Jobcenter kann zehn Bewerbungen im Monat fordern

Das Jobcenter kann bis zu zehn Bewerbungen im Monat verlangen. Kommt der Hilfebedürftige einer entsprechenden Verpflichtung in der Eingliederungsvereinbarung nicht nach, muss er eine Leistungskürzung hinnehmen, wie das Sozialgericht Stuttgart entschied (Beschluss vom 9. Juni 2008, AZ: S 18 AS 3697/08 ER).

Der Hilfebedürftige hatte vor Gericht argumentiert, dass das Jobcenter gar nicht genug passende Stellen für die geforderte Zahl der Bewerbungen nachweisen könne. Daher sei es auch nicht gerechtfertigt, das Arbeitslosengeld II wegen eines Verstoßes gegen die Eingliederungsvereinbarung zu kürzen.

Die Richter verwiesen hingegen darauf, dass Arbeitslose selbst nach möglichen Arbeitsplätzen suchen müssten und sich nicht allein auf Vermittlungsvorschläge des Jobcenters verlassen dürften. Zudem habe der Hilfebedürftige innerhalb von sechs Monaten nicht eine einzige Bewerbung vorgelegt. Daher sei die Kürzung der Regelleistung um zunächst 30 Prozent und anschließend 60 Prozent rechtmäßig gewesen.

Hieran erkennt man wieder wie wichtig es ist, dass man VOR der Unterschrift unter die Eingliederungsvereinbarung prüft, was in dieser steht. Sollte man also zu 10 Bewerbungen verpflichtet werden, so sollte man auch darauf bestehen, dass einem die ARGE die entsprechenden Vorschläge zu unterbreiten hat. Andernfalls sollte man die Summe herabsetzen lassen.

ACHTUNG: Laut § 16 SGB II „kann“ einem die ARGE Leistungen nach § 45 SGB III (Bewerbungskosten) gewähren. Diese sind allerdings auf 260 Euro jährlich begrenzt. Sollte die ARGE pro Bewerbung pauschal 5,00 Euro anrechnen, so kommt man auf 52 Bewerbungen im Jahr oder einer pro Woche bzw. 4-5 im Monat. Darüber sollte meines Erachtens eine Selbstverpflichtung innerhalb der Eingliederungsvereinbarung auf keinem Fall liegen.

Eine Antwort zu „Jobcenter kann zehn Bewerbungen im Monat fordern“

  1. Codewort - Masterplan 2110 « DirkGrund - über Suboptimales Sagt:

    [...] gehören weitere Leistungskürzungen im Gesundheitsbereich gesetzlich Versicherter. Keine teuren finanziellen Maßnahmen zur Bekämpfung [...]


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