KEA-Nachrichten

Nachrichten für Erwerbslose und solche, die es werden könnten

Archiv für Mai, 2008

Am Bedarf vorbei gerechnet

Verfasst von cers am 29. Mai 2008

Die Hartz-IV-Leistungen für Familien mit Kindern ermöglichen keine angemessene Teilhabe. Ausgerechnet der Bildungsbedarf - zum Beispiel Schulbücher oder Nachhilfe - wird vernachlässigt.

impuls grafikKinder kommen bei der Grundsicherung zu kurz. Das zeigt eine von der Hans-Böckler-Stiftung und vom Caritasverband geförderte Untersuchung der Verteilungsforscherin Irene Becker von der Universität Frankfurt. Die Wissenschaftlerin hat ausgerechnet, um wie viel die Leistungen für Paare mit einem Kind steigen müssten, wenn sich der Gesetzgeber stärker am tatsächlichen Bedarf orientieren würde. Es ergäbe sich je nach Alter des Kindes ein Mehranspruch zwischen 59 und 136 Euro im Monat. Hinzu käme ein Ausgleich für die Preissteigerungen seit 2003.

Die Teilhabemöglichkeiten von Kindern im Grundsicherungsbezug seien stark eingeschränkt, schreibt Becker. Im alltäglichen Leben schlage sich dies zum Beispiel in Form von “unmoderner oder minderwertiger Kleidung, versagten Kinobesuchen, eingeschränkter räumlicher Mobilität, fehlenden Mitteln für Geburtstagseinladungen und weniger Bücherkäufen” nieder.

Kinder erhalten nur eine Teilmenge des knapp bemessenen Betrags für Erwachsene. Der so genannten Eckregelsatz spiegelt den monatlichen Mindestbedarf eines Alleinstehenden nach den Vorstellungen des Gesetzgebers wieder - derzeit 347 Euro. Hartz-IV-Leistungen für weitere Haushaltsangehörige orientieren sich ebenfalls am Eckregelsatz: Erwachsene und Kinder ab 15 Jahren bekommen 80 Prozent des Regelsatzes, jüngere Kinder 60 Prozent.

Der Eckregelsatz wird anhand der Konsumausgaben des unteren Fünftels der Alleinstehenden ermittelt, wobei Sozialhilfe- oder Grundsicherungsempfänger vorher herausgerechnet werden. Als Datenbasis dient die alle fünf Jahre erhobene Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes, die letzte Erhebung war 2003. Für zehn verschiedene Ausgabenarten von “Nahrungsmittel” bis “Verkehr” werden die durchschnittlichen Aufwendungen der Referenzgruppe bestimmt - und anschließend nach unten korrigiert. Beispiel: Laut EVS geben die unteren 20 Prozent der Alleinstehenden etwa 18 Euro für Gesundheitspflege aus, “regelsatzrelevant” sind davon jedoch nur 71 Prozent, also rund 13 Euro. Die einzige Warengruppe, die zu 100 Prozent in die Berechnung eingeht, ist die Rubrik “Bekleidung und Schuhe”. Dafür sind aktuell 34 Euro pro Monat angesetzt. Alle zehn Einzelpositionen addieren sich zum Eckregelsatz. Becker hat mehrere Einwände gegen die Berechnung:

Die Alleinstehenden sind keine geeignete Bezugsgruppe, wenn es darum geht, den Bedarf von Familien zu ermitteln, schreibt sie. Typische Ausgaben für Kinder kommen in der Berechnung nicht ausdrücklich vor: Spielzeug, Schulbücher, Nachhilfe und vergleichsweise hohe Ausgaben für Kleidung, weil die Kleinen schnell aus ihren Sachen herauswachsen. Mit der Wahl der Alleinstehenden als Vergleichsgruppe legt der Gesetzgeber einen sehr niedrigen Maßstab an, denn das Armutsrisiko ist in diesem Teil der Bevölkerung besonders hoch. Das Gleiche gilt - zumindest für die Zeit vor Hartz IV - für den Anteil derer, die sich durchschlagen ohne ihre Sozialleistungsansprüche geltend zu machen. Sie werden bei der Regelsatz-Bestimmung nicht herausgerechnet, sondern ziehen den Durchschnitt nach unten. Zudem ist der Altenanteil bei den Alleinstehenden überdurchschnittlich. Die Konsumgewohnheiten dieser Gruppe lassen Becker zufolge aber kaum auf den Bedarf von Kindern und Eltern schließen. Sinnvoller wäre es, das Ausgabeverhalten von Familien als Maßstab zu nehmen oder zumindest ergänzend zu berücksichtigen, so die Forscherin.

Bildung ist für Bedürftige nicht vorgesehen. Laut “Regelsatzverordnung” bleiben ausgerechnet die Bildungsausgaben der Referenzgruppe völlig außen vor. Sie fließen nicht in den Eckregelsatz ein. Dies bewertet Becker als besonders problematisch: “Um das in vielen Studien belegte Muster des schichtspezifischen Zugangs zu Bildungseinrichtungen aufzubrechen”, sei eine individuelle Förderung der Kinder aus einkommensschwachen Familien nötig. Aus der EVS geht hervor, dass Jugendliche, die dem oberen Fünftel der Einkommensverteilung angehören, fast viermal so häufig Nachhilfe bekommen wie Gleichaltrige im unteren Fünftel. Becker schlägt vor, im Rahmen der Grundsicherung auch Kosten für Betreuungsleistungen oder Nachhilfe zu übernehmen.

Ein echter Inflationsausgleich fehlt. Abgesehen von der Neuberechnung im Fünfjahresturnus wird der Eckregelsatz kaum an die Preisentwicklung angepasst. Es erfolgten lediglich Anpassungen an die “faktisch stagnierenden” Renten, so Becker. Insgesamt sei “von einer erheblichen Realwertminderung der Regelleistungen während des fünfjährigen Zeitraums zwischen zwei EVS-Erhebungen auszugehen”.

Irene Becker: Konsumausgaben von Familien im unteren Einkommensbereich, Arbeitspapier, Hans-Böckler-Stiftung 2007.

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DGB fixiert auf SPD und CDU

Verfasst von cers am 14. Mai 2008

Der DGB kooperiere mit allen demokratischen Parteien, um seine Ziele für die Beschäftigten durchzusetzen. “Natürlich müssen wir uns dabei jeweils auf die Parteien konzentrieren, die in Bund und Ländern die Regierungen stellen, weil die auch etwas durchsetzen können“, sagte Sommer.
Der Vorsitzende des DGB, Michael Sommer, hat die Linkspartei vor einer Anbiederung an die Gewerkschaften gewarnt. Ihm missfalle der “offensichtliche Versuch mancher Politiker der
Linken, sich als politischer Arm der Gewerkschaften darzustellen
“, sagte Sommer der “Saarbrücker Zeitung” (Mittwoch-Ausgabe). “Es gibt keine Gewerkschaftspartei - und das ist gut so“.

So lasse man sich von der Linken nicht vorschreiben, was die Gewerkschaften zum Beispiel beim Mindestlohn fordern sollten, erläuterte Sommer. Ob die Mitglieder damit zufrieden sind oder nicht, ist der Gewerkschaftsführung dabei offenbar egal.

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Diäten-Zuschlag - unangemessen und zu hoch

Verfasst von cers am 14. Mai 2008

Hamburg (ots) - Die geplante Erhöhung der Diäten für die
Bundestagsabgeordneten um 16 Prozent bis zum Jahr 2010 stößt in der
Bevölkerung auf großes Unverständnis. In einer Umfrage für das
Hamburger Magazin stern sagten 84 Prozent der Deutschen, die
Steigerung der Parlamentarier-Bezüge sei “unangemessen und zu hoch”.
Diese Einschätzung teilen Bürger aller Altersgruppen - quer über die
Parteigrenzen hinweg. Lediglich 13 Prozent halten die Erhöhung der
Bezüge für angemessen. Keine Meinung hatten 3 Prozent der Befragten.

Datenbasis: 1001 repräsentativ ausgewählte Bundesbürger am 8. und
9. Mai 2008. Statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte,
Auftraggeber: stern. Quelle: Forsa-Institut, Berlin.

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Viele Gewerkschaftsmitglieder sind unzufrieden

Verfasst von cers am 9. Mai 2008

Essen (ots) - Mehr als eine Million Mitglieder sind mit ihrer Gewerkschaft unzufrieden. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage hervor, die das Meinungsforschungsinsitut Infratest im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) unter Arbeitnehmern erstellte. Die Umfrage liegt der in Essen erscheinenden Wesdeutschen Allgemeinen Zeitung vor, die in ihrer Freitagausgabe darüber berichtet. Der DGB hält die Studie bisher unter Verschluss. “Jedes 4. Mitglied (24 Prozent) ist als gefährdet einzustufen”, knapp die Häfte davon als “stark gefährdet”, heißt es in der Auswertung der Umfrage. Darunter befinden sich “überdurchschnittlich viele, die beruflich erfolgreich sind”, wie Facharbeiter und
Gesellen. Sie halten die Bemühungen der Gewerkschaften, die Kluft zwischen Arm und Reich zu verringern, für sich selbst nicht so bedeutsam, heißt es in der Analyse.

Seit 1994 sind die DGB-Gewerkschaften um 1,7 Millionen Mitglieder auf 4,3 Millionen geschrumpft.
Die unzufriedenen Mitglieder werfen den Gewerkschaften vor, ihre Schutzfunktion zu vernachlässigen, die Arbeitswirklichkeit nicht zu kennen, sich zu wenig um die Beschäftigten in den Betrieben zu kümmern, sich nicht genug um den Erhalt der Arbeitsplätze zu bemühen, zu geringen Erfolg bei Tarifverhandlungern zu haben und die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern nur
unzureichend zu vertreten. Ein weiterer Grund für die Enttäuschung über die Gewerkschaften ist mangelnde Kommunikation mit den Mitgliedern.

Dass die “gefährdeten” Mitglieder noch nicht ausgetreten sind, sei vor allem auf die Rechtsberatung der Gewerkschaften und auf persönliche Kontakte zu Betriebsräten zurückzuführen, heißt es in der Analyse. Auch die Bemühungen der Gewerkschaften um die Altersvorsorge zähle zu den “Rest-Ankern”, die diese “gefährdeten” Mitglieder noch an die Gewerkschaften binde.

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Prüfung des Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung (§ 21 Abs. 5 SGB II)

Verfasst von cers am 9. Mai 2008

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Organisationseinheit: SP II 21
Aktenzeichen: II-1303.4
gültig ab: sofort 

Geschäftsanweisung Nr. 77/2008 vom 30.04.2008

Prüfung des Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung (§ 21 Abs. 5 SGB II)

Durch Petitionen ist bekannt geworden, dass die Praxis bei der Prüfung des Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung vielfach von den Empfehlungen des Deutschen Ver-eins (vgl. Rz. 21.23 sowie die Anlage der Fachlichen Hinweise zu § 21 SGB II) ohne Prüfung im Einzelfall abweicht.

Grundsätzlich sind solche abweichenden Entscheidungen zwar zulässig. Sie sind aber nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.06.2006 – 1 BvR 2673/05 (info also 2006, 279) – begründungsbedürftig und setzen entsprechende Fachkompetenz voraus.

In solchen Ausnahmefällen haben die ARGEn und AAen in gT daher den zuständigen Ärztli-chen Dienst bzw. das zuständige Gesundheitsamt einzuschalten, um eine fachliche Ein-schätzung in dem betreffenden Einzelfall zu erhalten. Verweise des Ärztlichen Dienstes auf wissenschaftliche Positionen, die von denen des Deutschen Vereins abweichen, sind ohne Prüfung im Einzelfall allein nicht ausreichend.

Die Fachlichen Hinweise werden entsprechend ergänzt.
Im Auftrag
Zitzewitz

 

 

 

 

 

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333 Millionen Euro Dividende für die Quandts

Verfasst von cers am 7. Mai 2008

Hamburg (ots) - Die Quandt-Erbin Susanne Klatten wird auch in diesem Jahr wieder unter allen deutschen Aktionären die höchste Dividende kassieren. Nach Berechnungen der ZEIT nimmt Klatten in dieser Woche 115 Millionen Euro aus ihren Beteiligungen an BMW und Altana ein. An dem Autobauer hält sie 12,5 Prozent der Stammaktien, bei der Chemiefirma sind es 50,1 Prozent. Ihr Bruder Stefan Quandt erhält von BMW eine Dividende in Höhe von 111 Millionen Euro, ihre Mutter Johanna Quandt bekommt 107 Millionen Euro.

Die Quandts profitieren am meisten davon, dass BMW von diesem Jahr an einen höheren Anteil seines Gewinns an die Aktionäre ausschütten will. Die Dividende liegt um 51 Prozent über der des Vorjahres.

Auch wenn der Abstand geringer geworden ist, liegen die Quandts mit ihren Dividendeneinkünften von insgesamt 333 Millionen Euro immer noch deutlich vor dem Familienclan der Porsche und Piëchs. Die Großaktionäre der Porsche Automobil Holding SE, die mittlerweile auch bei VW das Sagen haben, kassierten schon im Januar eine Dividende von rund 192 Millionen Euro auf ihre Stammaktien.

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Näherin gegen adidas

Verfasst von cers am 7. Mai 2008

Münster (ots) - Sonia Lara aus El Salvador, früher selbst Näherin,
klagt adidas auf der diesjährigen Hauptversammlung am 8. Mai an.
“adidas zahlt Hungerlöhne für einen Akkordmarathon”, fasst sie
Interviews mit zahlreichen NäherInnen in ihrer Heimat zusammen, die
für adidas fertigen. Eine NäherIn verdient im bitter armen El
Salvador rund 100 Euro im Monat. Nicht genug für ein Leben in Würde,
selbst in dem kleinen mittelamerikanischen Land. Nach dem Ende des
Multifaserabkommens 2004 hat sich die Situation weiter
verschlechtert. Heute konkurriert Mittelamerika mit den asiatischen
Länder auf dem Markt der Niedrigkostenproduktion. “Der Arbeitsdruck
nimmt ständig zu. Konzerne wie adidas müssen begreifen, dass wir
Menschen und keine Maschinen sind. Deswegen bin ich nach Deutschland
gekommen.”, so Sonia Lara, die sich derzeit auf Informationsreise
durch Deutschland befindet.

Neueste Recherchen der Kampagne für ‘Saubere’ Kleidung (CCC), an
denen Sonia Lara beteiligt war, belegen, dass Niedriglöhne und
erzwungene Überstunden sowie gravierende Gesundheitsrisiken in der
Sportbekleidungs-Industrie an der Tagesordnung sind. Der
Arbeitsdruck in den Fabriken hat in den letzten Jahren weiter
zugenommen, da die Auftraggeber immer kürzere Lieferfristen fordern.
Und dieser Druck wird an das schwächste Glied im Arbeitsprozess
weiter gegeben - die NäherInnen. Auch der jüngst veröffentlichte
Report der CCC, der auf Recherchen in vier asiatischen Ländern und
Interviews mit über 300 ArbeiterInnen basiert, bestätigt dies. “Der
Report macht deutlich, dass die Verletzung von Arbeitsrechten im
Namen von adidas keine Ausnahme, sondern die Regel sind”, so Johanna
Fincke von der Christlichen Initiative Romero (CIR). “Doch statt
Verantwortung zu übernehmen, diskreditiert der Konzern Aussagen
unabhängiger Gewerkschaften und NGO´s.”

Anlässlich der diesjährigen adidas-Aktionärsversammlung fordern
CIR und CCC von adidas ein ‘Fair Play’ auch in den Fabriken. Dafür
ist eine veränderte Einkaufspraxis des Konzerns sowie eine
unabhängige Kontrolle der Zulieferbetriebe, an der lokale Akteure
institutionell beteiligt sind, unerlässlich. Um diese Forderungen zu
unterstreichen, finden vor der Stadthalle in Fürth zahlreiche
Aktionen statt.

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Gewinn steigern mit Azubis

Verfasst von cers am 7. Mai 2008

Die weit verbreitete Einschätzung, dass die Kosten betrieblicher Ausbildung den Nutzen der Auszubildenden für die Unternehmen deutlich übersteigen, trifft in dieser Pauschalität nicht zu. Vielmehr machen Unternehmen, die statt auszubilden, auf die Beschäftigung von Un- und Angelernten setzen, häufig ein Verlustgeschäft. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim und der Universität Zürich.

Die Studie zeigt, dass vor allem Auszubildende in kaufmännischen Berufen, Handwerks- sowie Bauberufen für die Betriebe rentabler sind als Un- und Angelernte. Anders stellt sich die Situation bei den industriellen Fertigungsberufen dar. Bei ihnen ist die Kosten-Nutzen-Relation der Auszubildenden schlechter als die der Un- und Angelernten. Allerdings entfallen auf die Industrieberufe nur 30
Prozent der dualen Ausbildung.

Die Studie von ZEW und Universität Zürich berechnet nicht die genaue Höhe der Kosten und des Nutzens von Ausbildung, sondern betrachtet vielmehr, wie sich eine Erhöhung des Anteils der Auszubildenden an den Beschäftigten auf den Betriebsgewinn und die betriebliche Produktivität auswirkt im Vergleich zu einer Erhöhung des Anteils an Un- und Angelernten um die gleiche Größenordnung. Dabei unterscheidet die Studie zwischen verschiedenen Berufsgruppen. Es wird deutlich, dass die Erhöhung des Anteils von Auszubildenden in kaufmännischen Berufen, Handwerks- sowie Bauberufen im Vergleich zu einer Erhöhung des Anteils Un- und Angelernter einen positiven Einfluss auf den Betriebsgewinn und die Betriebsproduktivität hat. Demnach können Auszubildende als Ersatz für Un- oder Angelernte eingesetzt werden, wobei die Produktivität der Auszubildenden im Vergleich zu ihren Ausbildungskosten relativ hoch ist. Im Gegensatz dazu reduziert eine Erhöhung des Anteils der Auszubildenden in industriellen Fertigungsberufen den Unternehmensgewinn zunächst während die Betriebsproduktivität unverändert bleibt. Das Verhältnis zwischen Kosten und Produktivität im industriellen Sektor für Auszubildende ist also schlechter als für Un- und Angelernte.

Es gibt eine Reihe von Gründen für die Unterschiede bei den einzelnen Berufsgruppen. So erreichen Auszubildende in Handwerks- oder Bauberufen zu einem frühen Zeitpunkt der Ausbildung ein relativ hohes Produktivitätsniveau. Die Auszubildenden in kaufmännischen Berufen wiederum finden vergleichsweise einfach eine neue Beschäftigung in einem anderen Betrieb, so dass die ausbildenden Betriebe offenbar verstärkt darauf achten, die Ausbildungskosten durch eine relativ hohe Produktivität in den letzten Lehrjahren zu decken. In industriellen Fertigungsberufen dagegen erreichen die Auszubildenden ihre Produktivität erst relativ langsam und verdienen während der Ausbildung bereits relativ gut. Da es für die Industriebetriebe aber schwerer ist, geeignete Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zu rekrutieren, nehmen sie die relativ hohen Kosten während der Ausbildung in Kauf, in der Hoffnung, dass die ausgebildete Fachkraft später auch im Unternehmen verbleibt.

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Trotz Rüttgers-Rente: Frauen bleiben altersarm

Verfasst von cers am 7. Mai 2008

Die rentenpolitische Debatte verlagert derzeit ihren Schwerpunkt von der unbedingten Stabilisierung der Beitragssätze hin zur Armutsfestigkeit der Alterssicherung. Aktuell werden Konzepte diskutiert, die auf eine Aufwertung der Alterseinkünfte für langjährig Versicherte abzielen. Sowohl der Vorschlag von NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers als auch der Rentenkompromiss der CDU sehen vor, dass Beschäftigten mit niedrigen Einkommen eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus garantiert wird, wenn sie mindestens 35 Jahre in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
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Expertinnen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung haben auf Basis von Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die Auswirkungen einer solchen Fokussierung auf langjährig Versicherte analysiert. Ein zentrales Ergebnis: Die Koppelung an eine Versicherungszeit von 35 Jahren schließt gerade Personengruppen mit höherem Armutsrisiko von der Unterstützung aus. Dazu zählen insbesondere Selbständige mit kleinem Einkommen und Frauen, so die WSI-Forscherinnen Claudia Bogedan und Dr. Simone Leiber.

Das zeigt der Vergleich der Versicherungsjahre (beitrags- und beitragsfreie Zeiten, ohne Berücksichtigungszeiten) von Männern und Frauen, die 2006 in Rente gegangen sind. Rund 78 Prozent der Männer kamen auf 35 und mehr Versicherungsjahre. Bei den Frauen konnten dagegen nur rund 37 Prozent diese Versicherungsdauer aufweisen. Knapp zwei Drittel der Frauen hätten daher keinen Anspruch auf eine Förderung, obwohl Frauen in diesem Segment oft geringe eigenständige Alterseinkünfte zu erwarten haben. Besonders betroffen sind Frauen in Westdeutschland (rund 75 Prozent unter 35 Versicherungsjahren; siehe Grafik im Anhang zu dieser PM; Link zur PM mit Anhang am Fuß dieses Textes).

Innerhalb der Versichertengruppe mit mehr als 35 Versicherungsjahren würden Frauen derzeit allerdings überproportional von der Regelung profitieren, da sie im Durchschnitt erheblich niedrigere Rentenansprüche als Männer aufweisen. Dies macht eine Sonderauswertung der Deutschen Rentenversicherung deutlich, die Alters- und Erwerbsminderungsrenten der 2006 in Rente gegangenen Personen mit mehr als 35 Versicherungsjahren untersucht. In der - insgesamt kleineren - Gruppe der Frauen mit mehr als 35 Versicherungsjahren erhält ein deutlich höherer Anteil eine Nettorente von unter 600 Euro (dies entspricht etwa dem Grundsicherungsniveau) als bei den Männern, die mindestens 35 Jahre eingezahlt haben. Profitieren würden nach dieser Auswertung nur 18.873 Männer, die 2006 in Rente gingen (21,8 Prozent der Männer mit mehr als 35 Versicherungsjahren). Dagegen würden bei 67.749 Frauen (78,2 Prozent der Frauen mit mehr als 35 Versicherungsjahren) die Renten erhöht. In der Zukunft könnte sich das allerdings ändern, denn das Rentenniveau wird weiter absinken. Zudem weisen auch Männer zunehmend Lücken in den Erwerbsbiografien auf. Der wichtigste Grund dafür ist die deutlich höhere Arbeitslosigkeit in den vergangenen Jahrzehnten, wie eine aktuelle Analyse in den WSI-Mitteilungen* auf der Basis von AVID-Daten (Untersuchung “Altersvorsorge in Deutschland” der DRV) zeigt.

Die rentenpolitischen Vorstöße der CDU seien als Denkanstöße zur Armutsfestigkeit von Alterssicherung sinnvoll, sagen Claudia Bogedan und Dr. Simone Leiber. Sie müssten aber deutlich weiterentwickelt werden. Die Defizite ließen sich mildern, wenn die Mindestversicherungsdauer verkürzt würde und Zeiten der Arbeitslosigkeit sowie Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung einbezogen würden. Damit könnte eine Benachteiligung von Frauen sowie Langzeitarbeitslosen verhindert werden. Parallel dazu halten die Wissenschaftlerinnen den Ausbau der Gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung für sinnvoll. Damit ließen sich auch Selbständige besser absichern.

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