Verfassungswidrig – Kommunalwahl NRW nun 30.08.

Dies hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen durch heute verkündetes Urteil entschieden und damit einem entsprechenden Normenkontrollantrag der Landtagsabgeordneten der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stattgegeben.

In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Bertrams u.a. aus:

Mit demokratischen Grundsätzen unvereinbar
Das Gesetz über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KWahlZG) vom 24. Juni 2008 sei mit demokratischen Grundsätzen insoweit unvereinbar und nichtig, als hiernach schon die Neuwahlen zu der am 21. Oktober 2009 beginnenden Kommunalwahlperiode am Tag der Europawahl stattfinden sollten.

Trotz aller Regelungsverschiedenheit im Detail schrieben das Grundgesetz und alle Länderverfassungen übereinstimmend vor, dass das Parlament innerhalb eines eng umrissenen Zeitraums erstmals zusammentreten müsse. Sämtlichen einschlägigen Fristvorgaben in den Länderverfassungen und im Grundgesetz liege nämlich die Überzeugung zugrunde, dass der Zeitraum zwischen der Wahl und der Konstituierung der gewählten Gremien begrenzt sein müsse, damit periodische Neuwahlen den notwendigen Verantwortungszusammenhang zwischen dem Volk und seinen Organen begründen könnten.

Als gemeinsame Verfassungsüberzeugung lasse sich den geltenden Verfassungsbestimmungen sowie der Verfassungswirklichkeit das demokratische Grunderfordernis entnehmen, dass zwischen Wahl und Konstituierung neu gewählter Volksvertretungen äußerstenfalls drei Monate liegen dürften. Im Verfassungsrecht des Bundes und aller Länder finde sich keine längere Frist.

Durch das KWahlZG ergebe sich einmalig im Jahre 2009 ein Zeitraum zwischen den Kommunalwahlen und der Konstituierung der neu gewählten Gremien von mindestens vier Monaten und 13 Tagen, der sich auf über fünf Monate verlängern könne. Ein derart langer Zeitraum könne – auch einmalig – allenfalls dann gerechtfertigt sein, wenn hierfür gewichtigere Belange von Verfassungsrang oder sonstige „zwingende“ Gründe des Gemeinwohls angeführt werden könnten. Diese Voraussetzungen lägen nicht vor. Zwar sei die Zusammenlegung der Wahlen grundsätzlich legitim und habe auch Verfassungsrang, weil mit ihr unter anderem die Erhöhung der Wahlbeteiligung und damit eine Stärkung demokratischer Legitimation angestrebt werde. Die Überschreitung des verfassungsrechtlich gebotenen Dreimonatszeitraums verstoße jedoch bereits deshalb gegen die Verfassung, weil das Ziel des Gesetzgebers, die allgemeinen Kommunalwahlen dauerhaft mit den Europawahlen zusammenzulegen, auch auf anderem, verfassungsrechtlich unbedenklichem Wege erreichbar sei. Mit der Verkürzung der nächsten Wahlperiode und der Zusammenlegung der Wahlen ab dem Jahr 2014 würden die verfassungsrechtlichen Bedenken entfallen. Allein der Wunsch des Gesetzgebers, die mit der Zusammenlegung der Wahltermine angestrebten Ziele bereits im Jahr 2009 zu verwirklichen, rechtfertige die Überschreitung des verfassungsrechtlich gebotenen Zeitraums nicht.

– VerfGH 24/08 –
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Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gegen den 7. Juni als Kommunalwahltermin soll die nordrhein-westfälische Kommunalwahl nun am 30. August stattfinden.

Darauf habe er sich mit Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) und Vize-Ministerpräsident Andreas Pinkwart (FDP) verständigt, sagte Innenminister Ingo Wolf (FDP) am Mittwoch in Düsseldorf. Man habe sich gegen eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl am 27. September entschieden. Der Urnengang in den Städten und Gemeinden solle nicht «vom Kampf um das Kanzleramt» überlagert werden, betonte Wolf.

Solidarität mit den KEAs

Die Online-Zeitung „Neue Rheinische Zeitung“ legt in der aktuellen Ausgabe nach. Unter dem Titel „Verpetzt wird nicht!“ ist am heutigen Tag ein äußerst lesenswerter Artikel zum Streit zu finden, den der ArGe-Geschäftsführer Klaus Müller-Starmann mit den KEAs vom Zaun gebrochen hat.

Der Autor leitet mit dem folgenden Text ein:

Das kann sich der Herr Müller-Starmann mal gleich abschminken. Ein Journalist oder publizistisch tätiger Mensch verpetzt seine Gesprächspartner und Informanten nicht, die ihm einen „Mißstand“ – also oft ein kennzeichnendes Systemmerkmal – aus einer machtgeschützten Institution berichtet haben, von denen sie vielleicht selbst abhängig sind. Das käme nachgerade einer Auslieferung gleich. Genau solche Denunziation, derlei Bruch elementaren Vertrauensschutzes, aber verlangt der Chef der Kölner ARGE von der Initiative KEAS – „Kölner Erwerbslose in Aktion“ – und namentlich von deren Aktivisten und Redakteur Jochen Lubig.

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Nicht verwunderlich, aber schade, dass die bürgerlichen Medien und Journalisten nicht die gleiche Solidarität üben. Die NRHZ hatte bereits in ihrer vorletzten Ausgabe auf die Drohung durch Müller-Starmann hingewiesen.

Am 23. Januar flatterte dem Verein KEAs e.V. – den „Kölner Erwerbslosen in Aktion“ – mit Postzustellungsurkunde unangenehme Post ins Haus. Absender war der Chef der Kölner Arbeitsagentur Klaus Müller-Starmann. Schriftlich forderte er die Herausgabe des Namens eines Mandanten, der sich vertrauensvoll an die Beratungsstelle der KEAs gewandt hatte und drohte mit rechtlichen Schritten. Doch die KEA’s wollen sich das nicht bieten lassen.

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Interessante Links
ARGE Köln will KEAs verklagen
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Das Gesetz bin ich – wie ArGe-Geschäftsführer die Muskeln spielen lässt

Der Deutsche Bundestag möge beschließen … das bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen

Ein unscheinbarer Satz, und doch eine Aussage, die vielen aus der Seele zu sprechen scheint. Es ist der Text einer elektronischen Petition mit dem Titel „Reformvorschläge in der Sozialversicherung – Bedingungsloses Grundeinkommen vom 10.12.2008“. Bis zum frühen Abend des 17. Februar haben gut 50.000 Menschen zugestimmt.
Online haben sie den Antrag unterzeichnet. Sie fordern, allen Bundesbürgern, unabhängig vom Einkommen, ein Gehalt von 1.500 Euro auszuzahlen, Kindern 1.000 Euro. Genug Unterschriften, damit der Petitionsausschuss des Bundestages sich des Themas annimmt, und genug, um die entsprechende Internetseite zeitweise unter dem ungewohnten Andrang einbrechen zu lassen.

Ohne genaueres über die Ausgestaltung des Grundeinkommens zu wissen, kann man das Ganze sicher schwer beurteilen. Allerdings muss man solchen Ideen unbedingt Platz geben. Die derzeitige Wirtschaftskrise zeigt ja, dass unser System nicht funktioniert. Deshalb muss man über Alternativen nachdenken.

Sarrazin – Stricken und Kochen für die Bundesbank

Thilo Sarrazin ist bundesweit bekannt geworden, weil er behauptete, dass sich ALG II-Empfänger aus dem Regelsatz ausgewogen ernähren könnten. Außerdem riet er zur Vermeidung hoher Heizkosten den Armen einfach dicke Pullover anzuziehen. Sein Credo ist einfach:“Sparan, sparen,sparen“.
Im Mai wird er als Finanzsenator in Berlin gehen und zur Bundesbank wechseln. So wird Wowereit den umstrittenen Politiker los und die Bundesbank erhält ein Sparschweinchen. Wir werden abwarten müssen, welche Sparvorschläge nun in der Bundesbank umgesetzt werden. Buffets nach dem Sarrazin Speiseplan mit Leberkäse oder dicke Mäntel in ungeheizten Konferenzräumen oder beides?

Sarrazin als Politiker ist sicher verzichtbar.