Wochenendzitat: herrschende Gedanken

Die Gedanken der herrschenden Klasse sind in jeder Epoche die herrschenden Gedanken, d.h. die Klasse, welche die herrschende materielle Macht der Gesellschaft ist, ist zugleich ihre herrschende geistige Macht.

Quelle: Die deutsche Ideologie. Marx/Engels, MEW 3, S. 46, 1846/1932
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Wochenendzitat: „Alles für alle und zwar umsonst“

Diesmal aus dem „Wochenend in Zuidcoote“ (original: „Weekend à Zuydcoote“) von Robert Merle aus dem Jahr 1950. Es war das erste Buch eines damals Zweiundvierzigjährigen. Ein Buch in dem die Ausweglosigkeit des modernen Krieges und die Fragwürdigkeit unseres Daseins einen äußerst realistischen Ausdruck gefunden haben. Trotz des fast beiläufigen und harmlosen Titels „Wochenend in Zuidcoote“ (so ähnlich wie „ein Wochenende im Freibad – juhu“)handelt es sich hierbei um ein französisches Kriegsbuch. Der Roman hat seine Handlung am Wochenende 1. und 2. Juni 1940 während der Schlacht um Dünkirchen. Auf dem überhasteten Rückzug vor den deutschen Truppen sammeln sich versprengte britische und französische Truppen rund um die Stadt Dünkirchen. Britische Truppen werden von den Stränden um Dünkirchen aus nach England eingeschifft, aber den französischen Soldaten wird der Zugang zu den Evakuierungsschiffen verwehrt. So irren die Soldaten orientierungslos, ohne Moral und Disziplin in den Dünen bei Zuydcoote und Bray-Dunes umher.
Der Autor Robert Merle selbst war einer von ihnen und man findet in dem Roman so viel authentisches, dass es bei der Veröffentlichung sogar zu einer Klage des hier zitierten Taxifahrers kam. Merle hatte nicht nur dessen Worte übernommen, sondern auch den echten Namen.

Ausnahmsweise findet sich das Zitat nicht hier, sondern auf haeppis weblog

oder hier als Scan

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Rente mit 69 ist eine sozialpolitische Geisterfahrt

Die Bundesbank fordert bis 2060 das Rentenalter auf 69 anzuheben.

Rente mit 69? Phantasielose Debatte

Richtige Idee zum falschen Zeitpunkt

Rente mit 69: Rechnung zur Unzeit

und viele andere Quellen.

Dazu erklärt
SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Die Rente mit 69 ist schlichtweg unverantwortlich: Schon die Rente mit 67 wird nicht zu einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit,  sondern zu einer Vergrößerung der Lücke zwischen Berufsaustritt und  Renteneintritt führen. Die Folgen sind absehbar: Die  Vorruhestandsarmut wird sich vermehren – und in der Folge auch die  Altersarmut.

Jüngste Zahlen der Bundesregierung belegen: Nur 7,4 Prozent der  63- bis 65-Jährigen gehen unmittelbar vor der Rente einer  sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach. Die dramatische  Arbeitsmarktlage für ältere Werktätige beginnt bereits ab Mitte 50:  Von den 55- bis 58-Jährigen haben laut Statistik noch knapp 40  Prozent einen vollwertigen Job; bei den 58- bis 63-Jährigen sind es  noch rund ein Viertel.

Deshalb ist schon die Rente mit 67, die bis 2030 eine Beitragsentlastung von gerade einmal 0,5 Prozent bringen soll, arbeitsmarkt- und sozialpolitisch nicht vertretbar. Die Rente mit 69  aber ist eine sozialpolitische Geisterfahrt.

Berliner Umschau: beschreibt Arbeitsdienstpläne von CDU+FDP

Am gestrigen Montag berichtete die Berliner Umschau in ihrem Artikel: „Blanker Zynismus der Bundeskanzlerin gegenüber sozial Schwachen“ – „Union will nach der Bundestagswahl Zwangsarbeitsdienst gesetzlich einführen“ von Charles Duremont über die Pläne, welche Schwarz-Gelb mit ALG II-Empfängern nach der Wahl haben.
Wir hatten bereits am 23.Juni (CDU will Arbeitsdienst einführen) und am 6. Juli (Auch FDP für Arbeitsdienst) darüber berichtet.

[...]
Für Hartz IV Bezieher wird aber nach der Bundestagswahl der gesellschaftspolitische Amoklauf weitergehen. Sollten CDU/CSU und FDP, woran derzeit niemand zweifelt, die künftige Bundesregierung bilden, drohen noch mehr Blut, Schweiß und Tränen auf diejenigen zuzukommen, die heute bereits unter dem Existenzminimum ihr Dasein fristen. Die FDP sagt bereits jetzt offen, dass die Regelsätze um 30 Prozent gekürzt werden sollen.

Auch die Union ist der Auffassung, dass der ALG II Regelsatz zu hoch ist. Hier ist allerdings ein filigraneres und somit auch weit zynischeres Vorgehen geplant. CDU/CSU wollen laut ihrem Regierungsprogramm für ALG II Empfänger sogenannte „Anreize zur Arbeit“ schaffen, die nichts weiter beinhalten, als dass die bereits lange geplante Abschaffung der Freibeträge für Zusatzverdienste von rund 100 Euro Brutto auch noch ersatzlos gestrichen werden.

Damit jedoch noch nicht genug. Die Pflicht zur Gegenleistung für das stattliche Almosen soll nach dem Willen der Union gesetzlich verankert werden, was nichts weiter bedeutet, dass Hartz IV Empfängerinnen und Empfänger in Zukunft ihre Arbeitskraft kostenlos zur Verfügung zu stellen haben, ansonsten werde ihnen sämtliche Leistungen ersatzlos gestrichen. Die immer noch auf dem Papier stehende Verpflichtung einer Gemeinnützigkeit bei den 1 Euro Jobs soll dabei ebenfalls komplett wegfallen und die Hartz IV Bezieher sollen, ebenfalls nach dem Willen der Union, auch in der Privatwirtschaft eingesetzt werden können.

Hierdurch wird nicht nur ein gesetzlich verankerter Zwangsarbeitsdienst eingeführt, sondern auch dem weiteren Lohndumping sämtliche Türen weit offen gehalten. Die Bundesrepublik Deutschland hat zwar das Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen ratifiziert, jedoch mit der Einführung von Hartz IV schert sich keine Regierung hierzulande mehr darum. In Artikel 2 des ILO-Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeiten wird präzise definiert, dass „jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat“ ausdrücklich verboten sind, und zwar sowohl nach Artikel 8 III des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (in Deutschland in Kraft getreten am 23. März 1976) als auch nach den ILO-Übereinkommen Nummer 29 und Nummer 105 über die Abschaffung von Zwangsarbeit vom 5. Juni 1957. Ausgenommen sind danach ausdrücklich nur Arbeitspflichten im Rahmen des Militärdienstes, im Katastrophenfall oder Arbeitspflichten, die auf einem Strafurteil basieren.

Hinter den Plänen der Union, Zwangsarbeit und moderne Sklaverei wieder einzuführen stecken sowohl die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), die nach eigenem Bekunden allen Ballast, der die Wirtschaft belastet, über Bord werfen will, als auch das Institut für Wirtschaftsforschung (IFO). Unter dem Begriff „Workfare“ hat diese Interessengemeinschaft der Wirtschaft das Modell entwickelt, wonach künftig das ALG II verbindlich an die Aufnahme eines 1 Euro-Zwangsjobs gekoppelt werden soll. Ein gekürzter Hartz IV Regelsatz soll demnach als sogenannter Grund oder Basislohn dienen, den die Almosenempfänger dann, wollen sie nicht elend verrecken, durch Zwangsarbeit aufstocken müssen.

Es zeigt sich mal wieder allzu deutlich, die Union ist der Handlanger einer von sämtlichen sozialen Grundstandarts losgelösten Politik des raffenden Kapitals. Von sozialer Marktwirtschaft, wie sie einst von deren Erfinder Oswald von Nell-Breuning konzipiert wurde, ist die Union weiter entfernt, als die Erde vom Mond. Oskar Lafontaine hat somit recht, wenn er die Einführung eines Mindestlohns am Standard Luxembourgs fordert. Klar muss jedoch auch sein, dieser Mindestlohn darf nicht via Hintertür wieder durch 1. Euro Zwangsarbeitsjobs unterlaufen werden. Um dies zu verhindern werden vor allem die Gewerkschaften mit ganzer Kraft gefordert sein. Aber auch die Wählerinnen und Wähler können darüber am Wahltag abstimmen, ob die Unionspläne künftig Realität werden, oder ob der geplante zynische Cup der Union und ihrer Think Thanks, die heute noch tariflich entlohnten Facharbeiterinnen und Facharbeiter, morgen schon zu 1 Euro Sklaven am gleichen Arbeitsplatz degradieren werden.

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Nur nicht buckeln

21.07.2009 / Schwerpunkt / Seite 3


Würde zurückerobern: Initiative für soziale Gerechtigkeit in Wiesbaden schlägt Krach bei Hartz-IV-Ungerechtigkeiten und hat Erfolg

Gitta Düperthal
Wer den Wiesbadener Hauptbahnhof in Richtung Innenstadt verläßt, sieht als erstes, daß es hier aktiven Protest gegen Hartz IV gibt. Am Vorplatz fallen Plakate der Initiative für soziale Gerechtigkeit sofort ins Auge. Auf vergleichsweise harmlosen Exemplaren heißt es, daß Sozialhilfe und Hartz IV ungesunde Ernährung verursachen. Der Regelsatz von 359 Euro im Monat enthalte bei einer alleinstehenden Person 133 Euro für Nahrungsmittel, Getränke und Tabak – 240 Euro müßten es sein, um sich gesund zu ernähren. Derlei Plakate genehmigt die Stadt. Anders verhält es sich mit jenen, die Verantwortliche für dieses und ähnliches Elend benennen. Beispiel: »Sozialdezernent Goßmann (SPD) läßt schwerbehinderte Hartz-IV-Empfängerin in unrenovierter Wohnung sitzen.«

Beharrlichkeit siegt

Einschüchtern läßt sich die 2008 gegründete Initiative von Hartz-IV-Gegnern nicht. Weder wenn der in Wiesbaden für die Genehmigungen verantwortliche Dezernent Joachim Pös (FDP) das Plakatieren untersagt, noch wenn verärgerte Politiker gegen die Nennung ihres Namens auf den Plakaten gerichtlich vorgehen. Der Erfolg gibt der Initiative recht. Was sie wiederum breit plakatiert: »Gericht gibt Initiative gegen FDP-Dezernenten Pös zum zweiten Mal recht! Plakate mußten hängenbleiben.« Der zweite Erfolg ist ebenso publiziert: »Die Wohnung wird jetzt renoviert.« Beharrlichkeit siegt. Das haben die Mitglieder des gemeinnützigen Vereins erfahren. Amtsbesuche absolvieren die dort Organisierten mit erhobenem Haupt und nicht allein. Seit sich herumgesprochen hat, daß gemeinsam mehr zu erreichen ist, nehmen viele Begleitschutz freudig in Anspruch.

Jeden zweiten Dienstag im Monat lädt die Initiative ins Eintrachthaus in der Hellmundstraße 25 ein. Dort darf zwar auch gejammert und geschimpft werden, aber der stellvertretende Vorsitzende Ansgar Robel sorgt mit Erfolgsmeldungen für frischen Wind und neues Selbstbewußtsein. So erzählt er die Geschichte einer Fallmanagerin, die in seiner Gegenwart in der Arbeitsagentur einen 53jährigen Mann habe schikanieren wollen. Sie setze sich erst für eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt für ihn ein, wenn er sein Sozialverhalten verbessere, habe die Mitarbeiterin des Amtes ihn gemaßregelt. Alles nur wegen einer Meinungsverschiedenheit: Der Mann habe eine Qualifizierung gewünscht, sie beabsichtigte, ihn in einen Ein-Euro-Job zu drücken, weil er angeblich »keine Teamfähigkeit« besitze, erläutert Robel. Mehrere Agenturmitarbeiter agierten von oben herab, sagt er wütend. Beschäftigungsgelegenheiten würden eingesetzt wie eine Besserungsanstalt im vergangenen Jahrhundert. Das habe er der Fallmanagerin verdeutlicht – die sei aber beim harten Kurs geblieben. Im Anschluß habe er sich bei ihrem Vorgesetzten beschwert, und Einsicht in die Akten verlangt, die ihre Arbeit mit diesem Erwerbslosen dokumentiert. Was ihm gewährt worden sei, jedoch nur für eine Stunde. Robel will mehr Zeit durchsetzen, weil es sich um eine mehrere Jahre währende Beratungsarbeit handele.

Dann das übliche Prozedere: »Hilft die Beschwerde beim Leiter nicht, gehen wir bis hoch zum Dezernenten, hilft das auch nicht, informieren wir die Presse.« Gibt es immer noch keine Lösung, klebt die Initiative ihre gefürchteten Plakate. Nur nicht buckeln, ist die Devise. Daß sie in nicht betroffenen Kreisen als Krawallschachteln und Nervensägen angesehen werden, läßt sie kalt. Die Wut ist groß: »Bestimmte Leute meinen, nur weil sie die Macht haben, könnten sie sich rechtswidrig verhalten«, empört sich Aktivist Wolfgang Gerecht. Es könne nicht sein, daß Bürger in Deutschland zittern, heulen und Beruhigungsmittel schlucken, bevor sie zum Amt gehen, ergänzt Robel. Der Funke springt über. Die schwerbehinderte Christel Chliha, der die Initiative zur überfälligen Wohnungsrenovierung verholfen hat, bedankt sich auf ihre Weise. Sie hält beim Treffen einen Vortrag über gesunde Ernährung in Zeiten von Hartz IV: 4,43 Euro am Tag reichen nicht, um sich mit Obst und Gemüse zu versorgen. Lebensmittel der Tafeln, deren Haltbarkeitsdatum mitunter überschritten sei, seien oft schimmelig, referiert sie. Allergiker kämen mit dem Geld sowieso nicht aus.

Gegen soviel Zusammenhalt hat jene Dame keine Chance, die bei dem Treffen der Initiative gebetsmühlenartig angeblich »tolle Angebote von Lidl und Aldi« preist. Eine Almosengeberin, die in Spenderlaune einen Kochkurs für Arme anbietet, steht ebenso nicht hoch im Kurs. »Wir wollen nicht dafür herhalten, daß Ehrenamtliche uns Hartz-IV-Empfänger als Alibi nutzen, um ihr Ego aufzupolieren«, sagt jemand.

Kein Zurückweichen

Längst kommen Leute aus dem ganzen Rhein-Main-Gebiet, um sich am Erfolgsrezept in der hessischen Landeshauptstadt zu orientieren. »Unsere Aktivisten sorgen für Belebung«, sagt Robel. »Zurückweichen bringt nichts«, meint auch der Vorsitzende des Vereins Rainer Monzheimer, »wir müssen uns unsere Würde zurückerobern«. Das tun sie, und zwar alle miteinander.

//http://www.fuer-soziale-gerechtigkeit.de/ //

Termin: Giù le mani – Hände weg von den Werkstätten in Bellinzona

Dokumentarfilm zum wilden Streik und der Besetzung der Lokomotivwerkstätten von SBB Cargo in Bellinzona in der Schweiz im März 2008, womit die angekündigte Schließung verhindert wurde.
(Giù le mani, CH, 2008, 87 min., Italienisch mit deutschen Untertiteln).

Do., 30. Juli 2009, 19 Uhr
Naturfreundehaus Kalk
Kapellenstr. 9a, (U-Bahn Kalk Kapelle)

Nach der Schließungsankündigung für ihre Werkstätten am 7. März 2008 treten die 430 ArbeiterInnen von SBB Cargo sofort in den Streik, besetzen den Betrieb und bewachen ihn rund um die Uhr. Die „Officine“ werden zu einer Bastion, zu einem Symbol des Widerstands und zu einem Ort radikaler Arbeiterdemokratie. Innerhalb von wenigen Tagen entwickelt sich eine breite Protestbewegung in der ganzen Region. Nach 30 Tagen machen die SBB (Schweizerische Bundesbahnen) einen Rückzieher, die geplante Schließung ist vom Tisch. Die Garantie bis 2010 wird im Herbst um weitere zwei Jahre verlängert, nachdem die ArbeiterInnen erneut mit Streik und Demonstrationen gedroht haben. Dieser Kampf hat vielen Mut gemacht und zu einer Vernetzung von AktivistInnen in der gesamten Schweiz und über die Grenzen hinaus geführt.
Der Filmemacher Danilo Catti zum Film: „Der Streik in Bellinzona wurde von den Arbeitern begonnen und durchgeführt. Das ist ein wichtiger Punkt, der alles Weitere prägte. Was mich sofort beeindruckte, war die Entschlossenheit, die Klugheit und die Kreativität dieser Bewegung – die Intelligenz von Menschen, die arbeiten und nachdenken können. Es war ein intensiver Streik, während dem ich welche vor Wut schreien und vor Ergriffenheit weinen sah. (…) Ich filmte pausenlos – aus Angst, einen wichtigen Moment zu verpassen. Der Kampf wurde in den Medien hochgespielt. Vom ersten Tag an musste ich eine Perspektive finden, die einen Blick von innen erlaubte, nahe an den Arbeitern dran.“

ALG II wird abgerundet

Die Höhe der Regelleistung wir immer als 100 Prozent-Wert bekannt gegeben.
Der bekannt gegebene Wert (bisher 351 € /seit 01.07.09 359 €) gilt aber nur für Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist. Alle anderen bekommen nur einen prozentualen Anteil des Regelsatzes.

Die Regelleistung nach § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II wird jeweils zum 1. Juli eines Jahres um den Vomhundertsatz angepasst, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert.
Bei der Anpassung nach § 20 Abs. 4 Satz 1 SGB II sind Beträge, die nicht volle Euro ergeben, bis zu 0,49 Euro abzurunden und von 0,50 Euro an aufzurunden. Gemäß § 41 Abs. 2 SGB II sind Beträge, die nicht volle Euro ergeben, bis zu 0,49 Euro abzurunden und von 0,50 Euro an aufzurunden. (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41.html)

Eine „neue“ Regelleistung wird immer auf volle Euro gerundet.
Die Leistung für Personen, die nicht 100 % dieser Regelleistung bekommen, muss immer ERRECHNET werden, mit Hilfe der im Gesetz genannten PROZENT-Sätze. Das mathematische Ergebnis dieser Prozent-Rechnung führt nicht unbedingt zu vollen Euro-Beträgen.

Konkret heißt das:
ab 01. Juli 2009:

Regelleistung … Anteil ….. ungerundet… gerundet
EUR 359 ………. 100 % ….. EUR 359,00 .. EUR 359,00
EUR 323 ………… 90 % ….. EUR 323,10 .. EUR 323,00
EUR 287 ………… 80 % ….. EUR 287,20 .. EUR 287,00
EUR 251 ………… 70 % ….. EUR 251,30 .. EUR 251,00
EUR 215 ………… 60 % ……EUR 215,40 .. EUR 215,00
01. Juli 2008 bis 30. Juni 2009

Regelleistung … Anteil ….. ungerundet … gerundet
EUR 351 ……….. 100 % ….. EUR 351,00 .. EUR 351,00
EUR 316 …………. 90 % ….. EUR 315,90 .. EUR 316,00
EUR 281 …………. 80 % ….. EUR 280,80 .. EUR 281,00
EUR 211 …………. 60 % ……EUR 210,60 .. EUR 211,00
als Basis diente dieser Thread im Tacheles-Forum

Landessozialgericht: Abwrackprämie ist Einkommen

ALG-II-Bezieher müssen sich die staatliche Abwrackprämie für Altwagen als Einkommen leistungsmindernd auf ihre Sozialbezüge anrechnen lassen. Mit diesem am Mittwoch veröffentlichten rechtskräftigen Beschluss wies das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in zweiter Instanz die Klage eines ALG-II-Empfängers zurück. Der Mann aus Bochum war gegen die telefonische Auskunft seiner zuständigen Arge, er müsse sich die Abwrackprämie anrechnen lassen, vor das Sozialgericht Dortmund gezogen und dort unterlegen.

Nach Ansicht des LSG ist die Abwrackprämie als Einkommen zu werten und muss deshalb bei der Berechnung der Bezüge leistungsmindernd berücksichtigt werden. Die Prämie verschaffe dem Leistungsbezieher erhebliche Geldmittel in mehrfacher Höhe einer monatlichen Regelleistung. Damit beeinflusse sie die Lage des ALG-II-Empfängers so günstig, dass daneben Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II nicht gerechtfertigt wären.

Abweichend zum Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg fällte nun das Landessozialgericht in Nordrhein Westfalen seine Urteile und befasste sich auch mit dessen Begründung.

SG Magdeburg: Bei der Abwrackprämie handelt es sich um zweckgebundenes Einkommen ähnlich wie bei der staatlichen Eigenheimzulage .

LSG Nordrhein Westfalen: Ein Vergleich mit der Eigenheimzulage verbiete sich, da Wohneigentum ein wesentlicher Bestandteil privater Altersvorsorge sei.

Das Thema wird uns weiter beschäftigen.

Az.: L 20 B 59/09 AS ER, B.v. 03.07.2009

Az.: L 20 B 66/09 AS, B.v. 03.07.2009

Arbeitsplatzabbau begünstigt Justizpannen

Seit 1995 wurden über 4.000 Arbeitsplätze in der Justiz gestrichen! Aufgrund von drei Haftentlassungen von Straftätern innerhalb nur weniger Tage wegen zu langsamer Verfahrensführung ist die nordrhein-westfälische Justiz erneut ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten. Die zuständige Justizministerin Roswitha Müller- Piepenkötter versucht, die Situation mit Begriffen wie „Schlendrian“ oder „Fehlverhalten Einzelner“ zu Verharmlosen und zu personifizieren. Dabei liegen nach Einschätzung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Probleme tiefer.

Niemand darf sich über solche schwerwiegenden Pannen wirklich wundern, egal ob in den Gerichten, den Staatsanwalt-schaften oder im Justizvollzug, schließlich sind seit 1995 in der nordrhein-westfälischen Justiz über 4.000 Arbeitsplätze abgebaut worden“, so Michael Kötzing, Leiter des ver.di-Landesfachbereiches Bund und Länder.
Dieser Personalabbau ist politisch gewollt und beeinträchtigt selbstverständlich auch die Quantität und die Qualität der Arbeit. Die Personalvertretungen und ver.di weisen seit Jah-ren auf dieses Problem hin, trotzdem geht der Personalabbau kontinuierlich weiter. Es reicht daher nicht aus diese Pannen Einzelnen in die Schuhe zu schieben, sondern es muss end-lich wieder mehr Personal in der Justiz eingesetzt werden und dafür ist die Ministerin nun mal selbst verantwortlich“, so Kötzing weiter.

Als erste grundsätzliche Konsequenz fordert Kötzing die Justizministerin auf, weiteren Personalabbau in der Justiz zu stoppen. Die Landesregierung müsse stattdessen dafür Sorge tragen, das nötige Personal in der Justiz, auch aufgrund des hohen Durchschnittsalters neu zu rekrutieren. Eine erste gute Gelegenheit wäre die Übernahme der eigenen Auszubilden-den. Denn aufgrund des durch die Banken- und Wirtschaftskrise belasteten Landeshaushaltes soll auch an dieser Stelle nach ver.di Informationen künftig wieder gespart werden.
Durch die Übernahme würde man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Die Justiz bekäme endlich neues Personal und den Azubis würde eine Perspektive geboten“, so Michael Kötzing.

Länger Arbeitslosengeld – Hartz IV-Sätze erhöhen

Berlin (ots) – Angesichts des drohenden massiven Anstiegs der Arbeitslosigkeit in Folge der Wirtschaftskrise fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld I zu verlängern. Notwendig seien darüber hinaus eine sofortige Anhebung der Hartz IV-Regelsätze sowie ein Ausbau öffentlicher Beschäftigungsangebote.

Dr. Ulrich Schneider

Dr. Ulrich Schneider

Den Vorschlag von Bundesagentur-Vorstand Heinrich Alt zur Staffelung des Arbeitslosengeldes II in Abhängigkeit vorangegangener Erwerbstätigkeit kritisiert der Paritätische als inkonsequent und kurzsichtig: „So richtig die Analyse von Herrn Alt ist, dass Hartz IV mit der Wirtschaftskrise auch mehr und mehr Facharbeiter erreichen wird, so bleibt die Forderung nach einem gestaffelten ALG II inkonsequent„, kritisiert Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. „Wer die ungerechten Härten von Hartz IV ernsthaft abmildern will, muss die Bezugsdauer des ALG I verlängern und dafür sorgen, dass die ALG II-Regelsätze endlich auf ein Niveau angehoben werden, das vor Armut schützt„, fordert Schneider. „Das Recht, vor unverschuldeter Armut geschützt zu werden, hat jeder in dieser Gesellschaft, nicht nur langjährige Beitragszahler„, so Schneider.

Nach Berechnungen des Verband müssten der Erwachsenen-Regelsatz um 26 Prozent, von derzeit 351 auf 440 Euro, angehoben werden, um gesellschaftliche Teilhabe wenigstens auf bescheidenstem Niveau gewährleisten zu können.

Ferner müsse durch den Ausbau öffentlich geförderter, dauerhafter und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung massenhafter Langzeitarbeitslosigkeit vorgebeugt werden: „Wenn der reguläre Arbeitsmarkt nicht in der Lage ist, ein ausreichendes Angebot an Arbeitsplätzen zur Verfügung zu stellen, brauchen wir andere Lösungen. Dann brauchen wir öffentliche Beschäftigung, um die gesellschaftliche Integration der Menschen zu unterstützen und ihnen soziale Teilhabe zu ermöglichen,“ fordert Schneider.

siehe auch:

Grundeinkommen statt Hartz IV


Arbeitslose zum Therapeuten?

München (ots) – Arbeitslosigkeit ist ein gesellschaftliches Problem: Jeder achte Bundesbürger ist mindestens einmal arbeitslos. Die finanziellen und psychischen Folgen sind gravierend und führen bei den Betroffenen und ihren Familien häufig zu Überforderung im Umgang mit der Situation. Untersuchungen zur Lebenszufriedenheit zeigen Erwerbslose regelmäßig „sehr unglücklich“ – unglücklicher noch als Menschen, die eine Scheidung hinter sich haben. Denn in der Bundesrepublik Deutschland wird traditionell viel Wert auf Arbeit gelegt Laut Arbeitsmarktprognosen könnten Ende 2010 im schlimmsten Fall bis zu fünf Millionen Menschen als Erwerbslose registriert sein.

Die Entstehung von Massenarbeitslosigkeit ist in erster Linie ein gesamtgesellschaftliches Phänomen und Problem – die Last der Bewältigung der Folgen von Arbeitslosigkeit wird aber zu oft den einzelnen Betroffenen und ihren Angehörigen aufgebürdet.

Zum einen ist der Verlust der Arbeitsstelle meistens finanziell schwerwiegend. Zum anderen fühlt sich der Betroffene oft ausgegrenzt und minderwertig. Dadurch geraten sämtliche Gefühle auf Achterbahnfahrt, und es mangelt rasch an Selbstwertgefühl, Motivation, Zuversicht, sinnvoller Tagesstruktur und nicht selten auch an Lust auf Aktivitäten.

Erwerbsarbeit hat in Arbeitsgesellschaften eine integrierende Wirkung, die weit über das reine Geldverdienen hinausgeht. Der Verlust des Arbeitsplatzes geht in der Regel einher mit dem Verlust von

  • Sozialen Kontakten
  • Strukturen, die den Tagesablauf bestimmen
  • Sinnstiftenden Tätigkeiten
  • Finanziellen Ressourcen
  • Anerkennung
  • Erwerbslosigkeit führt zu psychischen Beeinträchtigungen, insbesondere Depressionen. Dabei haben vor allem die Dauer der Erwerbslosigkeit sowie eine schlechte finanzielle Lage einen negativen Einfluss auf den psychischen Zustand. Die psychischen Beeinträchtigungen erschweren mit zunehmender Dauer eine Rückkehr in die Erwerbsarbeit.
    Die Reduzierung finanzieller Mittel erhöht zwar den (Bewerbungs-)Druck auf die betroffene Person, stärkt aber auf keinen Fall die psychischen Ressourcen. Forschungsergebnisse zeigen, dass sich die psychischen Ressourcen von Erwerbslosen darüber hinaus immer mehr verringern, wenn

  • die Arbeitsorientierung zu sehr forciert wird,
  • unrealistische Hoffnungen geweckt werden,
  • zu vielen und nicht Erfolg versprechenden Bewerbungsaktivitäten gedrängt und
  • eine zu große Konzessionsbereitschaft bezüglich der Art der Arbeit gefordert wird.
  • Derartige Maßnahmen bereinigen kurzfristig die Arbeitslosen-Statistiken, führen aber mittel- und langfristig zu gesellschaftlichen Kosten vor allem im Gesundheitswesen

    Müssen Arbeitslose deshalb zum Therapeuten? (Auf Therapie.de gibt es mittlerweile eine umfangreiche Abteilung für Arbeitslose). Bevor man sich der Mühle zwischen Amt und Therapie aussetzt, sollte man sich auf jeden Fall mal in Ruhe hinsetzen. Denn nunr weil traditionell viel Wert auf Arbeit gelegt wird, heißt das noch nichts! In Deutschland wird nämlich traditionell viel Wert auf Lohnarbeit gelegt. Ist es richtig den Traditionen eines Landes anzuhängen, in dem die Aufzucht von Schweinen als Arbeit angesehen ist, aber die Aufzucht, pardon Erziehung seiner Kinder nicht? Wir sollten erstmal feststellen, dass wir, obwohl ohne Lohnarbeit, doch nicht arbeitslos sind. Wer macht die Hausarbeit? Wer versorgt die alten Eltern, die Kinder oder die Nachbarin? Wer ist ehrenamtlich im Verein? und so weiter und so fort. Wir brauchen einen neuen (alten) Arbeitsbegriff. Der den wir verinnerlicht haben, ist einer der uns von diesem System übergestülpt wurde.

    In der Antike galt (insbesondere körperliche) Arbeit als Zeichen der Unfreiheit. Sklaven (dúloi) und Handwerker (bánausoi) waren „der Notwendigkeit untertan“ und konnten nur durch diese als „unfrei“ verstandene Arbeit ihre Lebensbedürfnisse befriedigen. Geistige Arbeit blieb der scholé (gespr. s|cholé) vorbehalten, was etwa „schöpferische Muße“ beschrieb, wovon das deutsche Wort Schule her rührt.

    Sollte man da nicht froh sein, wenn man seine Arbeit los ist? Denkt drüber nach. Was tatsächlich viel schlimmer ist, das ist das oben angeführte Argument, das man die „unfreie“ Arbeit erledigen muss, um seine Lebensbedürfnisse zu befriedigen. Das heißt, dass man nicht nur seine Arbeit, sondern auch seinen Erwerb los ist. Gegen den Verlust der Lohnarbeit, hilft sich darüber bewusst zu werden, was man da wirklich verliert, gegen den Verlust des Ewerbs hilft ein bedingungsloses Grundeinkommen.

    Zwangsarbeit heute: Betroffene stärken

    Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat Anfang Juni 2009 das auf drei Jahre angelegte Projekt „Zwangsarbeit heute: Betroffene von Menschenhandel stärken“ gestartet. Derzeit ist eine angemessene Entlohnung und Entschädigung der Betroffenen von Menschenhandel und Zwangsarbeit nur schwer zu erreichen. Das Projekt will in ausgewählten Fällen finanzielle Unterstützung leisten, um Betroffenen zu helfen, vor Gerichten und Behörden Ansprüche geltend zu machen. Zudem sollen Seminare und Tagungen die Fachöffentlichkeit sensibilisieren und fortbilden.

    Das Projekt wird von der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ jährlich mit ca. 200.000 Euro gefördert. Dem Projekt liegt eine Studie „Menschenhandel in Deutschland. Die Menschenrechte der Betroffenen stärken“ zugrunde, die auch Empfehlungen an die Politik zum Umgang mit den Opfern von Zwangsarbeit und Menschenhandel enthält und vom Deutschen Institut für Menschenrechte erstellt wurde.

    Derzeit erhalten nur wenige Betroffene eine Entschädigung. Die Summen bleiben dabei in der Höhe häufig weit hinter dem zurück, was den Betroffenen zusteht„, erklärte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, anlässlich der Vorstellung der Studie. „Die Menschenrechte verpflichteten den Staat, es jeder Person faktisch zu ermöglichen, ihre Rechte durchzusetzen. In Deutschland werden Opfer von Menschenhandel vor allem als Zeugen gegen die Täterinnen und Täter gehört. Ihre eigenen Ansprüche geraten dabei häufig aus dem Blickfeld. Hier ist ein Perspektivwechsel erforderlich„, sagte der Menschenrechtsexperte weiter.

    Betroffene haben sowohl Schadensersatzansprüche gegenüber den Tätern und Täterinnen als auch unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Opferentschädigungsgesetz. In der Praxis aber klagen nur wenige Betroffene diese Ansprüche ein. Den Betroffenen sind ihre Rechte häufig kaum bekannt, die Durchsetzung scheitert auch daran, dass sie nicht als Opfer erkannt und aufgrund ihres illegalen Aufenthaltsstatus’ abgeschoben werden.

    Die strafrechtliche Verfolgung der Täter allein genügt nicht,“ so der Vorstandsvorsitzende der Stiftung EVZ, Dr. Martin Salm. „Wir wollen den Opfern helfen, Gerechtigkeit zu erlangen und ihre legitimen Ansprüche gegenüber den Tätern durchzusetzen. Dazu braucht es auch eine professionelle Beratung und finanzielle Unterstützung derer, die ihre Rechte einfordern.“

    Ob sich auch 1-Euro-’Jobber’, die gegen ihren Willen, also unter Zwang, beschäftigt werden an das Projekt wenden sollen, war bisher den Verlautbarungen nicht zu entnehmen. Spätestens jedoch wenn CDU und FDP ihre Forderungen nach dem Arbeitsdienst in der Praxis umsetzen, dürfte das Budget des Projektes nicht mehr ausreichen.

    Schulstarterpaket kommt ohne Antrag

    Im Rahmen des Konjunkturpaktes II wurde die Einführung des so genannten Schulstarterpaketes beschlossen. Um bei den Aufwendungen für die Schule entlastet zu werden, erhalten Familien mit geringem Einkommen im August jeden Jahres zusätzlich 100 Euro ausgezahlt. Die Leistung dient vorrangig dem Erwerb von Gegenständen zur persönlichen Ausstattung für die Schule, zum Beispiel Schulranzen, Sportbekleidung oder Schulmaterialien.

    Anspruch auf das Schulstarterpaket haben Schülerinnen und Schüler, die das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Voraussetzung ist, dass sie oder mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung („Hartz IV“) haben. Die Auszahlung der zusätzlichen Leistung für die Schule erfolgt Ende Juli zusammen mit dem Arbeitslosengeld II für den Monat August. Im Bereich der Grundsicherung wird diese zusätzliche Leistung an rund 1.300.000 Kinder ausgezahlt.

    Das Schulstarterpaket wird außerdem für Kinder gezahlt, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. In diesem Fall, erfolgt die Auszahlung über die Familienkassen zusammen mit dem Kinderzuschlag.

    Für das Schulstarterpaket ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich.

    „Die Bundeswehr zum Rückzug zwingen“

    ist das Motto der GelöbNIX -Proteste in diesem Jahr. Ein Bündnis antimilitaristischer Gruppen hat heute bei der Polizei die Demonstration angemeldet, die sich gegen das Bundeswehrgelöbnis am 20. Juli vor dem Reichstag richtet. Das Motto bezieht sich sowohl auf den Rückzug der Bundeswehr aus den Einsatzgebieten im Ausland als auch auf den Rückzug vom Reichstagsgebäude. Der Aufmarsch von Angehörigen einer Angriffsarmee in der Öffentlichkeit ist eine Provokation.

    Das Demonstrationskonzept ist mehrstufig und sieht sowohl eine FußgängerInnen- als auch eine Radfahrer-/InlineskaterInnen-Demonstration vor. Außerdem wird zu kreativen Protesten vielfältiger Art aufgerufen. „Die Zeiten, in denen Antimilitarismus aus langweiligen Demos bestand, sind vorbei“, erklärt Liselotte Schulz vom Demobündnis mit Blick auf zahlreiche Aktionen der letzten Monate. Die Kriegsmaschinerie sei angreifbar.

    „Die behauptete Gewaltbereitschaft, die AntimilitaristInnen derzeit unterstellt wird, ist die Kehrseite der tatsächlichen Gewalt, die von der Bundeswehr ausgeübt wird“, so Schulz. Proteste gegen das Gelöbnis seien genauso wie praktische Sabotage von Kriegsgerät ein Beitrag gegen Gewalt.

    Das Gelöbnix-Bündnis verweigert sich dem Anspruch der Bundeswehr, den am Morden in Afghanistan beteiligten Soldaten Respekt zu erweisen. Dafür wird es von den herrschenden Parteien und den bürgerlichen Medien mit einer Diffamierungskampagne überzogen. Die CDU nimmt ein Flugblatt unbekannter Herkunft, das zur Auseinandersetzung mit Soldaten auffordert, zum Anlass für eine Verbotsforderung, und der SPD-Innensenator nennt AntimilitaristInnen „Verbrecher“.

    Dies zeigt, wie nervös die herrschenden Parteien und staatstragenden Medien sind. Die Mehrheit der Gesellschaft lehnt Kriege wie in Afghanistan ab, und wer diese Mehrheit auf der Straße zum Ausdruck bringen will, wird mit Hass überzogen.
    Jedoch: Wer die Gelöbnix-Proteste verbieten will, sorgt nur dafür, dass sie noch unkontrollierbarer werden.

    Die Auftaktkundgebung wird am 20. Juli um 17 Uhr auf dem Potsdamer Platz stattfinden, inmitten von Büros der Kriegsindustrie. Danach wird auf zwei verschiedenen Routen zu Fuß bzw. per Rad das Reichstagsgebäude anvisiert: Die Fußgänger bewegen sich über die Lennéstraße und die Ebertstraße, die Radfahrer/Skater über die Tiergartenstraße und die Straße des 17. Juni. Die Abschlusskundgebung wurde für die Kreuzung Scheidemannstraße/Yitzak-Rabin- Straße angemeldet.

    Weitere Infos auf: GelöbNIX! – 20. Juli 2009, Reichstag

    Keine Sanktion bei Verstoß gegen Eingliederungsvereinbarung

    Verstößt der Bürger bei Bezug von Arbeitslosengeld II gegen eine Eingliederungsvereinbarung, kürzt das JobCenter oft seine Leistungen. Häufig seien die Eingliederungsvereinbarungen aber nicht rechtsgültig, berichtet Anwalt.de heute. Trotz Unterschrift durch den Bürger dürfe das JobCenter dann keine Sanktion verhängen, insbesondere nicht seine Leistungen kürzen.

    Es gäbe inzwischen eine Vielzahl von Urteilen, die die Nichtigkeit einer Eingliederungsvereinbarung annehmen. Enthielte die Vereinbarung z.B. wie häufig eine bloße Ansammlung von Textbausteinen ohne sich mit der individuellen Situation des Bürgers zu befassen, sei die Vereinbarung trotz Unterzeichnung nichtig, so dass bei einem „Verstoß“ dann auch Leistungen nicht gekürzt werden dürfe.

    quelle: Anwalt.de

    20 Prozent mit Hungerlohn

    Die Zahl der Beschäftigten im Niedriglohnsektor ist 2007 weiter um 350.000 gestiegen – gleichzeitig ist ein Trend zu sinkenden Durchschnittslöhnen und einer weiteren Lohnspreizung nach unten erkennbar. Das zeigen aktuelle Berechnungen des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen.

    Inzwischen arbeiten 6,5 Millionen Menschen – mehr als jeder fünfte Beschäftigte – für Stundenlöhne unterhalb der Niedriglohnschwelle von 9,62 Euro in Westdeutschland und 7,18 Euro in Ostdeutschland, wie die Berechnungen der IAQ-Arbeitsmarktexperten Thorsten Kalina und Dr. Claudia Weinkopf zeigen. Seit 1995 hat sich die Zahl der Niedriglohnbeschäftigten um rund 2,1 Millionen erhöht, was einem prozentualen Zuwachs von knapp 49 Prozent entspricht.

    Niedriglöhne sinken weiter

    Die IAQ-Berechnungen zeigen außerdem, dass die Durchschnittslöhne von Niedriglohnbeschäftigten in den vergangenen zwölf Jahren inflationsbereinigt nicht gestiegen und in Westdeutschland sogar nominal gesunken sind. Jeder dritte Niedriglohnbeschäftigte arbeitet für weniger als 6 Euro brutto, 1,2 Millionen Betroffene verdienten 2007 sogar weniger als 5 Euro. Auch Vollzeitbeschäftigung schützt nicht vor so niedrigen Stundenlöhnen: Immerhin knapp ein Viertel der Beschäftigten mit Stundenlöhnen unter 5 Euro verdienen trotz voller Arbeitszeit im Monat nicht mehr als rund 800 Euro brutto.

    80 Prozent der Hungerlöhner sind qualifiziert

    Der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung hat sich deutlich erhöht von 58,5 Prozent im Jahr 1995 auf 70,8 Prozent in 2007. Nimmt man die Arbeitnehmer mit einem akademischen Abschluss hinzu, sind mittlerweile vier von fünf Niedriglohnbeschäftigten in Deutschland formal qualifiziert. Ohne Abschluss sind nur noch knapp 21 Prozent aller Niedriglohnbeschäftigten.

    Mindestlohn gegen Ausfransung nach unten

    In Deutschland ist das Lohnspektrum in einem Ausmaß nach unten ausgefranst, das in anderen Ländern aufgrund von Mindestlöhnen nicht möglich wäre„, kritisiert Dr. Claudia Weinkopf, Stellvertretende Geschäftsführende Direktorin des IAQ. In Großbritannien wurde der gesetzliche Mindestlohn 1999 eingeführt. Damals hieß es, dass es sich der Staat nicht leisten kann (und will), für niedrige Löhne die Ausfallbürgschaft zu übernehmen, weil das Einkommen nicht zur Existenzsicherung ausreicht. „In Deutschland wird dies hingegen von Teilen der Politik nach wie vor als staatliche Aufgabe angesehen, obwohl sich selbst auf Arbeitgeberseite immer mehr Stimmen für branchenbezogene Mindeststandards oder sogar – wie etwa das Gebäudereinigerhandwerk – für gesetzliche Mindestlöhne stark machen.“ Dabei werde außer Acht gelassen, dass ein Wettbewerb, der vorrangig über die Löhne ausgetragen wird, auf Kosten der Qualität und der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gehe.

    Der IAQ-Report ist abrufbar unter:
      IAQ-Report 2009-05 als PDF

    Keine Pauschalierung der Heizkosten

    Die Grundsicherung nach dem SGB II lässt eine Pauschalierung der Heizkosten nicht zu, denn die laufenden Leistungen für Heizung sind grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erbringen.

    Geht der Grundsicherungsträger davon aus, dass eine Wohnung insgesamt angemessen ist, so kann er in der Regel nicht bei den Heizkosten eine in Relation zur Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unangemessene Wohnungsgröße wieder zur Geltung bringen und – wie hier – die Heizkosten pauschal im Verhältnis der tatsächlich angemieteten Wohnfläche zur abstrakt angemessenen Wohnfläche kürzen. Die Größe der Wohnung ist bei der Bestimmung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nur einer von mehreren Ermittlungs- bzw. Berechnungsposten. Ist eine Wohnung von ihren Mietkosten her nach der sog Produkttheorie angemessen, so sind die angemessenen Heizkosten grundsätzlich zu erstatten.

    Nicht erstattungsfähig sind Heizungskosten lediglich dann, wenn sie bei sachgerechter und wirtschaftlicher Beheizung als der Höhe nach nicht erforderlich erscheinen. Dies setzt eine konkrete Prüfung im Einzelfall voraus. Bei ihr kann der Grundsicherungsträger ein Überschreiten der oberen Grenzwerte des lokalen bzw., soweit ein solcher nicht existiert, des bundesweiten Heizspiegels als Indiz für fehlende Erforderlichkeit ansehen; wobei die Grenzwerte im Interesse der Gleichbehandlung von Mietern und Wohnungs- bzw. Hauseigentümern nach der jeweils angemessenen Wohnungsgröße zu bestimmen sind.

    Bundessozialgericht – B 14 AS 36/08 R – vom 02.07.2009

    Der 14. Senat des Bundessozialgerichts berichtet über seine Sitzung vom 2. Juli 2009 wie folgt:
    1) Die Revisionen der Kläger führten zur Aufhebung der Entscheidung des LSG und zur Zurückverweisung. Auf Grund der Feststellungen des LSG kann nicht entschieden werden, in welcher Höhe bei den den Klägern zustehenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu berücksichtigen sind. Der beklagte Grundsicherungsträger ist allerdings bei der Ermittlung der angemessenen Heizkosten von unzutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen, die die Vorinstanzen übernommen haben. Der Senat hat zwischenzeitlich bereits wiederholt entschieden, dass auch die laufenden Leistungen für Heizung grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erbringen sind.

    Hier bewohnten die Kläger zwar eine nach den Wohnraumförderbestimmungen des Landes Niedersachsen zu große Wohnung, der Mietpreis für diese Wohnung lag jedoch so niedrig, dass die Beklagte offensichtlich keine Bedenken gegen die Angemessenheit der Wohnung als solche hatte. Geht der Grundsicherungsträger davon aus, dass eine Wohnung insgesamt angemessen ist, so kann er in der Regel nicht bei den Heizkosten eine in Relation zur Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unangemessene Wohnungsgröße wieder zur Geltung bringen und – wie hier – die Heizkosten pauschal im Verhältnis der tatsächlich angemieteten Wohnfläche zur abstrakt angemessenen Wohnfläche kürzen. Die Größe der Wohnung ist bei der Bestimmung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nur einer von mehreren Ermittlungs- bzw Berechnungsposten. Ist eine Wohnung von ihren Mietkosten her nach der sog Produkttheorie angemessen, so sind die angemessenen Heizkosten grundsätzlich zu erstatten. Nicht erstattungsfähig sind Heizungskosten lediglich dann, wenn sie bei sachgerechter und wirtschaftlicher Beheizung als der Höhe nach nicht erforderlich erscheinen. Dies setzt eine konkrete Prüfung im Einzelfall voraus. Bei ihr kann der Grundsicherungsträger ein Überschreiten der oberen Grenzwerte des lokalen bzw, soweit ein solcher nicht existiert, des bundesweiten Heizspiegels als Indiz für fehlende Erforderlichkeit ansehen; wobei die Grenzwerte im Interesse der Gleichbehandlung von Mietern und Wohnungs- bzw Hauseigentümern nach der jeweils angemessenen Wohnungsgröße zu bestimmen sind.

    SG Braunschweig - S 18 AS 814/06 -
    LSG Niedersachsen-Bremen - L 9 AS 179/07 -
    Bundessozialgericht - B 14 AS 36/08 R -

    450.000 neue Arme Dank Hartz IV

    Bundesagentur für Arbeit fürchtet eine massive Zunahme der Langzeitarbeitslosigkeit
    Hunderttausenden Arbeitnehmern droht im nächsten Jahr der Absturz in den Hartz IV-Bezug. Dabei trifft die Krise im Augenblick vor allem gering qualifizierte Arbeitnehmer.

    Die Hiobsbotschaften vom deutschen Arbeitsmarkt reißen nicht ab. Nur mit Hilfe statistischer Tricks (siehe  auch Juni-KEA) gelingt es der Bundesagentur für Arbeit (BA) derzeit, die Erwerbslosenzahlen unter der psychologisch wichtigen 4-Millionen-Marke zu halten. Einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zufolge, erwartet die Bundesagentur im nächsten Jahr 450.000 zusätzliche Langzeiterwerbslose. Viele der Betroffenen, die jetzt noch das höhere Arbeitslosengeld I erhalten, rutschen demnächst in den ALG-II-Bezug ab. Denn das ALG I der Bundesagentur wird an jüngere Erwerbslose oft nur für zwölf Monate gezahlt, danach gibt es nur noch die so genannte »Grundsicherung« von momentan 359 Euro.

    So musste BA-Vorstand Heinrich Alt eingestehen, dass die Behörde den selbst gesteckten »Zielen der Integration weit hinterher« laufe. In der Wirtschaftskrise, so Alt, sinke vor allem »für geringer Qualifizierte die Chance, auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren«. Während die Bundesagentur das Kurzarbeitergeld für Hochqualifizierte mittlerweile an mehr als 1,3 Millionen Arbeitnehmer zahlt, brechen die Stellen für Geringqualifizierte sang- und klanglos weg.

    Die oft weniger gut ausgebildeten Leiharbeiter waren die ersten, die auf die Straße gesetzt wurden. Hunderttausende von ihnen sind in den letzten Monaten bereits entlassen worden und finden derzeit keine neue Anstellung. Somit landen sie sehr schnell in der Hartz IV-Falle. Der unter Rot-Grün massiv ausgebaute Zeitarbeitssektor sollte es Langzeitarbeiterwerbslosen eigentlich ermöglichen, wieder im Berufsleben Fuß zu fassen. Doch »viele haben es noch nicht geschafft, in die Kernbelegschaften vorzudringen«, betonte Heinrich Alt gegenüber der FAZ. Falls die Konjunktur demnächst nicht wieder anzieht, werden viele Unternehmen ihre derzeit noch staatlich subventionierten Kurzarbeiter entlassen. Zwar kann das Kurzarbeitergeld bis zu 24 Monate gezahlt werden, doch viele Betriebe werden »diese Frist nicht ausschöpfen«, fürchtet Alt.

    Die Krise bringt auch die Nürnberger Behörde in Bedrängnis. So schmelzen die Rücklagen der Bundesagentur dramatisch zusammen. Dabei ging die Behörde mit einem Überschuss von beinahe 17 Milliarden Euro ins laufende Kalenderjahr. Doch die Finanzsituation der BA ist mittlerweile so desolat, dass die Bundesregierung nun mit einem Darlehen in Höhe von 20 Milliarden Euro aushelfen muss. Obwohl die Koalition nicht ganz schuldlos ist an der Finanzmisere der Behörde, die einen Großteil ihres Etats durch die Beitragszahlungen bestreitet.

    Denn die Berliner Koalitionäre ließen den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung, der eigentlich der BA vorbehalten ist, am 1. Januar von 3,3 auf 2,8 Prozentpunkte senken – trotz der sich bereits abzeichnenden Wirtschaftskrise. Zeitgleich mit der Senkung stiegen die Beiträge zur Krankenversicherung. Mit diesem Manöver wollte man den Ärger der Bürger im Superwahl 2009  dämpfen.

    basierend auf einem Artikel Von Fabian Lambeck in „Neues Deutschland“
    hier sein Kommentar:

    Teufelskreis

    Von Fabian Lambeck

    Wenn ein Arbeitsloser in Deutschland zu einem Fortbildungskurs geschickt wird, spricht man oft von einer »Maßnahme«. Das klingt nach Strafe und ist auch als solche angelegt. Eine Maßnahme soll die Arbeitsbereitschaft erhöhen, nicht unbedingt die Qualifikation. Denn Arbeitslosigkeit gilt als Kostenfaktor. Dass die Erwerbslosigkeit eines Menschen auch eine Chance bietet, die Betroffenen mit Zusatzqualifikationen auszustatten, wird von der Politik ignoriert. Kürzlich setzte der zuständige Arbeitsminister Scholz sogar noch einmal den Rotstift an und strich zahlreiche »arbeitsmarktpolitische Instrumente«.

    Wenn nun Hunderttausende von gering qualifizierten Arbeitern ihren Job verlieren, dann ist das auch ein Beweis für das Scheitern der Schröderschen Reformen. Damals liberalisierte man die Zeitarbeit mit der Begründung, man könne so Geringqualifizierten eine Chance auf dem Arbeitsmarkt geben. Dabei ließ man sich von der Hoffnung tragen, der Arbeitgeber könne auch die Ausbildung übernehmen. Doch die Zeitarbeitsfirmen entlassen derzeit lieber, als ihre Angestellten weiterzubilden, obwohl die Bundesagentur dieses Unterfangen finanziell unterstützt: Soll doch der Staat für diese Fortbildungen sorgen. Doch der weigert sich ebenfalls. Und so stecken die Betroffenen in einem Teufelskreis: Niemand will für ihre Ausbildung allein verantwortlich sein. Sie sind nun wieder dort, wo ihre Odyssee vor ein paar Jahren begann: im Jobcenter.

    Auch FDP für Arbeitsdienst

    Wie bereits am 23. Juni im Artikel „CDU will Arbeitsdienst einführen“ berichtet hat die CDU in ihrem Bundestagswahlprogramm die grundsätzliche Forderung nach einem Arbeitsdienst für Erwerbslose stehen: „Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll grundsätzlich mit einer Gegenleistung verbunden sein.“ Nun ist ihr der potenzielle Koalitionspartner FDP zur Seite gesprungen. Zunächst kam das ganze noch versteckt, als Finanzierungsvorschlag für Steuersenkungen äußerte sich der Berliner FDP-Bundestagskandidat Martin Lindner in einem Gespräch mit N24-Studio-Friedmann, wie folgt:

    man müsse „natürlich“ den Regelsatz von Hartz IV kürzen – und zwar um bis zu 30 Prozent, also von jetzt 359 Euro auf gerade noch 250 Euro. Gleichzeitig müsse den Menschen aber angeboten, etwas zu tun, auch im kommunalen Bereich.

    Also mit anderen Worten, man müsse die Menschen mit der Androhung ihre Existens- beziehungsweise Lebensgrundlage zu verlieren, dazu zwingen eine Arbeit aufzunehmen. Das könnte man doch auch schon als Zwangsarbeit definieren. Er legte noch einen drauf und offenbarte damit das menschenverachtende Bild, das die FDP von Erwerbslosen hat:

    Wir haben gerade hier in Berlin extrem viele Menschen, die sind gesund, die sind arbeitsfähig, und die haben schlichtweg keine Lust, zu arbeiten. … Denen kann ich nicht genau so viel überweisen wie einem, der morgens aufsteht und Busfahren geht oder so. Das ist nicht gerecht.“

    Die angedrohte Leistungskürzung begründete Lindner damit, es sei wichtig, „darauf zu achten, dass das Geld bei den Richtigen ankommt und nicht bei den Faulpelzen„.
    FDP-Generalsekretär Dirk Niebel ließ umgehend von einem Pressesprecher verlauten:

    Das FDP-Wahlprogramm sieht ausdrücklich keine pauschalen Leistungskürzungen für Bezieher des Arbeitslosengeldes II vor.“ dabei beschreibt er auch die eigentlich geltende Gesetzeslage „Voraussetzung für das Bürgergeld sind einerseits Bedürftigkeit und andererseits bei Erwerbsfähigkeit die Bereitschaft zur Aufnahme einer Beschäftigung. Das bedeutet ganz klar: Wer die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit verweigert, muss auch Leistungskürzungen hinnehmen.“

    Wobei hier bei der FDP die Grenze zwischen „Beschäftigung“ und „Arbeit“ noch deutlicher verschwimmt, als im aktuellen Gesetz sowieso.

    Fazit: Steuererleichterungen für die Mitte, soll die Unterschicht bezahlen. In bar oder durch Arbeitszwang. Das erwartet uns im Herbst bei einer schwarz-gelben Koalition.

    Termin: Mit Baby und Banner – der erfolgreiche Sit-Down-Streik in der großen Krise 1936/37

    Do., 16. Juli 2009, 19 Uhr
    Naturfreundehaus Kalk
    Kapellenstr. 9a, (U-Bahn Kalk Kapelle)

    In dem Dokumentarfilm „Mit Baby und Banner“ (46 min, USA 1978) erzählen neun Frauen die Geschichte des Besetzungsstreiks bei General Motors in Flint / Michigan im Winter 1936/37. Die „Frauen-Notstandsbrigade“, die den Streik von Außen gegen die Angriffe der Bullen und Nationalgarde unterstützte, spielte eine herausragende Rolle dabei, dem Streik zum Erfolg zu verhelfen. Die Konsequenz, mit der diese Geschichte von einer feministischen Historikerinnengruppe aus Sicht der beteiligten Frauen rekonstruiert wurde, stieß in der mittlerweile etablierten Automobilarbeitergewerkschaft UAW nicht auf besondere Gegenliebe – was den Film umso spannender macht. Einleitend werden wir auf die welthistorische Bedeutung dieser Streikwelle in den USA eingehen. Sie ist zugleich eine beeindruckende praktisch-historische Widerlegung des Mythos, in der Krise seien erfolgreiche Kämpfe von Arbeiterinnen und Arbeitern nicht mehr möglich.

    Sagenhafte 8 Euro

    Ab heute erhöht sich der Regelsatz für ALG-II-Bezieher um sagenhafte 8 Euro von bisher 351 auf 359 Euro. (Das gilt natürlich nur für den Erwachsenen Single. Paare erhalten jeweils nur 90 Prozent des Regelsatzes also 323,10 Euro. Kinder noch weniger!) Die Renten erhöhen sich in den alten Bundesländern um 2,5 Prozent und in den neuen Bundesländern um 3,1 Prozent. Was die Bundesregierung gerne als „Wohltat“ im Vorfeld der Bundestagswahlen verstanden sehen möchte, ändert an der Armut von ALG-II-Beziehern und immer mehr Rentnern allerdings wenig.

    Nicht einmal die realen Einkommenseinbußen der letzten Jahre werden durch die Erhöhung ausgeglichen. Allein zwischen Januar und September 2008 stiegen die Preise offiziell um 3,1 Prozent an, während die jetzige erste ALG-II-Erhöhung seit zwei Jahren gerade mal 2 Prozent entspricht. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass Menschen mit niedrigerem Einkommen von einer viel höheren Preissteigerungsrate betroffen sind.

    Ausbeutung im Sternerestaurant

    Hamburg (ots) – Als „elendigliche Ausbeutung“ bezeichnet der Enthüllungsjournalist Günter Wallraff die Arbeitsbedingungen im Sternerestaurant Wartenberger Mühle bei Kaiserslautern. In der morgigen Ausgabe des ZEITmagazins beschreibt Wallraff, wie Auszubildende verbal und körperlich von ihren Vorgesetzten malträtiert wurden: Nach Schilderungen der Betroffenen, die von Zeugen bestätigt werden, wurden Auszubildende körperlich schikaniert, beispielsweise mit einem Soßenlöffel geschlagen. Einem der Auszubildenden sollen von Kollegen einmal mehrere Eimer Wasser über den Kopf geschüttet worden sein.

    Die Arbeitszeiten der Auszubildenden, die in der Wartenberger Mühle im Jahr 2008 etwa die Hälfte der Belegschaft darstellten, überschreiten bei Weitem die vom Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegten Höchstgrenzen, schreibt Wallraff. So notierte Carsten E., der im August 2007 als 16-Jähriger seine Ausbildung in der Wartenberger Mühle begann, bald darauf eine Wochenarbeitszeit von bis zu 80,5 Stunden – doppelt so viele, wie sein Ausbildungsvertrag vorsieht. „Die gesetzliche Begrenzung wird in der Wartenberger Mühle offensichtlich nicht ernst genommen„, schreibt Günter Wallraff, der diesmal nicht undercover recherchiert hat, in seinem Beitrag.

    Schon am ersten Tag musste ich 15 Stunden arbeiten„, sagte eine Kellnerin über den Beginn ihrer Ausbildung. Das viele Stehen und Gehen habe bei ihr dann zu einer Venenentzündung geführt: „Ein Bein war bis zum Knie blau„, berichtet Wallraff, „die Schmerzen waren so stark, dass sie zum Arzt wollte„. Ihr sei dann jedoch gesagt worden, dass sie noch eine Stunde arbeiten müsse. Eine 16-jährige Auszubildende „erlitt am Arbeitsplatz einen Zusammenbruch und musste vom Krankenwagen abgeholt werden, nachdem sie mehrere Tage lang zehn und zwölf Stunden gearbeitet hatte„.

    Nachdem die Staatsanwaltschaft aufgrund dieser und ähnlicher Vorwürfe ermittelt hatte, stellte sie am 16. März 2009 das Verfahren gegen den Chefkoch und Geschäftsführer der Wartenberger Mühle, Martin Scharff, ein, „obwohl sie erklärte„, sagt Wallraff, „der Beschuldigte habe gegen das Gesetz verstoßen und die Betroffenen gesundheitlich gefährdet.“ Dafür wurde ihm die Zahlung von 5 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung auferlegt.

    Martin Scharff war 1991 mit 25 Jahren zum jüngsten Sternekoch Deutschlands gekürt worden, sein Restaurant im Landhotel Wartenberger Mühle wurde vom Guide Michelin mit einem Stern ausgezeichnet, im Gault Millau bekommt es 14 Punkte.

    Martin Scharff wollte sich zu den Vorwürfen inhaltlich nicht äußern.