Zuflussprinzip bestätigt

Das Bundessozialgericht hat am Mittwoch das sogenannte Zuflussprinzip bei der Berechnung von Hartz-IV-Leistungen bestätigt. Danach müssen Einkünfte grundsätzlich in dem Monat auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden, in dem sie auf dem Konto des Erwerbslosen eingehen. Das gelte für nachträglich ausgezahltes Arbeitslosengeld I ebenso wie für Lohn, der noch vor dem ALG-II-Antrag verdient, aber erst danach überwiesen worden sei, stellten die Richter klar.

Steuerrückerstattungen sind als Einkommen auf «Hartz-IV»-Leistungen anzurechnen. Wie das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch entschied, gelten sie nur dann als geschütztes Vermögen, wenn sie noch vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld II beim Hilfebedürftigen eingegangen sind (Az.: B 14/7b AS 12/07 R).

Nach Angaben des Kasseler Gerichts können die Behörden die Anrechnung derartiger Einmalzahlungen erst seit diesem Jahr über einen «angemessenen Zeitraum» strecken. Grundsätzlich aber gilt, dass Einkommen immer in dem Monat berücksichtigt wird, in dem es auf dem Konto eines «ALG-II»-Empfängers gutgeschrieben wird. Dieses sogenannte Zuflussprinzip bei der Berechnung des Hilfebedarfs bestätigten die Kasseler Richter am Mittwoch in zwei weiteren Urteilen: Entscheidend sei immer der Zahlungseingang. Das gelte für nachträglich ausgezahltes Arbeitslosengeld I ebenso wie für Lohn, der noch vor dem «ALG-II»-Antrag verdient, aber erst danach überwiesen worden sei (Az.: B 14 AS 26/07 R und B 14 AS 43/07 R).

Gleichzeitig stellte der Senat jedoch klar, dass alle Einkünfte vor dem Tag der Antragstellung als Vermögen eingestuft werden müssten und damit bis zu einer bestimmen Höhe geschützt seien. Das BSG erteilte damit der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Augsburger Land eine Abfuhr, die einer Familie wegen erstatteter Einkommen- und Kirchensteuer in Höhe von rund 2400 Euro die Grundsicherungsleistungen gekürzt hatte. Obwohl das Geld vom Finanzamt noch kurz vor dem «ALG-II»-Antrag eingegangen war, hatte die ARGE allmonatlich ein Zwölftel dieses Betrags als Einkommen anrechnen wollen – zu Unrecht, wie das BSG urteilte.

In den anderen beiden Verfahren wiesen Deutschlands oberste Sozialrichter die Klagen der Arbeitslosengeld-II-Empfänger jedoch ab. Die Kläger aus München und aus dem Kreis Unna (Nordrhein-Westfalen) hatten auch für den ersten Monat ihrer Erwerbslosigkeit «Hartz-IV»-Leistungen gefordert. Ihr rückwirkend gezahlter letzter Arbeitslohn dürfte ihnen nicht als Einkommen angerechnet werden. Schließlich handele es sich um Geld, das ihnen bereits vor ihrem Antrag auf Arbeitslosengeld II zugestanden habe, und damit um geschütztes Vermögen. Außerdem hätten sie es im Vormonat sozusagen schon verbraucht, weil sie in Erwartung der Zahlungen ihr Konto überzogen und vom Dispo-Kredit gelebt hätten. Dieser Sichtweise wollten sich Deutschlands oberste Sozialrichter jedoch nicht anschließen.

Nach Angaben der DGB Rechtsschutz GmbH, die die beiden Kläger vor Gericht vertrat, muss sich die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld II durch diese Rechtslage allerdings nicht in jedem Fall verkürzen. Denn umgekehrt könnten ALG-II-Empfänger auch nach Aufnahme einer Arbeit weiter Grundsicherungsleistungen beziehen – so lange jedenfalls, bis ihnen der erste Lohn überwiesen wurde.

ver.di ruft Bankbeschäftigte zu ganztägigem Streik auf

Nach der gescheiterten dritten Verhandlungsrunde im privaten und öffentlichen Bankgewerbe hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Beschäftigten zu ganztägigen Streiks aufgerufen. Damit soll der Druck auf die Arbeitgeber vor der vierten Tarifrunde am 16. September erhöht werden. Den Auftakt bilden Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen am Freitag, dem 1. August 2008. Hier werden vor allem Niederlassungen und Filialen der Deutschen Bank, der Dresdner Bank, der Commerzbank und der SEB betroffen sein. Zahlreiche Filialen werden an diesem Tag geschlossen bleiben. Streikschwerpunkte sind am 1. August vor allem das Rheinland und das Ruhrgebiet.

Das Angebot, das die Arbeitgeber am 22. Juli vorgelegt hätten, sei völlig unzureichend, betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführer Uwe Foullong. Danach würden die Beschäftigten im ersten Jahr lediglich eine Erhöhung der Gehälter um 1,5 Prozent erhalten.

Außerdem würden Gehaltserhöhungen weiterhin von Zugeständnissen bei der Variabilisierung abhängig gemacht, die zu Gehaltssenkungen führen. „Die Bankarbeitgeber wollen, dass die Beschäftigten die Zeche für ihr Missmanagement bezahlen. Das machen wir nicht mit!“, betonte Foullong. Auch die Verweigerungshaltung der Arbeitgeber zum Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen sei nicht hinnehmbar. Er forderte die Arbeitgeber auf, in der vierten Verhandlungsrunde ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen. Bis dahin würden die ganztägigen Streiks in verschiedenen Bundesländern fortgesetzt.

ver.di fordert für die rund 250.000 Beschäftigten des privaten und öffentlichen Bankgewerbes 8 Prozent, mindestens aber 260 Euro, den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen, Beschäftigungssicherung, die tarifliche Absicherung der betrieblichen Altersversorgung sowie Regelungen zum Gesundheitsschutz.

Eppler begrüßt Parteiausschluss von Clement

Erhard Eppler bei einer Veranstaltung 2002

Erhard Eppler bei einer Veranstaltung 2002

Düsseldorf (ots) – Der SPD-Vordenker und frühere SPD-Entwicklungshilfeminister unter Bundeskanzler Willy Brandt, Erhard Eppler, begrüßt den Parteiaauschluss von Wolfgang Clement.
Bewusst parteischädigendes Verhalten ist in der Geschichte der SPD immer so gehandhabt worden„, sagte Eppler der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). „Ich halte die Entscheidung für nachvollziehbar.“ Wolfgang Clement habe sich mit seinen parteikritischen Äußerungen im Vorfeld der hessischen Landtagswahl selbst ins Abseits gestellt. „Ein Mann, der in fast allen wichtigen Punkten anderer Meinung ist als seine Partei, braucht nicht mehr Parteimitglied zu sein.“