„Whistleblower-Urteil“ ist rechtskräftig

Das sogenannte „Whistleblower-Urteil“ des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vom 21.07.2011 ist rechtskräftig. Damals klagte sich die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch vergeblich durch alle gerichtlichen Instanzen in Deutschland gegen ihre Kündigung. Die Kündigung erfolgte unter Berufung auf das gestörte Vertrauensverhältnis und Missachtung der Loyalität. Brigitte Heinisch machte Pflegemissstände ihres Arbeitgebers ‚Vivantes‘ öffentlich, nachdem sie zuvor erfolglos die Mängel betriebsintern angeprangert hatte.

Diesen Umstand und das öffentliche Interesse betrachtete der EGMR als höherwertig, berief sich auf die „Freiheit der Meinungsäußerung‘, Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, und verdonnerte Deutschland zur Zahlung von 10.000,- Euro, zuzüglich aller Gerichtskosten. Nachdem die Bundesrepublik nun die Frist zur Berufung verstreichen ließ, gilt das Urteil als rechtskräftig. Damit ist auch der Klageweg gegen den Arbeitgeber wieder offen.

‚Vivantes‘ strebt eine außergerichtliche Klärung an und bietet laut verschiedenen Presseberichten der Klägerin 70.000,- Euro oder Gespräche über die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses.

Die KEAs (http://www.die-keas.org/) wiesen in ihrem Artikel vom 22.07.2011 (http://www.die-keas.org/node/465) bereits darauf hin, dass dieses Urteil auch Mitarbeiter der Jobcenter stärken würde, sofern diese sich zum Beispiel zum Rechtsbruch oder provozierten Schikanen und Sanktionen gegen Erwerbslose genötigt sehen würden und diese Umstände öffentlich machen wollten.

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