Wochenendzitat: Walpurgisnacht

(Harzgebirg Gegend von Schierke und Elend.)

Faust (mit der Jungen tanzend).
   Einst hatt’ ich einen schönen Traum;
   Da sah ich einen Apfelbaum,
   Zwei schöne Äpfel glänzten dran,
   Sie reizten mich, ich stieg hinan.

Die Schöne.
   Der Äpfelchen begehrt ihr sehr,
   Und schon vom Paradiese her.
   Von Freuden fühl’ ich mich bewegt,
   Dass auch mein Garten solche trägt.

Mephistopheles (mit der Alten).
   Einst hatt’ ich einen wüsten Traum;
   Da sah ich einen gespaltnen Baum,
   Der hatt’ ein ungeheures Loch;
   So groß es war, gefiel mir’s doch.

Die Alte.
   Ich biete meinen besten Gruß
   Dem Ritter mit dem Pferdefuß!
   Halt’ Er einen rechten Pfropf bereit,
   Wenn Er das große Loch nicht scheut.

Auszug aus:
Faust. Eine Tragödie. (auch Faust. Der Tragödie erster Teil oder kurz Faust I). von Johann wolfgang von Goethe

Das Werk gilt als eines der bedeutendsten und meistzitierten der deutschen Literatur und der Fausttradition selbst. Das Drama greift die vielfach von anderen Autoren gestaltete Geschichte des historischen Doktor Faustus auf und weitet sie im Faust II zu einer Menschheits-Parabel aus.

Faust I nach Kapiteln geordnet, mit Versnummerierung 

Sozialgericht: „Abrackprämie ist kein Einkommen“

SG Magdeburg S 16 AS 907/09 ER , Beschluss vom 15.04.2009

Bei der Berechnung des Bedarfs eines Leistungsbeziehers der Grundsicherung nach dem SGB II ist die staatlich gewährte Abwrackprämie kein zu berücksichtigendes Einkommen im Sinne des SGB II .

Bei der Abwrackprämie handelt es sich um zweckgebundenes Einkommen ähnlich wie bei der staatlichen Eigenheimzulage .
Damit wird mein Kommentar vom 27.02. bekräftigt, den ich hier gerne nochmal zitiere:

Für einen weiteren Argumentationsansatz zitiere ich mal aus den Durchführungshinweisen für die ArGe:

4.2 Einmalige Einnahmen
(1) Einmalige Einnahmen sind z.B. Steuererstattung, Lohnnachzahlung,
Eigenheimzulage, Glücksspielgewinne, Gratifikationen, aber auch
Weihnachts- und Urlaubsgeld. Sie sind vom Beginn des Monats an zu
berücksichtigen, in dem sie zufließen und sollen für einen
angemessenen Zeitraum berücksichtigt werden.”

Wie wir wissen muss es Ausnahmen geben, denn die Eigenheimzulage wird
ja eben nicht angerechnet.

“(6) In begründeten Einzelfällen kann von dieser Vorschrift abgewichen
werden, wenn die Berücksichtigung als Einkommen eine besondere Härte
für den Hilfebedürftigen bedeuten würde. Eine besondere Härte kann
z.B. vorliegen, wenn [...]
der Sinn und Zweck der Leistung einer Berücksichtigung als Einkommen
entgegen steht“

Aha! Das sollte den Herrschaften aus Sozialministerium und Regierung
doch eigentlich bekannt sein.
Dafür muss man nicht mal Jurist sein

Warum wracken äh wehren die sich nur gegen normalen Menschenverstand?

Kein ALG II für Asylbewerber

Zwangsunterbringung im Wohnheim, faktisches Arbeitsverbot
Die Höhe der Leistungen ist seit dem Inkrafttreten des AsylbLG im November 1993 unverändert geblieben ist und entgegen der Vorschrift des § 3 Abs. 3 AsylbLG nicht an die Preisentwicklung angepasst worden.
Diese Leistung beträgt für den so genannten Haushaltsvorstand 224,97 € monatlich.
Die EU-Kommission will angeblich die Bedingungen für Asylbewerber verbessern. In dem Anfang Dezember vorgelegten Gesetzesentwurf heißt es, die materiellen Leistungen für Asylbewerber sollten „dem Betrag der Sozialhilfe (entsprechen), der eigenen Staatsangehörigen gewährt wird„. Die Bundesregierung hatte sich am Wochenende skeptisch über den Vorstoß gezeigt.
Die Europäische Kommission wies jetzt die deutsche Bedenken als unzutreffend zurück. Die Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern werde am deutschen System nichts ändern, sagte ein Sprecher von Innenkommissar Jacques Barrot.
Der Barrot-Sprecher stellte klar, der Sozialhilfesatz sei alleine als „Richtwert“ gemeint, an dem Mitgliedsländer die Höhe ihrer Leistungen etwa für die Unterbringung von Asylbewerbern oder für Nahrungsmittel messen sollten. Eine Verpflichtung zur Auszahlung dieser Hilfen gebe es nicht. „Deutschland ist unter den Ländern, die bereits gute Aufnahmebedingungen haben„, betonte der Sprecher, der wahrscheinlich noch kein Flüchtlingsheim von innen gesehen hat.

Asylbewerberleistungsgesetz auf Wikipedia

AsylbLG – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Steueroasen und Arbeitsplätze

Bonn (ots) – In der Debatte um die so genannten Steueroasen hat der ehemalige BDI-Präsident Hans-Olaf Henkel eine differenziertere Einordnung gefordert. In der PHOENIX-Sendung UNTER DEN LINDEN sagte er am Montagabend: „Wenn ein Land Werkzeuge zur Verfügung stellt, die es Steuerflüchtigen in anderen Ländern ermöglicht, das Geld zu verstecken, dann halte ich das für nicht berechtigt.“ Wenn man dies unter einer Steueroase verstehe, so halte er das für richtig. „Aber ein Land dafür zu kritisieren, dass es ein wesentlich niedrigeres Steuerniveau hat, wie zum Beispiel die Schweiz, das halte ich für falsch.“ Die Schweizer sollten selbst entscheiden, wie viel Geld sie dem Staat geben und wie viel Geld sie selbst ausgeben wollen, so Henkel weiter. Das Interessante sei ja, dass das Niveau der Steuern und Abgaben in der Schweiz wesentlich niedriger und der Lebensstandard wesentlich höher sei als in Deutschland. „Man kann von den Schweizern nicht erwarten, dass nun alle am deutschen sozialen Wesen genesen sollen. Insofern halte ich die Kritik an den Steueroasen für berechtigt, wenn man den Zumwinkels dieser Welt die Gelegenheit gibt, sein Geld zu verstecken – das sollte man nicht. Aber gegen die niedrigeren Steuern in anderen Ländern vorzugehen, wie das Oskar Lafontaine regelmäßig gemacht hat nach dem Muster ‘die sollen gefälligst alle unsere Steuern haben’, das halte ich für völlig falsch und nicht berechtigt.

Ebenfalls in der PHOENIX-Sendung sagte die Stellvertretende Vorsitzende von DIE LINKE, Katja Kipping, wann immer ihre Partei „einen Vorschlag hatte, wie man wirklich Reiche oder Konzerne stärker besteuern könnte, hieß es immer, die werden sich das nicht gefallen lassen und werden woanders hingehen.“ Damit seien die Steueroasen immer ein Instrument gewesen, „um jede vernünftige Steuerpolitik, die für eine Umverteilung von oben nach unten sorgt, zu unterminieren.“
Zudem kritisierte Kipping eine Politik, die allein an einem Wachstum der Gesamtbeschäftigtenzahl orientiert ist: „Arbeitsplätze um jeden Preis ist wirklich die falsche Politik, weil das dann am Ende heißt, dass wir Arbeitsplätze haben, wo Menschen nicht ordentlich bezahlt werden„, so die stelletretende Parteivorsitzende in der PHOENIX-Sendung.

Protest in Deutschland muss wachsen

Stuttgart (ots) – Der IG-Metall-Vorsitzende Berthold Huber sagt der Bundesregierung im Streit um die Bewältigung der Krise eine harte Konfrontation voraus. Angesichts der historischen Dimension der Krise stünde die Bundesrepublik ähnlich wie Frankreich vor massiven politischen Konflikten. „Wir werden ein Jahr der Auseinandersetzung haben – vielleicht werden es auch Jahre„, sagte er im Interview der „Stuttgarter Zeitung“ (Montagausgabe).

Die Proteste ließen sich aber nicht von oben nach unten verordnen. Das müsse in Deutschland wachsen. In Italien habe Regierungschef Silvio Berlusconi trotz aller Proteste in den letzten Monaten gepunktet. „So etwas möchte ich in Deutschland nicht erleben„, sagte Huber. Daher sollten die Menschen mit vielfältigen Aktivitäten an diesem Prozess beteiligt werden. Der Konflikt werde nicht in Kundgebungen auf Marktplätzen entschieden. „Wir wollen nicht nur protestieren, sondern wirklich etwas verändern in dieser Republik„, sagte der Vorsitzende.

Huber zufolge müssen sich die Arbeitnehmer auf mehr Verzicht einstellen. „Es ist jedem klar, dass es ohne Opfer nicht gehen wird„, sagte er. „Wie umfangreich die ausfallen, hängt vom Verlauf der Krise ab.“ Gleichzeitig forderte er die Unternehmensvorstände auf, auf eigene Ansprüche zu verzichten. „Es ist doch eine kaputte Welt, wenn diejenigen, die diese Krise erzeugt haben, jetzt auf Boni bestehen und nur den Arbeitnehmern Opfer abverlangen„, kritisierte Huber. „Wir werden darauf bestehen – ob bei Daimler oder anderswo -, dass diejenigen, die Verantwortung für das Unternehmen tragen, gleichfalls zurückstecken.“ Er sei dafür, dass man Leute ersetzt, die nur auf ihren Ansprüchen beharrten, der Allgemeinheit jedoch ein Desaster hinterließen.

Der SPD-Führung attestierte der IG-Metall-Chef das Bemühen, auf die Gewerkschaften zuzugehen. „Ich habe den Eindruck, dass sich die Sozialdemokratie nachhaltig neu orientiert„, sagte Huber der „Stuttgarter Zeitung“. „Es findet ein Umdenken statt.“ Er bedaure sehr, dass der frühere Parteivorsitzende Kurt Beck „gebrochen wurde, weil er versucht hat, neue Wege zu gehen„. Doch Müntefering versuche das auch und Steinmeier erst recht. „Wenn dies nur Wahlkampfzwecken diente, würde ich es nicht akzeptieren„, mahnte er die SPD-Spitze. „Das wissen alle wichtigen Akteure, mit denen ich gesprochen habe.

ALG-II-Empfänger sollten jetzt beachten

Tipps vom Rechtsexperten Wolfgang Büser:
Worauf ALG-II-Empfänger jetzt unbedingt achten müssen

Mehr als 100 Mal hat das Bundessozialgericht, höchste Instanz auch in Sachen Hartz IV, bereits zum Arbeitslosengeld II (ALG II) zu entscheiden gehabt. Hier die neun aktuellsten Urteile, zusammengestellt vom bekannten Rechtsexperten Wolfgang Büser.

Mehrbedarfszuschlag: Wechseln sich – getrennt lebende – Eltern in der Betreuung ihres gemeinsamen Kindes wochenweise ab, so steht der ALG II beziehenden Mutter der halbe Mehrbedarfszuschlag (hier: 63 Euro monatlich) zu. Die Agentur für Arbeit kann nicht argumentieren, sie dürfe nichts zahlen, da es einen „halben Mehrbedarf“ nicht gäbe (Az.: B 4 AS 50/07 R).

Krankengeld: Wird einem ALG-II-Bezieher von seiner Krankenkasse im April Krankengeld für den Monat März nachgezahlt, so zählt es im April als Einkommen. Die Folge: Das ALG II entfällt in entsprechendem Umfang (Az.: B 4 AS 70/07 R). Tipp: Bei der Krankenkasse darauf drängen, dass in solchen Fällen das Krankengeld früher angewiesen wird.

Erbschaft: Erbt eine Bezieherin von ALG II zusammen mit ihrer Schwester ein Haus, so darf die Arbeitsagentur die weiteren Zahlungen nicht als Darlehen gewähren, um gegebenenfalls aus dem späteren Hausverkauf die Erstattung beantragen zu können. Sie muss prüfen, ob das Anwesen überhaupt verkauft werden kann, weil es ja zur Hälfte auch der Schwester gehört (Az.: B 14 AS 52/07 R).

Kabelfernsehen: Gehört ein Kabelanschluss zur Mietwohnung, so muss die Arbeitsagentur die Kosten dafür (als Betriebs-Nebenkosten, die der Vermieter abrechnet) übernehmen. Verfügt das Haus jedoch über eine Gemeinschaftsantenne, so hat ein Hartz-IV-Bezieher keinen Anspruch darauf, zusätzlich den Aufwand für einen Kabelanschluss finanziert zu bekommen (Az.: B 4 AS 48/08 R).

Abfindung: Auch wenn ein Arbeitgeber eine Abfindung erst Monate nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zahlt, zählt es in diesem Zeitpunkt als Einkommen – und ist auf das ALG II anzurechnen (Az.: B 4 AS 47/08 R). Tipp: Auf schnellere Auszahlung drängen – geht das Geld vor Beginn der Arbeitslosigkeit ein, so zählt es als „Vermögen“, und dafür zählen Freibeträge.

Renovierung: Zieht eine arbeitslose Frau, die AlG II bezieht, auf Anraten der Arbeitsagentur in eine preiswertere Wohnung um, so sind ihr die Kosten zu erstatten, die sie für die Renovierung aufgewandt hat (Az.: B 4 AS 49/07 R).

Ehegatteneinkommen: Arbeitslose Hartz-IV-Bezieher müssen es hinnehmen, dass auf ihren ALG-II-Anspruch das Einkommen des Ehepartners angerechnet wird. Wäre es anders, so das Bundessozialgericht, dann könnte eine arbeitslose Frau, die mit einem hoch verdienenden Mann verheiratet ist, durch ALG II aus Steuermitteln zu finanzieren sein (Az.: B 14/7b AS 14/07 R).

1-Euro-Job: Auch Arbeitslose, die bisher hoch bezahlte Jobs ausgeübt haben, müssen es hinnehmen, in 1-Euro-Jobs vermittelt zu werden. Hier ging es um einen Ingenieur, der für 1,30 Euro die Stunde „gemeinnützig tätig“ war und argumentierte, für die Arbeitsuche kaum noch Zeit zu haben. Denn er war für 30 Wochenstunden eingeteilt. Das „Maß des Zulässigen“ sei damit nicht überschritten worden, so das Bundessozialgericht (Az.: B 4 AS 60/07 R).

Klassenfahrt: Die Agenturen für Arbeit haben arbeitslosen Eltern, deren Kinder an Klassenfahrten teilnehmen, auch die Kosten für eine 2-Tages-Tour zu ersetzen. Höchstbeträge dürfen dafür nicht vorgesehen sein (Az.: B 14 AS 36/07 R).

Quelle: Berliner Kurier