Rente mit 69 ist eine sozialpolitische Geisterfahrt

Die Bundesbank fordert bis 2060 das Rentenalter auf 69 anzuheben.

Rente mit 69? Phantasielose Debatte

Richtige Idee zum falschen Zeitpunkt

Rente mit 69: Rechnung zur Unzeit

und viele andere Quellen.

Dazu erklärt
SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Die Rente mit 69 ist schlichtweg unverantwortlich: Schon die Rente mit 67 wird nicht zu einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit,  sondern zu einer Vergrößerung der Lücke zwischen Berufsaustritt und  Renteneintritt führen. Die Folgen sind absehbar: Die  Vorruhestandsarmut wird sich vermehren – und in der Folge auch die  Altersarmut.

Jüngste Zahlen der Bundesregierung belegen: Nur 7,4 Prozent der  63- bis 65-Jährigen gehen unmittelbar vor der Rente einer  sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach. Die dramatische  Arbeitsmarktlage für ältere Werktätige beginnt bereits ab Mitte 50:  Von den 55- bis 58-Jährigen haben laut Statistik noch knapp 40  Prozent einen vollwertigen Job; bei den 58- bis 63-Jährigen sind es  noch rund ein Viertel.

Deshalb ist schon die Rente mit 67, die bis 2030 eine Beitragsentlastung von gerade einmal 0,5 Prozent bringen soll, arbeitsmarkt- und sozialpolitisch nicht vertretbar. Die Rente mit 69  aber ist eine sozialpolitische Geisterfahrt.

Berliner Umschau: beschreibt Arbeitsdienstpläne von CDU+FDP

Am gestrigen Montag berichtete die Berliner Umschau in ihrem Artikel: „Blanker Zynismus der Bundeskanzlerin gegenüber sozial Schwachen“ – „Union will nach der Bundestagswahl Zwangsarbeitsdienst gesetzlich einführen“ von Charles Duremont über die Pläne, welche Schwarz-Gelb mit ALG II-Empfängern nach der Wahl haben.
Wir hatten bereits am 23.Juni (CDU will Arbeitsdienst einführen) und am 6. Juli (Auch FDP für Arbeitsdienst) darüber berichtet.

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Für Hartz IV Bezieher wird aber nach der Bundestagswahl der gesellschaftspolitische Amoklauf weitergehen. Sollten CDU/CSU und FDP, woran derzeit niemand zweifelt, die künftige Bundesregierung bilden, drohen noch mehr Blut, Schweiß und Tränen auf diejenigen zuzukommen, die heute bereits unter dem Existenzminimum ihr Dasein fristen. Die FDP sagt bereits jetzt offen, dass die Regelsätze um 30 Prozent gekürzt werden sollen.

Auch die Union ist der Auffassung, dass der ALG II Regelsatz zu hoch ist. Hier ist allerdings ein filigraneres und somit auch weit zynischeres Vorgehen geplant. CDU/CSU wollen laut ihrem Regierungsprogramm für ALG II Empfänger sogenannte „Anreize zur Arbeit“ schaffen, die nichts weiter beinhalten, als dass die bereits lange geplante Abschaffung der Freibeträge für Zusatzverdienste von rund 100 Euro Brutto auch noch ersatzlos gestrichen werden.

Damit jedoch noch nicht genug. Die Pflicht zur Gegenleistung für das stattliche Almosen soll nach dem Willen der Union gesetzlich verankert werden, was nichts weiter bedeutet, dass Hartz IV Empfängerinnen und Empfänger in Zukunft ihre Arbeitskraft kostenlos zur Verfügung zu stellen haben, ansonsten werde ihnen sämtliche Leistungen ersatzlos gestrichen. Die immer noch auf dem Papier stehende Verpflichtung einer Gemeinnützigkeit bei den 1 Euro Jobs soll dabei ebenfalls komplett wegfallen und die Hartz IV Bezieher sollen, ebenfalls nach dem Willen der Union, auch in der Privatwirtschaft eingesetzt werden können.

Hierdurch wird nicht nur ein gesetzlich verankerter Zwangsarbeitsdienst eingeführt, sondern auch dem weiteren Lohndumping sämtliche Türen weit offen gehalten. Die Bundesrepublik Deutschland hat zwar das Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen ratifiziert, jedoch mit der Einführung von Hartz IV schert sich keine Regierung hierzulande mehr darum. In Artikel 2 des ILO-Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeiten wird präzise definiert, dass „jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat“ ausdrücklich verboten sind, und zwar sowohl nach Artikel 8 III des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (in Deutschland in Kraft getreten am 23. März 1976) als auch nach den ILO-Übereinkommen Nummer 29 und Nummer 105 über die Abschaffung von Zwangsarbeit vom 5. Juni 1957. Ausgenommen sind danach ausdrücklich nur Arbeitspflichten im Rahmen des Militärdienstes, im Katastrophenfall oder Arbeitspflichten, die auf einem Strafurteil basieren.

Hinter den Plänen der Union, Zwangsarbeit und moderne Sklaverei wieder einzuführen stecken sowohl die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), die nach eigenem Bekunden allen Ballast, der die Wirtschaft belastet, über Bord werfen will, als auch das Institut für Wirtschaftsforschung (IFO). Unter dem Begriff „Workfare“ hat diese Interessengemeinschaft der Wirtschaft das Modell entwickelt, wonach künftig das ALG II verbindlich an die Aufnahme eines 1 Euro-Zwangsjobs gekoppelt werden soll. Ein gekürzter Hartz IV Regelsatz soll demnach als sogenannter Grund oder Basislohn dienen, den die Almosenempfänger dann, wollen sie nicht elend verrecken, durch Zwangsarbeit aufstocken müssen.

Es zeigt sich mal wieder allzu deutlich, die Union ist der Handlanger einer von sämtlichen sozialen Grundstandarts losgelösten Politik des raffenden Kapitals. Von sozialer Marktwirtschaft, wie sie einst von deren Erfinder Oswald von Nell-Breuning konzipiert wurde, ist die Union weiter entfernt, als die Erde vom Mond. Oskar Lafontaine hat somit recht, wenn er die Einführung eines Mindestlohns am Standard Luxembourgs fordert. Klar muss jedoch auch sein, dieser Mindestlohn darf nicht via Hintertür wieder durch 1. Euro Zwangsarbeitsjobs unterlaufen werden. Um dies zu verhindern werden vor allem die Gewerkschaften mit ganzer Kraft gefordert sein. Aber auch die Wählerinnen und Wähler können darüber am Wahltag abstimmen, ob die Unionspläne künftig Realität werden, oder ob der geplante zynische Cup der Union und ihrer Think Thanks, die heute noch tariflich entlohnten Facharbeiterinnen und Facharbeiter, morgen schon zu 1 Euro Sklaven am gleichen Arbeitsplatz degradieren werden.

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