Die Anständigen verächtlich machen. Ein Prinzip, das Morde, Kriege, Ausbeutung und Diskriminierung ermöglicht.

 

Zehn Tote Naziopfer, und die Gesellschaft steht unter Schock. 182 Todesopfer rechter Gewalt seit 1990 zählt die Amadeu-Antonio-Stiftung, die ausnahmsweise – dem Anlass entsprechend – in den öffentlichen Medien erwähnt werden dürfen.

Tausende Tote in den Kriegseinsätzen mit Beteiligung der Bundeswehr. Geschätzte 25 Prozent ziviler Opfer gehen allein in Afghanistan auf das Konto der NATO-Verbündeten. Schockiert zeigt sich die Gesellschaft vor allem, wenn deutsche Soldaten in hölzernen Särgen mit der deutschen Fahne drapiert zurück gebracht werden oder wenn Plattformen wie Wikileaks die hässliche Fratze des Krieges öffentlich machen. 

Jeder, der es wissen will, weiß, dass Atomstrom mitnichten die sauberste, billigste und sicherste Energiegewinnung ist. Sie ist schmutzig, sie ist teuer und unkalkulierbar gefährlich. Unter Schock stehen wir erst, wenn uns so ein Kraftwerk (Fukushima, Tschernobyl) gehörig um die Ohren fliegt oder wenn uns das Fernsehen Bilder defekter Atomfässer im Lager Asse zum Abendbrot serviert.

Eine solche Liste könnte man beliebig fortsetzen, über Hartz IV bis hin zu den Frauen verachtenden Äußerungen und Handlungen eines Dominik Strauss-Kahn. Dass das Zimmermädchen im amerikanischen Hotel eben nicht schockiert war, als er nackt im Zimmer stand und sie seinen Pimmel sah, fasste er als „Aufforderung zum sexuellen Akt“ auf. „Dümmlich, aber einvernehmlich“, wie er in seinem jüngsten Buch über sich selbst formuliert.

Und was hat Strauss-Kahn mit der ganzen restlichen Kacke zu tun, die auf dieser Welt am dampfen ist? Er macht die Frauen, denen er den Opferstatus nicht zugestehen will, verächtlich. Das ist bezeichnend für Macht und diese Verächtlichmachung gleicht dem Umgang der Politik mit engagierten Antifaschisten, die jahrzehntelang ungehört warnen vor den Gefahren rechter Ideologien und Gewalt und dafür auf die Straßen gehen. Der Bundesverfassungsschutz hätte sich ja ungefragt der Recherchen der Antifa bedienen können. Dazu ist nicht einmal ein Bundestrojaner notwendig. Aber dieser Staat will von all dem nichts hören, verweist auf politisches Unvermögen, ordnungsgemäß vernichtete Akten, und Thomas Oppermann (SPD, MdB), parlamentarischer Chefkontrolleur des Geheimdienstes, meinte in einer ersten Stellungnahme allen Ernstes, dass die Demokratie sich schämen müsse. Wie bitte?

 Die Demokratie als solches kann keine Schuld tragen, zudem sie unterbunden wird, wenn deutsche Soldaten gegen den Willen einer Mehrheit in Kriege ziehen oder wenn der einst beschlossene Atomausstieg gegen den Willen einer Mehrheit einfach ignoriert wird.  

Wir dürfen gespannt sein, wieviel politisches Kalkül der vermeintlichen Ahnungslosigkeit dieses Bundesverfassungsschutzes innewohnt und ob wir es überhaupt erfahren werden. Die Liste derer, die sich schämen müssten, ist lang und betrifft Menschen, die mit einem hochgerüsteten Budget an Geld, Vokabular und realer Repression andere Menschen verächtlich machen. Seien es Kriegsgegner, Antifaschisten, Antiatomaktivisten oder Ausländer, Hartz IV-Betroffene, Arme.

Demokratie ist schwach, wenn nicht eine angemessene Mehrheit dazu befähigt ist, sie zu begreifen und aktiv anzuwenden. Die vermeintlichen Eliten dieser Gesellschaft werden dazu beitragen, dass dieser Zustand so bleibt.

Verschwörungstheorie? Na, selbstverständlich!

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Acht Prozent – Mindestens 200Euro mehr!

Am kommenden Donnerstag (10. Januar) startet die Tarifrunde 2008 im Öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen. Es zeichnet sich eine harte Gangart der Gewerkschaften ab. Der Vorsitzende der zum Beamtenbund gehörenden dbb Tarifunion, Frank Stöhr, schloss auch längere Streiks nicht aus, insbesondere bei der Müllabfuhr und im Nahverkehr. „Finanziell sind wir gut aufgestellt. Wir können so lange wie nötig streiken„, sagte Stöhr in der Freitagsausgabe der Berliner Zeitung.gemeinden.jpg
Zuvor hatte auch schon die Gewerkschaft ver.di mit einem Arbeitskampf gedroht. Ver.di und die dbb Tarifunion, die erstmals gemeinsam verhandeln, fordern acht Prozent mehr Einkommen oder einen Mindestbetrag von 200 Euro. Realistisch und verantwortungsvoll sind die Forderungen, denn

  1. Die Preise laufen den Einkommen davon.
  2. Das Geld ist da.
  3. Der öffentliche Dienst hat Nachholbedarf.
  4. Ein Mindestbetrag ist das Gebot der Stunde

ver.di erläutert diese Gründe ausführlich in einem 4 seitigen Flugblatt

STREIK.TV – ”Die Sendung zur Arbeit”

Als Pilot-Projekt wird STREIK.TV die Tarifauseinandersetzungen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in der Tarifrunde der öffentlichen Dienste 2008 begleiten.

Der Aufschwung kommt an

Allein im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Doppeljobber um rund 100.000 erhöht. Meist üben sie neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung noch einen Nebenjob bis 400 Euro im Monat aus. Zugleich steigt die Zahl derjenigen, die durch Kombination mehrerer Minijobs sozialversicherungspflichtig werden. Hinzu kommen 150.000 – 200.000 Menschen die mehrere sozialversicherte Jobs gleichzeitig ausüben.

Immer häufiger müssen Menschen diesen Zeitjob aus Geldnot ausüben, um den niedrigen Verdienst aus der Haupttätigkeit aufzubessern. Eine zweite Gruppe benutzt den Nebenverdienst aber auch als steuerfreies Extra-Taschengeld. Steuerfreiheit und die niedrigere Belastung mit Sozialabgaben haben die finanzielle Attraktivität der Nebenjobs erhöht. Für die Arbeitgeber rechnen sich die Nebenjobs bis 400 Euro, denn die Arbeitskosten sind deutlich geringer als für Vollzeitjobs. Damit werden sie aber schnell zum Einfallstor für Niedriglöhne und gefährden zusätzliche reguläre Jobs.

Ein Zweitjob wird überdurchschnittlich häufig im Dienstleistungssektor ausgeübt. Etwa 80 Prozent der Nebentätigkeiten entfallen auf diese Branche. Vor allem schlecht bezahlte Jobs – wie im Servicebereich – dominieren hier. Im Reinigungs- und Gastgewerbe kommen auf zehn sozialversicherte Beschäftigte bereits 3-4 Nebenjobber.

Altersarmut in spätestens 15 Jahren Thema

Nach Einschätzung des Rentenexperten Bert Rürup wird die große Zahl von Geringverdienern auch Auswirkungen auf das Rentensystem haben. „Unter den gegenwärtigen Bedingungen werden die Armutsrisiken im Alter zunehmen“, sagte er dem „Spiegel“. In spätestens 15 Jahren werde das Thema Altersarmut relevant werden. Rürup erneuerte zugleich einmal mehr seine Kritik an der Bundesregierung: Gerade die staatlich geförderte Riester-Rente klammere die Geringverdiener aus.

Immer mehr Arbeitnehmer mit zu wenig Geld

Der Aufschwung ist inzwischen bei den Menschen angekommen„, so Wirtschaftsminister Michael Glos noch Ende November. Die Botschaft des Ministers: Die schlechten Jahre sind vorbei. Belegbar für die gesamtwirtschaftliche Lage ist das: Die Arbeitslosigkeit sinkt (inzwischen bei rund 3,4 Millionen), die Wirtschaft dagegen wächst, auch wenn die ursprüngliche Wachstumsprognose von zwei Prozent wohl leicht gesenkt wird.

Doch , die Zahl der hilfsbedürftigen Arbeitnehmer ist im Jahr 2007 um mehr als ein Drittel auf 1,3 Millionen gestiegen. Zum Vergleich: 2005 – also vor Beginn des Aufschwungs – waren nur rund 950.000 Arbeitnehmer auf Hartz IV angewiesen.

Von diesen 1,3 Millionen arbeiten nach Angaben des DGB viele in einer „sozialversicherten, oftmals vollzeitnahen Beschäftigung“. Das widerspricht der gängigen Annahme, dass die Mehrheit derjenigen, die arbeitet und trotzdem staatliche Hilfe braucht, in den sogenannten Mini-Jobs beschäftigt sei. Tatsächlich sei ihr Anteil um rund die Hälfte gefallen, deutlich größer sei dagegen der Kreis der Hartz-IV-Bezieher geworden, die mehr als 400 Euro im Monat verdienen und damit Sozialabgaben zahlen müssen, heißt es in der Studie.

Nach Einschätzung des DGB bedeutet das, „dass sich Menschen mit einer Kombination aus Hartz IV und Mini-Job keinesfalls einrichten und zufrieden geben„. Vielmehr bemühten sich viele um volle Arbeitsplätze – auch wenn diese schlecht bezahlt sind.

In Ergänzung dazu:
Wie Hartz IV und Wachstum auf den Arbeitsmarkt wirken
Analyse: Was haben die Arbeitslosen vom Aufschwung?

Abschied von Agenda-Politik

Es ist überfällig und begrüßenswert, dass jetzt auch der Vizekanzler Steinmeier ein kräftiges Lohnplus für 2008 fordert. Deutschland muss endlich wieder Anschluss an die europäische Entwicklung gewinnen. Das gibt der Binnenkonjunktur den nötigen Schub und stabilisiert die sozialen Sicherungssysteme. Aber bislang war ausgerechnet Steinmeier in Regierungsämtern eher ein Lohnkiller. Seit 1999, als er Mitglied der rot-grünen Regierung wurde, gab es in Deutschland nur Reallohnverluste.
Als Kanzleramtschef unter Schröder war Steinmeier der Mitarchitekt der Agenda 2010. Er ist damit mitverantwortlich für den größten Sozialabbau der Nachkriegszeit und hat unzählige Arbeitnehmerrechte auf dem Gewissen.
Die schwache Lohnentwicklung in Deutschland ist auch ein Ergebnis von Steinmeiers Politik.
Notwendig ist jetzt ein Abschied von der Agenda-Politik, damit Arbeitnehmer und Gewerkschaften wieder auf Augenhöhe mit den Arbeitgebern verhandeln können. Ein gesetzlicher Mindestlohn von 10,00 Euro pro Stunde und die Abschaffung der Lohndiskriminierung von Leiharbeitern müssen der Einstieg in eine Politik der gezielten Stärkung der Gewerkschaften sein. All das ist aber von einem Herrn Steinmeier nicht zu erwarten. Ich gehe deshalb davon aus, dass er eher hohe Umfragewerte für seine Partei als hohe Löhne im Auge hat.

Hartz IV: Vorlage von Kontoauszügen

Hartz IV & Kontoauszüge? ARGE darf nur die aktuellen verlangen!

Wie aus einem Artikel in der „Bürgerzeitung Köln“ vom 20. August des Jahres hervor geht verlangt die Kölner ARGE unter anderem die lückenlose Vorlage der Kontoauszüge der letzten drei Monate. Der Kölner Erwerbslosenverein „Die KEAs e.V.“ hatte dazu eine Anfrage an die Kölner Sozialdezernentin Marlis Bredehorst gerichtet und dabei auf Urteile zweier Landessozialgerichte verwiesen. Auch das Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen sieht diese Praxis als unzulässig an. (L 6 AS 378/07 ER vom 12.07.2007).
In Braunschweig hatte ein Erwerbsloser sich geweigert, der dortigen Agentur für Arbeit in Ergänzung zu seinem Folgeantrag die dort geforderten Kontoauszüge der letzten 12 Monate einzureichen. Die Agentur sperrte daraufhin die Leistungen. Das LSG Niedersachsen-Bremen gab dem Erwerbslosen in einem Einstweiligen Anordnungsverfahren allerdings recht. Es muss der Agentur genügen, wenn die aktuellen Kontoauszüge vorgelegt werden. Hier Auszüge aus dem Beschluss:

„Die Pflicht, Tatsachen anzugeben und Beweisurkunden vorzulegen, ist beschränkt auf ihre Erheblichkeit für die Leistung (§ 7, 60 SGB 1). Zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit über [das Datum der Folgeantragstellung] hinaus ist die Kenntnis von Kontoauszügen über den zurückliegenden Jahreszeitraum indes grundsätzlich nicht erheblich. Das behauptet auch die Antragsgegnerin nicht. Vielmehr soll die Prüfung ‚zur Vermeidung und Aufdeckung ungerechtfertigter und/oder zu hoher Leistungszahlungen beitragen‘. Damit stellt die Antragsgegnerin die Behauptung eines (unerkannten) Leistungsbetruges in erheblichem Umfang, der indes empirisch nicht belegt ist, auf und verdächtigt Hilfesuchende, die über einen längeren Zeitraum Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, pauschal, bislang nicht wahrheitsgemäße Angaben über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht zu haben. Allein dass die Antragsteller über einen längeren Zeitraum Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen rechtfertigt nicht, ihre Angaben im schriftlichen Antrag vom … nicht zu glauben. Ein pauschaler Allgemeinverdacht gegenüber Hilfesuchenden, die über einen längeren Zeitraum Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, ist nicht ausreichend, um die Offenlegung von Kontenbewegungen über einen Zeitraum von 1 Jahr zu verlangen […].

Um die Anforderungen des Datenschutzrechts (§ 7, 35 SGB 1) zu erfüllen, ist die Mitwirkung auf ihre Leistungserheblichkeit beschränkt (Mrozynski, SGB I Komm 3. Aufl 2003, § 7 60 Rn 19). Ohne das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für nicht wahrheitsgemäße Angaben von Hilfesuchenden ist das Verlangen, Einsicht in die Kontoauszüge des zurück liegenden Jahres zu nehmen, eine durch § 7 60 SGB I nicht gedeckte Ermittlungstätigkeit (so auch Hess LSG Beschluss vom 22. August 2005 – L 7 AS 32/05 ER). Eine gegenteilige Auffassung wird – soweit für den Senat ersichtlich – in Rechtsprechung und Literatur nicht vertreten. […] Jedenfalls bei einem ‚Fortzahlungsantrag‘ ohne jeden Anhaltspunkt für nicht wahrheitsgemäße Angaben der Antragsteller genügt die Vorlage aktueller Kontoauszüge, die hier erfolgt ist.“

Mit dem Verweis auf diesen Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen dürften die KEAs ihre Anfrage der Sozialdezernentin nochmals in Erinnerung rufen.