Das Gesetz bin ich – wie ArGe-Geschäftsführer die Muskeln spielen lässt

Am 17. Januar 2008 veröffentlichten diverse Medien ihre Kritik an der Berufung Klaus Müller-Starmanns zum Geschäftsführer der Köln ArGe. So schrieb das Erwerbslosenforum Deutschland:

Augerechnet ein hochkarätiger Lobbyist der Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger, Profiteur der Arbeitslosigkeit und Vertreter eines rigorosen Abbau von Arbeitnehmerrechten und Lohndumping wurde als neuer Chef der Kölner Arge – immerhin die zweitgrößte in Deutschland – gekürt.
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Die Linkszeitung erwähnt:

Müller-Starmann war bis zu seinem Wechsel Handlungsbevollmächtigter des Internationalen Bunds (IB) in Köln, Vorstandsvorsitzender der BAG Arbeit e.V., einem Zusammenschluss der 400 größten Beschäftigungs- und Bildungsträger, sowie Geschäftsführer der Firma „Kölner Dienstleister Reinigung – Dienstleistung – Bewachung GmbH“, die auch Leiharbeit in diesen Bereichen anbietet.
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Mit Blick auf die derzeitigen Veröffentlichungen zum Kölner Klüngel, wundert einen das im Nachhinein natürlich überhaupt nicht mehr. Jedenfalls blies MS (Müller-Starmann) von Anfang an der Wind ins Gesicht. Während die Sozial-Verwaltung der Stadt Köln immer wieder die Hand über ihren Schützling hält, häufen sich die Pannen, Fehler und Schikanen in der Kölner ArGe anscheinend an. Zuletzt musste sich die ArGe gefallen lassen, dass die Zahlen ihrer Post-Rückstände öffentlich gemacht wurden. (siehe Falsche Zahlen bei der ARGE Köln) Zwei dementierende Pressemitteilungen konnten an den Fakten auch nichts ändern.

Maßgeblich an den Veröffentlichungen beteiligt waren die KEAs, die in Selbsthilfe in Köln auch kostenlose (!) zertifizierte Beratung für Erwerbslose anbieten. In den meisten Fällen können die KEAs in den ArGen vor Ort die „Missverständnisse“ aus der Welt schaffen. Ganz arge Fälle veröffentlichen sie in der Zeitung „Kölner Erwerbslosen Anzeiger“, welche in gedruckter Form und online unter http://www.Die-KEAs.de erscheint.

Bereits am 09. Dezember 2008 veröffentlichten sie in der Online-Ausgabe des Kölner Erwerbslosen Anzeigers unter der Überschrift „Holzhammermethoden bei U25“ einen Bericht, der einem die blanke Wut ins Gesicht treiben könnte. Dort heißt es unter anderem:

Im Rahmen der Zahltag!-XXL-Aktion in der ersten Dezemberwoche besuchten wir am Freitag die berühmt-berüchtigte Abteilung U25 für unter-25-jährige in Köln-Mülheim. Dort wandte sich jemand mit einer Geschichte an uns, die wir zunächst nicht glauben konnten. Leider stellte sich das Ganze als nur allzu wahr heraus:

Danach folgt die Schilderung des Falles

Ein junger Mann (unter 25) wird zusammen mit seiner Frau (auch unter 25) zur ARGE bestellt. Die Sachbearbeiterin legt ihnen Eingliederungsvereinbarungen vor. Der Inhalt könne nicht verhandelt werden, eine Bedenkzeit sei nicht möglich, da sonst, nach Aussage der Sachbearbeiterin, eine sofortige Sperre drohe. Gezwungenermaßen unterschreibt das Ehepaar. Der junge Mann verpflichtet sich damit, einen so genannten Integrationsjob für 70 Cent pro Stunde anzutreten. Er weiß zu diesem Zeitpunkt noch nicht, wo er arbeiten wird, welche Tätigkeit auf ihn wartet, er kennt weder den Arbeitgeber noch die Arbeitszeiten oder den Arbeitsort.

Die Arbeitsstelle entpuppt sich als ein Café, welches öffentlich zugänglich ist, in dem normale Preise verlangt werden und in dem fast ausschließlich Ein-Euro-Jobber arbeiten.

An der Stelle könnte man noch glauben, „Alles scheiße, aber üblich. Kenn ich!“ Aber es kommt noch besser:

Er arbeitet dort einige Zeit. Dann setzen bei seiner Frau die Wehen ein, er muss sie ins Krankenhaus begleitet und fehlt somit einen Tag. Daraufhin wird der Integrationsjob vom Träger sofort beendet und von der ARGE eine Sanktion verhängt: Es gibt für ihn drei Monte kein Geld von der ARGE. Wegen einer angeblichen „Abwägung mit öffentlichen Interessen“ kann die Dauer auch nicht auf 6 Wochen verkürzt werden, was bei U25 grundsätzlich möglich ist.

Ein sofort eingelegter Widerspruch wird mit der Bemerkung, die Bearbeitung werde 6 Monate dauern, entgegengenommen.

Dass die gesetzlich erlaubte maximale Bearbeitungszeit für einen Widerspruch 3 Monate dauert bleibt nach Angaben der KEAS genau so unerwähnt, wie die Möglichkeit, beim Sozialgericht einen Eilantrag zu stellen, obwohl die ARGE auch in solchen Fällen zur Beratung verpflichtet ist.

Im weiteren erklären die KEAs, dass durch ihr Einwirken die Sanktion zurück genommen wurde und das Geld nachgezahlt werden sollte. Außerdem erläutern sie die Rechtslage, das Verfahren und die Konsequenzen. Im Anschluss kann man sich gar ein Interview mit den Betroffenen anhören.

Warum das hier alles so haarklein wieder gegeben wird? Weil Müller-Starmann durch die KEAs oft gereizt und bei einer Aktion gegen die Bundeswehr gar einmal getortet wurde und nun an Hand des oben zitierten Artikels den Rachefeldzug plant. In Charles Bronson Manier, nimmt er das Gesetz in die eigene Hand und versucht die gemeinnützige Selbsthilfegruppe „Die KEAs e.V.“ einzuschüchtern. (siehe Angriff auf die Pressefreiheit)

Wie man an Hand der Presseerklärung erkennen kann, aber kennen die KEAs ihre Rechte im Rahmen der Pressefreiheit (Informantenschutz) und ihre Pflichten als zertifizierte Berater (ohne Einwilligung des Mandanten keine Daten-Angaben an Dritte). ms Doch Charles-Klaus Müller-Bronson-Starmann, setzte sich den Stetson auf und nahm das Gesetz in die eigene Hand. Das heißt er beauftragte ein Anwaltsbüro mit der Abmanhung der KEAs inklusive Rechnung von über 1000 Euro. Ob die KEAs klein bei geben oder nicht ist bei dieser Summe völlig unerheblich, sollten sie zahlen, wären sie nicht mehr existent. Jedoch erinnerten sich die KEAs an die Geschichte von David gegen Goliath und begannen bereits damit Kiesel im Bach auf zu sammeln, um sie Bronson-Starmann entgegen zu schleudern.

Aber was soll’s bei so viel Rücktritten in letzter Zeit in Köln, Düsseldorf und im Bund, da würde der eines kleinen ArGe-Geschäftsführers gar nicht auffallen. Und nützen würde er auch niemandem. Wir schicken lieber ein Stoßgebet gen Himmel: „Herr, lass Hirn regnen.“

anwaltliches Schreiben
Zensurvorgabe

Gratulation zur Veröffentlichung

Nachdem wir gestern schon Herrn Damm als Leser begrüßen durften, begrüßen wir heute nun Herrn Fischer. Herrn Fischer ist es gelungen den Text des Artikels Nachruf: 1-Euro-Müller weg fast vollständig als Leserbrief in der heutigen Tagespresse zu platzieren. Dies geschah in Abstimmung mit dieser Seite ohne Quellenangabe.

Das zeigt zumindest, dass unsere Inhalte lesenswert sind! Wir hoffen der Presse und den Lesern auch weiterhin Anregungen bieten zu können.

Hier jetzt der Leserbrief zum selbst vergleichen:
090212-leserbrief