Otto Schily und die Nebeneinkünfte

Das Präsidium des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am  20. Februar 2008 festgestellt, dass der Abgeordnete Otto Schily seine Pflichten nach den Verhaltensregeln (§ 8 Abs. 2 Satz 3) verletzt hat. Er hat anwaltliche Mandate, die er seit dem 1. Januar 2006 wahrgenommen hat und die mit anzeigepflichtigen Beträgen vergütet wurden, nicht angezeigt und somit gegen § 1 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 VR in Verbindung mit Nr. 3 und 8 der Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln verstoßen.
Diese Feststellung wird als Drucksache veröffentlicht (§ 8 Abs. 2 Satz 4 VR).

Den Wortlaut der Verhaltensregeln finden sich auf der Website des Bundestages unter: www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/go_btg/anlage1.html und die Ausführungsbestimmungen unter: www.bundestag.de/mdb/nebentaetigkeit/ausf.pdf.

In einem Brief, der bei Bundestagspräsident Lammert am Montag eingegangen sei, bat Schily um Aufschub. In der Sache sehe er sich „außerstande“, seine Einnahmen offen zu legen, sagte der Exinnenminister den Angaben zufolge. Er werde jedoch seinen „Standpunkt überprüfen“, sollte die Rechtsanwaltskammer bestätigen, „dass ich ohne Verstoß gegen meine anwaltlichen Verpflichtungen in anonymisierter Form einzelmandatsbezogene Angaben machen darf“. Gleiches habe er sich von Lammert erbeten für den Fall, dass die Rechtsanwaltskammer Schilys Auffassung teile.

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