Brauchen wir einen sozialen Arbeitsmarkt? Und wenn ja, wer?

Soziale Politik in NRW? Brauchen wir einen sozialen Arbeitsmarkt?

Mit diesen Fragen beschäftigte sich eine Veranstaltung des kath. Bildungswerks Köln und des Caritasverbands der Stadt Köln am 21.11.2012 im Kölner Dom-Forum. Ein KEA war dabei und … interpretiert.

von Reiner Willms

Teilnehmer: Alle etablierten Parteien, das eingeladene Mitglied der Piratenpartei hatte abgesagt. Natürlich wurde, wie immer bei derlei Veranstaltungen, auch nicht ein unmittelbar Betroffener zu dieser Veranstaltung als teilnehmender Diskutant geladen.

Worum ging es in dieser Diskussion? In einer kurzen Zusammenfassung wurde der im NRW-Landtag vorliegende Gesetzentwurf von einem in der Hierarchie der Caritas angesiedeltem Mitarbeiter eine kurze Zusammenfassung und Erläuterung aus Sicht der Caritas zu dem geplanten Gesetz vorgetragen. Es handele sich um ein Programm, in dem vornehmlich „freiwillige“ Langzeitarbeitslose in einen noch zu schaffenden sozialen Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Dabei wurde erläutert, dass die gesetzgebenden Organe auch eine Erweiterung der bisherigen arbeitspolitischen Maßnahmen auch in den bisher durch das  Zusätzlichkeitsgebot  verschlossenen gewerblichen Bereich vorgesehen haben. Die weitergehenden, teilweise einschneidenden mit diesem Gesetzentwurf einhergehenden Paradigmen wurden allerdings dabei unter den Tisch gekehrt, doch dazu später.

Unerträglich. Es begann eine, für einen betroffenen Zuhörer, nahezu unerträgliche Diskussion. Es wurde über die Betroffenen gesprochen, als wenn es sich um lauter behinderte Erwerbslose handeln würde. Dazu wurde teilweise sehr scheinheilig, wohl auch dem nahenden Wahlkampf geschuldet, ausgerechnet von den an der damaligen Gesetzgebung der Hartz-Gesetze beteiligten Parteien, der Ausspruch getätigt, dass man zwar an der damaligen Gesetzgebung beteiligt gewesen, jedoch nicht stolz darauf sei … Dazu verfingen sich die Diskutanten noch in ihrer eigenen von ihnen gesteuerten Negativ-Kampagne und sprachen in Beispielen von den Obdachlosen in der Stadt Köln und blendeten dabei aus, dass diese nur einen geringen Prozentsatz in der Statistik der Erwerbslosen ausmachen.  Ferner konnte man sich des Eindrucks nicht erwehren, Politiker seien weit entfernt von jeglichem Bezug zur tatsächlichen Realität des Arbeitsmarktes. Hier fiel vor allem die völlig absurde Darstellung eines langzeiterwerbslosen Bäckers auf, der mit einem Zuschuss von 75% zum Lohn wieder in den Arbeitsprozess in einer Bäckerei  eingegliedert werden sollte. Abgesehen davon, dass dieses Beispiel völlig ungeeignet ist, weil die Problematik speziell im Backgewerbe völlig anderer Art  ist, wurde dem Erwerbslosen unterstellt, er müsse erst wieder an den Arbeitsprozess gewöhnt werden.

Sozial behindert? Vielleicht unbeabsichtigt, jedoch vom aufmerksamen Zuhörer sofort bemerkt, wurde dann von einem Diskutanten an die unrühmliche Gesetzgebung in den Niederlanden erinnert. Nun sprach man von psychologischen Gutachten, Leistungsbewertungen und Nachweisen sowie insgesamt von der sogenannten Leistungsminderung der betroffenen Erwerbslosen. Die einzige in der Diskussionsrunde positiv herausragende Politikerin – muss man sagen, wie es ist -, Dr. Carolin Butterwegge (Linke), sprach sich entschieden gegen die damit einhergehende weitere Stigmatisierung der Erwerbslosen aus.

Fazit der Veranstaltung: Ein sozialer Arbeitsmarkt in dieser Form geht völlig an der Problematik vorbei und wird nur wieder Mitnahmeeffekte interessierter Arbeitgeber auslösen. Dieses wieder einmal mit heißer Nadel gestrickte Machwerk wird an der eigentlichen Situation bzw. dem Problem nichts ändern, sondern im Gegenteil wieder einmal mehr Steuergelder verbrennen und in den Taschen gieriger sogenannter Maßnahmeträger und Unternehmen verschwinden, ohne einen nennenswerten Effekt auf dem Arbeitsmarkt auszulösen. Die eigentliche Ursache, dass die heutige Arbeitswelt nicht mehr genügend Arbeitsplätze für alle schaffen kann, wurde wieder einmal unter den Teppich gekehrt.

Es wäre also an der Zeit, den Begriff einer solidarischen Gesellschaft – an Stelle eines ’sozialen Arbeitsmarktes‘ – neu zu diskutieren. Statt dessen geht es immer wieder um eine Art Besitzstandswahrung, dass alles so bleibt, wie es ist, nur eben ein wenig – Achtung, jetzt kommt es: – evaluiert. 

Die Institutionen Caritas, Diakonie und andere beschäftigen sich mit „den Armen“ und „die Armen“ wiederum mit sich selbst. Und die Reichen, die Vermögenden? Die beschäftigen sich damit, dass alles hübsch so bleibt, wie’s ist.

Reiner Willms

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Die Grünen blockieren Normenkontrollklage gegen Hartz IV

Eigentlich ist es gut und richtig, dass die Grünen immer wieder selbst daran erinnern, wie sehr sie hinter Hartz IV stehen. Das vereinfacht uns das ständige Wiederholen des Copyrights auf Hartz IV, das Grüne und SPD für sich beanspruchen dürfen.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2010 vor allem die Berechnung der Regelsätze und deren fehlende Transparenz bemängelte, wurde die Bundesregierung zum Nachbessern verdonnert.  „Leyen I“, wie es manche nennen, ist zwischenzeitlich in Kraft und will für sich geltend machen, den Anforderungen des Verfassungsgerichts Genüge zu tun. Eine vom DGB in Auftrag gegebene Studie bezweifelt dies. Das Verfassungsgericht aber reagiert nur, wenn es gefragt wird bzw. jemand klagt.

Die Fraktion Die Linke im Bundestag regte eine Normenkontrollklage an, wozu 25 Prozent der Abgeordneten des gesamten Bundestages nötig sind. Das hätte die komplette Linksfraktion, die komplette Fraktion der Grünen und 12 Abgeordnete der SPD sein können. Die SPD aber war aus dem Rennen, nachdem sie mit Ursula von der Leyen ins Feilschen geriet und das Ergebnis „Hartz IV-Kompromiss“ nennt.  Also erneut wird Hartz IV von der SPD, diesmal (egal, legal, scheißegal) mit der CDU/CSU und der FDP getragen. Und die Grünen?

„Leider haben Renate Künast und Jürgen Trittin erneut schriftlich abgesagt mit der Begründung, eine Klage durch die Betroffenen wäre geeigneter. Wer sich selber noch nie als Betroffener ohne viel Geld in der Hinterhand durch sämtliche Instanzen klagen musste, wird dies womöglich anders einschätzen.“ Dies tickerte Katja Kipping (MdB/Die Linke) heute als Pressemitteilung.

Damit ist die Normenkontrollklage also gestorben. Hartz IV-Betroffene haben keine Lobby! (Und man darf fragen, weshalb der DGB eine solche Studie anfertigen läßt, wenn er das Ergebnis ohnehin kampflos hinnimmt.)

Wir dürfen konstatieren, dass Grüne und Sozialdemokraten – obgleich Opposition – im Boot der Regierung sitzen, und wer will darf festhalten, dass die Linke sich wenigstens bemühte. Katja Kippings Engagement gegen Hartz IV mag strategisch umstritten sein, unglaubwürdig erscheint es nicht.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war kein Sieg der Gerechtigkeit, denn Hartz IV wurde in keinem einzigen Nebensatz in Frage gestellt. Wenn man es genau nimmt hieß der Auftrag des Gerichts an die Bundesregierung doch lediglich, ihre Berechnung des Regelsatzes zukünftig besser zu begründen. Das ist natürlich nicht einfach, wenn es sich um so verdammt wenig Geld handelt. Aber hier hat die Regierung Geschick bewiesen. Hier und da einen Euro mehr und dafür das Recht auf Genussmittel beschneiden; Eltern in ihrer wirtschaftlichen Geschäftsfähigkeit gegenüber ihren Kindern entmündigen …, alles eine Frage der Interpretation, der Auslegung und natürlich der eigenen Mensch- und Wertvorstellung.

Mit Klagen – auch im Sinne von „Wehklagen“ – wird sich das nicht ändern.

Eingliederungsvereinbarungen für Arbeitslose zu wenig individuell

Arbeitsvermittler müssen mit allen Arbeitsuchenden sogenannte Eingliederungsvereinbarungen abschließen. Der Gesetzgeber wollte damit angeblich erreichen, dass die Arbeitslosen besser in den Vermittlungsprozess einbezogen werden. Tatsächlich aber werden sie dazu genutzt, dass Erwerbslose „freiwillig“ Verpflichtungen eingehen, die so per Gesetzt nicht verogesehen werden. Das so genannte „Fördern und Fordern“ ist in den Eingliederungsvereinbarungen häufig nicht ausbalanciert, wie die mittlerweile langjährige Erfahrung zeigt.  Das geht aber auch aus einer am 13.09.2011 veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. „Die Kundenpflichten werden häufig konkret, die Leistungen der Einrichtungen eher vage benannt“, stellen die Arbeitsmarktforscher fest.
 
Nicht selten werde die Anzahl der Bewerbungen festgelegt, die der Arbeitsuchende zu erbringen hat. Zur Anzahl der Vermittlungsvorschläge gebe es jedoch meist keine konkreten Angaben. „Insgesamt folgen die Inhalte der untersuchten Eingliederungsvereinbarungen standardisierten Mustern und lassen einen individuellen Zuschnitt auf die Kundinnen und Kunden vermissen. Sie basieren zudem meistens nicht auf einem gemeinsamen Prozess der Zielfindung“, schreiben die Autoren der IAB-Studie. Mit der Betonung der Kundenpflichten und möglicher Sanktionen folge die Umsetzung der Eingliederungsvereinbarung eher einer bürokratischen Logik als der einer kundenorientierten Dienstleistung, so das IAB. Zudem würden die Studienergebnisse zeigen, dass viele Vermittlungsfachkräfte die Rechtsverbindlichkeit der Vereinbarung nicht deutlich genug erklären.

Die Mehrheit der Vermittler sieht das Instrument der Eingliederungsvereinbarung grundsätzlich positiv. Die gegenseitige Vereinbarung verpflichtender Aufgaben sei nützlich und könne auch den Arbeitslosen dienen. Andere halten dies bei vielen Arbeitslosen nicht für nötig: Ein Drittel der Vermittler in den Arbeitsagenturen äußern sich laut IAB-Studie kritisch zur gesetzlichen Pflicht, mit allen Arbeitsuchenden Eingliederungsvereinbarungen abschließen zu müssen. Von den Vermittlern in den Jobcentern, die für Arbeitslosengeld-II-Empfänger zuständig sind, lehnen 15 Prozent das Instrument Eingliederungsvereinbarung ab.

Die IAB-Studie im Internet: http://doku.iab.de/kurzber/2011/kb1811.pdf.

Arbeitslosenstatistik noch falscher als bisher angenommen

Offenbar werden viele Ältere durch die Arbeitslosenstatistik nicht erfasst. Speziell bei den über 60-Jährigen liegen seit 2001 die Erwerbslosenzahlen deutlich über den Arbeitslosenzahlen. Das zeigt der aktuelle Altersübergangsreport aus dem Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen. Er wurde im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung und des Forschungsnetzwerks Alterssicherung erstellt.

Die IAQ-Wissenschaftler Dr. Sarah Mümken, Dr. Martin Brussig und Prof. Dr. Matthias Knuth haben geprüft, welchen Umfang Beschäftigungslosigkeit am Ende des Erwerbslebens einnimmt. Sie werteten dazu aktuelle Daten der Arbeitslosenstatistik und des Mikrozensus aus. Danach werden für die 60-bis 64-Jährigen seit 2001 kontinuierlich weniger Arbeitslose ausgewiesen als erwerbslos waren. Im Jahr 2004 standen einer Erwerbslosenzahl von 253.000 lediglich knapp 63.000 registrierte Arbeitslose gegenüber.

Die Arbeitslosenzahlen der Bundesagentur für Arbeit sind gerade bei den Älteren nicht unbedingt ein geeigneter Indikator, um die Beteiligung oder Nichtbeteiligung Älterer am Erwerbsleben nachzuzeichnen“, meinen die IAQ-Forscher. Durch die Regelung zum erleichterten Leistungsbezug beispielsweise konnten über 58-Jährige Unterstützung bekommen, ohne in der Statistik als arbeitslos aufzutauchen. „Dass ein Auslaufen dieser Regelung Ende 2007 von einem drastischen Anstieg der Arbeitslosigkeit der Älteren begleitet wurde, ist nicht verwunderlich, sondern legt eher den Blick auf die tatsächliche Arbeitsmarktsituation frei.“

Die Reaktion dürfe jetzt nicht darin bestehen, eine neue statistische Vorschrift zu erlassen, die erneut eine Beschönigung der Arbeitslosenzahlen erlaubt. „Der tatsächlichen Beschäftigungslosigkeit muss mit konkreten Taten entgegen getreten werden“, fordern die IAQ-Wissenschaftler. „Aktive Arbeitsförderung darf Ältere nicht ignorieren“. Dieses Verhalten der Agenturen und Grundsicherungsstellen konterkariere die Appelle der Politik an die Betriebe, Ältere trotz zu erwartender relativ geringer Beschäftigungszeiten einzustellen und einzuarbeiten.

Altersübergangs-Report  –  Archiv

Quelle: idw – Pressemitteilung

Einschulungshilfe für laufendes Schuljahr beantragen

Es gibt zwar einige, die es bereits formlos getan haben, aber alle anderen bekommen jetzt noch mal einen Aufruf dazu.

Kinder mit einem Köln-Pass, die zum Schuljahr 2010/2011 eingeschult wurden, können einen einmaligen Zuschuss für die Anschaffung von Schulmaterialien bekommen. Der Zuschuss wird in einer Höhe von bis zu 100 Euro gezahlt. Dabei müssen Kinder nicht für den gesamten Zeitraum des Schuljahres den KölnPass besitzen. Es reicht auch, wenn der KölnPass nur für einen Teil des Schuljahres gilt. Nach der Genehmigung des städtischen Haushalts durch die Bezirksregierung können die Mittel jetzt ausgezahlt werden.

Entsprechende Anträge sind ab sofort bis zum 28. Februar 2011 schriftlich an das Amt für Soziales und Senioren der Stadt Köln zu stellen.

Um möglichst wenig Zeit zu verlieren, ist zu empfehlen, auf das zur Verfügung stehende Antragsformular zurückzugreifen. Der Vordruck liegt in den Sekretariaten der Grundschulen aus oder kann telefonisch über das Service-Telefon „Einschulungshilfe“ unter der Rufnummer 0221 / 221-30401 oder 221-30402 angefordert werden.

Der Antrag ist dann an folgende Adresse zurückzusenden:

Stadt Köln
Amt für Soziales und Senioren, Köln-Pass (501/114)
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln

Als Nachweis für die Berechtigung des Zuschusses sind beizufügen:

  • Bestätigung der Grundschule auf dem Antragsformular, dass es sich um ein Erstklässlerkind des Schuljahres 2010/2011 handelt
  • Originalbelege aus dem Jahr 2010, aus denen erkennbar ist, dass es sich um Materialien handelt, die zur Einschulung angeschafft wurden; die Belege werden nach Bearbeitung zurückgesandt.

Anerkennungsfähige Schulmaterialien können beispielsweise sein: Ranzen, Turn- und Sportbeutel, Sporthose, T-Shirt, Sportschuhe, Mäppchen, Bleistifte, Buntstifte, Radiergummi, Spitzer, Folienstift, Wachsmalstift, Schere, Klebestift, Kleber, Knete, Deckfarbenkasten, Pinsel, Zeichenblock, Schnellhefter, verschiedene Hefte, Briefblock, Ringbucheinlagen, Sammelmappen (für Zeichnungen, Hefte und ähnliches), Lineal und anderes.

Als Zuschuss bewilligt wird die Höhe des anerkannten Betrages, höchstens jedoch 100 Euro. Das Geld wird auf das auf dem Antrag angegebene Konto gezahlt.

Für Fragen stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service-Telefons „Einschulungshilfe“ zur Verfügung. Informationen findet man auch auf den städtischen Internetseiten. Einschulungshilfe für Schulanfänger  

Hartz IV ist gescheitert

Berlin (ots) – Anlässlich der am 15.12.09 vom Statistischen Bundesamt vorgestellten Armutsquoten warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband vor massenhafter Verarmung und der Verödung ganzer Regionen in Deutschland und übt dabei scharfe Kritik an dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz. In Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise werde sich die Situation dramatisch verschärfen, sollte die Regierung nicht unverzüglich aktiv, nachhaltig und konsequent Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut ergreifen.

Deutschland steht vor einer Zerreißprobe. Wenn wir nicht sofort und massiv gegensteuern, wird der Teufelskreis der Armut in vielen Landstrichen nicht mehr aufzuhalten sein„, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Ohne gezielte Maßnahmen der Armutsbekämpfung werde mittelfristig jede Grundlage für eine gute ökonomische Entwicklung in den betroffenen Regionen zerstört. „Was wir brauchen ist die nachhaltige Verknüpfung von Wirtschafts- und Sozialpolitik mit der gezielten Förderung von Regionen„, fordert Schneider. „Das Geld muss dahin gehen, wo es auch wirklich gebraucht wird und das ist in armen Haushalten und armen Regionen.

Scharfe Kritik übt der Verband in diesem Zusammenhang am Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das Freitag im Bundesrat beschlossen wurde. „Der vorliegende Gesetzentwurf ist armutspolitisch ignorant, sozial ungerecht und wirtschaftspolitisch wirkungslos. Steuergeschenke an Hoteliers und Erben sowie zusätzliche Belastungen für Länder und Kommunen sind das Letzte, was wir in dieser Situation brauchen„, kritisiert Schneider, „Wer nachhaltiges Wachstum will, darf Erziehungsberatungsstellen, Schulen und Altenclubs nicht kaputt sparen.

Als Maßnahmen im Rahmen einer Anti-Armuts-Agenda fordert der Verband die Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze auf 440 Euro und die Einführung eines eigenen bedarfsgerechten Kinderregelsatzes sowie den Ausbau der erzieherischen Infrastruktur vor Ort. Zudem sei der Ausbau öffentlich geförderter, dauerhafter und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zwingend erforderlich. „Wir dürfen die Dinge nicht länger laufen lassen und nur auf die Kräfte des Marktes hoffen. Steuergeschenke allein schaffen keine Arbeitsplätze„, so Schneider.

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Wie die darauf kommen, dass man nur mal eben auf 440 Euro (auch viel zu wenig) erhöhen brauche und alles wird gut, weiß ich auch nicht. Es bleibt dabei: Hartz IV muss weg!

Warum Überprüfungsanträge so wichtig sind

Bei den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wegen Hartz-IV handelt es sich konkret um sogenannte Normenkontrollverfahren, die (Erwachsenen-Regelleistung UND Kinder-Regelleistung „Sozialgeld“, also §§ 20 und 28 SGB II) das Landessozialgericht Hessen und das Bundessozialgericht (in den beiden Fällen betreffend die Kinder-Regelleistung „Sozialgeld“, also „nur“ § 28 SGB II) gemäß Artikel 100 Grundgesetz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben.
Was bedeutet das?

Missbraucht BA die Pressefreiheit?

Irreführende Pressemeldungen und kein Dementi der Bundesagentur für Arbeit

Die BAG Hartz IV zur Interessenvertretung der Erwerbslosen und prekär Beschäftigten in und bei der Partei DIE LINKE hat nach den Pressemeldungen über die Zunahme von Missbrauch recherchiert. Das Ergebnis: Diese Feststellung ist falsch! Werner Schulten, Sprecher der BAG, erklärt Hintergründe auch in einem Interview mit dem Neuen Deutschland.

Die Bundesagentur für Arbeit möchte trotz der Kritik die falschen Pressemeldungen aber nicht richtig stellen.

Unten findet sich das interne Papier der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Missbrauch bei Hartz IV, auf welches in den Beiträgen Bezug genommen wird.

Internes Papier der Bundesagentur für Arbeit

Urteil: Verspätete Abgabe des Antragsformulars für Arbeitslosengeld II führt nicht zur Verwirkung

Der Kläger sprach am 9. Juni 2005 bei der Beklagten wegen der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II vor. Ihm wurde dabei ein Antragsformular ausgehändigt, auf das im Feld „Tag der Antrag­stellung“ der Stempel „9.6.05“ aufgebracht wurde. Persönliche Daten des Klägers wurden an diesem Tag durch die Beklagte nicht erfasst. Am 3. Januar 2006 legte der Kläger sodann das nunmehr aus­gefüllte Antragsformular vom 9. Juni 2005 bei der Beklagten vor. Er gab an, seinen Lebensunterhalt durch das Arbeitslosengeld nach dem SGB III, Erspartes und Darlehen seiner Eltern bestritten zu haben. Der beklagte Grundsicherungsträger gewährte ab 3. Januar 2006 Arbeitslosengeld II; das Be­gehren des Klägers, die Leistungen bereits ab 9. Juni 2005 zu erbringen, wurde von dem Beklagten abschlägig beschieden. Das Sozialgericht hat der hiergegen gerichteten Klage stattgegeben, das Landessozialgericht hat den erstinstanzlichen Gerichtsbescheid aufgehoben und die Klage ab­gewiesen. Der Kläger habe zwar am 9. Juni 2005 wirksam einen Antrag gestellt; die mit dem Antrag geltend gemachten Leistungsansprüche seien aber für die Zeit bis vor dem 3. Januar 2006 durch Verwirkung erloschen. Der Kläger habe nach seiner Antragstellung nichts mehr getan, um seine An­sprüche weiter zu verfolgen. Insbesondere habe er das ausgefüllte Antragsformular erst fast sieben Monate nach der Antragstellung vorgelegt.

Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat der Revision des Klägers im Verfahren B 14 AS 56/08 R am 28. Oktober 2009 nach mündlicher Verhandlung stattgegeben und den der Klage stattgebenden Gerichtsbescheid des Sozialgerichts wiederhergestellt.

Dem Kläger steht für den Zeitraum ab dem 9. Juni 2005 ein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu. Er hat am 9. Juni 2005 (gemäß § 37 SGB II) wirksam einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gestellt. Das Landessozialgericht ist zu Unrecht davon ausgegangen, dass der Anspruch des Klägers für den Zeitraum bis zur Vorlage des aus­gefüllten Antragsformulars entsprechend § 242 BGB verwirkt sei, weil der Kläger nach der Antrag­stellung seine Ansprüche nicht weiter verfolgt habe. Gemäß § 16 Abs 3 SGB I muss der Grund­sicherungsträger darauf hinwirken, dass der Antragsteller unverzüglich klare und sachdienliche An­träge stellt und unvollständige Angaben ergänzt. Für den an­tragstellenden Bürger besteht im Ver­waltungsverfahren die Verpflichtung mitzuwirken. So kann nach § 60 SGB I von dem Antragsteller verlangt werden, bestimmte Beweismittel zu bezeichnen und auf Ver­langen des zuständigen Leistungs­trägers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzu­stimmen. § 66 SGB I sieht bei fehlender oder nicht recht­zeitiger Mit­wirkung die Sanktion der Leistungsversagung vor, wenn die dort genannten Voraus­setzungen erfüllt sind. Der beklagte Grundsicherungsträger hätte sich dieser Instrumente des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens bedienen müssen, die hier einen Rückgriff auf das Rechtsinstitut der Verwirkung ausschließen.

Hinweis zur Rechtslage:

§ 37 SGB II
(1) Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden auf Antrag erbracht.
(2) Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. …

§ 41 SGB II
(4) Satz 4: Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden.

§ 16 SGB I
(3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass unverzüglich klare und sachdien­liche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.

§ 66 SGB I
(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich er­schwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. …

Veränderte Lebenslage – ArGe muss erneut aufklären

Eine Familie, die Arbeitslosengeld II bezieht, muss vom Grundsicherungsträger erneut über die Unangemessenheit ihrer Unterkunftskosten belehrt werden, wenn sich ihr Wohnbedarf durch die Geburt eines Kindes erhöht hat. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Grundsätzlich haben Empfänger von Grundsicherungsleistungen nur Anspruch auf Übernahme ihrer tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, wenn diese angemessen sind. Lediglich für eine Übergangszeit, in der Regel sechs Monate, werden zu hohe Unterkunftskosten übernommen, um dem Hilfebedürftigen Gelegenheit zu geben, sich eine preiswertere Wohnung zu suchen. Dies setzt allerdings voraus, dass dem Hilfebedürftigen der für seine Familie angemessene Mietpreis bekannt ist.

Der Sozialhilfeträger hatte die Frau 2002 zu Beginn des Leistungsbezugs darüber aufgeklärt, dass die Wohnung für sie und den älteren Sohn  zu teuer sei. Zwei Jahre später, im Herbst 2004, wurde der zweite Sohn der Klägerin geboren. Der Grundsicherungsträger legte für die Zeit nach Einführung des Arbeitslosengeldes II („Hartz IV“) zum 01. Januar 2005 der Leistungsberechnung lediglich die für drei Personen als angemessen erachtete Kaltmiete zugrunde. Die Kläger seien bereits während des Bezuges von Sozialhilfe hinreichend darüber aufgeklärt worden, dass ihre Wohnung zu teuer sei.

Dem ist das Landessozialgericht entgegen getreten. Die Kläger haben wegen der Geburt des zweiten Kindes Anspruch auf eine größere Wohnung als zum Zeitpunkt der Belehrung durch den Sozialhilfeträger. Der Grundsicherungsträger hätte dies daher zum Anlass nehmen müssen, die Kläger auf den nunmehr für sie geltenden Mietpreis hinzuweisen. Da dies nicht geschehen ist, haben sie weiterhin Anspruch auf Übernahme ihrer tatsächlichen Kaltmiete.

  • Landessozialgericht Rheinland-Pfalz; Urteil vom 21.04.2009
    [Aktenzeichen: L 3 AS 80/07]

Verspätete Erbschaftszahlung mindert Anspruch auf ALG II

Im Alter von rund 43 Jahren darf ein ALG-II-Bezieher auch 6500 Euro auf dem Sparkonto haben – ohne, dass das seinen Anspruch mindert. Schließlich gibt es ja ein Schonvermögen. (Grundfreibetrag: für Leute bis 20 Jahre: 4.100 €;  für Leute ab 21 Jahre, die 1948 oder später geboren sind: 150 € pro Lebensjahr)

Anders ist es aber, wenn er diese 6500 Euro erbt. Das Sozialgericht Koblenz entschied in einem solchen Fall: Hier gilt das Erbe als „Geldzufluss“ – und wird als Einkommen für zwölf Monate betrachtet. Im Klartext: Die 6500 werden durch 12 Monate geteilt, was einem monatlichem Einkommen von rund 542 Euro entspricht. Die Sozialbehörde kürzte die monatlichen Leistungen an die Klägerin entsprechend.

Die Frau war dagegen der Meinung, die Erbschaft sei kein Einkommen, sondern Vermögen. Das aber sei so gering, dass es bei der Berechnung der Leistungshöhe nicht berücksichtigt werden dürfe.Das Sozialgericht sah die Sache anders. Das Gericht betonte, Vermögen sei rechtlich betrachtet nur, was der Hilfeempfänger bei Beginn der Bedarfszeit bereits besitze. Als Einkommen gelte dagegen alles, was der Betroffene während dieser Zeit wertmäßig zusätzlich erhalte. Daher habe die Behörde die Erbschaft zu Recht als Einkommen gewertet.

Im verhandelten Fall für den Erben besonders ärgerlich: Der Erbfall war bereits eingetreten, bevor er selbst zum ALG-II-Empfänger wurde. Lediglich die Auszahlung des Erbes hatte sich verzögert. Bei pünktlichem Erbantritt wäre die Erbschaft zum Schonvermögen gerechnet worden, hätte auf das ALG II keinen Einfluss gehabt.

Die Richter: Allein der Zeitpunkt der Auszahlung zählt (Az.: 6 AS 1070/08).

CSU-Politiker Uhl: „FDP will billige Arbeitskräfte aus dem Ausland“

Köln (ots) Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, hat eine Liberalisierung des Ausländerrechts abgelehnt. „Die FDP hat ein großes Interesse daran, willige und billige Arbeitskräfte aus dem Ausland zu bekommen – aus kommerziellen Gründen„, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstag-Ausgabe) mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen. „Das werden wir angesichts steigender Arbeitslosenzahlen nicht zulassen.

Gleiches gelte für Korrekturen beim Waffenrecht. Wenn die Liberalen davon ausgingen, dass die Polizei zu Kontrollzwecken gewaltsam in die Wohnungen von Waffenbesitzern eindringen könne, dann sei das „dummes Zeug„, betonte der CSU-Politiker. Die FDP verstehe das Gesetz falsch.

Hartz-IV: Anrecht auf volle Übernahme von Beiträge bei privater Krankenversicherung

Das Sozialgericht Gelsenkirchen entschied, wie heute bekannt wurde, am 02.10.2009 durch Eilbeschluss (S 31 AS 174/09 ER), dass ALG II – Empfänger ein Anrecht auf die volle Übernahme ihrer Beiträge für die private Krankenversicherung im Basistarif haben. Hintergrund ist, dass aufgrund der Gesundheitsreform 2007 ab 01.01.2009 die vormals privat krankenversicherten ALG II – Empfänger nicht mehr gesetzlich krankenversichert sind und in der PKV bleiben müssen. Aufgrund der unzureichenden Übernahmeregelung in § 12 Abs. 1 c Versicherungsaufsichtsgesetz verbleibt jedoch eine Lücke von mindestens 155 €, die aus dem Regelsatz aufzubringen ist. Da die betroffenen Personen dies nicht können, ruht der Versicherungsschutz wegen Zahlungsverzuges. Zudem sehen sie sich den Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Versicherungsunternehmen ausgesetzt. Diesem unzumutbaren Zustand hat das Sozialgericht Gelsenkirchen einen Riegel vorgeschoben und die Regelung des § 26 Abs. 2 Nr. 2 SGB II für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte, deren Beiträge ohne Begrenzung übernommen werden, analog angewandt. Es läge, so das Gericht, eine systemwidrige Belastung der Betroffenen vor, die mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar sei.

Abwrackprämie in Sachsen-Anhalt anrechnungsfrei

Halle, 25. September 2009

Wie schon zuvor das Sozialgericht Magdeburg hat auch das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt jetzt entschieden, dass die Abwrackprämie nicht als Einkommen auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden darf. Es sei eine zweckbestimmte Einnahme, mit der die Bundesregierung den Absatz von Neuwagen fördern wollte. Würde die Prämie angerechnet werden, hätten die Leistungsbezieher nicht zum Kauf eines Neuwagens motiviert werden können. Auch stehe die Prämie nicht für den Unterhalt zur freien Verfügung, da sie wirtschaftlich betrachtet in die Bezahlung des Neuwagens einfließe. Das neue Auto sei nicht als Vermögen zu verwerten gewesen, da es den vermögensgeschützten Wert von 7.500 Euro nicht erreiche.

Landesozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. September 2009, L 2 AS 315/09 B ER, rechtskräftig.

Hintergrund:
§ 11 SGB II Zu berücksichtigendes Einkommen
(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert …
.
(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen .Einnahmen, soweit sie als zweckbestimmte Einnahmen…einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären…

Hier findet Ihr das Urteil des LSG: http://die-linke.de/fileadmin/download/kommunal-antragsdatenbank/Download_-_Kommune/LSG_L_2_AS_315-09_B_ER.pdf

Paritätischer warnt schwarz-gelb

Berlin (ots) – Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnt die zukünftigen Koalitionspartner CDU/CSU und FDP davor, durch Leistungskürzungen die soziale Spaltung in Deutschland weiter zu verschärfen. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage bestehe aktuell keinerlei Spielraum für Steuererleichterungen. Prioritäten müssten vielmehr im Bereich der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Familienpolitik liegen, fordert der Verband in einer 10-Punkte-Agenda.

  „Deutschland steht vor der größten Zerreißprobe seit Gründung der Bundesrepublik und ist sozial gespalten wie nie zuvor. Gerade in diesen schwierigen Krisenzeiten brauchen wir eine Sozialpolitik mit Rückgrat und Augenmaß. Die neue Regierung wird sich daran messen lassen müssen, ob sie sich für die umfassende Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger einsetzt und echte Chancengleichheit herstellt„, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen.

  Der Verband sieht insbesondere im Bereich der Arbeitsmarktpolitik akuten Handlungsbedarf. „Wir sind schlecht vorbereitet auf den drohenden Anstieg der Arbeitslosigkeit nach Auslaufen der Kurzarbeiterregelung. Wenn jetzt nicht gehandelt oder an den falschen Stellschrauben gedreht wird, steuern wir geradewegs in die nächste Krise. Wer in dieser Situation mit der Idee einer Lockerung des Kündigungsschutzes liebäugelt und großmundig Steuererleichterungen verspricht, handelt grob fahrlässig„, warnt Hauptgeschäftsführer Schneider.

  Der Paritätische fordert in einer sozialpolitischen 10-Punkte-Agenda unter anderem die Neuordnung der arbeitsmarktpolitischen Zuständigkeiten zu Gunsten der Kommunen sowie den Ausbau öffentlicher Beschäftigungsangebote. Ferner sei eine sofortige Anhebung der Hartz IV-Regelsätze auf 440 Euro und die Einführung eines eigenen Kinderregelsatzes notwendig, um gesellschaftliche Teilhabe für alle gewährleisten zu können. Eine Erhöhung des Kindergeldes und die Anhebung der Freibeträge bei Bezug von Grundsicherungsleistungen, unter anderem für Einkommen aus der Altersvorsorge, gehören ebenfalls zu den aus Sicht des Verbandes besonders drängenden Maßnahmen.

10-Punkte-Agenda.pdf

Termin: 17.09.09 9.oo Uhr – Wir zahlen nicht für Eure Krise

Aktionen in Köln am Donnerstag, 17.September:

9 Uhr | vor der Agentur für Arbeit | Luxemburger Str. 121 “Zahltag”

11 Uhr Demonstration mit Traktor und geschmücktem Zirkusanhänger von der Arbeitsagentur durch die Stadt über die Deutzer Brücke nach Porz.

Solidaritätsaktion um 12.30 Uhr am Flughafen und um 13.30 Uhr beim Motorenwerk Deutz AG, Ottostr. 1.
Es geht um Betriebe, die von Kurzarbeit betroffen und deren Belegschaft angesichts der Krise von Entlassungen oder Lohneinbußen bedroht ist. Der Umzug wird von Radfahrern begleitet.

16 Uhr | auf dem Offenbachplatz Kundgebung

16.30 Uhr Fortsetzung der Demonstration über die Ringe bis zum Rudolfplatz mit Zwischenhalten an mehreren Bankhäusern, bei denen über die Ursachen und Verantwortlichkeiten der kapitalistischen Krise aufgeklärt wird.

19 Uhr | Alte Feuerwache Geselliges Treffen zum Tagesabschluss

Faltblatt mit allen Informationen zu allen Aktivitäten in Köln

Unkenntnis von Überzahlung beruht nicht auf grober Fahrlässigkeit

Unkenntnis von Überzahlung beruht nicht auf grober Fahrlässigkeit
Ist für Bezieher von Arbeitslosengeld II anhand der Bewilligungsbescheide nicht ohne weiteres erkennbar, dass die Grundsicherungsbehörde Einkommen unzureichend angerechnet hat, darf die Behörde Überzahlungen für zurückliegende Zeiträume nicht zurückverlangen. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden. [Aktenzeichen: S 28 AS 228/08]
Im zugrunde liegenden Fall verlangte die Arbeitsgemeinschaft Märkischer Kreis (ARGE) von einer dreiköpfigen Familie aus Hemer die Erstattung von 2314,- Euro an Leistungen nach dem SGB II. Die ARGE hatte über einen Zeitraum von zwei Jahren mehrere Neuberechnungsbescheide erlassen, weil die Eheleute über wechselnde Beschäftigungen und Einkommen verfügten. In diesem Zusammenhang vergaß der Sachbearbeiter, das Kindergeld für die Tochter auf deren Leistungsanspruch durchgehend anzurechnen….

Sind ARGE-Geschäftsführer Gesetzlose*?

* Laut wikipedia wird als Gesetzloser (engl. outlaw)
ein Ausgestoßener, Verbrecher, Vagabund etc. bezeichnet,
der von der allgemeinen Gesellschaft abgesondert ist.

 

Seit dem 12 Februar 2009 kann man in diesem Blog unter der Überchrift „Das Gesetz bin ich – wie ArGe-Geschäftsführer die Muskeln spielen lässt“ nachlesen, wie sich der Geschäftsführer der Kölner ARGE so im Umgang mit Recht und Gesetz gebärdet. Dabei wird unter anderem sein „Angriff auf die Pressefreiheit“ dokumentiert.

Wer den Links folgt, kann feststellen, dass ihm das noch nicht viel gebracht hat, denn der Artikel Holzhammermethoden steht nach wie vor auf der Homepage der KEAs und ist in unzähligen Foren gespiegelt. Aber das nur zur Einleitung, denn diverse Meldungen und Nachrichten aus der Republik lassen den Schluss zu, dass es sich bei Müller-Starmann nicht um einen Einzeltäter handelt, der augenscheinlich mit dem Gesetz auf Kriegsfuß zu stehen scheint.  Die Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau Gegenwind e.V. veröffentlichte eine Pressemitteilung in der sie schildert, wie dort der Geschäftsführer mit Gesetzen und geltendem Recht umgeht.

Geschäftsführer der ARGE Zwickau Stadt, Herr Große, verweigert Beistände und Hilfe in Notsituation.
Eine Zwickauerin, der die Zahlung der Kosten der Unterkunft eingestellt
wurde, war Mitte des Monats mittellos. Deshalb wandte sie sich an den Verein:
Gegenwind e.V. Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau. Der organisierte 2
Beistände, die bei der ARGE ihre Forderung nach schneller Hilfe unterstützen sollten.

Nachdem der Termin beim Sachbearbeiter zu keinem Erfolg geführt hat, nicht
einmal ein Lebensmittelgutschein wurde angeboten, wandte man sich an den
stellvertretenden Geschäftsführer, Herrn Barth. Der leitete offensichtlich
die Anfrage an Herrn Große, den Geschäftsführer weiter. Herr Große bat die
Kundin zu sich ins Büro, allerdings ohne Beistand. Verständlicherweise
bestand die Kundin auf ihren Beistand.

Daraufhin erklärte Herr Große, dass er mit diesen Beiständen nicht spreche.
Er braucht keine Beistände. Schließlich könnte man ihm vertrauen und bei dem Gespräch wäre auch noch die Justitiarin der ARGE anwesend.

In § 13 SGB X, Bevollmächtigte und Beistände ist klar geregelt, dass ein
jeder Bürger das Recht auf Beistand im Amt hat. Über dieses Gesetz versucht
sich Herr Große hinwegzusetzen und installiert sein eigenes Recht, indem er
Beistände für sich ausschließt. An dieser Stelle wäre auch zu hinterfragen,
wie dann die übrigen Gesetze eingehalten werden, wenn schon hier mit klarer
Aussage ein Gesetz ignoriert und eine dringend gebotene Hilfe verweigert
wird.

 Quelle: Gegenwind e.V. Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau

Tatsächlich reagierte der Große Geschäftsführer … äh … Geschäftsführer Große darauf. Lest Euch durch wie: Großes Schreiben (Das ist die grammatikalisch richtige Form des Genitivs, auch wenn’s komisch wirkt)

Mehr zum Sachverhalt auch hier: http://meine-sicht.blog.de/2009/08/25/arrogant-ueberheblich-6821892/

Insofern kann man zu der Überzeugung kommen, dass obige wiki-Definition stimmt. Doch werden im entsprechenden Artikel einige Beispiele berühmter Gesetzloser genannt, die den Reichen nahmen und den Armen gaben. Damit darf man ARGE-Geschäftsführer nun wirklich nicht gleich stellen und darum verlinke ich auch ausnahmsweise nicht auf den Wikipedia-Artikel.

Klaus Müller-Starmann ist jetzt bei Facebook.

Nur nicht buckeln

21.07.2009 / Schwerpunkt / Seite 3


Würde zurückerobern: Initiative für soziale Gerechtigkeit in Wiesbaden schlägt Krach bei Hartz-IV-Ungerechtigkeiten und hat Erfolg

Gitta Düperthal
Wer den Wiesbadener Hauptbahnhof in Richtung Innenstadt verläßt, sieht als erstes, daß es hier aktiven Protest gegen Hartz IV gibt. Am Vorplatz fallen Plakate der Initiative für soziale Gerechtigkeit sofort ins Auge. Auf vergleichsweise harmlosen Exemplaren heißt es, daß Sozialhilfe und Hartz IV ungesunde Ernährung verursachen. Der Regelsatz von 359 Euro im Monat enthalte bei einer alleinstehenden Person 133 Euro für Nahrungsmittel, Getränke und Tabak – 240 Euro müßten es sein, um sich gesund zu ernähren. Derlei Plakate genehmigt die Stadt. Anders verhält es sich mit jenen, die Verantwortliche für dieses und ähnliches Elend benennen. Beispiel: »Sozialdezernent Goßmann (SPD) läßt schwerbehinderte Hartz-IV-Empfängerin in unrenovierter Wohnung sitzen.«

Beharrlichkeit siegt

Einschüchtern läßt sich die 2008 gegründete Initiative von Hartz-IV-Gegnern nicht. Weder wenn der in Wiesbaden für die Genehmigungen verantwortliche Dezernent Joachim Pös (FDP) das Plakatieren untersagt, noch wenn verärgerte Politiker gegen die Nennung ihres Namens auf den Plakaten gerichtlich vorgehen. Der Erfolg gibt der Initiative recht. Was sie wiederum breit plakatiert: »Gericht gibt Initiative gegen FDP-Dezernenten Pös zum zweiten Mal recht! Plakate mußten hängenbleiben.« Der zweite Erfolg ist ebenso publiziert: »Die Wohnung wird jetzt renoviert.« Beharrlichkeit siegt. Das haben die Mitglieder des gemeinnützigen Vereins erfahren. Amtsbesuche absolvieren die dort Organisierten mit erhobenem Haupt und nicht allein. Seit sich herumgesprochen hat, daß gemeinsam mehr zu erreichen ist, nehmen viele Begleitschutz freudig in Anspruch.

Jeden zweiten Dienstag im Monat lädt die Initiative ins Eintrachthaus in der Hellmundstraße 25 ein. Dort darf zwar auch gejammert und geschimpft werden, aber der stellvertretende Vorsitzende Ansgar Robel sorgt mit Erfolgsmeldungen für frischen Wind und neues Selbstbewußtsein. So erzählt er die Geschichte einer Fallmanagerin, die in seiner Gegenwart in der Arbeitsagentur einen 53jährigen Mann habe schikanieren wollen. Sie setze sich erst für eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt für ihn ein, wenn er sein Sozialverhalten verbessere, habe die Mitarbeiterin des Amtes ihn gemaßregelt. Alles nur wegen einer Meinungsverschiedenheit: Der Mann habe eine Qualifizierung gewünscht, sie beabsichtigte, ihn in einen Ein-Euro-Job zu drücken, weil er angeblich »keine Teamfähigkeit« besitze, erläutert Robel. Mehrere Agenturmitarbeiter agierten von oben herab, sagt er wütend. Beschäftigungsgelegenheiten würden eingesetzt wie eine Besserungsanstalt im vergangenen Jahrhundert. Das habe er der Fallmanagerin verdeutlicht – die sei aber beim harten Kurs geblieben. Im Anschluß habe er sich bei ihrem Vorgesetzten beschwert, und Einsicht in die Akten verlangt, die ihre Arbeit mit diesem Erwerbslosen dokumentiert. Was ihm gewährt worden sei, jedoch nur für eine Stunde. Robel will mehr Zeit durchsetzen, weil es sich um eine mehrere Jahre währende Beratungsarbeit handele.

Dann das übliche Prozedere: »Hilft die Beschwerde beim Leiter nicht, gehen wir bis hoch zum Dezernenten, hilft das auch nicht, informieren wir die Presse.« Gibt es immer noch keine Lösung, klebt die Initiative ihre gefürchteten Plakate. Nur nicht buckeln, ist die Devise. Daß sie in nicht betroffenen Kreisen als Krawallschachteln und Nervensägen angesehen werden, läßt sie kalt. Die Wut ist groß: »Bestimmte Leute meinen, nur weil sie die Macht haben, könnten sie sich rechtswidrig verhalten«, empört sich Aktivist Wolfgang Gerecht. Es könne nicht sein, daß Bürger in Deutschland zittern, heulen und Beruhigungsmittel schlucken, bevor sie zum Amt gehen, ergänzt Robel. Der Funke springt über. Die schwerbehinderte Christel Chliha, der die Initiative zur überfälligen Wohnungsrenovierung verholfen hat, bedankt sich auf ihre Weise. Sie hält beim Treffen einen Vortrag über gesunde Ernährung in Zeiten von Hartz IV: 4,43 Euro am Tag reichen nicht, um sich mit Obst und Gemüse zu versorgen. Lebensmittel der Tafeln, deren Haltbarkeitsdatum mitunter überschritten sei, seien oft schimmelig, referiert sie. Allergiker kämen mit dem Geld sowieso nicht aus.

Gegen soviel Zusammenhalt hat jene Dame keine Chance, die bei dem Treffen der Initiative gebetsmühlenartig angeblich »tolle Angebote von Lidl und Aldi« preist. Eine Almosengeberin, die in Spenderlaune einen Kochkurs für Arme anbietet, steht ebenso nicht hoch im Kurs. »Wir wollen nicht dafür herhalten, daß Ehrenamtliche uns Hartz-IV-Empfänger als Alibi nutzen, um ihr Ego aufzupolieren«, sagt jemand.

Kein Zurückweichen

Längst kommen Leute aus dem ganzen Rhein-Main-Gebiet, um sich am Erfolgsrezept in der hessischen Landeshauptstadt zu orientieren. »Unsere Aktivisten sorgen für Belebung«, sagt Robel. »Zurückweichen bringt nichts«, meint auch der Vorsitzende des Vereins Rainer Monzheimer, »wir müssen uns unsere Würde zurückerobern«. Das tun sie, und zwar alle miteinander.

//http://www.fuer-soziale-gerechtigkeit.de/ //

ALG II wird abgerundet

Die Höhe der Regelleistung wir immer als 100 Prozent-Wert bekannt gegeben.
Der bekannt gegebene Wert (bisher 351 € /seit 01.07.09 359 €) gilt aber nur für Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist. Alle anderen bekommen nur einen prozentualen Anteil des Regelsatzes.

Die Regelleistung nach § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II wird jeweils zum 1. Juli eines Jahres um den Vomhundertsatz angepasst, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert.
Bei der Anpassung nach § 20 Abs. 4 Satz 1 SGB II sind Beträge, die nicht volle Euro ergeben, bis zu 0,49 Euro abzurunden und von 0,50 Euro an aufzurunden. Gemäß § 41 Abs. 2 SGB II sind Beträge, die nicht volle Euro ergeben, bis zu 0,49 Euro abzurunden und von 0,50 Euro an aufzurunden. (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41.html)

Eine „neue“ Regelleistung wird immer auf volle Euro gerundet.
Die Leistung für Personen, die nicht 100 % dieser Regelleistung bekommen, muss immer ERRECHNET werden, mit Hilfe der im Gesetz genannten PROZENT-Sätze. Das mathematische Ergebnis dieser Prozent-Rechnung führt nicht unbedingt zu vollen Euro-Beträgen.

Konkret heißt das:
ab 01. Juli 2009:

Regelleistung … Anteil ….. ungerundet… gerundet
EUR 359 ………. 100 % ….. EUR 359,00 .. EUR 359,00
EUR 323 ………… 90 % ….. EUR 323,10 .. EUR 323,00
EUR 287 ………… 80 % ….. EUR 287,20 .. EUR 287,00
EUR 251 ………… 70 % ….. EUR 251,30 .. EUR 251,00
EUR 215 ………… 60 % ……EUR 215,40 .. EUR 215,00
01. Juli 2008 bis 30. Juni 2009

Regelleistung … Anteil ….. ungerundet … gerundet
EUR 351 ……….. 100 % ….. EUR 351,00 .. EUR 351,00
EUR 316 …………. 90 % ….. EUR 315,90 .. EUR 316,00
EUR 281 …………. 80 % ….. EUR 280,80 .. EUR 281,00
EUR 211 …………. 60 % ……EUR 210,60 .. EUR 211,00
als Basis diente dieser Thread im Tacheles-Forum

Landessozialgericht: Abwrackprämie ist Einkommen

ALG-II-Bezieher müssen sich die staatliche Abwrackprämie für Altwagen als Einkommen leistungsmindernd auf ihre Sozialbezüge anrechnen lassen. Mit diesem am Mittwoch veröffentlichten rechtskräftigen Beschluss wies das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in zweiter Instanz die Klage eines ALG-II-Empfängers zurück. Der Mann aus Bochum war gegen die telefonische Auskunft seiner zuständigen Arge, er müsse sich die Abwrackprämie anrechnen lassen, vor das Sozialgericht Dortmund gezogen und dort unterlegen.

Nach Ansicht des LSG ist die Abwrackprämie als Einkommen zu werten und muss deshalb bei der Berechnung der Bezüge leistungsmindernd berücksichtigt werden. Die Prämie verschaffe dem Leistungsbezieher erhebliche Geldmittel in mehrfacher Höhe einer monatlichen Regelleistung. Damit beeinflusse sie die Lage des ALG-II-Empfängers so günstig, dass daneben Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II nicht gerechtfertigt wären.

Abweichend zum Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg fällte nun das Landessozialgericht in Nordrhein Westfalen seine Urteile und befasste sich auch mit dessen Begründung.

SG Magdeburg: Bei der Abwrackprämie handelt es sich um zweckgebundenes Einkommen ähnlich wie bei der staatlichen Eigenheimzulage .

LSG Nordrhein Westfalen: Ein Vergleich mit der Eigenheimzulage verbiete sich, da Wohneigentum ein wesentlicher Bestandteil privater Altersvorsorge sei.

Das Thema wird uns weiter beschäftigen.

Az.: L 20 B 59/09 AS ER, B.v. 03.07.2009

Az.: L 20 B 66/09 AS, B.v. 03.07.2009

Länger Arbeitslosengeld – Hartz IV-Sätze erhöhen

Berlin (ots) – Angesichts des drohenden massiven Anstiegs der Arbeitslosigkeit in Folge der Wirtschaftskrise fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld I zu verlängern. Notwendig seien darüber hinaus eine sofortige Anhebung der Hartz IV-Regelsätze sowie ein Ausbau öffentlicher Beschäftigungsangebote.

Dr. Ulrich Schneider

Dr. Ulrich Schneider

Den Vorschlag von Bundesagentur-Vorstand Heinrich Alt zur Staffelung des Arbeitslosengeldes II in Abhängigkeit vorangegangener Erwerbstätigkeit kritisiert der Paritätische als inkonsequent und kurzsichtig: „So richtig die Analyse von Herrn Alt ist, dass Hartz IV mit der Wirtschaftskrise auch mehr und mehr Facharbeiter erreichen wird, so bleibt die Forderung nach einem gestaffelten ALG II inkonsequent„, kritisiert Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. „Wer die ungerechten Härten von Hartz IV ernsthaft abmildern will, muss die Bezugsdauer des ALG I verlängern und dafür sorgen, dass die ALG II-Regelsätze endlich auf ein Niveau angehoben werden, das vor Armut schützt„, fordert Schneider. „Das Recht, vor unverschuldeter Armut geschützt zu werden, hat jeder in dieser Gesellschaft, nicht nur langjährige Beitragszahler„, so Schneider.

Nach Berechnungen des Verband müssten der Erwachsenen-Regelsatz um 26 Prozent, von derzeit 351 auf 440 Euro, angehoben werden, um gesellschaftliche Teilhabe wenigstens auf bescheidenstem Niveau gewährleisten zu können.

Ferner müsse durch den Ausbau öffentlich geförderter, dauerhafter und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung massenhafter Langzeitarbeitslosigkeit vorgebeugt werden: „Wenn der reguläre Arbeitsmarkt nicht in der Lage ist, ein ausreichendes Angebot an Arbeitsplätzen zur Verfügung zu stellen, brauchen wir andere Lösungen. Dann brauchen wir öffentliche Beschäftigung, um die gesellschaftliche Integration der Menschen zu unterstützen und ihnen soziale Teilhabe zu ermöglichen,“ fordert Schneider.

siehe auch:

Grundeinkommen statt Hartz IV


Arbeitslose zum Therapeuten?

München (ots) – Arbeitslosigkeit ist ein gesellschaftliches Problem: Jeder achte Bundesbürger ist mindestens einmal arbeitslos. Die finanziellen und psychischen Folgen sind gravierend und führen bei den Betroffenen und ihren Familien häufig zu Überforderung im Umgang mit der Situation. Untersuchungen zur Lebenszufriedenheit zeigen Erwerbslose regelmäßig „sehr unglücklich“ – unglücklicher noch als Menschen, die eine Scheidung hinter sich haben. Denn in der Bundesrepublik Deutschland wird traditionell viel Wert auf Arbeit gelegt Laut Arbeitsmarktprognosen könnten Ende 2010 im schlimmsten Fall bis zu fünf Millionen Menschen als Erwerbslose registriert sein.

Die Entstehung von Massenarbeitslosigkeit ist in erster Linie ein gesamtgesellschaftliches Phänomen und Problem – die Last der Bewältigung der Folgen von Arbeitslosigkeit wird aber zu oft den einzelnen Betroffenen und ihren Angehörigen aufgebürdet.

Zum einen ist der Verlust der Arbeitsstelle meistens finanziell schwerwiegend. Zum anderen fühlt sich der Betroffene oft ausgegrenzt und minderwertig. Dadurch geraten sämtliche Gefühle auf Achterbahnfahrt, und es mangelt rasch an Selbstwertgefühl, Motivation, Zuversicht, sinnvoller Tagesstruktur und nicht selten auch an Lust auf Aktivitäten.

Erwerbsarbeit hat in Arbeitsgesellschaften eine integrierende Wirkung, die weit über das reine Geldverdienen hinausgeht. Der Verlust des Arbeitsplatzes geht in der Regel einher mit dem Verlust von

  • Sozialen Kontakten
  • Strukturen, die den Tagesablauf bestimmen
  • Sinnstiftenden Tätigkeiten
  • Finanziellen Ressourcen
  • Anerkennung
  • Erwerbslosigkeit führt zu psychischen Beeinträchtigungen, insbesondere Depressionen. Dabei haben vor allem die Dauer der Erwerbslosigkeit sowie eine schlechte finanzielle Lage einen negativen Einfluss auf den psychischen Zustand. Die psychischen Beeinträchtigungen erschweren mit zunehmender Dauer eine Rückkehr in die Erwerbsarbeit.
    Die Reduzierung finanzieller Mittel erhöht zwar den (Bewerbungs-)Druck auf die betroffene Person, stärkt aber auf keinen Fall die psychischen Ressourcen. Forschungsergebnisse zeigen, dass sich die psychischen Ressourcen von Erwerbslosen darüber hinaus immer mehr verringern, wenn

  • die Arbeitsorientierung zu sehr forciert wird,
  • unrealistische Hoffnungen geweckt werden,
  • zu vielen und nicht Erfolg versprechenden Bewerbungsaktivitäten gedrängt und
  • eine zu große Konzessionsbereitschaft bezüglich der Art der Arbeit gefordert wird.
  • Derartige Maßnahmen bereinigen kurzfristig die Arbeitslosen-Statistiken, führen aber mittel- und langfristig zu gesellschaftlichen Kosten vor allem im Gesundheitswesen

    Müssen Arbeitslose deshalb zum Therapeuten? (Auf Therapie.de gibt es mittlerweile eine umfangreiche Abteilung für Arbeitslose). Bevor man sich der Mühle zwischen Amt und Therapie aussetzt, sollte man sich auf jeden Fall mal in Ruhe hinsetzen. Denn nunr weil traditionell viel Wert auf Arbeit gelegt wird, heißt das noch nichts! In Deutschland wird nämlich traditionell viel Wert auf Lohnarbeit gelegt. Ist es richtig den Traditionen eines Landes anzuhängen, in dem die Aufzucht von Schweinen als Arbeit angesehen ist, aber die Aufzucht, pardon Erziehung seiner Kinder nicht? Wir sollten erstmal feststellen, dass wir, obwohl ohne Lohnarbeit, doch nicht arbeitslos sind. Wer macht die Hausarbeit? Wer versorgt die alten Eltern, die Kinder oder die Nachbarin? Wer ist ehrenamtlich im Verein? und so weiter und so fort. Wir brauchen einen neuen (alten) Arbeitsbegriff. Der den wir verinnerlicht haben, ist einer der uns von diesem System übergestülpt wurde.

    In der Antike galt (insbesondere körperliche) Arbeit als Zeichen der Unfreiheit. Sklaven (dúloi) und Handwerker (bánausoi) waren „der Notwendigkeit untertan“ und konnten nur durch diese als „unfrei“ verstandene Arbeit ihre Lebensbedürfnisse befriedigen. Geistige Arbeit blieb der scholé (gespr. s|cholé) vorbehalten, was etwa „schöpferische Muße“ beschrieb, wovon das deutsche Wort Schule her rührt.

    Sollte man da nicht froh sein, wenn man seine Arbeit los ist? Denkt drüber nach. Was tatsächlich viel schlimmer ist, das ist das oben angeführte Argument, das man die „unfreie“ Arbeit erledigen muss, um seine Lebensbedürfnisse zu befriedigen. Das heißt, dass man nicht nur seine Arbeit, sondern auch seinen Erwerb los ist. Gegen den Verlust der Lohnarbeit, hilft sich darüber bewusst zu werden, was man da wirklich verliert, gegen den Verlust des Ewerbs hilft ein bedingungsloses Grundeinkommen.

    Zwangsarbeit heute: Betroffene stärken

    Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat Anfang Juni 2009 das auf drei Jahre angelegte Projekt „Zwangsarbeit heute: Betroffene von Menschenhandel stärken“ gestartet. Derzeit ist eine angemessene Entlohnung und Entschädigung der Betroffenen von Menschenhandel und Zwangsarbeit nur schwer zu erreichen. Das Projekt will in ausgewählten Fällen finanzielle Unterstützung leisten, um Betroffenen zu helfen, vor Gerichten und Behörden Ansprüche geltend zu machen. Zudem sollen Seminare und Tagungen die Fachöffentlichkeit sensibilisieren und fortbilden.

    Das Projekt wird von der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ jährlich mit ca. 200.000 Euro gefördert. Dem Projekt liegt eine Studie „Menschenhandel in Deutschland. Die Menschenrechte der Betroffenen stärken“ zugrunde, die auch Empfehlungen an die Politik zum Umgang mit den Opfern von Zwangsarbeit und Menschenhandel enthält und vom Deutschen Institut für Menschenrechte erstellt wurde.

    Derzeit erhalten nur wenige Betroffene eine Entschädigung. Die Summen bleiben dabei in der Höhe häufig weit hinter dem zurück, was den Betroffenen zusteht„, erklärte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, anlässlich der Vorstellung der Studie. „Die Menschenrechte verpflichteten den Staat, es jeder Person faktisch zu ermöglichen, ihre Rechte durchzusetzen. In Deutschland werden Opfer von Menschenhandel vor allem als Zeugen gegen die Täterinnen und Täter gehört. Ihre eigenen Ansprüche geraten dabei häufig aus dem Blickfeld. Hier ist ein Perspektivwechsel erforderlich„, sagte der Menschenrechtsexperte weiter.

    Betroffene haben sowohl Schadensersatzansprüche gegenüber den Tätern und Täterinnen als auch unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Opferentschädigungsgesetz. In der Praxis aber klagen nur wenige Betroffene diese Ansprüche ein. Den Betroffenen sind ihre Rechte häufig kaum bekannt, die Durchsetzung scheitert auch daran, dass sie nicht als Opfer erkannt und aufgrund ihres illegalen Aufenthaltsstatus‘ abgeschoben werden.

    Die strafrechtliche Verfolgung der Täter allein genügt nicht,“ so der Vorstandsvorsitzende der Stiftung EVZ, Dr. Martin Salm. „Wir wollen den Opfern helfen, Gerechtigkeit zu erlangen und ihre legitimen Ansprüche gegenüber den Tätern durchzusetzen. Dazu braucht es auch eine professionelle Beratung und finanzielle Unterstützung derer, die ihre Rechte einfordern.“

    Ob sich auch 1-Euro-‚Jobber‘, die gegen ihren Willen, also unter Zwang, beschäftigt werden an das Projekt wenden sollen, war bisher den Verlautbarungen nicht zu entnehmen. Spätestens jedoch wenn CDU und FDP ihre Forderungen nach dem Arbeitsdienst in der Praxis umsetzen, dürfte das Budget des Projektes nicht mehr ausreichen.

    Schulstarterpaket kommt ohne Antrag

    Im Rahmen des Konjunkturpaktes II wurde die Einführung des so genannten Schulstarterpaketes beschlossen. Um bei den Aufwendungen für die Schule entlastet zu werden, erhalten Familien mit geringem Einkommen im August jeden Jahres zusätzlich 100 Euro ausgezahlt. Die Leistung dient vorrangig dem Erwerb von Gegenständen zur persönlichen Ausstattung für die Schule, zum Beispiel Schulranzen, Sportbekleidung oder Schulmaterialien.

    Anspruch auf das Schulstarterpaket haben Schülerinnen und Schüler, die das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Voraussetzung ist, dass sie oder mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung („Hartz IV“) haben. Die Auszahlung der zusätzlichen Leistung für die Schule erfolgt Ende Juli zusammen mit dem Arbeitslosengeld II für den Monat August. Im Bereich der Grundsicherung wird diese zusätzliche Leistung an rund 1.300.000 Kinder ausgezahlt.

    Das Schulstarterpaket wird außerdem für Kinder gezahlt, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. In diesem Fall, erfolgt die Auszahlung über die Familienkassen zusammen mit dem Kinderzuschlag.

    Für das Schulstarterpaket ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich.