Sind ARGE-Geschäftsführer Gesetzlose*?

* Laut wikipedia wird als Gesetzloser (engl. outlaw)
ein Ausgestoßener, Verbrecher, Vagabund etc. bezeichnet,
der von der allgemeinen Gesellschaft abgesondert ist.

 

Seit dem 12 Februar 2009 kann man in diesem Blog unter der Überchrift „Das Gesetz bin ich – wie ArGe-Geschäftsführer die Muskeln spielen lässt“ nachlesen, wie sich der Geschäftsführer der Kölner ARGE so im Umgang mit Recht und Gesetz gebärdet. Dabei wird unter anderem sein „Angriff auf die Pressefreiheit“ dokumentiert.

Wer den Links folgt, kann feststellen, dass ihm das noch nicht viel gebracht hat, denn der Artikel Holzhammermethoden steht nach wie vor auf der Homepage der KEAs und ist in unzähligen Foren gespiegelt. Aber das nur zur Einleitung, denn diverse Meldungen und Nachrichten aus der Republik lassen den Schluss zu, dass es sich bei Müller-Starmann nicht um einen Einzeltäter handelt, der augenscheinlich mit dem Gesetz auf Kriegsfuß zu stehen scheint.  Die Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau Gegenwind e.V. veröffentlichte eine Pressemitteilung in der sie schildert, wie dort der Geschäftsführer mit Gesetzen und geltendem Recht umgeht.

Geschäftsführer der ARGE Zwickau Stadt, Herr Große, verweigert Beistände und Hilfe in Notsituation.
Eine Zwickauerin, der die Zahlung der Kosten der Unterkunft eingestellt
wurde, war Mitte des Monats mittellos. Deshalb wandte sie sich an den Verein:
Gegenwind e.V. Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau. Der organisierte 2
Beistände, die bei der ARGE ihre Forderung nach schneller Hilfe unterstützen sollten.

Nachdem der Termin beim Sachbearbeiter zu keinem Erfolg geführt hat, nicht
einmal ein Lebensmittelgutschein wurde angeboten, wandte man sich an den
stellvertretenden Geschäftsführer, Herrn Barth. Der leitete offensichtlich
die Anfrage an Herrn Große, den Geschäftsführer weiter. Herr Große bat die
Kundin zu sich ins Büro, allerdings ohne Beistand. Verständlicherweise
bestand die Kundin auf ihren Beistand.

Daraufhin erklärte Herr Große, dass er mit diesen Beiständen nicht spreche.
Er braucht keine Beistände. Schließlich könnte man ihm vertrauen und bei dem Gespräch wäre auch noch die Justitiarin der ARGE anwesend.

In § 13 SGB X, Bevollmächtigte und Beistände ist klar geregelt, dass ein
jeder Bürger das Recht auf Beistand im Amt hat. Über dieses Gesetz versucht
sich Herr Große hinwegzusetzen und installiert sein eigenes Recht, indem er
Beistände für sich ausschließt. An dieser Stelle wäre auch zu hinterfragen,
wie dann die übrigen Gesetze eingehalten werden, wenn schon hier mit klarer
Aussage ein Gesetz ignoriert und eine dringend gebotene Hilfe verweigert
wird.

 Quelle: Gegenwind e.V. Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau

Tatsächlich reagierte der Große Geschäftsführer … äh … Geschäftsführer Große darauf. Lest Euch durch wie: Großes Schreiben (Das ist die grammatikalisch richtige Form des Genitivs, auch wenn’s komisch wirkt)

Mehr zum Sachverhalt auch hier: http://meine-sicht.blog.de/2009/08/25/arrogant-ueberheblich-6821892/

Insofern kann man zu der Überzeugung kommen, dass obige wiki-Definition stimmt. Doch werden im entsprechenden Artikel einige Beispiele berühmter Gesetzloser genannt, die den Reichen nahmen und den Armen gaben. Damit darf man ARGE-Geschäftsführer nun wirklich nicht gleich stellen und darum verlinke ich auch ausnahmsweise nicht auf den Wikipedia-Artikel.

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