Teurer Behördenruf

Berlin (ots) – Anfragen bei Bundesbehörden und Ministerien kommen die Bürger inzwischen teuer zu stehen. Das Bundesinnenministerium hat jetzt auf Anfrage mitgeteilt, dass für solche Anrufe „in der Regel“ eine Gebühr fällig wird. Sie könne bis zu 14 Cent pro Minute betragen, heißt es in der Antwort des Innenministeriums, die dem in Berlin erscheinenden „Tagesspiegel“ vorliegt. Nur Auskünfte der Rentenversicherung sind demnach kostenfrei. Ausgerechnet für solche Auskünfte werden teure Sondernummern geschaltet, die den Lebensalltag der Bürger betreffen, im Verbraucherschutz, für Gesundheits- und soziale Fragen.

Nach Ansicht des Innenministeriums spricht „für eine geringe Gebühr“, dass „Leistungen zum Nulltarif verschwenderisch in Anspruch genommen werden könnten“. Lötzsch kommentierte, das erwecke „den
Eindruck, dass die Ministeralbeamten nur ungern den Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern pflegen und sie eher als lästig empfinden“. Man werde im Bundestag „die Abschaffung dieser bürgerunfreundlichen
Regelung“ fordern.

Bei den meisten der Kölner ARGEN ist übrigens eine 0180 – Nummer geschaltet. Mit dem folgenden Hinweis: „Für die 0180 – Nummern gilt täglich folgender Tarif (Haupt- und Nebenzeit, auch am Wochenende): 3,9 Cent pro angefangene Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom
Wohlgemerkt aus dem Festnetz der Deutschen Telekom! Aus dem Handynetz sieht das ganz anders aus!

Das Konzept der ARGE lautet: „Arbeitsuchende, bitte melden Sie sich nicht und rufen Sie auch nicht an! Wenn Sie anrufen, dann müssen Sie zahlen.

In Anbetracht der Tatsache, dass ein ALG II-Empfänger im Monat über eine Telefonpauschale von nur ca. 23 € verfügt, ist dieses Verfahren besonders perfide.
Die Bundesregierung begründet auf Anfrage hin dieses Vorgehen wie folgt: „Als Alternative bestand die Möglichkeit einer gänzlich gebührenfreien Rufnummer. Diese bringt ein erhöhtes Kostenrisiko, da die Anrufer auf die Gesprächsdauer keine Rücksicht nehmen müssten.
Der Arbeitslose als Kostenrisiko, als Nervensäge, der die Bundesagentur von der eigentlichen Arbeit abhält, ist dies das Verständnis der Bundesregierung?
War da nicht einmal die Rede von Kunden, die von der Arbeitsagentur betreut werden sollen?

Die Gebühren für solche Gespräche erhält zum größten Teil das Telekommunikationsunternehmen, bei dem der Angerufene die 0180x-Nummer beauftragt hat, zum Teil erfolgen auch Ausschüttungen an den Angerufenen.

vermeidbare Blamage für die große Koalition

Diese Blamage hätten sich Union und SPD ersparen können„, kommentiert Katja Kipping die gestrige Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Anrechenbarkeit von Krankenhausverpflegung auf die Regelleistungen bei Hartz IV. „Das Bundessozialgericht hat rückwirkend bis 2007 zu einer Klage eines Betroffenen beschlossen: Die Anrechnung der Verpflegung bei einem stationärem Aufenthalt auf die Regelleistungen bei Hartz IV und die damit verbundene Kürzungen der Regelleistungen an die Betroffenen entbehren einer rechtlichen Grundlage.“ Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

Bereits im Dezember 2007 hatte DIE LINKE in einem Antrag die sofortige Abschaffung des behördlichen Unrechts gefordert. Leider wurde der Antrag von der Mehrheit im Bundestag abgelehnt – und das, nachdem sogar der Petitionsausschuss seine Bedenken hinsichtlich der rechtswidrigen Kürzungen von Leistungen erklärt hatte. Das zeigt die Ignoranz der herrschenden schwarz-roten Koalition gegenüber dem Recht.

Das Urteil des Bundessozialgerichts zeigt zudem, dass ein Satz immer noch gilt: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Klagen gegen Hartz IV sind offensichtlich ein möglicher Weg, die herrschende Willkür der großen Koalition zu begrenzen.

Das Bundessozialgericht hält die Kürzung der Regelleistung bei Hartz-IV- Beziehern, die sich im Krankenhaus aufhalten, für rechtswidrig. Das geht aus der Kasseler Entscheidung vom 18.06.2008 hervor (Aktenzeichen: B 14 AS 22/07 R ). Das aktuelle Urteil bezieht sich zunächst nur auf die Altfälle aus dem Zeitraum vor Inkrafttreten der Scholz-Verordnung. Daraus ergibt sich für ARGEn und Jobcenter die Verpflichtung, zu Unrecht gekürzte Mittel zurückzuzahlen. Wo dies nicht geschieht, rät Tacheles, einen sogenannten Überprüfungsantrag zu stellen und gegebenenfalls Beratungsstellen und Anwälte hinzuzuziehen.

»Dass ein Aufenthalt im Krankenhaus für Kranke und ihre Bedarfsgemeinschaft eine Ersparnis darstellt, die eine Kürzung rechtfertigt, stößt bei Betroffenen auf Unverständnis und Empörung«, nahm am Donnerstag Harald Thomé vom Wuppertaler Erwerbslosenverein Tacheles Stellung. Das Urteil entspreche endlich der »Lebenswirklichkeit«.

Wie die rechtliche Lage seit diesem Jahr ist, entschied der 14. Senat noch nicht. Seit Jahresbeginn ist eine neue Verordnung der Bundesregierung in Kraft, nach der bei einem Krankenhausaufenthalt 35 Prozent der Regelleistung gekürzt werden muss. Die 35 Prozent sollen dem Wert einer Vollverpflegung entsprechen. „Die KEAs e.V. “ empfiehlt den Betroffenen, Widerspruch gegen die 35-Prozent-Kürzung einzulegen, denn gegen die Rechtmäßigkeit dieser Verordnung bestehen noch gewichtige Bedenken, erklärte der Senat.

Freibrief für Sozialdumping

Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen das
Erzherzogtum Luxemburg (Rechtssache C-319/06) erklärt Sahra
Wagenknecht, Europaabgeordnete und Mitglied des Parteivorstandes:

Die Kette der arbeitnehmerfeindlichen Urteile will nicht abreißen.
Heute hat der europäische Gerichtshof zum vierten Mal innerhalb weniger
Monate eine skandalöse Entscheidung zugunsten der europäischen
Konzerne und zu Lasten der Beschäftigten getroffen. Nach Ansicht des
EuGH steht das luxemburgische Arbeitsrecht im Widerspruch zur
Entsenderichtlinie und zur Dienstleistungsfreiheit und muss daher
geändert werden. Wer Arbeitnehmer nach Luxemburg entsendet, ist laut
EuGH nicht dazu verpflichtet, sich an das luxemburgische Arbeitsrecht zu
halten, das eine automatische Anpassung der Löhne an die
Lebenshaltungskosten, die Pflicht zur Einhaltung von Tariflöhnen sowie
fortschrittliche Bestimmungen bzgl. bezahltem Urlaub, Zeitverträgen,
Leih- oder Teilzeitarbeit u.a. vorsieht.
Dies ist nicht nur ein Angriff auf die luxemburgische Regierung, der das
Recht abgesprochen wird, Gesetze zum Schutz aller in Luxemburg tätigen
Beschäftigten zu erlassen. Es ist eine massive Attacke auf die Arbeits-
und Lebensbedingungen der Menschen in ganz Europa! Wie schon in den
Fällen Laval, Viking Line und Rüffert hat der EuGH den Grundfreiheiten
von Unternehmen Vorrang vor Grundrechten und sozialen Standards
eingeräumt. Wieder einmal hat der EuGH den Versuch, gleiche
Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten an einem Ort durchzusetzen,
für illegal erklärt. Das ist nichts weiter als ein Freibrief für
Sozialdumping.
Es sind Urteile dieser Art, die das Vertrauen der Menschen in die
Europäische Union erschüttern. Und dieses Vertrauen wird auch durch
billige Täuschungsmanöver nicht wieder hergestellt: Zwar hat man die
Verkündung des heutigen Urteils extra um einen Monat verschoben, um den
Gegnern des Lissabon-Vertrags in Irland keine weiteren Argumente zu
liefern. Doch zum Glück hat sich eine Mehrheit der irischen
Bevölkerung davon nicht beirren lassen und der unsozialen Politik der
EU eine schallende Ohrfeige erteilt. An diesen Erfolg des irischen
Referendums gilt es nun anzuknüpfen. Gemeinsam mit sozialen Bewegungen
und Gewerkschaften muss für eine grundlegende Neuausrichtung der EU
gekämpft werden. Das Diktat der Kapitalinteressen muss gebrochen und
ein soziales und friedliches Europa neu gegründet werden, welches keine
Volksabstimmung mehr zu fürchten brauchte.

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Quelle:
http://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/freibrief-fuer-sozialdumping/