Stahlindustrie: 5,2 Prozent mehr Lohn

Die Tarifparteien der nordwestdeutschen Stahlindustrie haben sich in der Nacht zum Mittwoch auf einen Tarifabschluss geeinigt: Nach einer Einmalzahlung von 200 Euro im Februar soll es ab März 5,2 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten geben, wie IG-Metall-Sprecher Marc Schlette in Ratingen mitteilte. Für den Vertrag wurde eine Laufzeit von 13 Monaten vereinbart.
Das erzielte Ergebnis liegt zwischen dem ursprünglichen Arbeitgeberangebot von 3,5 Prozent und der gewerkschaftlichen Forderung von acht Prozent. Für die Auszubildenden wurde eine Anhebung der Vergütung um 70 Euro vereinbart. In einer Absichtserklärung setzten sich beide Seiten das Ziel, bis zum 30. Juni 2009 ein Entgeltrahmenabkommen zu schließen.Das Ergebnis wird der Tarifkommission vorgelegt und in den Betrieben diskutiert, sagte der Gewerkschaftssprecher. Eine endgültige Entscheidung, ob der Abschluss angenommen werde, sei für Montag zu erwarten.
Für den Fall eines Scheiterns der Verhandlungen hatte die IG Metall bereits einen unbefristeten Streik angekündigt. Einen Arbeitskampf in der westdeutschen Stahlindustrie gab es zuletzt im Jahr 1978/79. Unmittelbar vor Beginn der letzten Verhandlungsrunde hatte die Gewerkschaft den Druck auf die Arbeitgeber erhöht: Mehr als 2.000 Arbeiter beteiligten sich nach Angaben der IG Metall am Dienstag an Warnstreiks in Dortmund und Mülheim.

Otto Schily und die Nebeneinkünfte

Das Präsidium des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am  20. Februar 2008 festgestellt, dass der Abgeordnete Otto Schily seine Pflichten nach den Verhaltensregeln (§ 8 Abs. 2 Satz 3) verletzt hat. Er hat anwaltliche Mandate, die er seit dem 1. Januar 2006 wahrgenommen hat und die mit anzeigepflichtigen Beträgen vergütet wurden, nicht angezeigt und somit gegen § 1 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 VR in Verbindung mit Nr. 3 und 8 der Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln verstoßen.
Diese Feststellung wird als Drucksache veröffentlicht (§ 8 Abs. 2 Satz 4 VR).

Den Wortlaut der Verhaltensregeln finden sich auf der Website des Bundestages unter: www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/go_btg/anlage1.html und die Ausführungsbestimmungen unter: www.bundestag.de/mdb/nebentaetigkeit/ausf.pdf.

In einem Brief, der bei Bundestagspräsident Lammert am Montag eingegangen sei, bat Schily um Aufschub. In der Sache sehe er sich „außerstande“, seine Einnahmen offen zu legen, sagte der Exinnenminister den Angaben zufolge. Er werde jedoch seinen „Standpunkt überprüfen“, sollte die Rechtsanwaltskammer bestätigen, „dass ich ohne Verstoß gegen meine anwaltlichen Verpflichtungen in anonymisierter Form einzelmandatsbezogene Angaben machen darf“. Gleiches habe er sich von Lammert erbeten für den Fall, dass die Rechtsanwaltskammer Schilys Auffassung teile.