Anonymous gegen Scientology

Die Gruppierung «Anonymous» erklärte Scientology in Form eines YouTube-Videos anfangs der Woche den Krieg und drohte mit massiven Cyberattacken. Ihre Drohungen haben sie inzwischen auch wahr gemacht. Nachrichtensender aus den USA berichten von erfolgten Hackerangriffen auf mehrere Scientology-Webseiten.

Auch Scientologys Webpräsenz in der Schweiz wird von den USA aus betrieben. «Wir finden es eine absolute Sauerei und haben jetzt ein Augenmerk darauf. Bis jetzt sind unsere Seiten aber nicht betroffen», so Jürg Stettler, Pressesprecher von Scientology Zürich auf Anfrage von 20minuten.ch. Ein Test von 20minuten.ch ergab aber ein anderes Bild: Kurz nach dem Gespräch funktionierte die Seite zwischenzeitlich nicht mehr. Mittlerweile ist sie aber wieder aufrufbar.

«Wir haben keine Ahnung, wer dahintersteckt, vermuten aber, dass es sich um eine kleine Gruppe handelt, die offensichtlich aus den USA operiert», erklärt Stettler. Auslöser für die Attacken dürfte ein Tom-Cruise-Video auf YouTube sein. In diesem Video lobt der Hollywood-Star die Scientologen als die einzigen Experten des Geistes. Wegen Verletzung der Urheberrechte forderten Scientology-Anwälte erfolgreich die Löschung des Filmes.

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ALG I noch nicht verlängert

Der Deutsche Bundestag verabschiedete verlängerte Bezugsdauer des Arbeitslosengeld I (ALG I) für ältere Erwerbslose.

Mit dieser Arbeitslosengeld- Neuregelung erhalten Arbeitslose im Alter von 50 bis 54 Jahren die maximale Bezugsdauer des ALG I für 15 Monate. Die Vorraussetzung dafür ist jedoch, dass sie im Vorfeld minimum 30 Monate lang einer sozialpflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Diese Neuregelung wird rückwirkend auf den 1. Januar angewandt. Dafür stimmten die Bundestags-Fraktionen der SPD, CDU/CSU sowie die Partei Die Linke.
Allerdings muss nun auch noch der Bundesrat zustimmen!

Gegen die Stimmen aller drei Oppositionsparteien vereinbarte die Koalition eine so genannte Schutzregelung, die Frühverrentungen von Langzeitarbeitslosen vor Vollendung des 63. Lebensjahrs verhindert. FDP, Linke und Grüne sprachen von „Zwangsverrentung“ von Langzeitarbeitslosen.

Die Linke kritisiert den zweiten Teil der Verabschiedung des Gesetzesentwurfs. Die Bundesregierung aus Union und SPD würde den Eindruck erwecken, dass mit ihrem Gesetzesentwurf die Zwangsverrentung vom Tisch ist. Die Sachverständigen bestätigen: Der Entwurf macht die Zwangsverrentung ab 63 jetzt erst grundsätzlich möglich, ohne dass die Betroffenen die Möglichkeit der Arbeitsmarktintegration nutzen können. Sie müssen dabei mit Abschlägen bis zu 7,2 Prozent rechnen, nach Einführung der Renten mit 67 sogar bis zu 14,4 Prozent. Das ist, nach Ansicht der Linksfraktion: Rentenklau!

Hartz IV voller Widersprüche

Die Klagewelle von ALG-II-Empfängern vor den Sozialgerichten ist nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) im vergangenen Jahr weiter angeschwollen. Wie die „Frankfurter Rundschau“ unter Berufung auf DGB-Statistiken berichtet, legten 2007 insgesamt 760.000 Bezieher des Arbeitslosengeldes II und abgelehnte Antragsteller Widerspruch gegen die Bescheide der Arbeitsverwaltung in. Dies seien acht Prozent mehr als im Vorjahr. Von den Widersprüchen des Jahres 2007 waren demnach 40 Prozent erfolgreich.Von den abgelehnten Widersprüchen landeten im Schnitt 24 Prozent vor den Sozialgerichten, heißt es in dem „FR“-Bericht. Somit ergäben sich rund 100.000 Klagen. Zu den Hauptgründen für Widersprüche und Klagen zählen nach Informationen des DGB die Anrechnung von anderem Einkommen auf das Arbeitslosengeld sowie die Übernahme der Kosten für Miete und Heizung. Laut Rechtsprechung stehen einem alleinlebenden Hartz-IV-Empfänger maximal 45 Quadratmeter Wohnfläche zu.