Zuflussprinzip bestätigt

Das Bundessozialgericht hat am Mittwoch das sogenannte Zuflussprinzip bei der Berechnung von Hartz-IV-Leistungen bestätigt. Danach müssen Einkünfte grundsätzlich in dem Monat auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden, in dem sie auf dem Konto des Erwerbslosen eingehen. Das gelte für nachträglich ausgezahltes Arbeitslosengeld I ebenso wie für Lohn, der noch vor dem ALG-II-Antrag verdient, aber erst danach überwiesen worden sei, stellten die Richter klar.

Steuerrückerstattungen sind als Einkommen auf «Hartz-IV»-Leistungen anzurechnen. Wie das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch entschied, gelten sie nur dann als geschütztes Vermögen, wenn sie noch vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld II beim Hilfebedürftigen eingegangen sind (Az.: B 14/7b AS 12/07 R).

Nach Angaben des Kasseler Gerichts können die Behörden die Anrechnung derartiger Einmalzahlungen erst seit diesem Jahr über einen «angemessenen Zeitraum» strecken. Grundsätzlich aber gilt, dass Einkommen immer in dem Monat berücksichtigt wird, in dem es auf dem Konto eines «ALG-II»-Empfängers gutgeschrieben wird. Dieses sogenannte Zuflussprinzip bei der Berechnung des Hilfebedarfs bestätigten die Kasseler Richter am Mittwoch in zwei weiteren Urteilen: Entscheidend sei immer der Zahlungseingang. Das gelte für nachträglich ausgezahltes Arbeitslosengeld I ebenso wie für Lohn, der noch vor dem «ALG-II»-Antrag verdient, aber erst danach überwiesen worden sei (Az.: B 14 AS 26/07 R und B 14 AS 43/07 R).

Gleichzeitig stellte der Senat jedoch klar, dass alle Einkünfte vor dem Tag der Antragstellung als Vermögen eingestuft werden müssten und damit bis zu einer bestimmen Höhe geschützt seien. Das BSG erteilte damit der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Augsburger Land eine Abfuhr, die einer Familie wegen erstatteter Einkommen- und Kirchensteuer in Höhe von rund 2400 Euro die Grundsicherungsleistungen gekürzt hatte. Obwohl das Geld vom Finanzamt noch kurz vor dem «ALG-II»-Antrag eingegangen war, hatte die ARGE allmonatlich ein Zwölftel dieses Betrags als Einkommen anrechnen wollen – zu Unrecht, wie das BSG urteilte.

In den anderen beiden Verfahren wiesen Deutschlands oberste Sozialrichter die Klagen der Arbeitslosengeld-II-Empfänger jedoch ab. Die Kläger aus München und aus dem Kreis Unna (Nordrhein-Westfalen) hatten auch für den ersten Monat ihrer Erwerbslosigkeit «Hartz-IV»-Leistungen gefordert. Ihr rückwirkend gezahlter letzter Arbeitslohn dürfte ihnen nicht als Einkommen angerechnet werden. Schließlich handele es sich um Geld, das ihnen bereits vor ihrem Antrag auf Arbeitslosengeld II zugestanden habe, und damit um geschütztes Vermögen. Außerdem hätten sie es im Vormonat sozusagen schon verbraucht, weil sie in Erwartung der Zahlungen ihr Konto überzogen und vom Dispo-Kredit gelebt hätten. Dieser Sichtweise wollten sich Deutschlands oberste Sozialrichter jedoch nicht anschließen.

Nach Angaben der DGB Rechtsschutz GmbH, die die beiden Kläger vor Gericht vertrat, muss sich die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld II durch diese Rechtslage allerdings nicht in jedem Fall verkürzen. Denn umgekehrt könnten ALG-II-Empfänger auch nach Aufnahme einer Arbeit weiter Grundsicherungsleistungen beziehen – so lange jedenfalls, bis ihnen der erste Lohn überwiesen wurde.

ver.di ruft Bankbeschäftigte zu ganztägigem Streik auf

Nach der gescheiterten dritten Verhandlungsrunde im privaten und öffentlichen Bankgewerbe hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Beschäftigten zu ganztägigen Streiks aufgerufen. Damit soll der Druck auf die Arbeitgeber vor der vierten Tarifrunde am 16. September erhöht werden. Den Auftakt bilden Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen am Freitag, dem 1. August 2008. Hier werden vor allem Niederlassungen und Filialen der Deutschen Bank, der Dresdner Bank, der Commerzbank und der SEB betroffen sein. Zahlreiche Filialen werden an diesem Tag geschlossen bleiben. Streikschwerpunkte sind am 1. August vor allem das Rheinland und das Ruhrgebiet.

Das Angebot, das die Arbeitgeber am 22. Juli vorgelegt hätten, sei völlig unzureichend, betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführer Uwe Foullong. Danach würden die Beschäftigten im ersten Jahr lediglich eine Erhöhung der Gehälter um 1,5 Prozent erhalten.

Außerdem würden Gehaltserhöhungen weiterhin von Zugeständnissen bei der Variabilisierung abhängig gemacht, die zu Gehaltssenkungen führen. „Die Bankarbeitgeber wollen, dass die Beschäftigten die Zeche für ihr Missmanagement bezahlen. Das machen wir nicht mit!“, betonte Foullong. Auch die Verweigerungshaltung der Arbeitgeber zum Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen sei nicht hinnehmbar. Er forderte die Arbeitgeber auf, in der vierten Verhandlungsrunde ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen. Bis dahin würden die ganztägigen Streiks in verschiedenen Bundesländern fortgesetzt.

ver.di fordert für die rund 250.000 Beschäftigten des privaten und öffentlichen Bankgewerbes 8 Prozent, mindestens aber 260 Euro, den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen, Beschäftigungssicherung, die tarifliche Absicherung der betrieblichen Altersversorgung sowie Regelungen zum Gesundheitsschutz.

Eppler begrüßt Parteiausschluss von Clement

Erhard Eppler bei einer Veranstaltung 2002

Erhard Eppler bei einer Veranstaltung 2002

Düsseldorf (ots) – Der SPD-Vordenker und frühere SPD-Entwicklungshilfeminister unter Bundeskanzler Willy Brandt, Erhard Eppler, begrüßt den Parteiaauschluss von Wolfgang Clement.
Bewusst parteischädigendes Verhalten ist in der Geschichte der SPD immer so gehandhabt worden„, sagte Eppler der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). „Ich halte die Entscheidung für nachvollziehbar.“ Wolfgang Clement habe sich mit seinen parteikritischen Äußerungen im Vorfeld der hessischen Landtagswahl selbst ins Abseits gestellt. „Ein Mann, der in fast allen wichtigen Punkten anderer Meinung ist als seine Partei, braucht nicht mehr Parteimitglied zu sein.“

Pulli für Arme

Alle klagen über hohe Energiekosten, der DGB warnte bereits davor, dass Zehntausende im Winter frieren werden. Doch Berlins Finanzsenator Sarrazin weiß da Rat: Einfach mal den Pulli nehmen, wenn’s an der Kohle fehlt.

Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) rät Menschen, die unter hohen Heizkosten leiden, ihren Energieverbrauch einzuschränken und die Zimmertemperatur zu drosseln.

Wenn die Energiekosten so hoch sind wie die Mieten, werden sich die Menschen überlegen, ob sie mit einem dicken Pullover nicht auch bei 15 oder 16 Grad Zimmertemperatur vernünftig leben können„, sagte der bekannte Politiker der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“.

Gewerkschaften, Linkspartei und einige Sozialverbände fordern Sozialtarife für Arme. Das lehnt der SPD-Politiker ab. „Empfängern von Arbeitslosengeld II werden die Heizkosten erstattet. Darüber hinaus sehe ich keinen Handlungsbedarf„, sagte Sarrazin.

Bei uns waren es zu Hause immer 16 Grad. Am Morgen hat mein Vater die Koksheizung befeuert und sie erst am Abend, wenn er von der Arbeit zurückkam, wieder angemacht. Das hielt dann immer gerade für 16 Grad. Ich habe es überlebt.“

Hürdenlauf durch die Instanzen der Kölner Arge

Ein Fall wie er täglich vorkommt und wie er eingeweihten auch längst bekannt ist. Doch der Kölner Stadtanzeiger veröffentlicht ihn diesmal. Natürlich so wie es heute üblich ist in der „personality version“. Das heißt, dass man sich ein Einzelschicksal herauspickt und so schön persönlich über die Erlebnisse dieses Menschen berichten kann. Trotzdem ist das Halbjahres-Protokoll durchaus lesenswert, offenbart es doch das Chaos an der Kölner ARGE, wo halb- oder nicht ausgebildete Sachbearbeiter mit wenigen oder ohnen Grundkenntnisse den Betroffenen das Leben richtig schön schwer machen. Der Artikel endet mit dem Satz: „Mein Gefühl ist, dass man die Leute so lange zermürbt, bis sie nicht mehr kommen.

Zum Nachlesen:
Zermürbendes Protokoll

»Armut im Überfluss ist nackte Gewalt«

Interview mit Katja Kipping, sozialpolitischer Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur geringen Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes

Seit 1. Juli gilt ein Hartz-IV-Regelsatz von 351 Euro, DIE LINKE fordert mindestens 435 Euro. Kann es sein, dass die Bundesregierung den Betrag nur deshalb so gering erhöht hat, weil selbst Kanzlerin Merkel bis zur vergangenen Woche fälschlicherweise davon ausging, dass den Hartz-IV-Beziehenden Strom- und Heizkosten noch obendrauf bezahlt werden?

Kipping: Die Bundesregierung hat in der Antwort auf meine schriftliche Anfrage den peinlichen Fehler von Bundeskanzlerin Merkel geleugnet. Erst der starke politische Druck durch die LINKE und die Erwerbsloseninitiativen hat sie öffentlich zurückrudern lassen. Die erhöhten Strompreise werden natürlich nicht automatisch durch Hartz IV und die anderen Grundsicherungen abgefangen. Wir fordern ja übrigens auch nicht nur die generelle Erhöhung der Regelsätze als Sofortmaßnahme, sondern auch die jährliche Anpassung an die Lebenshaltungskosten – statt wie bisher an die Rentenentwicklung, woraus dann eben nur die 4 Euro Erhöhung resultieren.

So ganz scheint die Regierung die Augen vor den Nöten der Menschen aber nicht zu verschließen. SPD-Umweltminister Gabriel forderte ja Energie-Sozialtarife.

Kipping: Man kann für alles mögliche Sozialtarife fordern – letztlich laufen Menschen mit geringem Einkommen nur noch mit ihren Bedürftigkeitsnachweisen von einem zum anderen Unternehmen oder Geschäft, um Sozialtarife zu erhalten. Wir brauchen eine repressionsfreie Grundsicherung, deren pauschalierte Höhe grundsätzlich die Existenz sichert und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, also nicht unter 800 € liegt. Zusätzliche Sonderbedarfe für bestimmte Lebenslagen und -zeiten müssen unbürokratisch gewährt werden. Ich denke da an Alleinerziehende, kranke Menschen, Menschen mit erhöhtem Bildungsaufwand usw.

Ihr Fraktionskollege Ulrich Maurer attestiert der SPD, sie stimme eiskalt für die Fortsetzung der Agenda 2010.

Kipping: Ich kann in bei der SPD keine Bewegung weg von der Agenda 2010 und von Hartz IV erkennen. Ausnahmen gibt es bei – z. B. bei den Jusos. Deren Vorsitzende will das Repressionsregime von Hartz IV zu Fall bringen, also die Sanktionen abschaffen. Das ist ein Hoffnungslicht im derzeitigen Dunkel der Sozialdemokratie.

Die Preise steigen in allen Bereichen des Lebens – in einigen explodieren sie geradezu. Setzt der Staat auf eine hohe Schmerzgrenze der Bürgerinnen und Bürger, oder ist die Situation einfach noch nicht so brisant, dass er eingreifen müsste?

Kipping: Der Staat greift nur dann ein, wenn die Legislative dies zulässt. Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD lässt kein Eingreifen zu. Oder anders formuliert: Sie lässt zu, dass einige wenige sich auf Kosten vieler bereichern. CDU/CSU und SPD stehen für Fortsetzung des Kurses der Spaltung der Gesellschaft – nicht für die Gewährung sozialer Grundrechte. Die Bürgerinnen und Bürger wissen das. Viele engagieren sich politisch. Mein großer Respekt gilt den vielen Erwerbsloseninitiativen, den Menschen, die wenig materielle Ressourcen haben und trotzdem für ihre Rechte tagtäglich kämpfen: Da muss schon die Fahrkarte zur nächsten Demo vom Munde abgespart werden.

Jedes Schicksal eines von Armut betroffenen Menschen ist auf seine ganz persönliche Weise tragisch. Die Verarmung ganzer Bevölkerungsgruppen hat ja aber auch soziokulturelle Auswirkungen. Wie viel Armut verträgt die reiche Bundesrepublik?

Kipping: Armut im Überfluss ist nackte Gewalt. Die Armut und Ausgrenzung der einen ist die Verängstigung der anderen. Seht her, jeder und jedem von euch kann es so gehen, wenn ihr nicht mitspielt! Das Rückgrat der Einzelnen soll gebrochen, somit das Rückgrat der Demokratie. Nur der aufrechte Gang der Bürgerinnen und Bürger gründet eine Republik (res publica). Wer diesen bedroht, vereitelt die Gesellschaft, in der jede und jeder seinen Lebenssinn, seine Lebensweg selbstbestimmt suchen kann. Die reiche Bundesrepublik lebt vollkommen unter ihren Verhältnissen – wir können ärmeren Ländern viel mehr geben statt von ihnen zu nehmen – und uns allen mehr Sinnvolles gönnen.

Mit Europa- und Bundestagswahl sowie etlichen Landtagswahlen vor der Tür ist doch aber sicher mit dem einen oder anderen sozialen Geschenk der um ihre Wiederwahl bemühten Regierungsparteien zu rechnen?

Kipping: Eine oder ein Beschenkte/r hat den Geist und das Recht, das Geschenk wohl zu deuten. Wahlgeschenke sind leicht durchschaubar. Politik besteht nicht darin, das Volk bestechen zu wollen. Politik besteht darin, die Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen und demokratische Prozesse zu befördern. DIE LINKE steht für mehr Demokratie und Freiheit, die das Soziale mit einschließt. Soziale Grundrechte sind keine Geschenke, sie sind voraussetzungslose Rechte aller.

Wohnungsgröße bei Hartz IV-Anspruch nicht entscheidend

ALG-II-Empfänger haben Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Ob eine Wohnung angemessen ist, hängt von der Höhe der Miete ab und nicht von der Größe der Wohnung. Das hat das Sozialgericht Reutlingen am 17.03.2008 entschieden Az.: 12 AS 3489 / 06 (nicht rechtskräftig) – und damit einer Hartz IV-Empfängerin zum größten Teil Recht gegeben. Die Frau lebte allein in einer Sechszimmerwohnung – für 350 Euro Miete plus 29 Euro Nebenkosten. 130 qm Wohnraum hielt die zuständige Behörde für unangemessen und forderte die Frau zum Umzug auf. Angemessen sei eine 45 qm große Wohnung, die nicht mehr als 325 Euro kalt kosten dürfe. Die Richter entschieden: Die Behörde darf für ihre Entscheidung nur die Kosten, und nicht die übrigen Merkmale einer Wohnung berücksichtigen. Das heißt konkret: Die Frau hat Anspruch auf 325 Euro Kaltmiete. Die restlichen 25 Euro muss sie allerdings selbst tragen.

Urteil als PDF

Topfschlagen

Neue Studie:

Die üblichen Mindestlohn-Gutachten taugen nichts!

„Mindestlohn vernichtet Arbeitsplätze“ – so tönen diverse Gutachten. Mal würden 1,6 Millionen, mal 70.000 Arbeitsplätze vernichtet – sehr überzeugend… Nun gibt es Kritik auch aus den eigenen Reihen: Annahmen willkürlich, Ergebnisse unhaltbar. Wie Topfschlagen…

Gutachter gutachten nach Gutdünken

Besonders emsig ist das arbeitgeberfinanzierte Institut der Deutschen Wirtschaft (iw) in Köln. Fast täglich malt es mit Artikeln, Pressemitteilungen und Interviews Horrorgemälde von Arbeitsplatzverlusten als Folge von gesetzlichen Mindestlöhnen an die Wand. Bis zu 1,6 Millionen Arbeitsplätze würden angeblich vernichtet. Sogar ein gemeinsamer Aufruf der Leiter von acht deutschen Wirtschaftsforschungsinstituten konnte organisiert werden. Darin werden als Folge der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns „erhebliche“, ja sogar „erschütternde“ Beschäftigungsverluste behauptet.

Hinsichtlich der Höhe der drohenden Beschäftigungsverluste ist man sich aber alles andere als einig. Während das iw auf bis zu 1,6 Millionen wegfallende Arbeitsplätze kommt, diagnostizieren andere Gutachten etwas gnädiger: Eine im Mai 2007 von den Ökonomen Ragnitz (Institut für Wirtschaftsforschung Halle) und Thum (ifo-Institut München) veröffentlichte Studie von gerade einmal sechs Seiten kam auf exakt 621.000 wegfallende Arbeitsplätze als Folge der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 7,50 Euro. Medien – unter anderem die WELT vom 9. Mai 2007 – haben sie einmal mehr als Beweis für die Absurdität der gewerkschaftlichen Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn präsentiert.

Im Mai 2008 kam dann auch das Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) zu dem Ergebnis, dass durch einen gesetzlichen Mindestlohn massiv Arbeitsplätze vernichtet würden. Hier kamen die Gutachter auf 1,2 Millionen. Zwei Monate später sind es in einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) plötzlich nur noch „zwischen 70 000 und 260 000 Arbeitsplätze“, die verloren gehen würden.

Angesichts der völlig unterschiedlichen Ergebnisse kann es mit den Studien also nicht weit her sein. Hiervon ließen sich die Gutachter in ihrer klaren Ablehnung von Mindestlöhnen jedoch nicht irritieren. Auch nicht davon, dass es in 20 der 27 EU-Staaten bereits gesetzliche Mindestlöhne mit sehr guten Erfahrungen gibt.

….

hier gibt es die vollständigen Wirtschaftspolitische Informationen 4/2008

Leben mit Orwell in Frankreich

Edvige ist eine neu verordnete Erfassung und Verwaltung von Daten und Informationen (Exploitation documentaire et valorisation de l’information générale) von Individuen, die vom französischen Inlandsgeheimdienst DCRI gesammelt werden. Als „Datenbank potenzieller Gewalttäter“ bezeichnete der österreichische Standard die EDV-Maßnahme von Sarkozy.

Es ist erstaunlich und besorgniserregend zugleich welche Daten Edvige wissen will und von wem: Die neue Datenbank soll für die Polizei und andere Behörden Daten von Personen zentral erfassen, die sich entweder für ein „politisches, gewerkschaftliches oder religiöses Mandat“ bewerben, bzw. schon mit einem solchen Mandat betraut sind. Darüber hinaus sammelt Edvige auch Daten von Individuen, bzw. Gruppen, „die möglicherweise die öffentliche Ordnung stören könnten„. Darunter können sogar 13-Jährige fallen und Personen, die noch nie eine Straftat begangen haben.

Laut Artikel 2 der Regierungsverordnung zu Edvige können Informationen zum Familienstand, Beruf, zur Adresse, zu Adressenwechsel, zu körperlichen Merkmalen, zur Identität, zur Steuer, zu Vorstrafen, zur Anmeldung des Autos, aber auch zum Bekanntenkreis und – durch andere Verordnungen eingeschränkt – zum Verhalten der Personen gesammelt werden.

Die Daten sollen sich auch auf Angaben zum Geschlechtsleben erstrecken. Zwar kommen sexuelle Vorlieben in der per Regierungsverordnung festgelegten Liste der Daten, die erfasst werden sollen, nicht vor, aber im Text der Verordnung wird die Möglichkeit erwähnt, auf eine frühere Bestimmung zurückzugreifen, die Ausnahmen bei der Erfassung von Daten zur „ethnischen Abstammung, Gesundheit und dem Geschlechtsleben“ einer Person auflistet.

Rechnungshof kritisiert ARGEn

Miserables Zeugnis für Job-Center.

überschreibt Stern-online seinen Artikel in welchem er sich auf einen Artikel in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung beruft. Diese hatte unter der Überschrift:

Massiver Missbrauch mit Ein-Euro-Jobs

berichtet, dass die Jobcenter die Vermittlung von langzeitarbeitslosen ALG -II-Empfängern vielfach schleifen ließen, die Arbeitssuchenden nicht beraten würden, und mit den Ein-Euro-Jobs in großem Stil Missbrauch getrieben würde.

Die Zeitung beruft sich auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes an den Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestages. Darin kämen die Prüfer zu dem Schluss, dass „sich die Qualität der Vermittlungstätigkeit und das Fallmanagement“, die intensive Einzelfallbetreuung also, „gegenüber früheren Prüfungen nicht grundlegend verbessert hat“.

Die Prüfungen des Bundesrechnungshofes waren in Prüfungen in Berlin, Hannover, Köln, München und Stuttgart durchgeführt worden.
Massiver Missbrauch mit Ein-Euro-Jobs in der HAZ
Miserables Zeugnis für Job-Center auf stern.de

Angst vor Altersarmut geht um

Umfrage: Die Furcht, dass die Rente einmal nicht mehr zum Leben reicht, wächst in Deutschland stetig an

  Baierbrunn (ots) – Dass die Renten in Deutschland – wie einst von CDU-Politiker Norbert Blüm beschworen – sicher sind, daran mag mittlerweile kaum noch einer glauben. Im Gegenteil: Die Furcht davor, im Alter nicht über genug Geld zu verfügen, nimmt stetig zu. Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der „Apotheken Umschau“ zeigt, dass fast die Hälfte der Männer und Frauen in Deutschland (42,3 %) am meisten Angst davor hat, dass die Rente im Alter nicht ausreicht. Bei der gleichen Frage hatte noch im Jahr 2005 nur ein Drittel der Bevölkerung (34,4 %) diese Furcht hervorgehoben. Die Angst vor Altersarmut ist damit in den vergangenen drei Jahren deutlich gewachsen. Besonders groß sind die Bedenken heute bei Männern und Frauen im Alter zwischen 40 und 59 Jahren. In dieser Altersklasse fürchtet sich mittlerweile schon mehr als die Hälfte (52,6 %) vor allem davor, dass ihnen das Geld im Alter ausgehen könnte.

  Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Apothekenmagazins „Apotheken Umschau“, durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei 2.010 Bundesbürgern ab 14 Jahren.

Arbeitsmarktpolitischer Sparkurs zementiert Armut

Berlin (ots) – Der Paritätische kritisiert den Sparkurs von Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit bei der aktiven Arbeitslosenförderung, der vor allem zu Lasten der Langzeitarbeitslosen gehe. Mehr als drei Millionen Menschen würden durch die rigiden Einsparungen dauerhaft an den Rand der Gesellschaft gedrängt.

  „Trotz einer leichten Verbesserung auf dem Arbeitsmarkt kann von einer generellen Entspannung für alle Gruppen nicht gesprochen werden„, betont Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. So sei die Zahl der Langzeitarbeitslosen nach wie vor dramatisch hoch.

  „Es wird billigend in Kauf genommen, dass 3,2 Millionen Langzeitarbeitslose und ihre Familien durch das Fördernetz fallen und in Armut verbleiben„, so Hesse. „Angesichts dieser Tatsache ist es verantwortungslos, Kürzungen um fast ein Viertel der Mittel mit gestiegener Effizienz und Effektivität der Fördermaßnahmen zu rechtfertigen„, kritisiert Hesse.

  Der Verband fordert die Bundesregierung auf, von weiteren Kürzungen abzusehen. „Die Forderung der Unions-Bundestagsfraktion, im Zuge der anstehenden Arbeitsmarktreform zusätzliche drei Milliarden weg zu kürzen, ist zynisch„, so Hesse.