Bremen (ots) – „Als Bürokratieabbau feiern das die einen, weil es in der Tat Millionen von Formularen spart. Andere nennen es schlicht gefährlich und sehen das Recht auf informelle Selbstbestimmung in Gefahr. Denn klar ist: Auch wenn die Bundesregierung beteuert, die Einkommensdaten unterlägen einer strengen Zweckbindung und seien zudem nicht auf der digitalen Signatur selbst, sondern nur in der Datenbank gespeichert, so können die gesammelten Gehaltsinformationen doch Begehrlichkeiten wecken. Und da technisch ein zentraler Zugriff ohne das Wissen der Betroffenen möglich ist, fordern die
Datenschützer Bundestag und Bundesrat folgerichtig zur Ablehnung des Gesetzes auf. Wie berechtigt das ist, hat die Diskussion um die polizeiliche Auswertung von Maut-Daten gezeigt. Und wie schnell
elektronisch gespeicherte Daten in die Hände Unbefugter kommen können, dafür steht die aktuelle Melderegister-Panne Pate. Vom schönen Namen „Elena“ sollte sich also niemand blenden lassen.“
Originaltext: Weser-Kurier






















25. Juni 2008 um 7:21
Kölner Stadt-Anzeiger: Datenschützer haben keine Bedenken gegen
elektronischen Einkommensnachweis
Köln (ots) – Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat
gegen die Einführung eines „elektronischen Einkommensnachweises“
(„Elena“) im Wesentlichen keine Bedenken. Dies teilte sein Sprecher
Dietmar Müller dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstag-Ausgabe) mit.
„Wir waren von Anfang an eingebunden und können mit den Vorgaben, wie
sie jetzt bestehen, leben.“ Der für „Elena“ notwendige Chip habe
sogar einen datenschutzrechtlichen Vorteil: Betroffene, die für die
Beantragung sozialer Leistungen einen Einkommensnachweis bräuchten,
„müssen damit nicht mehr den Arbeitgeber belästigen. Er erfährt davon
gar nichts mehr.“ Der Betroffene hingegen sei „immer mit im Boot und
weiß, was über ihn gefragt wird“. Müller fügte hinzu: „Wir haben den
Wunsch nach Bürokratieabbau. Und da können wir uns nicht immer allen
Neuerungen entgegen stellen.“
Allerdings habe man noch einen Wunsch, erklärte Schaars Sprecher
weiter: die Schaffung eines Treuhänders, „der dann in Erscheinung
tritt, wenn der Betroffene die Karte mit dem Chip verliert“. Man
hoffe, dass der Gesetzgeber diesem Wunsch folgen werde.
Originaltext: Kölner Stadt-Anzeiger