Hartz IV-Niveau ist zu niedrig

Der ehemalige Bundesgeschäftsführer der SPD, Ottmar Schreiner (*21.02.1946), antwortet in Abgeordnetenwatch.de auf die Frage ob es gerecht sei die Diäten um 9,4 Prozent zu erhöhen den ALG II-Satz aber nicht wie folgt:

Sehr geehrter Herr Priese,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. Januar 2008. Unabhängig von der aktuellen Debatte über Preiserhöhungen bei Grundnahrungsmitteln trete ich seit langem für eine Erhöhung des Hartz-IV-Satzes ein. Das Niveau ist zu niedrig, reicht für ein existenzsicherndes Einkommen nicht aus und führt zur Verarmung der meisten ALG II-Empfängern und ihrer Familienangehörigen. Betroffen von dieser negativen Konstellation sind vor allem Kinder in den Hartz IV-Haushalten. Diese Schieflage muss dringend korrigiert werden. Dafür trete ich in aller Entschiedenheit ein.

Mit freundlichen Grüßen

Ottmar Schreiner

Schwanger durch Hartz IV

Schwangerschaftskonfliktberaterinnen besorgt über Verweigerung der Zahlung für Verhütungsmittel.

Die Frage nach fehlenden Finanzmitteln für Verhütungsmittel bei Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II
(ALG II – auch Hartz IV genannt) erwies sich als Schwerpunktthema der diesjährigen Mitgliederversammung
der Vereins Frauenwürde e.V. am 12. Januar 2008 in Köln. Dringend ist hier eine Gesetzesänderung
notwendig, damit die Kosten für Verhütungsmittel übernommen werden, befand die Mitgliederversammlung
von Frauenwürde. „Es kann nicht angehen, dass Schwangerschaftsabbrüche für Arme vom Staat bezahlt
werden, Mittel zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft aber nicht
„, findet Annegret Laakmann, Vorsitzende von Frauenwürde e.V.

Nach Aussagen der Beraterinnen des Vereins wurden 2007 vermehrt ungewollt schwangere Frauen beraten,
die von ALG II leben. Als Grund gaben die betroffenen Frauen an, von dem knapp bemessenen Geld keine
sicheren Verhütungsmittel bezahlen zu können. Die Pille kostet ca. 10 € monatlich, für eine Spirale sind je
nach Qualität ca. 150 € fällig. „Das Geld für die Pille brauche ich, um für meinen Mann und meine zwei
Kinder eine halbe Woche für`s Frühstück einzukaufen
“ sagte eine Betroffene ihrer Beraterin. Also nicht zu
finanzieren, wenn der Regelsatz 311 € pro erwachsene Person bei Verheirateten und Zusammenlebenden oder
345 € für Alleinstehende beträgt. Davon sollen Ernährung, Kleidung, Hygieneartikel und mehr bezahlt werden.
Bis das Gesetz geändert wird, wollen der Frauenwürde e.V. und die in den Beratungsstellen des Vereins
tätigen Beraterinnen die Schaffung von kommunalen oder privaten Hilfsfonds vorantreiben, an die sich Frauen
mit wenig Geld zur Deckung von Kosten für Verhütungsmittel wenden können.

Ein weiteres Ärgernis ist die fehlende Kenntnis bei manchen Angestellten der örtlichen ARGE über die vor
allem jungen schwangeren Hartz IV-Empfängerinnen, die noch im Elternhaus wohnen, zustehenden Mittel.
Dieser Umstand führt häufig zu ermüdenden Diskussionen, deren Erfolg auch schon mal eingeklagt werden
muss.

Recht auf größere Wohnung

Aachen (AP) Wer als Hartz-IV-Empfänger nach einer Trennung häufig seine Kinder zu Besuch hat, kann ein Recht auf eine größere Wohnung haben. Das hat das Sozialgericht Aachen in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Demnach müssten sich Empfänger von Arbeitslosengeld II, die nach einer Trennung allein leben, normalerweise auf eine Wohnungsgröße von höchstens 45 Quadratmetern beschränken. Bei regelmäßigen und häufigen Besuchen der Kinder sei aber eine größere Wohnung angemessen.
Im vorliegenden Fall hatte ein Mann geklagt, dessen drei zwischen 1997 und 2003 geborene Kinder sich regelmäßig von Freitagmittag bis Sonntagabend bei ihm aufhielten. Die jüngste Tochter übernachtete zusätzlich an weiteren zwei Tagen der Woche bei ihrem Vater, um von dort den nahe gelegenen Kindergarten zu besuchen.
Das Gericht entschied, in derartigen Fällen sei eine zeitweilige Bedarfsgemeinschaft zwischen dem Elternteil und den Kindern anzunehmen. Dem sei auch bei der Prüfung der angemessenen Wohnungsgröße Rechnung zu tragen. Im konkreten Fall hielt die Kammer eine Wohnungsgröße wie für einen Zwei-Personen-Haushalt für angemessen, also bis zu 60 Quadratmeter.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Aktenzeichen: Sozialgericht Aachen S 14 AS 80/07

Von Mindestlohn bis Erziehungscamp – Was entscheiden Landtagswahlen

PROGRAMMHINWEIS für Dienstag, 15. Januar 2008, 22.15 Uhr

Bonn (ots) – „Kochs Ablenkungsmanöver funktioniert bisher perfekt, auch wenn er sich das unter moralischen Aspekten heiklere Thema ausgesucht hat.“ So die Einschätzung des Mainzer Politikwissenschaftlers Jürgen Falter. Roland Koch, Hessens Ministerpräsident, setzt auf Jugendkriminalität im Migrantenmilieu als Wahlkampfthema – und macht damit Schlagzeilen. Und der nächste Schritt: Erziehungscamps à la USA?

Dass von der SPD gewählte Thema Mindestlohn“ findet erheblicher weniger Aufmerksamkeit. Dass auch in
Niedersachsen und Hamburg gewählt wird, findet nahezu nebenbei statt. Ebnen provokante Aussagen den Weg in die Landtage?

Gaby Dietzen diskutiert in der PHOENIX Runde mit Prof. Gerd
Langguth (Politikwissenschaftler, Universität Bonn), Richard Hilmer
(Geschäftsführer infratest dimap), Bascha Mika (Chefredakteurin, taz)
und Christoph Keese (Chefredakteur, Welt am Sonntag).

Wiederholung um 00.00 Uhr.

Mindestlohn gegen Schwarzarbeit

spidla.jpgNach Ansicht des EU-Beschäftigungskommissars Vladimir Spidla können Mindestlöhne helfen, Armut zu bekämpfen. 20 von 27 EU-Mitgliedern hätten Mindestlöhne. „Alle EU-Länder, die Mindestlöhne eingeführt haben, scheinen damit zufrieden zu sein„, sagte Spidla der „Welt am Sonntag“. „Es scheint auch nicht, dass nach Einführung der Mindestlöhne die Arbeitslosigkeit gestiegen oder die Schwarzarbeit angewachsen ist.“ In Großbritannien sei die Arbeitslosigkeit nach Einführung eines Mindestlohnes sogar gesunken. Mindestlöhne könnten dafür sorgen, dass Menschen Schwarzarbeit zugunsten regulärer Jobs aufgeben, so Spidla. Die Entscheidung, Mindestlöhne einzuführen, liege aber bei den Mitgliedstaaten.

Arbeitszeitverkürzung durchgesetzt

Zum ersten Mal seit Jahren hat wieder mal eine Gewerkschaft eine Arbeitszeitverkürzung durchgesetzt. Nach all den gewerkschaftlichen Rückzugs- und Verteidigungsgefechten der letzten Jahre ist es durchaus wohltuend, dass dies nun wenn auch nur minimal durchbrochen wurde.

Elf Prozent mehr Lohn und eine Einmalzahlung von 800 Euro bei gleichzeitiger Absenkung der Arbeitszeit von 41 auf 40 Wochenstunden ist ein bemerkenswertes Ergebnis für die Lokführer. Es bleibt zu hoffen, dass dies Auswirkungen auf andere Tarifrunden in 2008 und gewerkschaftliche Kämpfe der Zukunft hat. Auch die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst und im Einzelhandel sollten ein grösseres Stück vom Kuchen abbekommen.
Insbesondere in der Tarifrunde im Öffentlichen Dienst muss die Politik als Arbeitgeber zeigen, dass nach jahrelanger Lohnzurückhaltung aufgrund leerer Kassen nun der Aufschwung bei den Beschäftigten wirklich ankommen soll.
Rückendeckung
Die deutschen Gewerkschaften haben in der laufenden Tarifrunde Rückendeckung von EU-Arbeitskommissar Vladimir Spidla erhalten. „Diejenigen, die die Wohlstandszuwächse eines Landes erarbeiten, sollen auch daran teilhaben„, sagte Spidla der „Berliner Zeitung“. Dies sei die Grundlage des europäischen Sozialmodells. Insofern sei die Forderung der deutschen Arbeitnehmer nach kräftigen Lohnzuwächsen legitim. „Wirtschaftlicher Fortschritt und sozialer Fortschritt müssen miteinander einhergehen„, betonte Spidla.

Kochs Kinder hinter Gittern

Die immer stärkeren Forderungen aus dem Unions-Lager nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts sind nicht nur durchsichtiger Wahlkampf, sondern explizit falsch. Jetzt auch noch das Jugendstrafrecht auf Kinder auszuweiten, wie Hessens Ministerpräsident Roland Koch es fordert, treibt den Irrsinn auf die Spitze. Koch träumt offenbar von Kindern hinter Gittern.

Dabei lässt sich kriminologisch eindeutig nachweisen, dass härtere Strafen weder abschreckend noch präventiv wirken. Das Gegenteil ist sogar der Fall: Härtere Strafen erhöhen die Rückfallquote junger Straftäter. Die gesellschaftlichen Ursachen der Jugendkriminalität, Jugendarbeitslosigkeit, Bildungsbenachteiligung und Perspektivlosigkeit, lassen sich nicht mit den Mitteln des Strafrechts beseitigen. Hier hat die Politik, in Hessen und bundesweit, schon vor langer Zeit versagt.