SoVD fordert bei Grundsicherung Freibetrag für die gesetzliche Rente

Berlin (ots) – Zur aktuellen Debatte um Altersarmut erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:    In der Debatte um Altersarmut wird die entscheidende Gerechtigkeitslücke übersehen. Die Rentenansprüche von Geringverdienern, die jahrzehntelang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, liegen aufgrund der Rentenkürzungen künftig unterhalb oder nur knapp über dem Grundsicherungsniveau. Das bedeutet, dass ein Geringverdiener trotz langjähriger Einzahlung in die Rentenkasse nicht besser dasteht als jemand, der nichts oder nur wenig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und daher Grundsicherung erhält.

Um diese Gerechtigkeitslücke zu schließen fordert der SoVD eine Mindestsicherung für langjährig Vollzeitbeschäftigte. Außerdem muss bei der Grundsicherung ein Freibetrag für die gesetzliche Rente eingeführt werden. Erforderlich ist ein gestaffelter Rentenfreibetrag, damit die Renten künftig nicht mehr voll auf die Grundsicherung angerechnet werden.

Die Debatte über die Anrechnung der Riester-Rente bei der Grundsicherung beginnt sozusagen am falschen Ende. Wer die Freistellung der Riester-Rente bei der Grundsicherung fordert, übersieht, dass vordringlich ein Freibetrag für die gesetzliche Rentenversicherung notwendig ist. Denn zum einen handelt es sich hier um eine Pflichtversicherung, zum anderen wird die Rente auch künftig den weitaus größten Teil des Alterseinkommens ausmachen.

Die „Zehn Forderungen des SoVD zur Verhinderung von Altersarmut“ finden Sie hier: www.sovd.de/altersarmut/

Entlastung der Sozialgerichte darf Rechtsschutz nicht einschränken

    Berlin (ots) – Anlässlich der 1. Lesung des Sozialgerichtsänderungsgesetzes (SGGArbGGÄndG) erklärt SoVD-Vizepräsidentin Marianne Saarholz:

Der SoVD fordert, dass eine Entlastung der Sozialgerichte auf keinen Fall zu einer Einschränkung des Rechtsschutzes für die Bürgerinnen und Bürger führen darf.  Klagen vor den Sozialgerichten haben für die Versicherten existentielle Bedeutung, da es um ihre Ansprüche auf Sozialleistungen geht. Der SoVD begrüßt daher, dass der Gesetzentwurf auf mehrere Vorschläge des Bundesrates verzichtet, die den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger stark beschneiden würden.

Der Bundesrat strebt nach wie vor an, für Verfahren an Sozialgerichten Gebühren einzuführen. Gebühren wären für Menschen mit geringem Einkommen eine unüberwindbare Hürde, um ihre berechtigten Interessen wahrzunehmen. Daher lehnt der SoVD die Einführung von Gebühren an Sozialgerichten ebenso ab wie die vom Bundesrat geforderte Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichten. Auch die vom Bundesrat angestrebte Einschränkung der Berufungsmöglichkeiten wäre ein schwerer Eingriff in den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger. Der Bundesrat will zudem die Möglichkeit abschaffen, einen Gutachter eigener Wahl zu benennen. All dies würde die Rechte von Klägern massiv einschränken.

In den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind bereits die Erkenntnisse aus der intensiven Debatte der juristischen Fachöffentlichkeit eingeflossen. Der SoVD fordert die Große Koalition daher auf, den untauglichen Vorschlägen des Bundesrates in den parlamentarischen Beratungen eine klare Absage zu erteilen.

Änderungsbedarf am Gesetzentwurf sieht der SoVD bei der sogenannten Präklusions-Regelung. Danach soll ein Gericht Erklärungen und Beweismittel zurückweisen können, wenn sie erst nach Ablauf einer gesetzten Frist vorgelegt werden. Der SoVD lehnt diese Einschränkung ab, da sie die „Waffengleichheit“ zwischen Versicherten und Leistungsträgern zu Lasten der Versicherten verschiebt. Diese Regelung ist überflüssig: Es ist nicht erwiesen, dass damit die Verfahren beschleunigt werden könnten. Außerdem gibt es bereits die Möglichkeit, Fristen zu setzen.

Wohngeld deutlich erhöhen

Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) plant zum Schutz vor Armut von Geringverdienern und Rentnern eine deutliche Erhöhung des Wohngelds. „Wir müssen Erwerbstätigen, die zu wenig verdienen, und Rentnern, die mit Armut im Alter kämpfen, mehr zukommen lassen„, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“. Er werde sich daher mit Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (beide SPD) und der SPD-Fraktion für eine deutliche Verbesserung beim Wohngeld einsetzen.

In den vergangenen Jahren seien die Miet- und vor allem die Heizkosten drastisch gestiegen, das Wohngeld sei hingegen zuletzt 2001 erhöht worden, führte der Minister aus. „Diese unhaltbare Situation wollen wir beenden.“

Tiefensee wollte sich noch nicht zu den Gesamtkosten seines Reformvorschlags äußern. Experten zufolge dürften sie aber bei mehreren hundert Millionen Euro liegen, berichtete die Zeitung weiter. Gegen den Plan könnten sich demnach außer der Union auch die Bundesländer stellen, da diese sich die Aufwendungen für das Wohngeld mit dem Bund teilen. „Ich hoffe auf ein positives Herangehen der Länder„, sagte der Minister. Erst nach diesen Verhandlungen werde der Umfang der Erhöhung für den einzelnen Bedürftigen feststehen.

Das Wohngeld wird in Form eines Zuschusses zur Miete oder zu den Kosten für das Eigenheim gezahlt. Insgesamt profitieren laut „SZ“ etwa 690.000 Haushalte in Deutschland mit geringen Gesamteinkommen von der Sozialleistung.

Die heutigen Erklärungen von Bundesbauminister Tiefensee zur Erhöhung des Wohngelds sind nach Auffassung des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann nicht ausreichend. „Der Bundesbauminister soll rasch konkrete Vorschläge für ein Gesamtkonzept auf den Tisch legen. Außerdem sollte er darstellen, wie er eine Erhöhung des Wohngeldes zu finanzieren gedenkt, statt den Bürgerinnen und Bürgern Wahlkampfsand in die Augen zu streuen. Mit Absichtserklärungen und der öffentlich geäußerten Hoffnung auf ein positives Herangehen der Länder ist es jedenfalls nicht getan„, sagte Herrmann.

Herrmann wies darauf hin, dass sich von 2001 bis 2007 der Index der Wohnungsmieten einschließlich Nebenkosten um 7,7 Prozent erhöht hat. „Die Mieten und die Mietnebenkosten sind seit der letzten Erhöhung des Wohngeldes im Jahr 2001 deutlich gestiegen, die Heizkosten geradezu explodiert„, sagte Herrmann. Das belaste vor allem sozial schwachen Haushalte.

Endlich ist auch Wolfgang Tiefensee zu der Einsicht gelangt ist, dass eine Erhöhung des Wohngeldes angesichts drastisch gestiegener Wohn- und Heizkosten dringend geboten ist„, so Heidrun Bluhm, „Im Interesse der knapp 700.000 Betroffenen muss Tiefensee seinen Worten nun rasch Taten folgen lassen und sein Vorhaben in der Großen Koalition durchsetzen„, fordert die bau- und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

Das Wohngeld muss um mindestens 15 Prozent erhöht werden, damit überhaupt von einer Entlastung der Haushalte die Rede sein kann. Zudem müssen die Nebenkosten und die explodierenden Heiz- und Energiekosten in das Wohngeld einbezogen werden. Das habe ich bereits im vergangenen Jahr gefordert. Noch im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Wohngeldrechts vom November 2007 war davon jedoch keine Rede.

Durch die Erhöhung des Wohngelds wären weniger Menschen mit Armutslöhnen gezwungen, zusätzlich zu ihrem Vollzeitarbeitsplatz Arbeitslosengeld II zu beantragen, um über die Runden zu kommen. Auch das entspricht unseren Forderungen: DIE LINKE will Hartz IV nicht zuletzt durch den Ausbau vorgelagerter Sicherungssysteme überwinden.

Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund unterstützt die jüngsten Forderungen von Bundesbauminister Tiefensee zur Erhöhung des Wohngeldes.

Angesichts der Miet- und Einkommensentwicklung ist eine Erhöhung des Wohngeldes überfällig. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der drastisch gestiegenen Heizkosten. Bund und Länder müssen handeln„, sagte der Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg heute inBerlin.

Seit der bisher letzten Anpassung zum 1. Januar 2001 sind die Kaltmieten um 6,3 Prozent, die kalten Betriebskosten um 10,1 Prozent und die Heizkosten um 38,1 Prozent gestiegen. Damit das Wohngeld auch
weiterhin wirksam zu einem angemessenen und familiengerechten Wohnen beitragen kann, muss der Kostenanstieg durch verbesserte Wohngeldleistungen aufgefangen werden.

Die Erhöhung des Wohngeldes muss so gestaltet werden, dass insbesondere Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen nicht mehr als so genannte Aufstocker in den Sozialbezug des SGB II fallen. 274.000 Haushalte erhalten nach dem SGB II ausschließlich Unterkunftskosten und keine finanzielle Unterstützung wegen Arbeitslosigkeit. „Die Wohngeldreform sollte daher auch dazu genutzt werden, diese Haushalte wieder aus dem Hilfssystem für Arbeitssuchende herauszuholen und mit angemessenen Wohngeldleistungen zu unterstützen„, sagte Landsberg.

Rechtspopulismus in Gestalt einer ‚Bürgerbewegung‘

„Rechtspopulismus in Gestalt einer ‚Bürgerbewegung'“, so lautet der Titel einer viel beachteten Untersuchung des Sozialwissenschaftlers Alexander Häusler, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Arbeitsstelle Neonazismus der Fachhochschule Düsseldorf. „Mit Blick auf die Kommunalwahlen im Jahr 2009 hat sich die extrem rechte Gruppierung „PRO NRW“ zum Ziel gesetzt, als selbst ernannte „Anti-Islam-Partei“ von Rechts anzutreten“, erläutert Häusler. Die Untersuchung dient der Aufklärung und der Vorbeugung gegenüber rechtspopulistischen Agitationsformen in den Kommunen und ist von der Landesarbeitsgemeinschaft der Migrantenvertretungen des Landes Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW) herausgegeben worden. Aufgrund der erheblichen Nachfragen wurde nun einer erweiterte Neufassung der Untersuchung erstellt, die online unter folgender Adresse erhältlich ist: www.arbeitsstelle-neonazismus.de

Zudem erscheint die Veröffentlichung online auf der Homepage der Unterstützer der Untersuchung – der LAGA NRW, dem Arbeitskreis der Ruhrgebietsstätte gegen rechtsextreme Tendenzen bei Jugendlichen (AK RUHR), dem Düsseldorfer Appell gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus sowie dem Migrationsrat Oberhausen.

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