70 Prozent der Studenten für Abschaffung der Studiengebühren

Hamburg (ots) – 70 Prozent der betroffenen deutschen Studenten haben sich in einer Umfrage für eine sofortige Abschaffung der Studiengebühren nach dem Vorbild Hessens ausgesprochen. Wie die ZEIT berichtet, herrscht laut der zweiten „Gebührenkompass“-Umfrage der Universität Hohenheim außerdem eine tiefe Unzufriedenheit unter den Studierenden über die Verwendung ihrer Gelder durch die Universitäten. Auf einer Notenskala von 1 bis 6 beurteilen sie die Ausgabenpolitik ihrer Hochschule im Schnitt mit 4,55. „In der Schule wäre das gerade noch ‘ausreichend’ bis ‘mangelhaft’“, sagt der Leiter
der Gebührenkompass-Studie, der Hohenheimer Marketingprofessor Markus Voeth.

Hohenheimer Wissenschaftler hatten in ihrer zweiten „Gebührenkompass“-Umfrage mehr als 6100 Studenten an 54 Universitäten in allen bisherigen Bundesländern mit Campus-Maut befragt.

Laut Studie ist offenbar die schlechte Informationspolitik vieler Hochschulen mitverantwortlich für die ablehnende Haltung der Studenten. Sobald diese sich besser informiert fühlen, steige auch ihre Zufriedenheit mit der Gebührenverwendung deutlich, betont Voeth. Die Studenten müssten zudem die Verbesserungen am eigenen Leib spüren, ergänzt der Hochschulexperte Ulrich Müller vom Centrum für
Hochschulentwicklung (CHE). „Für Studenten ist schwer einsichtig, warum sie für die Infrastruktur aufkommen sollen … Aber sobald die Hochschulen anfangen, mit dem Geld zusätzliches Lehrpersonal einzustellen, wird der Nutzen für die Studenten greifbarer, dann nimmt auch ihre Zustimmung zu.

„Elektronische Signatur für Sozialleistungen“ Weser-Kurier kommentiert

Bremen (ots) – „Als Bürokratieabbau feiern das die einen, weil es in der Tat Millionen von Formularen spart. Andere nennen es schlicht gefährlich und sehen das Recht auf informelle Selbstbestimmung in Gefahr. Denn klar ist: Auch wenn die Bundesregierung beteuert, die Einkommensdaten unterlägen einer strengen Zweckbindung und seien zudem nicht auf der digitalen Signatur selbst, sondern nur in der Datenbank gespeichert, so können die gesammelten Gehaltsinformationen doch Begehrlichkeiten wecken. Und da technisch ein zentraler Zugriff ohne das Wissen der Betroffenen möglich ist, fordern die
Datenschützer Bundestag und Bundesrat folgerichtig zur Ablehnung des Gesetzes auf. Wie berechtigt das ist, hat die Diskussion um die polizeiliche Auswertung von Maut-Daten gezeigt. Und wie schnell
elektronisch gespeicherte Daten in die Hände Unbefugter kommen können, dafür steht die aktuelle Melderegister-Panne Pate. Vom schönen Namen „Elena“ sollte sich also niemand blenden lassen.“

Originaltext: Weser-Kurier

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Bundesweite Mindestlohn-Einigung im Wachschutz

Düsseldorf (ots) – Im Wach- und Sicherheitsgewerbe steht eine bundesweite Mindestlohn-Einigung unmittelbar bevor. Am heutigen Mittwoch wollen der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) und der Christliche Gewerkschaftsbund den Mindestlohn-Vertrag unterschreiben, sagte BDWS-Geschäftsführer Harald Olschok der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe). Die vereinbarte Mindestlohn-Bandbreite reicht nach seinen Worten von 6,00 Euro pro Stunde in Ostdeutschland bis 8,20 Euro in Baden-Württemberg.
In Nordrhein-Westfalen sind es 7,75 Euro. Man werde zusammen mit der Gewerkschaft beim Bundesarbeitsminister den Antrag zur Aufnahme ins Mindestlohn-Entsendegesetz stellen, so Olschok.

gefakter Armutsbericht ist immer noch bedenklich

Ich hatte ein wenig Zeit das Material für die Presse einmal durch zu blättern. Dabei fiel mir auch schon das eine oder andere ins Auge:

Das wichtigste schon mal vorweg. Das Einkommen unter dem man liegen muss, um als arm bzw. als armutsgefährdet zu gelten ist viel niedriger als noch beim letzten Armutsbericht.

2008 liegt es bei 781 Euro beim letzten Mal lag es bei 938 Euro. Das heißt alle Menschen, die in genau diesen Bereich fallen gelten im neuen Bericht NICHT mehr als arm, obwohl sie keinen Cent mehr in der Tasche haben und ihre Kaufkraft auf Grund der Teuerung gesunken ist. Ich habe leider noch keine Zahlen gefunden, wie hoch der Anteil derer ist, die aus diesem Definitionsgrund nicht mehr arm bzw. armutsgefährdet sind.

Dass diese Summe gesunken ist liegt vor allem daran, dass die Menschen in Angst vor Hartz IV bereiter sind auch für Niedrigstlöhne zu arbeiten und somit das allgemeine Lohnniveau sinkt. Schlussfolgerung:

Hartz IV macht die Menschen erpressbar und sorgt dafür, dass trotz sinkender Einkommen die Zahl der Armen offiziell nicht so stark steigt.

Von Seiten der Regierung wird behauptet, dass man durch die staatlichen Sozialleistungen Armut verhindere. Dies ist anhand der Zahlen als Falschaussage zu werten. Ein alleinstehender Mensch hat meines Wissens einen Anspruch auf 347 Euro Arbeitslosengeld 2, sowie angemessene Miete. Diese beträgt in Köln 45 qm mal (6,90 Euro/qm + 1,30 Euro/qm) insgesamt: 369 Euro. In der Summe erhält er also rund 716 Euro und damit 65 Euro weniger als die Armutsgrenze vorgibt. Schlussfolgerung:

Hartz IV holt nicht aus der Armut, sondern ist tatsächlich Armut per Gesetz.

Schockierend Zahlen:

Im Bericht steht, dass ohne Transferleistungen insgesamt 34 % (vierunddreißig Prozent) aller Kinder in Armut leben würden! Da die Transferleistungen, wie oben nachgewiesen den Menschen aber nicht aus der Armut helfen, dürfte die angegebene Zahl von 13 % Kindern (nach Transferleistungen) definitiv falsch sein. Aber ob jedes 7. oder jedes 3. Kind in Deutschland in Armut lebt, jedes Kind ist eins zu viel.

Aus den Zahlen kann man auch noch mal deutlich machen:

jedes 7. Kind lebt offiziell in Armut

jedes 5. Kind wird mit Transferleistungen offiziell davor geschützt.

Es wird gefeiert, dass es so viele Erwerbstätige wie nie in Deutschland gäbe und zwar 40 Millionen. Netterweise verschweigt der Bericht nicht, dass davon nur 26,85 Millionen sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Schlussfolgerung:

1/3 (ein Drittel) aller Beschäftigungsverhältnisse ist NICHT sozialversicherungspflichtig!

Den Angaben des Berichtes zufolge ist die Langzeitarbeitslosigkeit von 3 Millionen auf 2,3 Millionen zurückgegangen. Wohin die 700.000 Menschen gingen wird nicht aufgeführt. Wenn allerdings ein Langzeitarbeitsloser einen Job annimmt und diesen nach 3 oder 6 Monaten wieder verliert bzw. nur befristet beschäftigt war (durchaus üblich), dann gilt er danach nicht mehr als Langzeitarbeitsloser. Von Statistik bereinigenden Maßnahmen, wie 1-Euro-Jobs, Qualifizierungsmaßnahmen, Sanktionen und 58er-Regelungen will ich hier gar nicht erst reden.

Die Regierung rühmt sich, dass der Zuwachs an Beschäftigung auch mit einer Zunahme flexibler Beschäftigungsformen wie selbständiger, geringfügiger und zeitlich befristeter Erwerbsarbeit einher ginge und sie mit gesetzlich veränderten Rahmenbedingungen der Wirtschaft die Möglichkeit eröffnet habe, um mehr Menschen in Arbeit zu bringen.

Ich hab noch einiges mehr gefunden, doch möchte ich keinem den Spaß daran nehmen auf eigene Faust die Berichte zu studieren.

SPD und Linke legen leicht zu – Grüne schwächeln

Hamburg (ots) – Die SPD und Die Linke legen in der Wählerzustimmung leicht zu. In der wöchentlichen Politumfrage im Auftrag des Hamburger Magazins stern und des Fernsehsenders RTL kommt die SPD auf 22 Prozent und Die Linke auf 15 Prozent. Das ist jeweils einem Prozentpunkt mehr als in der Vorwoche.

Bündnis 90/Grüne verlieren im Vergleich zur Vorwoche zwei Punkte auf jetzt neun Prozent. Seit Anfang Mai hatte die Partei in der Politumfrage stets zweistellige Werte erzielt.

Die CDU/CSU erreicht wie in der Vorwoche 36 Prozent, die FDP verharrt bei 13 Prozent. Damit behalten Union und Liberale ihre rechnerische Mehrheit gegenüber Rot-Rot-Grün. Für die „sonstigen Parteien“ würden sich derzeit fünf Prozent der Wähler entscheiden.

Datenbasis: 2500 repräsentativ ausgewählte Bundesbürger vom 16. bis 20. Juni 2008. Statistische Fehlertoleranz: +/- 2,5 Prozentpunkte, Auftraggeber: stern und RTL. Quelle: Forsa.

„Arbeitslosigkeit – Die Trickserei mit den Zahlen“ Programmhinweis

logoBonn (ots) – In einigen Tagen veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit ihre Zahlen für den Monat Juni. Für Bundesarbeitsminister Olaf Scholz voraussichtlich ein Grund zur Freude, schließlich sinkt die Arbeitslosenzahl seit Monaten. Vollbeschäftigung sei sogar ein realistisches Ziel, sagt er. Doch die gute Nachricht ist mit Vorsicht zu genießen, warnen Experten. Trickserei mit der Statistik habe Tradition. So kommen bis zu 1,5 Millionen Menschen ohne Job in der Statistik nicht vor, weil sie nicht gemeldet sind. Weitere werden raus gerechnet. Was verraten die Arbeitsmarktzahlen wirklich und wie kann man sie richtig interpretieren? Ist das Ziel Vollbeschäftigung überhaupt realistisch? Anke Plättner diskutiert in der PHOENIX Runde mit Klaus Brandner, SPD (Parl. Staatssekretär Bundesarbeitsministerium), Klaus Ernst, Die LINKE (stellv. Fraktionsvorsitzender), Prof. Klaus Zimmermann (Präsident DIW) und Volker Baethges-Kinsky (Soziologisches Forschungsinstitut Göttingen)
Mittwoch, 25.Juni 2008, 22.15 Uhr
Wiederholung um 00.00 Uhr, und Freitag um 09.15 Uhr.

Zeit zum Leben und Lieben – zum Tod von George Carlin

George Carlin (* 12. Mai 1937 in New York; † 22. Juni 2008 in Santa Monica), war amerikanischer Schauspieler und Komiker. Er verfasste die folgenden Zeilen anlässlich des Todes seiner Frau.

Zeit zum Leben und Lieben
Das Paradox unserer Zeit ist: wir haben hohe Gebäude, aber eine niedrige Toleranz, breite Autobahnen, aber enge Ansichten. Wir verbrauchen mehr, aber haben weniger, machen mehr Einkäufe, aber haben weniger Freude. Wir haben größere Häuser, aber kleinere Familien, mehr Bequemlichkeit, aber weniger Zeit, mehr Ausbildung, aber weniger Vernunft, mehr Kenntnisse, aber weniger Hausverstand, mehr Experten, aber auch mehr Probleme, mehr Medizin, aber weniger Gesundheit.

Wir rauchen zu stark, wir trinken zu viel, wir geben verantwortungslos viel aus; wir lachen zu wenig, fahren zu schnell, regen uns zu schnell auf, gehen zu spät schlafen, stehen zu müde auf; wir lesen zu wenig, sehen zu viel fern, beten zu selten.

Wir haben unseren Besitz vervielfacht, aber unsere Werte reduziert. Wir sprechen zu viel, wir lieben zu selten und wir hassen zu oft.

Wir wissen, wie man seinen Lebensunterhalt verdient, aber nicht mehr, wie man lebt.

Wir haben dem Leben Jahre hinzugefügt, aber nicht den Jahren Leben. Wir kommen zum Mond, aber nicht mehr an die Tür des Nachbarn. Wir haben den Weltraum erobert, aber nicht den Raum in uns. Wir machen größere Dinge, aber nicht bessere.

Wir haben die Luft gereinigt, aber die Seelen verschmutzt. Wir können Atome spalten, aber nicht unsere Vorurteile.

Wir schreiben mehr, aber wissen weniger, wir planen mehr, aber erreichen weniger. Wir haben gelernt schnell zu sein, aber wir können nicht warten. Wir machen neue Computer, die mehr Informationen speichern und eine Unmenge Kopien produzieren, aber wir verkehren weniger miteinander.

Es ist die Zeit des schnellen Essens und der schlechten Verdauung, der großen Männer und der kleinkarierten Seelen, der leichten Profite und der schwierigen Beziehungen. Es ist die Zeit des größeren Familieneinkommens und der Scheidungen, der schöneren Häuser und des zerstörten Zuhause. Es ist die Zeit der schnellen Reisen, der Wegwerfwindeln und der Wegwerfmoral, der Beziehungen für eine Nacht und des Übergewichts. Es ist die Zeit der Pillen, die alles können: sie erregen uns, sie beruhigen uns, sie töten uns. Es ist die Zeit, in der es wichtiger ist, etwas im Schaufenster zu haben statt im Laden, wo moderne Technik einen Text wie diesen in Windeseile in die ganze Welt tragen kann, und wo sie die Wahl haben: das Leben ändern – oder den Text löschen.

Vergesst nicht, mehr Zeit denen zu schenken, die Ihr liebt, weil sie nicht immer mit Euch sein werden. Sagt ein gutes Wort denen, die Euch jetzt voll Begeisterung von unten her anschauen, weil diese kleinen Geschöpfe bald erwachsen werden und nicht mehr bei Euch sein werden. Schenkt dem Menschen neben Euch eine heiße Umarmung, denn sie ist der einzige Schatz, der von Eurem Herzen kommt und Euch nichts kostet. Sagt dem geliebten Menschen: „Ich liebe Dich“ und meint es auch so. Ein Kuss und eine Umarmung, die von Herzen kommen, können alles Böse wiedergutmachen. Geht Hand in Hand und schätzt die Augenblicke, wo Ihr zusammen seid, denn eines Tages wird dieser Mensch nicht mehr neben Euch sein.

Findet Zeit Euch zu lieben, findet Zeit miteinander zu sprechen, findet Zeit, alles was Ihr zu sagen habt miteinander zu teilen, – denn das Leben wird nicht gemessen an der Anzahl der Atemzüge, sondern an der Anzahl der Augenblicke, die uns den Atem berauben.

Warmwasserkostenabzug

Die KEAs e.V. (Kölner Erwerbslose in Aktion) hat heute in einem Brief sowohl an Sozialdezernentin Marlis Bredehorst (Grüne), als auch an den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Köln, Peter Welters und deren gemeinsamen Untergebenen Klaus Müller-Starmann (Geschäftsführer der ARGE Köln) gefordert sich an die Rechtssprechung des Bundessozialgerichtes zu halten.

 

Den vollständigen Artikel gibt es hier.

Staatsanwalt zeigt Verständnis für Gewalt in der ARGE

In einem von den Kölner Medien sehr beachtetem Prozess vor dem Kölner Landgericht ging es um den Vorwurf des versuchten Mordes an einer Mitarbeiterin der ARGE-Köln-Mülheim.

Dem Angeklagten Erwerbslosen war vorgeworfen worden er habe versucht seine Sachbearbeiterin aus dem Fenster zu werfen. Laut Kölnische Rundschau zeigte Staatsanwalt Bastian Blaut „ein gewisses Verständnis für den Angeklagten angesichts dieser erheblichen Unregelmäßigkeiten bei der ARGE.“ Der Kölner EXPRESS schrieb: „ Der Angeklagte habe sich zu Recht schikaniert gefühlt.“ und BILD vermeldete gar beinahe Selbstverschulden der ARGE-Mitarbeiterin: „“Im Prozess vorm Landgericht kam raus, dass die ARGE-Sachbearbeiterin die Würge-Attacke provoziert hatte. Anträge wurden verschlampt.…“ Dies nunmehr passt zur Aussage der ARGE-Mitarbeiterin, die jetzt für den gebeutelten Erwerbslosen zuständig ist. Sie soll laut Rundschau vor Gericht ausgesagt haben, dass sie bei der Übernahme von der Kollegin in dessen Akten ein regelrechtes Chaos vorgefunden habe. Laut Stadtanzeiger war für den Staatsanwalt spätestens nach der Vernehmung der bedrohten ARGE-Mitarbeiterin klar, „dass sie sich in unzureichender Weise um den Fall gekümmert“ habe.

Natürlich ist Gewalt kein Mittel, um zu seinem Recht zu kommen. Ein Mensch der den Tod eines anderen billigend in Kauf nimmt, gehört bestraft. Ob die ARGE-Mitarbeiterin ihrerseits den Tod des Erwerbslosen billigend in Kauf genommen hatte, wurde jedoch nicht verhandelt.

Teurer Behördenruf

Berlin (ots) – Anfragen bei Bundesbehörden und Ministerien kommen die Bürger inzwischen teuer zu stehen. Das Bundesinnenministerium hat jetzt auf Anfrage mitgeteilt, dass für solche Anrufe „in der Regel“ eine Gebühr fällig wird. Sie könne bis zu 14 Cent pro Minute betragen, heißt es in der Antwort des Innenministeriums, die dem in Berlin erscheinenden „Tagesspiegel“ vorliegt. Nur Auskünfte der Rentenversicherung sind demnach kostenfrei. Ausgerechnet für solche Auskünfte werden teure Sondernummern geschaltet, die den Lebensalltag der Bürger betreffen, im Verbraucherschutz, für Gesundheits- und soziale Fragen.

Nach Ansicht des Innenministeriums spricht „für eine geringe Gebühr“, dass „Leistungen zum Nulltarif verschwenderisch in Anspruch genommen werden könnten“. Lötzsch kommentierte, das erwecke „den
Eindruck, dass die Ministeralbeamten nur ungern den Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern pflegen und sie eher als lästig empfinden“. Man werde im Bundestag „die Abschaffung dieser bürgerunfreundlichen
Regelung“ fordern.

Bei den meisten der Kölner ARGEN ist übrigens eine 0180 – Nummer geschaltet. Mit dem folgenden Hinweis: „Für die 0180 – Nummern gilt täglich folgender Tarif (Haupt- und Nebenzeit, auch am Wochenende): 3,9 Cent pro angefangene Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom
Wohlgemerkt aus dem Festnetz der Deutschen Telekom! Aus dem Handynetz sieht das ganz anders aus!

Das Konzept der ARGE lautet: „Arbeitsuchende, bitte melden Sie sich nicht und rufen Sie auch nicht an! Wenn Sie anrufen, dann müssen Sie zahlen.

In Anbetracht der Tatsache, dass ein ALG II-Empfänger im Monat über eine Telefonpauschale von nur ca. 23 € verfügt, ist dieses Verfahren besonders perfide.
Die Bundesregierung begründet auf Anfrage hin dieses Vorgehen wie folgt: „Als Alternative bestand die Möglichkeit einer gänzlich gebührenfreien Rufnummer. Diese bringt ein erhöhtes Kostenrisiko, da die Anrufer auf die Gesprächsdauer keine Rücksicht nehmen müssten.
Der Arbeitslose als Kostenrisiko, als Nervensäge, der die Bundesagentur von der eigentlichen Arbeit abhält, ist dies das Verständnis der Bundesregierung?
War da nicht einmal die Rede von Kunden, die von der Arbeitsagentur betreut werden sollen?

Die Gebühren für solche Gespräche erhält zum größten Teil das Telekommunikationsunternehmen, bei dem der Angerufene die 0180x-Nummer beauftragt hat, zum Teil erfolgen auch Ausschüttungen an den Angerufenen.

vermeidbare Blamage für die große Koalition

Diese Blamage hätten sich Union und SPD ersparen können„, kommentiert Katja Kipping die gestrige Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Anrechenbarkeit von Krankenhausverpflegung auf die Regelleistungen bei Hartz IV. „Das Bundessozialgericht hat rückwirkend bis 2007 zu einer Klage eines Betroffenen beschlossen: Die Anrechnung der Verpflegung bei einem stationärem Aufenthalt auf die Regelleistungen bei Hartz IV und die damit verbundene Kürzungen der Regelleistungen an die Betroffenen entbehren einer rechtlichen Grundlage.“ Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

Bereits im Dezember 2007 hatte DIE LINKE in einem Antrag die sofortige Abschaffung des behördlichen Unrechts gefordert. Leider wurde der Antrag von der Mehrheit im Bundestag abgelehnt – und das, nachdem sogar der Petitionsausschuss seine Bedenken hinsichtlich der rechtswidrigen Kürzungen von Leistungen erklärt hatte. Das zeigt die Ignoranz der herrschenden schwarz-roten Koalition gegenüber dem Recht.

Das Urteil des Bundessozialgerichts zeigt zudem, dass ein Satz immer noch gilt: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Klagen gegen Hartz IV sind offensichtlich ein möglicher Weg, die herrschende Willkür der großen Koalition zu begrenzen.

Das Bundessozialgericht hält die Kürzung der Regelleistung bei Hartz-IV- Beziehern, die sich im Krankenhaus aufhalten, für rechtswidrig. Das geht aus der Kasseler Entscheidung vom 18.06.2008 hervor (Aktenzeichen: B 14 AS 22/07 R ). Das aktuelle Urteil bezieht sich zunächst nur auf die Altfälle aus dem Zeitraum vor Inkrafttreten der Scholz-Verordnung. Daraus ergibt sich für ARGEn und Jobcenter die Verpflichtung, zu Unrecht gekürzte Mittel zurückzuzahlen. Wo dies nicht geschieht, rät Tacheles, einen sogenannten Überprüfungsantrag zu stellen und gegebenenfalls Beratungsstellen und Anwälte hinzuzuziehen.

»Dass ein Aufenthalt im Krankenhaus für Kranke und ihre Bedarfsgemeinschaft eine Ersparnis darstellt, die eine Kürzung rechtfertigt, stößt bei Betroffenen auf Unverständnis und Empörung«, nahm am Donnerstag Harald Thomé vom Wuppertaler Erwerbslosenverein Tacheles Stellung. Das Urteil entspreche endlich der »Lebenswirklichkeit«.

Wie die rechtliche Lage seit diesem Jahr ist, entschied der 14. Senat noch nicht. Seit Jahresbeginn ist eine neue Verordnung der Bundesregierung in Kraft, nach der bei einem Krankenhausaufenthalt 35 Prozent der Regelleistung gekürzt werden muss. Die 35 Prozent sollen dem Wert einer Vollverpflegung entsprechen. „Die KEAs e.V. “ empfiehlt den Betroffenen, Widerspruch gegen die 35-Prozent-Kürzung einzulegen, denn gegen die Rechtmäßigkeit dieser Verordnung bestehen noch gewichtige Bedenken, erklärte der Senat.

Freibrief für Sozialdumping

Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen das
Erzherzogtum Luxemburg (Rechtssache C-319/06) erklärt Sahra
Wagenknecht, Europaabgeordnete und Mitglied des Parteivorstandes:

Die Kette der arbeitnehmerfeindlichen Urteile will nicht abreißen.
Heute hat der europäische Gerichtshof zum vierten Mal innerhalb weniger
Monate eine skandalöse Entscheidung zugunsten der europäischen
Konzerne und zu Lasten der Beschäftigten getroffen. Nach Ansicht des
EuGH steht das luxemburgische Arbeitsrecht im Widerspruch zur
Entsenderichtlinie und zur Dienstleistungsfreiheit und muss daher
geändert werden. Wer Arbeitnehmer nach Luxemburg entsendet, ist laut
EuGH nicht dazu verpflichtet, sich an das luxemburgische Arbeitsrecht zu
halten, das eine automatische Anpassung der Löhne an die
Lebenshaltungskosten, die Pflicht zur Einhaltung von Tariflöhnen sowie
fortschrittliche Bestimmungen bzgl. bezahltem Urlaub, Zeitverträgen,
Leih- oder Teilzeitarbeit u.a. vorsieht.
Dies ist nicht nur ein Angriff auf die luxemburgische Regierung, der das
Recht abgesprochen wird, Gesetze zum Schutz aller in Luxemburg tätigen
Beschäftigten zu erlassen. Es ist eine massive Attacke auf die Arbeits-
und Lebensbedingungen der Menschen in ganz Europa! Wie schon in den
Fällen Laval, Viking Line und Rüffert hat der EuGH den Grundfreiheiten
von Unternehmen Vorrang vor Grundrechten und sozialen Standards
eingeräumt. Wieder einmal hat der EuGH den Versuch, gleiche
Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten an einem Ort durchzusetzen,
für illegal erklärt. Das ist nichts weiter als ein Freibrief für
Sozialdumping.
Es sind Urteile dieser Art, die das Vertrauen der Menschen in die
Europäische Union erschüttern. Und dieses Vertrauen wird auch durch
billige Täuschungsmanöver nicht wieder hergestellt: Zwar hat man die
Verkündung des heutigen Urteils extra um einen Monat verschoben, um den
Gegnern des Lissabon-Vertrags in Irland keine weiteren Argumente zu
liefern. Doch zum Glück hat sich eine Mehrheit der irischen
Bevölkerung davon nicht beirren lassen und der unsozialen Politik der
EU eine schallende Ohrfeige erteilt. An diesen Erfolg des irischen
Referendums gilt es nun anzuknüpfen. Gemeinsam mit sozialen Bewegungen
und Gewerkschaften muss für eine grundlegende Neuausrichtung der EU
gekämpft werden. Das Diktat der Kapitalinteressen muss gebrochen und
ein soziales und friedliches Europa neu gegründet werden, welches keine
Volksabstimmung mehr zu fürchten brauchte.

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Quelle:
http://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/freibrief-fuer-sozialdumping/

Alg II: Warmwasser – Pauschalabzug rechtswidrig

Hartz IV: Kein Pauschalabzug für Warmwasser, nur was im Regelsatz des ALG II enthalten ist darf abgezogen werden.

In dem nun veröffentlichten Beschluss des Bundessozialgerichtes vom 27. Feb. 2008, AZ: B 14/11b AS 15/07 R, hat das BSG folgendes festgestellt:
- Der Leistungsträger darf nur den in der Regelleistung gemäß § 20 Abs 2 SGB II enthaltenen Anteil für die Bereitung von Warmwasser monatlich je Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft in Abzug zu bringen. (RZ 15)
- Maßgeblich ist allein, welcher Anteil der Regelleistung bereits für die Zubereitung von Warmwasser gewährt wurde. Die Höhe der von den Heizkosten abzuziehenden Kosten für Warmwasserbereitung können weder in Anlehnung an § 9 der Heizkostenverordnung mit pauschal 18 % der Heizkosten berechnet werden, noch kann auf § 6 Abs 1 Nr 2 der Wohngeldverordnung zurückgegriffen und pro Quadratmeter Wohnfläche 0,15 EUR für Warmwasserbereitung abgezogen werden oder eine andere rechnerische Herleitung benutzt werden. Berechnungsansätze, die an den tatsächlichen Heizkosten anknüpfen, könnten sonst zu einer Unterdeckung bei der Regelleistung führen. Geht der Gesetz- bzw Verordnungsgeber davon aus, dass mit den in die Regelleistung einfließenden Beträgen der jeweilige Bedarf gedeckt werden kann, so darf auch nur der entsprechende Betrag als bereits einmal geleistet aus den geltend gemachten Kosten der Unterkunft herausgerechnet werden. (RZ 23)
Dieser Beschluß gilt damit auch für alle anderen im Regelsatz enthaltenen Bedarfe. Sofern diese, aus welchen Gründen auch immer, herausgerechnet werden, dann nur in der Höhe, wie sie im Regelsatz enthalten sind.

In RZ 25 dieses Beschlusses nennt das BSG die maßgeblichen Beträge für jeden Regelsatz, deren Daten zusammengefasst und um den ab 1. Juli 2008 geltenden Arbeitslosengeld II (ALG II) Regelsatz erweiterten Betrag hier nachgelesen werden können:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19ab90fd6806.php

Urteilstext: hier

„soziale“ Marktwirtschaft hat abgewirtschaftet

Gütersloh, 16. Juni 2008. Wenige Tage vor dem 60. Jahrestag der Wirtschafts- und Währungsre­form verliert die Soziale Marktwirtschaft weiter an Vertrauen und Akzeptanz in der Bevölkerung. Das zeigt eine repräsentative Umfrage. Trotz anhaltenden Aufschwungs empfinden 73 Prozent der Bundesbürger die wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland als „nicht gerecht“. Nur jeder Achte (13 Prozent) bezeichnet die Verteilung von Einkommen und Vermögen im Großen und Ganzen als gerecht.

Damit hat sich die Gerechtigkeitsschere allein in den vergangenen drei Jahren dramatisch geöff­net: Gemessen an der Differenz zwischen den Urteilen „gerecht“ und „ungerecht“ hat sich das von der Bevölkerung empfundene Gerechtigkeitsdefizit seit 2005 – trotz Konjunkturaufschwung – von 25 Prozentpunkten auf 60 Prozentpunkte mehr als verdoppelt. Noch im Jahr 1995 lagen diese Werte mit 43 Prozent („nicht gerecht“) und 39 Prozent („gerecht“) nahezu gleichauf.

Auch das Wirtschaftsmodell „Soziale“ Marktwirtschaft wird kritisch bewertet. Nur noch 31 Prozent der Menschen in Deutschland haben eine gute Meinung, während 38 Prozent der Befragten keine gute Meinung mehr von der „Sozialen“ Marktwirtschaft haben. Teilen in den ostdeutschen Bundes­ländern bereits mehr als die Hälfte der Menschen dieses negative Urteil, fällen erstmals auch in den westdeutschen Ländern mit 35 Prozent gegenüber 34 Prozent mehr Bürger ein negatives Ur­teil über die „Soziale“ Marktwirtschaft.

Wehrt euch gegen rechtswidrige Ein-Euro-Jobs!

Tritt in den Hintern
Diversen Internet-Foren oder Zeitungsartikeln ist immer wieder zu entnehmen, dass Ein-Euro-Jobs nicht die Kriterien der Zusätzlichkeit und Allgemeinnützigkeit erfüllen und somit reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verdrängen. Der zeitliche Umfang von maximal 15 bis 20 Wochenstunden, der von den Sozialgerichten als zulässig angesehen wird, wird in der Praxis der Argen mit 30 bis 35 Wochenstunden vielfach überschritten. Auch das ist rechtswidrig. Was ist zutun, wenn ein ALG-II-Betroffener einen solchen rechtswidrigen Ein-Euro-Job vonder Arge zugewiesen bekommt?

Vollständiger Artikel auf scharf-links

Mieterbund verlangt Ausgleichsmaßnahmen für explodierender Energiepreise

Leipzig (ots) – Angesichts der drastisch steigenden Energiepreise hat der Deutsche Mieterbund an die Bundesregierung appelliert, sofortige soziale Ausgleichsleistungen für sozial schwache Mieter auf den Weg zu bringen. Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, forderte in einem Interview mit der „Leipziger Volkszeitung“ (Freitag-Ausgabe) den Gesetzgeber zugleich auf, den Wohnungsbestand in die Zielorientierung für die energetische Modernisierung aufzunehmen.

Der Staat muss insbesondere den einkommensschwächeren Haushalten helfen„, meinte Rips. „Die Betriebskosten werden steigen, die nächste Heizkostenabrechnung wird noch teurer. Insbesondere wenn es um die Abrechnung des Kalenderjahres 2008 geht, werden sich Mieter auf Nachzahlungen einstellen müssen.“ Im Jahr 2008 seien die Öl- und Gaspreise förmlich explodiert. „Allein zwischen Februar 2008 und heute sind die Ölpreise um 35 Prozent gestiegen. Die Gaspreise werden im gleichen Umfang im Laufe des Jahres in die Höhe klettern. Dies alles wird sich bei der Heizkostenabrechnung niederschlagen„, warnte Rips.

Zu den notwendigen staatlichen Sofortmaßnahmen gehöre, dass der Staat die Wohngeldreform mit Heizkostenkomponente endlich verabschiede. „Dazu gehört aber auch, dass er für Hartz-IV-Empfänger beispielsweise die Beträge erhöht, nicht zuletzt wegen gestiegener Strom- und Warmwasserkosten. Daneben ist die wirkungsvolle Möglichkeit zu helfen die, dass der Bund Gesetze und Verordnungen vorgibt, nach denen die energetische Modernisierung und der Einsatz erneuerbarer Energien vorangetrieben wird.“ Bisher klammere der Bund den Wohnungsbestand „hier fälschlicherweise nahezu völlig aus„, sagte der Mieterbundpräsident.

Natürlich könnten und müssten Mieter Heizenergie sparen. „Daneben sollten sie ihre Abrechnung, wenn sie kommt, genau prüfen. Wer jetzt eine Wohnung anmietet, sollte sich auf jeden Fall den Energieausweis des Hauses zeigen lassen. So hat er eine Chance, zu erkennen, ob Energieeffizienz in diesem Haus groß geschrieben wird oder ob er in eine Energieschleuder zieht.

Niedriglohn auf dem Vormarsch

Etwa jeder dritte Geringverdiener von 1998/99 war sechs Jahre später immer noch im Niedriglohnbereich beschäftigt. Nur jedem Achten gelang der Sprung über die Niedriglohnschwelle, zeigt eine am Montag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Lehrstuhls für Arbeitsmarkt- und Regionalpolitik der Universität Erlangen-Nürnberg.

Der Niedriglohnsektor ist in Deutschland in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen. Mittlerweile gehört mehr als jeder sechste Vollzeitbeschäftigte zu den Geringverdienern.
Frauen sind von niedrigen Löhnen überproportional betroffen. Sie stellen nur gut 35 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten, aber fast 60 Prozent der vollzeitbeschäftigten Geringverdiener. Frauen sind zudem besonders gefährdet, im Niedriglohnsektor zu verbleiben: Bei den Männern schaffte rund jeder fünfte innerhalb von sechs Jahren den Sprung über die Niedriglohnschwelle, bei den Frauen nur jede zehnte.

Jeder dritte Geringverdiener verblieb im Niedriglohnsektor

Rund ein Drittel der ursprünglichen Geringverdiener verblieb im Untersuchungszeitraum als Vollzeitbeschäftigter im Niedriglohnsektor. Jeder achte Geringverdiener konnte innerhalb von sechs Jahren die Niedriglohnschwelle überschreiten. Ebenfalls jeder Achte wechselte in eine Teilzeit- oder geringfügige Beschäftigung. Jeder Zehnte wurde arbeitslos. Nahezu jeder dritte Geringverdiener schied aus der statistischen Auswertung aus, da er sich ganz aus dem Erwerbsleben zurückzog oder eine selbstständige Tätigkeit aufnahm.

Die Studie im Internet

4,8 Prozent und 400 Euro für alle – 260 Euro zusätzlich für Gewerkschafter

Die 9.000 Hafenarbeiter in Deutschland bekommen die höchsten Lohnerhöhungen der bisherigen Tarifrunde. In Hamburg einigten sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) auf eine Erhöhung der Löhne und Zuschläge um 4,8 Prozent. Hafenarbeiter in Vollcontainerbetrieben bekommen zusätzlich eine jährliche Zahlung von 400 Euro. Erstmals vereinbarte ver.di in einem Flächentarifvertrag eine Vorteilsregelung für Gewerkschafter. Danach erhalten ausschließlich die ver.di-Mitglieder unter den Hafenarbeitern eine neu eingeführte Erholungsbeihilfe von 260 Euro jährlich. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

Wir verhandeln für unsere Mitglieder, die durch ihr ehrenamtliches Engagement und ihre Gewerkschaftszugehörigkeit Tarifverträge überhaupt erst möglich machen„, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Erhard Ott. Die Vorteilsregelung sei ein wichtiges Zeichen, dass tarifliche Leistungen nicht zum Nulltarif zu haben sind. „ver.di erwartet künftig in vielen anderen Branchen flächendeckende Vorteilsregelungen für Gewerkschaftsmitglieder„, erklärte Ott.

Über 80 Prozent der Hafenarbeiter sind Mitglied bei ver.di. „Während der Verhandlungen schlugen uns nicht unerhebliche Widerstände der Arbeitgeber entgegen„, betonte Erhard Ott. Die Ankündigung, eine Vorteilsregelung notfalls auch mit Aktionen durchzusetzen, habe letztlich geholfen, den Knoten durchzuschlagen.

Arbeitgeber muss Arbeitslosengeld zurück zahlen

(bs) Hat eine Agentur für Arbeit einem entlassenen Arbeitnehmer, der Kündigungsschutzklage erhoben hat, Arbeitslosengeld I gezahlt, so hat ihr der Arbeitgeber später – wenn der Arbeitnehmer den Prozess gewonnen hat – das von ihm nachzuzahlende Arbeitsentgelt bis zur Höhe des Arbeitslosengeldes zu überweisen. Das gilt auch für die Zeit, in der der Arbeitgeber nach dem verlorenen Verfahren kein Rechtsmittel eingelegt, aber dennoch keinen Lohn gezahlt hatte. Er kann nicht argumentieren, die Arbeitsagentur hätte in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld I mehr zahlen dürfen, meint das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz unter dem Aktenzeichen 10 Sa 591/07.