen Untertiteln).

Do., 30. Juli 2009, 19 Uhr
Naturfreundehaus Kalk
Kapellenstr. 9a, (U-Bahn Kalk Kapelle)

Nach der Schließungsankündigung für ihre Werkstätten am 7. März 2008 treten die 430 ArbeiterInnen von SBB Cargo sofort in den Streik, besetzen den Betrieb und bewachen ihn rund um die Uhr. Die „Officine“ werden zu einer Bastion, zu einem Symbol des Widerstands und zu einem Ort radikaler Arbeiterdemokratie. Innerhalb von wenigen Tagen entwickelt sich eine breite Protestbewegung in der ganzen Region. Nach 30 Tagen machen die SBB (Schweizerische Bundesbahnen) einen Rückzieher, die geplante Schließung ist vom Tisch. Die Garantie bis 2010 wird im Herbst um weitere zwei Jahre verlängert, nachdem die ArbeiterInnen erneut mit Streik und Demonstrationen gedroht haben. Dieser Kampf hat vielen Mut gemacht und zu einer Vernetzung von AktivistInnen in der gesamten Schweiz und über die Grenzen hinaus geführt.
Der Filmemacher Danilo Catti zum Film: „Der Streik in Bellinzona wurde von den Arbeitern begonnen und durchgeführt. Das ist ein wichtiger Punkt, der alles Weitere prägte. Was mich sofort beeindruckte, war die Entschlossenheit, die Klugheit und die Kreativität dieser Bewegung – die Intelligenz von Menschen, die arbeiten und nachdenken können. Es war ein intensiver Streik, während dem ich welche vor Wut schreien und vor Ergriffenheit weinen sah. (…) Ich filmte pausenlos – aus Angst, einen wichtigen Moment zu verpassen. Der Kampf wurde in den Medien hochgespielt. Vom ersten Tag an musste ich eine Perspektive finden, die einen Blick von innen erlaubte, nahe an den Arbeitern dran.“

ALG II wird abgerundet

Die Höhe der Regelleistung wir immer als 100 Prozent-Wert bekannt gegeben.
Der bekannt gegebene Wert (bisher 351 € /seit 01.07.09 359 €) gilt aber nur für Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist. Alle anderen bekommen nur einen prozentualen Anteil des Regelsatzes.

Die Regelleistung nach § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II wird jeweils zum 1. Juli eines Jahres um den Vomhundertsatz angepasst, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert.
Bei der Anpassung nach § 20 Abs. 4 Satz 1 SGB II sind Beträge, die nicht volle Euro ergeben, bis zu 0,49 Euro abzurunden und von 0,50 Euro an aufzurunden. Gemäß § 41 Abs. 2 SGB II sind Beträge, die nicht volle Euro ergeben, bis zu 0,49 Euro abzurunden und von 0,50 Euro an aufzurunden. (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41.html)

Eine „neue“ Regelleistung wird immer auf volle Euro gerundet.
Die Leistung für Personen, die nicht 100 % dieser Regelleistung bekommen, muss immer ERRECHNET werden, mit Hilfe der im Gesetz genannten PROZENT-Sätze. Das mathematische Ergebnis dieser Prozent-Rechnung führt nicht unbedingt zu vollen Euro-Beträgen.

Konkret heißt das:
ab 01. Juli 2009:

Regelleistung … Anteil ….. ungerundet… gerundet
EUR 359 ………. 100 % ….. EUR 359,00 .. EUR 359,00
EUR 323 ………… 90 % ….. EUR 323,10 .. EUR 323,00
EUR 287 ………… 80 % ….. EUR 287,20 .. EUR 287,00
EUR 251 ………… 70 % ….. EUR 251,30 .. EUR 251,00
EUR 215 ………… 60 % ……EUR 215,40 .. EUR 215,00
01. Juli 2008 bis 30. Juni 2009

Regelleistung … Anteil ….. ungerundet … gerundet
EUR 351 ……….. 100 % ….. EUR 351,00 .. EUR 351,00
EUR 316 …………. 90 % ….. EUR 315,90 .. EUR 316,00
EUR 281 …………. 80 % ….. EUR 280,80 .. EUR 281,00
EUR 211 …………. 60 % ……EUR 210,60 .. EUR 211,00
als Basis diente dieser Thread im Tacheles-Forum

Landessozialgericht: Abwrackprämie ist Einkommen

ALG-II-Bezieher müssen sich die staatliche Abwrackprämie für Altwagen als Einkommen leistungsmindernd auf ihre Sozialbezüge anrechnen lassen. Mit diesem am Mittwoch veröffentlichten rechtskräftigen Beschluss wies das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in zweiter Instanz die Klage eines ALG-II-Empfängers zurück. Der Mann aus Bochum war gegen die telefonische Auskunft seiner zuständigen Arge, er müsse sich die Abwrackprämie anrechnen lassen, vor das Sozialgericht Dortmund gezogen und dort unterlegen.

Nach Ansicht des LSG ist die Abwrackprämie als Einkommen zu werten und muss deshalb bei der Berechnung der Bezüge leistungsmindernd berücksichtigt werden. Die Prämie verschaffe dem Leistungsbezieher erhebliche Geldmittel in mehrfacher Höhe einer monatlichen Regelleistung. Damit beeinflusse sie die Lage des ALG-II-Empfängers so günstig, dass daneben Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II nicht gerechtfertigt wären.

Abweichend zum Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg fällte nun das Landessozialgericht in Nordrhein Westfalen seine Urteile und befasste sich auch mit dessen Begründung.

SG Magdeburg: Bei der Abwrackprämie handelt es sich um zweckgebundenes Einkommen ähnlich wie bei der staatlichen Eigenheimzulage .

LSG Nordrhein Westfalen: Ein Vergleich mit der Eigenheimzulage verbiete sich, da Wohneigentum ein wesentlicher Bestandteil privater Altersvorsorge sei.

Das Thema wird uns weiter beschäftigen.

Az.: L 20 B 59/09 AS ER, B.v. 03.07.2009

Az.: L 20 B 66/09 AS, B.v. 03.07.2009

Arbeitsplatzabbau begünstigt Justizpannen

Seit 1995 wurden über 4.000 Arbeitsplätze in der Justiz gestrichen! Aufgrund von drei Haftentlassungen von Straftätern innerhalb nur weniger Tage wegen zu langsamer Verfahrensführung ist die nordrhein-westfälische Justiz erneut ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten. Die zuständige Justizministerin Roswitha Müller- Piepenkötter versucht, die Situation mit Begriffen wie „Schlendrian“ oder „Fehlverhalten Einzelner“ zu Verharmlosen und zu personifizieren. Dabei liegen nach Einschätzung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Probleme tiefer.

Niemand darf sich über solche schwerwiegenden Pannen wirklich wundern, egal ob in den Gerichten, den Staatsanwalt-schaften oder im Justizvollzug, schließlich sind seit 1995 in der nordrhein-westfälischen Justiz über 4.000 Arbeitsplätze abgebaut worden“, so Michael Kötzing, Leiter des ver.di-Landesfachbereiches Bund und Länder.
Dieser Personalabbau ist politisch gewollt und beeinträchtigt selbstverständlich auch die Quantität und die Qualität der Arbeit. Die Personalvertretungen und ver.di weisen seit Jah-ren auf dieses Problem hin, trotzdem geht der Personalabbau kontinuierlich weiter. Es reicht daher nicht aus diese Pannen Einzelnen in die Schuhe zu schieben, sondern es muss end-lich wieder mehr Personal in der Justiz eingesetzt werden und dafür ist die Ministerin nun mal selbst verantwortlich“, so Kötzing weiter.

Als erste grundsätzliche Konsequenz fordert Kötzing die Justizministerin auf, weiteren Personalabbau in der Justiz zu stoppen. Die Landesregierung müsse stattdessen dafür Sorge tragen, das nötige Personal in der Justiz, auch aufgrund des hohen Durchschnittsalters neu zu rekrutieren. Eine erste gute Gelegenheit wäre die Übernahme der eigenen Auszubilden-den. Denn aufgrund des durch die Banken- und Wirtschaftskrise belasteten Landeshaushaltes soll auch an dieser Stelle nach ver.di Informationen künftig wieder gespart werden.
Durch die Übernahme würde man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Die Justiz bekäme endlich neues Personal und den Azubis würde eine Perspektive geboten“, so Michael Kötzing.

Länger Arbeitslosengeld – Hartz IV-Sätze erhöhen

Berlin (ots) – Angesichts des drohenden massiven Anstiegs der Arbeitslosigkeit in Folge der Wirtschaftskrise fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld I zu verlängern. Notwendig seien darüber hinaus eine sofortige Anhebung der Hartz IV-Regelsätze sowie ein Ausbau öffentlicher Beschäftigungsangebote.

Dr. Ulrich Schneider

Dr. Ulrich Schneider

Den Vorschlag von Bundesagentur-Vorstand Heinrich Alt zur Staffelung des Arbeitslosengeldes II in Abhängigkeit vorangegangener Erwerbstätigkeit kritisiert der Paritätische als inkonsequent und kurzsichtig: „So richtig die Analyse von Herrn Alt ist, dass Hartz IV mit der Wirtschaftskrise auch mehr und mehr Facharbeiter erreichen wird, so bleibt die Forderung nach einem gestaffelten ALG II inkonsequent„, kritisiert Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. „Wer die ungerechten Härten von Hartz IV ernsthaft abmildern will, muss die Bezugsdauer des ALG I verlängern und dafür sorgen, dass die ALG II-Regelsätze endlich auf ein Niveau angehoben werden, das vor Armut schützt„, fordert Schneider. „Das Recht, vor unverschuldeter Armut geschützt zu werden, hat jeder in dieser Gesellschaft, nicht nur langjährige Beitragszahler„, so Schneider.

Nach Berechnungen des Verband müssten der Erwachsenen-Regelsatz um 26 Prozent, von derzeit 351 auf 440 Euro, angehoben werden, um gesellschaftliche Teilhabe wenigstens auf bescheidenstem Niveau gewährleisten zu können.

Ferner müsse durch den Ausbau öffentlich geförderter, dauerhafter und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung massenhafter Langzeitarbeitslosigkeit vorgebeugt werden: „Wenn der reguläre Arbeitsmarkt nicht in der Lage ist, ein ausreichendes Angebot an Arbeitsplätzen zur Verfügung zu stellen, brauchen wir andere Lösungen. Dann brauchen wir öffentliche Beschäftigung, um die gesellschaftliche Integration der Menschen zu unterstützen und ihnen soziale Teilhabe zu ermöglichen,“ fordert Schneider.

siehe auch:

Grundeinkommen statt Hartz IV


Arbeitslose zum Therapeuten?

München (ots) – Arbeitslosigkeit ist ein gesellschaftliches Problem: Jeder achte Bundesbürger ist mindestens einmal arbeitslos. Die finanziellen und psychischen Folgen sind gravierend und führen bei den Betroffenen und ihren Familien häufig zu Überforderung im Umgang mit der Situation. Untersuchungen zur Lebenszufriedenheit zeigen Erwerbslose regelmäßig „sehr unglücklich“ – unglücklicher noch als Menschen, die eine Scheidung hinter sich haben. Denn in der Bundesrepublik Deutschland wird traditionell viel Wert auf Arbeit gelegt Laut Arbeitsmarktprognosen könnten Ende 2010 im schlimmsten Fall bis zu fünf Millionen Menschen als Erwerbslose registriert sein.

Die Entstehung von Massenarbeitslosigkeit ist in erster Linie ein gesamtgesellschaftliches Phänomen und Problem – die Last der Bewältigung der Folgen von Arbeitslosigkeit wird aber zu oft den einzelnen Betroffenen und ihren Angehörigen aufgebürdet.

Zum einen ist der Verlust der Arbeitsstelle meistens finanziell schwerwiegend. Zum anderen fühlt sich der Betroffene oft ausgegrenzt und minderwertig. Dadurch geraten sämtliche Gefühle auf Achterbahnfahrt, und es mangelt rasch an Selbstwertgefühl, Motivation, Zuversicht, sinnvoller Tagesstruktur und nicht selten auch an Lust auf Aktivitäten.

Erwerbsarbeit hat in Arbeitsgesellschaften eine integrierende Wirkung, die weit über das reine Geldverdienen hinausgeht. Der Verlust des Arbeitsplatzes geht in der Regel einher mit dem Verlust von

  • Sozialen Kontakten
  • Strukturen, die den Tagesablauf bestimmen
  • Sinnstiftenden Tätigkeiten
  • Finanziellen Ressourcen
  • Anerkennung
  • Erwerbslosigkeit führt zu psychischen Beeinträchtigungen, insbesondere Depressionen. Dabei haben vor allem die Dauer der Erwerbslosigkeit sowie eine schlechte finanzielle Lage einen negativen Einfluss auf den psychischen Zustand. Die psychischen Beeinträchtigungen erschweren mit zunehmender Dauer eine Rückkehr in die Erwerbsarbeit.
    Die Reduzierung finanzieller Mittel erhöht zwar den (Bewerbungs-)Druck auf die betroffene Person, stärkt aber auf keinen Fall die psychischen Ressourcen. Forschungsergebnisse zeigen, dass sich die psychischen Ressourcen von Erwerbslosen darüber hinaus immer mehr verringern, wenn

  • die Arbeitsorientierung zu sehr forciert wird,
  • unrealistische Hoffnungen geweckt werden,
  • zu vielen und nicht Erfolg versprechenden Bewerbungsaktivitäten gedrängt und
  • eine zu große Konzessionsbereitschaft bezüglich der Art der Arbeit gefordert wird.
  • Derartige Maßnahmen bereinigen kurzfristig die Arbeitslosen-Statistiken, führen aber mittel- und langfristig zu gesellschaftlichen Kosten vor allem im Gesundheitswesen

    Müssen Arbeitslose deshalb zum Therapeuten? (Auf Therapie.de gibt es mittlerweile eine umfangreiche Abteilung für Arbeitslose). Bevor man sich der Mühle zwischen Amt und Therapie aussetzt, sollte man sich auf jeden Fall mal in Ruhe hinsetzen. Denn nunr weil traditionell viel Wert auf Arbeit gelegt wird, heißt das noch nichts! In Deutschland wird nämlich traditionell viel Wert auf Lohnarbeit gelegt. Ist es richtig den Traditionen eines Landes anzuhängen, in dem die Aufzucht von Schweinen als Arbeit angesehen ist, aber die Aufzucht, pardon Erziehung seiner Kinder nicht? Wir sollten erstmal feststellen, dass wir, obwohl ohne Lohnarbeit, doch nicht arbeitslos sind. Wer macht die Hausarbeit? Wer versorgt die alten Eltern, die Kinder oder die Nachbarin? Wer ist ehrenamtlich im Verein? und so weiter und so fort. Wir brauchen einen neuen (alten) Arbeitsbegriff. Der den wir verinnerlicht haben, ist einer der uns von diesem System übergestülpt wurde.

    In der Antike galt (insbesondere körperliche) Arbeit als Zeichen der Unfreiheit. Sklaven (dúloi) und Handwerker (bánausoi) waren „der Notwendigkeit untertan“ und konnten nur durch diese als „unfrei“ verstandene Arbeit ihre Lebensbedürfnisse befriedigen. Geistige Arbeit blieb der scholé (gespr. s|cholé) vorbehalten, was etwa „schöpferische Muße“ beschrieb, wovon das deutsche Wort Schule her rührt.

    Sollte man da nicht froh sein, wenn man seine Arbeit los ist? Denkt drüber nach. Was tatsächlich viel schlimmer ist, das ist das oben angeführte Argument, das man die „unfreie“ Arbeit erledigen muss, um seine Lebensbedürfnisse zu befriedigen. Das heißt, dass man nicht nur seine Arbeit, sondern auch seinen Erwerb los ist. Gegen den Verlust der Lohnarbeit, hilft sich darüber bewusst zu werden, was man da wirklich verliert, gegen den Verlust des Ewerbs hilft ein bedingungsloses Grundeinkommen.

    Zwangsarbeit heute: Betroffene stärken

    Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat Anfang Juni 2009 das auf drei Jahre angelegte Projekt „Zwangsarbeit heute: Betroffene von Menschenhandel stärken“ gestartet. Derzeit ist eine angemessene Entlohnung und Entschädigung der Betroffenen von Menschenhandel und Zwangsarbeit nur schwer zu erreichen. Das Projekt will in ausgewählten Fällen finanzielle Unterstützung leisten, um Betroffenen zu helfen, vor Gerichten und Behörden Ansprüche geltend zu machen. Zudem sollen Seminare und Tagungen die Fachöffentlichkeit sensibilisieren und fortbilden.

    Das Projekt wird von der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ jährlich mit ca. 200.000 Euro gefördert. Dem Projekt liegt eine Studie „Menschenhandel in Deutschland. Die Menschenrechte der Betroffenen stärken“ zugrunde, die auch Empfehlungen an die Politik zum Umgang mit den Opfern von Zwangsarbeit und Menschenhandel enthält und vom Deutschen Institut für Menschenrechte erstellt wurde.

    Derzeit erhalten nur wenige Betroffene eine Entschädigung. Die Summen bleiben dabei in der Höhe häufig weit hinter dem zurück, was den Betroffenen zusteht„, erklärte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, anlässlich der Vorstellung der Studie. „Die Menschenrechte verpflichteten den Staat, es jeder Person faktisch zu ermöglichen, ihre Rechte durchzusetzen. In Deutschland werden Opfer von Menschenhandel vor allem als Zeugen gegen die Täterinnen und Täter gehört. Ihre eigenen Ansprüche geraten dabei häufig aus dem Blickfeld. Hier ist ein Perspektivwechsel erforderlich„, sagte der Menschenrechtsexperte weiter.

    Betroffene haben sowohl Schadensersatzansprüche gegenüber den Tätern und Täterinnen als auch unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Opferentschädigungsgesetz. In der Praxis aber klagen nur wenige Betroffene diese Ansprüche ein. Den Betroffenen sind ihre Rechte häufig kaum bekannt, die Durchsetzung scheitert auch daran, dass sie nicht als Opfer erkannt und aufgrund ihres illegalen Aufenthaltsstatus‘ abgeschoben werden.

    Die strafrechtliche Verfolgung der Täter allein genügt nicht,“ so der Vorstandsvorsitzende der Stiftung EVZ, Dr. Martin Salm. „Wir wollen den Opfern helfen, Gerechtigkeit zu erlangen und ihre legitimen Ansprüche gegenüber den Tätern durchzusetzen. Dazu braucht es auch eine professionelle Beratung und finanzielle Unterstützung derer, die ihre Rechte einfordern.“

    Ob sich auch 1-Euro-‚Jobber‘, die gegen ihren Willen, also unter Zwang, beschäftigt werden an das Projekt wenden sollen, war bisher den Verlautbarungen nicht zu entnehmen. Spätestens jedoch wenn CDU und FDP ihre Forderungen nach dem Arbeitsdienst in der Praxis umsetzen, dürfte das Budget des Projektes nicht mehr ausreichen.

    Schulstarterpaket kommt ohne Antrag

    Im Rahmen des Konjunkturpaktes II wurde die Einführung des so genannten Schulstarterpaketes beschlossen. Um bei den Aufwendungen für die Schule entlastet zu werden, erhalten Familien mit geringem Einkommen im August jeden Jahres zusätzlich 100 Euro ausgezahlt. Die Leistung dient vorrangig dem Erwerb von Gegenständen zur persönlichen Ausstattung für die Schule, zum Beispiel Schulranzen, Sportbekleidung oder Schulmaterialien.

    Anspruch auf das Schulstarterpaket haben Schülerinnen und Schüler, die das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Voraussetzung ist, dass sie oder mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung („Hartz IV“) haben. Die Auszahlung der zusätzlichen Leistung für die Schule erfolgt Ende Juli zusammen mit dem Arbeitslosengeld II für den Monat August. Im Bereich der Grundsicherung wird diese zusätzliche Leistung an rund 1.300.000 Kinder ausgezahlt.

    Das Schulstarterpaket wird außerdem für Kinder gezahlt, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. In diesem Fall, erfolgt die Auszahlung über die Familienkassen zusammen mit dem Kinderzuschlag.

    Für das Schulstarterpaket ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich.