93,1 Prozent für einen Streik der nie stattfinden sollte

Bei einer Urabstimmung über einen unbefristeten und flächendeckenden Streik bei der Post hatten sich 93,1 Prozent der Ver.di-Mitglieder für einen Arbeitskampf ausgesprochen. Das teilte die Dienstleistungsgewerkschaft am Mittwoch in Berlin mit. Die Tarifverhandlungen waren am 19. April für gescheitert erklärt worden. Daraufhin hatte Verdi die Urabstimmung eingeleitet und unbefristete Streiks ab kommenden Freitag angekündigt.

Doch ver.di wäre nicht ver.di, wenn nicht alles anders gekommen wäre. Einen Tag vor dem traditionellen „Kampftag der Arbeiterklasse“ bläst die Gewerkschaft den Streik wieder ab. Was hätte das für ein 1. Mai werden können, wenn diese Gewerkschaft Kampfeswillen hätte. Aber ver.di ist nicht die GDL und Frank Bsirske ist nicht Manfred Schell. Kaum hatten sich die Kolleginnen und Kollegen also mit überwältigender Mehrheit für einen Streik ausgesprochen sollen sie nun dagegen und für den faulen Kompromiss stimmen, den ihre Gewerkschaftsvertreter sich haben andrehen lassen. Dieser sieht wie folgt aus:

Erhöhung der Löhne für die 130.000 Tarifangestellten von sieben Prozent in zwei Schritten bei einer Laufzeit von 26 Monaten.
Einmalzahlung von 200 Euro.
Arbeitsplatzgarantie bis Ende Juni 2011.
Arbeitszeitverlängerung durch das Streichen von Pausenzeiten!

Wir sind ausgesprochen zufrieden mit dem Ergebnis„, sagte Verdi-Verhandlungsleiterin Andrea Kocsis. Die Tarifkommission der Gewerkschaft nahm den Kompromiss bereits einstimmig an und empfahl auch den Post-Beschäftgten die Zustimmung. Sie sollen nun zwischen dem 13. und 15. Mai in einer Urabstimmung über das Ergebnis befinden. Dieses werde eine „sehr, sehr hohe Akzeptanz in den Betrieben finden„, sagte Kocsis voraus.

Der angedrohte Streik, für den sich über 90 Prozent der Verdi-Mitglieder bei der Post ausgesprochen hatten, sei nun formell bis zum Ende der Abstimmung ausgesetzt. Weitere Warnstreiks werde es nicht geben, betonte Kocsis. Die Gewerkschaft habe ihre Ziele „voll umfänglich erreicht„.

voll umfänglich erreicht„???
Verdi war mit einer Forderung nach sieben Prozent mehr Lohn bei einer Laufzeit von zwölf Monaten, unveränderten Arbeitszeiten und einer Verlängerung des Kündigungsschutzes bis Ende Juni 2011 in die Verhandlungen gegangen. Verglichen mit dem Ergebnis ist das weder voll noch umfänglich. Dann soll Bsirske doch endlich zugeben, dass man ihn mit Hartz IV erpresst hat. Einem Gesetz, das seine Gewerkschaft nie ernsthaft bekämpfte.

Na denn gute Nacht

p.s.
Wer weiß was eine „Gelbe Gewerkschaft“ ist?

Rot-roter Senat bekämpft das Streikrecht

Bereits am Montag war die Führung der Berliner Polizei damit gescheitert, ein weit gehendes Streikverbot für die Angestellten beim Objektschutz und in den Gefangenensammelstellen durchzusetzen. Das Berliner Arbeitsgericht gab einem Antrag der Polizeigewerkschaften auf eine einstweilige Verfügung gegen diese Maßnahme statt, so dass der Ausstand wie geplant heute abend beginnen kann. »Ich freue mich, daß das Grundgesetz auch in Berlin Bestand hat«, kommentierte der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft GdP, Eberhard Schönberg, die Entscheidung am Dienstag gegenüber junge Welt. Der Polizeipräsident will dagegen Berufung einlegen. Bei 16000 Polizeibeamten, die am 1. Mai von rund 1400 auswärtigen Kollegen unterstützt werden, so Schönberg weiter, könne von einem Zusammenbruch der inneren Sicherheit durch die Arbeitsniederlegung einiger hundert Angestellter in Objektschutz und Gefangenenwesen keine Rede sein. Es sei »erschütternd«, dass derartige Versuche ausgerechnet unter einem SPD-Linke-Senat unternommen würden.

Auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) scheiterten am Dienstag mit dem Versuch, das Streikrecht einzuschränken. Anlass war eine spontane Arbeitsniederlegung von rund 700 Straßenbahnfahrern am 10. April, die damit gegen die harte Haltung des Senats im laufenden Tarifkonflikt protestierten. BVG und Kommunaler Arbeitgeberverband (KAV) beantragten daraufhin eine einstweilige Verfügung, mit der ver.di untersagt wurde, Spontanstreiks ohne Vorankündigung zu organisieren. Nachdem das Berliner Arbeitsgericht dem Antrag in erster Instanz stattgegeben hatte, entschied es am Dienstag in mündlicher Verhandlung zugunsten der Gewerkschaft.

»Ein Arbeitskampf muß effektiv sein – und das geht nur, wenn er überraschend und flexibel sein kann. Einen entsprechenden Beschluß hat das Bundesarbeitsgericht bereits 1988 gefällt«, argumentierte Helmut Platow, Leiter der ver.di-Rechtsabteilung, bei der Verhandlung. Der geforderte Zwang zur Vorankündigung solle lediglich dem Arbeitgeber die Möglichkeit geben, Streikbruch zu organisieren. Die Gewerkschaft könne sich ihre Streiktaktik nicht vorschreiben lassen, ergänzte Beate Schuh, Leiterin des Rechtsschutzes im ver.di-Landesbezirk Berlin. Die BVG-Beschäftigten hätten aber ohnehin beschlossen, Arbeitsniederlegungen künftig anzukündigen, stellte sie klar.

90,53 Prozent für Streik gegen Rot-Rot

Berlin muss sich auf Arbeitskampfmaßnahmen einstellen

Berlin (ots) – Die Fachgewerkschaften der dbb tarifunion in Berlin haben sich mit 90,53 Prozent für einen unbefristeten Streik ausgesprochen. Das Ergebnis der Urabstimmung zur Einkommensrunde Berlin 2008 wertete Willi Russ, 2. Vorsitzender der dbb tarifunion, am 28. April 2008 als „ein eindeutiges Votum“.  “Die betroffenen Beschäftigten haben damit gezeigt, dass sie genug von der
Tarifpolitik des Berliner Senats haben.“Joachim Jetschmann, Vorsitzender des dbb berlin, ergänzte: „Der Senat muss sich jetzt kurzfristig auf Arbeitskampfmaßnahmen einstellen“. Mit „gezielten
 Nadelstichen“ solle ein Einlenken des Senats erstreikt werden.

  Bislang hatten die Gespräche mit dem Senat zu keinem greifbaren Fortschritt geführt. Für die Verhandlungsführer – Innensenator Erhrhart Körting und Finanzsenator Thilo Sarrazin – seien gestiegene Lebenshaltungskosten, langjährige Opferbereitschaft der Berliner Kolleginnen und Kollegen sowie der Abschluss bei Bund und Kommunen kein Argumente. „Unbeirrt ziehen sie die Tarifmauer rund um Berlin hoch. Dagegen haben 10.000 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes am 10. April 2008 lautstark, wütend und in großer Einmütigkeit demonstriert“, erklärte die dbb tarifunion. Die Gewerkschaften des DGB und die dbb tarifunion hatten zum Warnstreik aufgerufen.

  Zum Hintergrund sagte Russ, die Beschäftigten des Landes Berlin hätten seit 1999 fast 20 Prozent Reallohnverlust hinnehmen müssen. „Da ist die Forderung nach Übertragung der Abschlüsse von TV-L und TVöD sogar sehr bescheiden. Die Beschäftigten in Berlin arbeiten sich arm“, so Russ. „Die Arbeitgeber von Bund und Kommunen haben eingesehen, dass den Beschäftigten eine Teilhabe am Aufschwung zusteht. Noch nicht eingesehen und noch nicht verstanden haben dies die öffentlichen Arbeitgeber im Land Berlin. Tarifpolitisch wird um Berlin wieder eine Mauer gezogen.“ Nach dem eindeutigen Votum für einen unbefristeten Arbeitskampf im Land Berlin werde in Kürze mit
Arbeitsniederlegungen zu rechnen sein.

Sarrazin und die Linkspartei schüren Neid und Missgunst

Mehr als 14 Stunden war verhandelt, gerechnet und wieder verhandelt worden, früh um sechs am Samstagmorgen war dann Schluss: Die erneuten Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und der Tochtergesellschaft Berlin Transport (BT) wurden abgebrochen. Noch am Samstagmorgen beschloss die ver.di-Tarifkommission einstimmig das Scheitern der Verhandlungen und sprach sich erneut für Arbeitskampfmaßnahmen aus.

Die Beschäftigten der BVG/BT starteten daraufhin am Samstagmittag eine Informationskampagne: An den Verkehrsknotenpunkten, den großen U- und S-Bahnhöfen, verteilten sie Extra-Ausgaben der „ver.di PUBLIK“, um den Fahrgästen zu erklären, warum ihnen nur noch der Streik bleibt. Damit begonnen wurde am Sonntag, zunächst in den Fahrzeugwerkstätten und in Servicebereichen wie den Tankstellen und der Fahrzeugreinigung.

Bereits am Montag zeigte der Streik seine Wirkung: Die ersten Busse und Bahnen mussten wegen technischer Mängel auf den Höfen stehen bleiben. Die ver.di-Streikleitung hat eine flexible Streiktaktik angekündigt: „Wir wollen die BVG wirtschaftlich treffen, aber die Fahrgäste schonen, soweit uns das möglich ist“, sagt ver.di-Sekretär Frank Bäsler.

Seit Wochen blockiert der rot-rote Berliner Senat einen Kompromiss in dem Tarifkonflikt. Anfang April hatte es vier Tage lang Verhandlungen zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) und dem BVG-Vorstand auf der einen und der Gewerkschaft ver.di auf der anderen Seite gegeben.

Am Ende lag ein verhandlungsfähiges Tarifmodell auf dem Tisch. Danach sollten die Alt-Beschäftigten der BVG, die höhere Einkommen haben als die Neu-Beschäftigten, in zwei Stufen zwischen 5,0 und 5,4 Prozent mehr Lohn erhalten, die Neu-Beschäftigten dagegen zwischen 7,8 und 10,1 Prozent – das Ganze bei einer Laufzeit von 24 Monaten.

Während die ver.di-Tarifkommission weiteren Verhandlungen auf Basis dieses Zwischenstandes zugestimmt hatte, erklärte Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) den Verhandlungsstand für nichtig. Die folgenden Gespräche in der Nacht zum 19. April scheiterten wiederum an Sarrazin: Ohne seine Zustimmung sah sich die Verhandlungskommission der Arbeitgeberseite nicht entscheidungsfähig – doch der Herr Senator war nicht zu erreichen.

Sozialdemokrat Sarrazin, aber auch die Fraktionsführung des Koalitionspartners Linkspartei hatten in den vergangenen Wochen versucht, in Belegschaft und Bevölkerung den Neid auf die Alt-Beschäftigten der BVG zu schüren. Die seien „überbezahlt“ und „überversorgt“, hieß es aus dem rot-roten Senat, denn sie verdienten mit rund 3000 Euro brutto so viel wie Assistenzärzte. Nach rund 20 Berufsjahren verdient ein Busfahrer in Berlin jedoch bestenfalls 2700 Euro brutto, viele liegen mehrere hundert Euro darunter.

Leiharbeiter gegen Stammbelegschaft

Die Zahlen gehen nach oben: Viele Betriebe beschäftigen mehr Leiharbeiter, oft über längere Zeit. Dass Leiharbeit reguläre Beschäftigung ersetzt, ist da keine Ausnahme mehr.

impuls grafikDer Boom ist ungebrochen: Gut 37 Prozent der Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten und Betriebsrat haben zwischen Anfang 2005 und Herbst 2007 Leiharbeiter beschäftigt. Das zeigt die neue Betriebsrätebefragung des WSI. In gut der Hälfte dieser so genannten Entleihbetriebe stieg nach Angabe der Betriebsräte auch die Zahl der Zeitarbeiter. Lediglich bei 13,7 Prozent sind es in den vergangenen zwei Jahren weniger geworden. Parallel dazu melden gut 40 Prozent der Betriebsräte, dass die temporären Kräfte in ihrem Betrieb im Durchschnitt länger bleiben – nur rund 14 Prozent berichten von abnehmenden Einsatzdauern.

Indizien für einen Strukturwandel in etlichen Unternehmen erkennt hinter den Zahlen Hartmut Seifert, Leiter des WSI. Zwar sei die Bewältigung von Auftragsspitzen vielerorts nach wie vor der wichtigste Grund, Zeitarbeiter zu entleihen. „Doch es ist unübersehbar, dass sich die Funktion von Leiharbeit wandelt. Teilweise ersetzt sie feste Beschäftigung, und manche Unternehmen setzen Leiharbeiter als flexible Quasi-Stammbelegschaft ein.“ Ein gutes Viertel der Betriebsräte von Entleihbetrieben berichtet, dass während der vergangenen zwei Jahre Leiharbeiter regulär Beschäftigte ersetzt hätten.

Für die Unternehmen seien derartige Substitutionen häufig finanziell attraktiv, so Seifert. Zwar werden laut Befragung Stammbeschäftigte und Leiharbeiter in fast jedem vierten Betrieb für gleiche Tätigkeiten auch gleich bezahlt. Insgesamt liegt der Lohn der Zeitarbeiter jedoch durchschnittlich 29 Prozent unter dem von Stammbeschäftigten. Hinzu kommt, dass die Verleihunternehmen ihren Kunden gerade bei komplexen Einsätzen immer mehr Arbeit abnehmen: „Große Verleiher bieten ein so genanntes ‘On-Site-Management’“ an. Das ist eine Art mobiles Personalbüro, das die Leiharbeiter vor Ort im Entleihbetrieb betreut“, berichtet WSI-Forscher Seifert. Den Betriebsräten im Entleihbetrieb können solche Rundum-Modelle Probleme bringen: Ihr wichtigster Ansprechpartner, die eigene Personalabteilung, ist für den Einsatz der Leiharbeiter nicht mehr zuständig.

Armutsrisiko steigt für Jung und Alt

Eine wachsende Ungleichheit bei den Erwerbseinkommen stellt viele europäische Sozialstaaten vor Probleme. In Deutschland droht unter anderem den Rentnern der Zukunft ein höheres Armutsrisiko.

Impuls GrafikDie sozialen Sicherungssysteme tragen in allen EU-Ländern zur Verminderung des Armutsrisikos bei. Würden sämtliche Sozialtransfers mit Ausnahme der Rentenleistungen wegfallen, hätte die Armutsquote in der EU 2003 statt real 15 Prozent 25 Prozent betragen. Rechnet man auch die Wirkung der Rentensysteme heraus, würden sogar 40 Prozent unter der Armutsgrenze leben. Trotz dieses positiven Effektes und ungeachtet einiger Fortschritte sind die Union und viele ihrer Mitgliedstaaten bei der Armutsbekämpfung jedoch nur „wenig erfolgreich“. Zu diesem Schluss kommt Professorin Ute Klammer von der Universität Duisburg-Essen.

Die europäischen Sozialstaaten seien mit „einer ungleicher werdenden Verteilung der Erwerbseinkommen“ konfrontiert, deren Ausgleich sie „zunehmend überfordert“, schreibt die Expertin für Sozialpolitik in einer Analyse. Einen zentralen Ansatzpunkt bei der Bekämpfung von Armut sieht sie in einer „Verbesserung der Primärverteilung“ – also Reformen, die sicherstellen, dass Erwerbseinkommen existenzsichernd sind.

Das gilt insbesondere für Deutschland, so die Wissenschaftlerin. Es liegt bei der Armutsquote zwar im EU-Mittelfeld. Als arm gelten nach EU-Definition Haushalte, die weniger als 60 Prozent des gewichteten mittleren Einkommens zur Verfügung haben. Allerdings ist die Armutsquote in der Bundesrepublik seit den 90er-Jahren angestiegen, während sie im EU-Durchschnitt zwischen 1996 und 2005 stagnierte. Je nach Datenquelle wurden in Deutschland zuletzt Armutsquoten zwischen 15 und gut 17 Prozent gemessen. Im Gefolge von Arbeitsmarkt- und Sozialreformen hätten sich verschiedene Armutsrisiken deutlich verschärft, beobachtet die Wissenschaftlerin:

Arbeitslosigkeit: Das Arbeitslosengeld I (ALG I) erreiche einen zunehmend geringeren Anteil der Arbeitslosen, so Klammer. Die Verkürzung der Bezugsdauer sei dafür ein wichtiger Grund. Gleichzeitig würden Langzeitarbeitslose häufiger vom Bezug von ALG II ausgeschlossen, weil die Einkommen weiterer Mitglieder der häuslichen Bedarfsgemeinschaft stärker angerechnet werden. Ein weiterer Indikator für das wachsende Armutsrisiko von Arbeitslosen: Knapp zehn Prozent der Bezieher von ALG I beziehen aufstockend ALG II. Klammer: „In dieser Entwicklung schlagen auch Niedrigeinkommen zu Buche, die bei Arbeitslosigkeit nur Arbeitslosengeldansprüche unterhalb des ALG-II-Niveaus nach sich ziehen.“

Niedrigeinkommen: Auch die Zahl der „Aufstocker“, die trotz Arbeit auf ALG II angewiesen sind, habe eine „in ihren Ausmaßen nicht vorausgeahnte Entwicklung“ genommen, schreibt die Wissenschaftlerin und verweist auf die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit: So gingen Anfang 2007 bereits knapp 1,3 Millionen Bezieher von ALG II einer bezahlten Beschäftigung nach.

Armut im Alter: Die Expertin warnt vor einer „absehbaren Rückkehr der Altersarmut“, ganz besonders in Ostdeutschland. Ursache für das deutlich wachsende Armutsrisiko künftiger Rentner: Veränderungen in vielen Erwerbsbiografien, die längere Phasen von Arbeitslosigkeit oder niedrige Verdienste aufweisen, in Kombination mit den Reformen der vergangenen Jahre. Diese lassen in den kommenden 30 Jahren auch für kontinuierlich beschäftigte Durchschnittsverdiener das Rentenniveau sinken – von heute 63 Prozent des Nettoeinkommens auf rund 43 Prozent.

Kinderarmut: Die Wissenschaftlerin konstatiert eine „bemerkenswerte Renaissance der Familienpolitik“. Positiv seien das Elterngeld und der Ausbau der Kinderbetreuung. Trotzdem sei es „bisher nicht gelungen, das Problem der Kinderarmut in den Griff zu bekommen“. So lebte beispielsweise 1965 laut dem Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerkes jedes 75. Kind unter sieben Jahren von Sozialhilfe. 2006 war es bereits jedes 6. Kind.

Als „wichtigsten Ansatzpunkt“ für eine erfolgreichere Armutsbekämpfung identifiziert Klammer Reformen, die die Ausbreitung von nicht-existenzsichernden Erwerbseinkommen begrenzen. So sei eine Abkehr „von der Förderung geringfügiger Beschäftigung ebenso erforderlich wie der weitere Einsatz für Mindestlöhne“, schreibt die Wissenschaftlerin, „auch wenn Mindestlöhne allein, wie sich im EU-Vergleich zeigt, nicht Garant für niedrige Armutsquoten sind“. Parallel seien daher verschiedene Neuerungen bei der sozialen Sicherung sinnvoll. Dazu zählt die Forscherin unter anderem eine Grundsicherung für Kinder und eine allgemeine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung, die von einer Mindestsicherung für Beschäftigte mit besonders schwieriger Erwerbsbiografie flankiert werden sollte.

70 Jahre »Arbeitsscheu Reich«

Vor siebzig Jahren initiierte das Nazi-Regime die Aktion »Arbeitsscheu Reich«. Der 21. April 1938 leitete den Höhepunkt der Verfolgung von »Asozialen« ein. Anlässlich dieses Erinnerungstages veröffentlicht die jungeWelt von heute einen Artikel unter dem Titel „Der schwarze Winkel„.

Diesen gebe ich hier als Zitat wieder:

Im Sommer 1938 stieg die Zahl der Häftlinge in den Konzentrationslagern Nazi-Deutschlands sprunghaft an. Der Grund: Die systematische Verfolgung einer bis dahin in den Lagern unbekannten Häftlingsgruppe: »Asozia­le«. Den ersten Akt bildete eine Aktion der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) am 21. April 1938. Auf einen Schlag wurden Tausende »seßhafte« Fürsorgeempfänger festgesetzt. Einrichtungen, in denen Hilfesuchende bis dato Schutz suchten, stellten sich dabei in den Dienst des Verfolgungsapparates und meldeten Mittellose und andere Marginalisierte. Zweiter Akt der Massenverhaftungen und Verschleppungen: Knapp zwei Monate später wurden von der Kriminalpolizei erneut Tausende Menschen festgenommen. Bettler, Landstreicher, Suchtkranke, säumige Unterhaltspflichtige, Sinti und Roma. Höchst unterschiedliche Personengruppen, die eines einte: der Kontakt zum Fürsorgesystem. Im Zuge dieser Verhaftungswelle wurden mehr als 10000 Menschen in Konzentra­tionslager verbracht.

Bedarf an Arbeitskräften

Aktion »Arbeitsscheu Reich«, so bezeichneten die Faschisten den Feldzug, der sich gegen als »Asoziale« klassifizierte Menschen richtete. Der durch die Kriegsvorbereitung wachsende Bedarf an Arbeitskräften, vor allem in der deutschen Rüstungsindustrie, bildete ein Motiv der Verfolgungspolitik. In den Kieler Nachrichten vom 15. Juni 1938 hieß es dazu: »Zur Erreichung der Ziele des zweiten Vierjahresplanes wird der Einsatz aller Kräfte gefordert In verschiedenen landwirtschaftlichen Bezirken des Arbeitsamts Kiel sind bereits die letzten Reserven restlos in Arbeit gebracht worden.« Zu den »letzten Reserven« zählte das Nazi-Regime eben auch diejenigen, die sich nach ihrer Auffassung einer Arbeit entzogen. Neben dem Ziel, Arbeitskräfte zu rekrutieren, muß sowohl die »April«- als auch die »Juni-Aktion« als Bestandteil der NS-Rassenpolitik begriffen werden. »Asoziale« oder »Gemeinschaftsfremde«, so die Sprachregelung in der faschistischen Bürokratie, wurden nicht der »Volksgemeinschaft« zugerechnet. So befanden sich von den im Jahr zuvor noch gezählten rund 10000 »Wanderern« im Januar 1939 weniger als 5000 außerhalb geschlossener Einrichtungen.

Die Basis für die Terrorwelle bildete der »Grundlegende Erlaß über die vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei« vom 14. Dezember 1937. Danach konnte jeder, der, »ohne Berufs- und Gewohnheitsverbrecher zu sein, durch sein soziales Verhalten die Allgemeinheit gefährdet«, mittels sicherheitspolizeilicher »Schutzhaft« in ein Konzentrationslager eingewiesen werden. Ein Erlaß des Reichsführers SS Heinrich Himmler vom 26. Januar 1938 besiegelte das Vorgehen gegen »Arbeitsscheue«.

Restlose Ausbeutung

Der Repressionskatalog in den Lagern erstreckte sich von der Absonderung von anderen Häftlingen über Zwangssterilisation bis hin zur Vernichtung. Der befristeten Inhaftnahme folgte die unbefristete und schließlich die physische Liquidation nach erfolgter restloser Ausbeutung der Arbeitskraft. Auf Solidarität anderer Häftlinge konnten die »Asozialen« nicht hoffen. Auch nach 1945 wurden insbesondere die Überlebenden dieser Häftlingskategorie von den ehemaligen »politischen« Häftlingen vor allem als Gefahr für deren Kampf um die Anerkennung als Opfergruppe begriffen. Eine finanzielle Entschädigung für die Überlebenden blieb über Jahrzehnte aus. Erst in den 1980er Jahren verabschiedeten einige Länderparlamente in der BRD Härtefallregelungen.

Die nach wie vor weit verbreitete Annahme, bei der Opfergruppe der »Asozialen« handele es sich um einen eher kleinen Personenkreis, ist historisch falsch.Vom Zeitpunkt der Aktion »Arbeitsscheu Reich« bis zur Reichspogromnacht am 9. November 1938 waren in einigen Konzentrationslagern, insbesondere in Buchenwald, die mit dem schwarzen Dreieck gezeichneten Häftlinge der Kategorie »Asoziale« die größte Häftlingsgruppe.

Weitere interessante Artikel zu diesem Thema:
»Schutzhaft« gegen »Arbeitsscheue«
Die vergessenen Opfer
Die mit dem schwarzen Winkel
Artikel bei Wikipedia: „Aktion „Arbeitsscheu Reich““

Das Vertrauen ist futsch

Leipzig (ots) – Leipzig. Nur 60 Prozent der Deutschen haben Vertrauen in das demokratische System der Bundesrepublik. Im Osten baut nicht einmal mehr die Hälfte auf das Funktionieren der Demokratie (44 Prozent). Im Westen liegt der Anteil derer, die an die Demokratie glauben, mit 64 Prozent zwar deutlich höher, bleibt aber unter der Zwei-Drittel-Marke. Das ergab eine aktuelle Meinungsumfrage der Leipziger Volkszeitung (Dienstagausgabe), für die das Leipziger Institut für Marktforschung im April (vom 7. bis 11. April) 1006 repräsentativ ausgewählte Erwachsene aus ganz Deutschland interviewte, 501 aus den neuen und 505 aus den alten Bundesländern. Die Ergebnisse wurden entsprechend dem Bevölkerungsanteil gewichtet. Nur knapp jeder Zweite (48 Prozent) hat danach noch Vertrauen in die soziale Marktwirtschaft. Im Osten glaubt gar nur jeder Dritte (33 Prozent) an das Funktionieren der sozialen Marktwirtschaft. Im Westen ist die Zuversicht etwas größer. Jeder Zweite teilt sie (51 Prozent). Noch geringer ist in Ost und West das Vertrauen in die soziale Sicherheit. Nur 40 Prozent rechnen noch mit der Garantie sozialer Sicherheit, davon im Osten nur 30 Prozent, im Westen 43 Prozent. Am meistens setzen die Bürger mit 62 Prozent noch darauf, dass ihre individuelle Freiheit weiterhin garantiert wird, darunter 55 Prozent im Osten und 63 Prozent im Westen. Auffällig ist, dass die 18- bis 29-Jährigen in Ost wie West wesentlich mehr Vertrauen in die Demokratie, die soziale Marktwirtschaft und die soziale Sicherheit haben als die Älteren.

Nur wenige entkommen dem Niedriglohn

Klein anfangen und sich dann hocharbeiten – dies gelang schon vor 20 Jahren nur knapp jedem fünften vollzeitbeschäftigten Niedriglöhner. In der jüngsten Vergangenheit schaffte es nur noch jeder zwölfte. Das geht aus einer Analyse des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Uni Duisburg-Essen hervor.

Wie hat sich die berufliche Situation von Vollzeitbeschäftigten, die 2004 Niedriglöhne bezogen, im folgenden Jahr verändert? Die IAQ-Forscher werteten dazu das Beschäftigten-Panel der Bundesagentur für Arbeit aus.

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Ergebnis: 2005 hatten nur 8,4 Prozent der betrachteten Arbeitnehmer einen normal bezahlten Job. Mehr als zwei Drittel arbeiteten weiterhin mit schlechter Bezahlung. Die übrigen waren arbeitslos, sind auf Teilzeitarbeit oder Minijobs umgestiegen oder haben sich aus dem Erwerbsleben zurückgezogen.
Besonders geringe Aufstiegsmöglichkeiten attestiert das Forschungsinstitut Älteren, Frauen und Ausländern. Bessere Chancen haben Beschäftigte unter 25 Jahren, Männer und Arbeitnehmer mit Hochschulabschluss. Doch selbst von den Akademikern mit geringem Verdienst übersprangen 2005 lediglich 18 Prozent die Niedriglohngrenze.
Die „sinkende Aufwärtsmobilität“ erklärt das IAQ unter anderem mit der Outsourcing-Politik der Unternehmen und dem Einsatz von Leiharbeit: Wer nicht beim jeweiligen Unternehmen selbst angestellt ist, dem sei der innerbetriebliche Aufstieg verbaut. Auch der faktisch existierende Kombilohn – Arbeitslosengeld II plus Teilzeitjob – halte „schlecht Bezahlte in diesen Tätigkeiten fest“.

Regelleistungskürzung bei Klinikaufenthalt war, ist und bleibt unzulässig!

Dagegen setzte das BM Arbeit und Soziales zwar zum 01.01.08 eine geänderte ALG2-Verordnung in Kraft. Demnach soll erhaltene Verpflegung z. B. in Krankenhäusern oberhalb der Grenze, die für die Zuzahlungen für den Bereich der gesetzlichen Krankenkasse maßgebend ist, als Einkommen beim ALG 2 in Abzug gebracht werden.

Hiergegen wenden sich aber bereits verschiedene Sozialgerichte in ihren Urteilen. Die Gerichte führen vor allem an, dass die Verordnungsermächtigung nicht die Umdeutung des Einkommensbegriffs beinhaltet, so dass der Sachverhalt auch nach Inkrafttreten der neuen Verordnung in dem Sinne unverändert ist, dass die erhaltene Verpflegung weiterhin nicht als Einkommen zu werten ist!(LSG Niedersachsen-Bremen vom 25.02.2008 L 9 AS 839/07 ER, SG Berlin vom 29.11.07 – S 116 AS 21638/07 und vom 24.01.08 – S 116 AS 17528/07; LSG NRW vom 3.12.07 – L 20 AS 2/07).

Ein Widerspruch bzw. die Klage gegen die Anrechnung von Verpflegung bei Krankenhaus- oder Rehaaufenthalten ist somit auch nach dem Inkrafttreten der neuen ALG 2- Verordnung sinnvoll.

Kein Geld für die Pille

unter dieser Überschrift veröffentlicht heute der Kölner Stadtanzeiger einen Artikel in dem es um ungewollte Schwangerschaften geht. Diese werden dadurch hervor gerufen, dass die Bedürftigen einfach kein Geld für Verhütungsmittel haben. Damit greift die DuMont-Presse in Köln ein Thema auf, welches wir bereits im Januar diesen Jahres unter der Überschrift „Schwanger durch Hartz IV“ behandelt hatten.
Gerne nehmen wir den aktuellen Bericht nochmals zum Anlass, um auf diesen Missstand hinzuweisen.

Bertelsmann statt Staat

Europas größer Medienkonzern Bertelsmann will sich mit Dienstleistungen für deutsche Kommunen – von Datenmanagement beim Wohnungswechsel bis zum Abrechnungswesen – einen neuen Milliardenmarkt erschließen. Der Chef der Bertelsmann-Dienstleistungstochter Arvato, Rolf Buch, sagte am Mittwoch in Gütersloh, er schätze das Marktpotential auf rund 20 Milliarden Euro. Ein Pilotprojekt läuft seit Anfang April in Würzburg. Mit rund 30 weiteren Kommunen sei das Unternehmen im Gespräch, sagte Buch.

Paritätischer widerspricht Bundesarbeitsministerium

LogoBerlin (ots) – Als „Augenwischerei“ bezeichnet der Paritätische Wohlfahrtsverband die positive Einschätzung von Bundesarbeitsministerium, Bundesagentur für Arbeit und Deutschem Städtetag zu dem Modell der „kooperativen Jobcenter“. Das kooperative Jobcenter führe genau zum Gegenteil dessen, was mit Hartz IV ursprünglich bezweckt worden sei. Der Verband warnt vor Rechtsunsicherheit, zunehmendem Bürokratieaufwand und einem neuen Zentralismus und fordert die Kommunalisierung der Zuständigkeiten im SGB II.

„Mit den kooperativen Jobcentern sollen Strukturen geschaffen werden, die mit ‘Hilfen aus einer Hand’ nichts mehr zu tun haben. Am Ende steht der Bürger wieder mit zwei oder mehr Bescheiden von verschiedenen Behörden da. Damit wird das einzig positive Kernstück von Hartz IV aufgegeben“, kritisiert Heidi Merk, Vorsitzende des Paritätischen. „Das Modell zerstört die wenigen Erfolge, die durch Hartz IV erreicht wurden, unterminiert lokale Handlungsspielräume zu Gunsten eines neuen Zentralismus und führt die Hartz-Reformen damit in einem Schlag endgültig ad absurdum.“

Abgesehen davon, dass die Tätigkeit der kooperativen Jobcenter rechtlich nicht abgesichert ist, sei schon jetzt absehbar, dass der Verwaltungsaufwand deutlich zunehmen werde. „Die doppelte Datenerfassung, Leistungsprüfung und -bewilligung werden zusätzliche Kosten verursachen. Zu befürchten ist, dass dieser finanzielle Mehraufwand durch Umschichtungen einmal mehr auf Kosten der Langzeitarbeitslosen geht“, so Merk.

Aus Sicht des Verbandes liegt in einer Kommunalisierung die einzig zielführende Lösung des durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Dezember 2007 aufgeworfenen Problems der Zuständigkeiten im SGB II. Allerdings müssen nach Ansicht des Verbandes die Kommunen dann auch finanziell in die Lage versetzt werden, diese Aufgabe wahrzunehmen. Der Paritätische unterstützt damit die Position des NRW-Arbeitsministers Laumann. „Nur auf kommunaler Ebene ist eine sachgerechte Arbeitsmarktpolitik durch passgenaue Hilfen vor Ort möglich“, betont Merk.

„Jobkiller oder Jobmaschine? – Streit um den Mindestlohn“

PHOENIX-PROGRAMMHINWEIS – PHOENIX Runde „Jobkiller oder Jobmaschine? – Streit um den Mindestlohn“, Dienstag, 8. April 2008, 22.15 Uhr
  LogoBonn (ots) – „Der Mindestlohn ist ein Anliegen, das die SPD mit heiligem Ernst vorantreibt.“ Bundesarbeitsminister Olaf Scholz und seine Parteigenossen als Kreuzritter für Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Ihrer Einschätzung nach vernichtet der Mindestlohn keine Arbeitsplätze. Bundesarbeitsminister Glos warnt hingegen: „Wer flächendeckende Mindestlöhne fordert, den Jobmotor Zeitarbeit abwürgt und Arbeit immer teurer macht, der akzeptiert die Rückkehr zu fünf Millionen Arbeitslosen“. Ansonsten hält er es jedoch durchaus für möglich, dass in Deutschland in den nächsten Jahren Vollbeschäftigung erlangt werden kann.

Bremst der Mindestlohn die Möglichkeit der Vollbeschäftigung in Deutschland oder nicht? Was schafft mehr Arbeitsplätze – mehr Staat oder weniger Staat? Was wäre ein neues Modell für den künftigen Arbeitsmarkt?

Gaby Dietzen diskutiert in der PHOENIX Runde mit Reinhard Bispinck (Hans-Böckler-Stiftung), Sybille Hain (Obermeisterin der Landesinnung Thüringen des Friseurhandwerks), Prof. Michael Hüther (Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln) und Franz-Josef Möllenberg (Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genus- Gaststätten).

Wiederholung um 00.00 Uhr.

zahltag in Düsseldorf – ole

plakat-säuleAm heutigen Protesttag gegen die Zumutungen der ARGE in Düsseldorf
nahmen rund 200 Menschen teil.
60.000 Menschen sind in Düsseldorf und über 7 Millionen Menschen
bundesweit von den Arge-Leistungen abhängig. Leistungsauszahlungen
verzögern sich um Wochen oder Monate, Anträge und Schriftstücke gehen
verloren, oft wird sogar die Antragsannahme verweigert. Anträge werden
erst nach Anrufung von Gerichten bewilligt.

In Düsseldorf rief deshalb das Bündnis „Arg, Ärger, ARGE“ zu einem
Aktionstag vor der Düsseldorfer ARGE auf der Luisenstraße auf. Beteiligt
waren Betroffene der ARGE-Schikanen, TeilnehmerInnen des
Mittwochsfrühstücks der Erwerbslosen im ZAKK, die
Arbeitsloseninitiative, die Altstadt-Armenküche, fiftyfifty und viele
andere Initiativen. Der ANTIFA-KOK unterstützte die Proteste, ein paar
kommentierte Bilder sind unter www.antifa-kok.de zu sehen.

Knapp die Hälfte aller Leistungsbezieher nicht als arbeitslos registriert

Berlin: (hib/MPI) Von den 2007 durchschnittlich 6,348 Millionen Beziehern von Arbeitslosengeld I (Alg I) und Arbeitslosengeld II (Alg II) sind laut Bundesregierung 3,135 Millionen (49 Prozent) nicht in der Arbeitslosenstatistik registriert. Dagegen seien insgesamt 3,213 Millionen (51 Prozent) arbeitslos gemeldet gewesen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (16/8458) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/8131). Außer den Leistungsempfängern habe es noch 686.000 Arbeitslose gegeben, die keine Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen. Von allen Arbeitslosen hätten 82 Prozent Leistungen erhalten. Von den durchschnittlich 1,092 Millionen Alg-I-Empfängern im Jahr 2007 seien 26 Prozent nicht in der Arbeitslosenstatistik aufgetaucht, schreibt die Regierung. 225.000 der Alg-I-Bezieher fielen unter die so genannte 58er-Regel, 25.000 der nicht als arbeitslos geführten Personen hätten an einer Trainingsmaßnahme teilgenommen, 26.000 seien arbeitsunfähig erkrankt und 16.000 seien vermindert leistungsfähig gewesen. Kriterien für die Aufnahme in die Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit seien die Arbeitslosmeldung, die Beschäftigungslosigkeit und die Verfügbarkeit. Danach würden etwa Personen, die arbeitsunfähig erkrankt oder dauerhaft erwerbsgemindert sind, nicht als arbeitslos gezählt, „weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen“. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren von den im Jahr 2007 durchschnittlich 5,329 Millionen Alg II-Empfängern 2,473 Millionen (46 Prozent) als arbeitslos registriert und 2,856 Millionen (54 Prozent) nicht als arbeitslos registriert. Eine Zuordnung zu bestimmten Gruppen sei bisher statistisch nur annäherungsweise möglich. Zur Gruppe der erwerbstätigen Hilfebedürftigen („Aufstocker“) mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als 400 Euro zählten demnach 524.000 Personen. Der Gruppe der „Ein-Euro-Jobber“ und Teilnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen wurden demnach 418.000 der als nicht arbeitslos registrierten Alg-II-Bezieher zugeordnet. Ferner seien 484.000 unter-20-jährige und 312.000 über-58-jährige Alg-II-Empfänger statistisch nicht als arbeitslos geführt worden.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_088/02