
Diversen Internet-Foren oder Zeitungsartikeln ist immer wieder zu entnehmen, dass Ein-Euro-Jobs nicht die Kriterien der Zusätzlichkeit und Allgemeinnützigkeit erfüllen und somit reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verdrängen. Der zeitliche Umfang von maximal 15 bis 20 Wochenstunden, der von den Sozialgerichten als zulässig angesehen wird, wird in der Praxis der Argen mit 30 bis 35 Wochenstunden vielfach überschritten. Auch das ist rechtswidrig. Was ist zutun, wenn ein ALG-II-Betroffener einen solchen rechtswidrigen Ein-Euro-Job vonder Arge zugewiesen bekommt?
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