Der Kölner Stadt Anzeiger berichtet in seiner Montagsausgabe unter dem Titel „Gutscheine, die peinlich sind“ über die weit verbreitete Unsitte der Gutscheinvereilung an den ArGen.
So wird ein Fall geschildert bei welchem Kundinnen mit Gutscheinen in eine peinliche Situation kommen. Egal ob real oder fiktiv, der KSTA nennt keine Namen. Es bleibt abzuwarten, ob Müller-Starmann auch hiergegen vorgehen wird. Aber zurück zum Artikel.
Dort heißt es „Zwischen 400 bis 600 mal im Monat vergibt die Arbeitsgemeinschaft von Stadt und Arbeitsagentur (Arge) solche Einkaufsgutscheine.“
Natürlich wird der unglückliche Pressesprecher der Köln ArGe, Gerhardt äh Udo Wendlandt, eiligst mit den, den KEAs bereits bekannten Worten zitiert: „Mit dieser Praxis halten wir uns an das Gesetz, das die Gutscheine für Menschen in bestimmten Lebenssituationen vorschreibt“ Was steht im Gesetz? Auch das wird netter weise im Artikel zitiert: „Solange sich der Hilfebedürftige insbesondere bei Drogen- oder Alkoholabhängigkeit sowie im Falle unwirtschaftlichen Verhaltens als ungeeignet erweist, mit der Regelleistung nach Paragraf 20 seinen Bedarf zu decken, kann die Regelleistung in voller Höhe oder anteilig in Form von Sachleistungen erbracht werden.“
Da Menschen die so stark drogen- oder alkoholabhängig sind, dass sie Gutscheine brauchen aber in der Regel nicht erwerbsfähig im Sinne § 8 SGB II sind, ist die ARGE für diese Menschen gar nicht zuständig. Bleiben die, die sich „unwirtschaftlich verhalten„. Es ist derzeit allerdings noch kein Fall bekannt geworden, dass beispielsweise der Kölner Oberbürgermeister oder verantwortliche Manager mit Gutscheinen, statt Bonuszahlungen und Aufwandsentschädigungen oder Prämien bedacht worden sind. Auch von keinem Mitglied der Bundesregierung ist ein solcher Fall bekannt, obwohl der Steuerzahlerbund regelmäßig auf das unwirtschaftliche Verhalten aufmerksam macht. Was ist mit Art. 3 GG ? Gilt natürlich nicht für „Hartzies“ oder?
Jedenfalls weist der Stadtanzeiger auch auf die Kritik, insbesondere der Kölner Erwerbslosen in Aktion (Die KEAs e.V.) hin:
Die Verteilung von Lebensmittelgutscheinen wird bundesweit von Arbeitslosenvereinigungen kritisiert. Sie gehen davon aus, dass Gutscheine oft auch ohne ausreichenden Nachweis der entsprechenden Verhaltensnachweise ausgestellt werden. Der Kölner Verein „Keas“ (Kölner Erwerbslose in Aktion) spricht von dem Gutschein als einem „Instrument öffentlicher Demütigung und Entmündigung“. Mit wiederholten Aktionen unter dem Stichwort „Zahltag“ hat der Verein bereits mehrere Male in verschiedenen Kölner Arge-Büros gegen diese Praxis demonstriert.
Lebensmittelgutscheine: Zunehmender Unmut unter ARGE-Mitarbeitern
Kleiner ‚Zahltag!‘ am 02.02.09 in Köln-Mülheim
Kölner Erwerbslosen Anzeiger (Januar-Ausgabe) „ARGE Köln schafft Gutscheine ab“
16. Februar 2009 um 3:13 pm
[…] abzuwarten, ob Müller-Starmann auch hiergegen vorgehen wird. Aber zurück zum Artikel. Weiter: KEA-Nachrichten Kölner Erwerbslose in […]
16. Februar 2009 um 9:28 am
Würde wahren
Quelle: Kommentar KSTA