Unter 25 – und Eltern ziehen aus

Jugendliche unter 25 Jahren, die von Hartz IV betroffen sind, wird nur in Ausnahmefällen ein Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt mit den Eltern gestattet. Was aber ist, wenn die Eltern aus der bisher gemeinsamen Wohnung ausziehen und der/die Jugendliche den Mietvertrag übernimmt?

Das Sozialgericht Schleswig-Holstein hat in einem einstweiligen Anordnungsverfahren jetzt beschlossen, dass der Leistungsträger dann die Kosten der Unterkunft des/der Jugend-lichen zu erstatten und ihm/ihr die volle Regelleistung zu zahlen habe: „Der Gesetzeswortlaut [...] spricht eindeutig allein vom Umzug des jungen Erwachsenen. Und auch nach den insoweit vom Sozialgericht herangezogenen Gesetzesmaterialien (BT-Drucks. 16/688, S. 14) ging der Gesetzgeber von einem Umzug des jungen Erwachsenen aus der gemeinschaftlichen Wohnung mit den Eltern und dem erstmaligen Bezug einer Wohnung durch ihn aus. [...] Der Gesetzgeber wollte mit dieser Vorschrift offensichtlich eine Sonderregelung für den Leistungsbezug von Personen mit einem Alter unter 25 Jahren treffen. Sonderregelungen sind jedoch grundsätzlich eng auszulegen (vgl. etwa Berlit für § 22 Abs. 2a SGB II in: LPK-SGB II, § 22 Rz. 81).“ – SG Schleswig- Holstein L 11 B 13/07 AS ER- veröffentlicht am 11.07.07)

Wir Arbeit-Geber

ein wunderschöner Leserbrief aus der „jungeWelt“ von Montag 07. Januar 2008, wie ich fast nicht hätte besser schreiben können. Jedenfalls schreibt mir Artur Rümmler aus Darmstadt frisch von der Seele:

»Nur wenige sehen die Dinge, wie sie sind«, schreibt Jean Paul Marat in seinen immer noch lesenswerten »Ketten der Sklaverei« (1774). »Mit Beschönigung und Wortverdrehung wird bei der Allgemeinheit viel erreicht. Die scheußlichsten Dinge, mit schönen Namen verziert, werden hingenommen, und durchaus Brauchbares, das unter verhaßten Namen dargestellt wird, wird verworfen.«

Marat zählt etwa dreißig Begriffe auf. Das heutige Neusprech-Lexikon der Falschwörter ist wesentlich umfangreicher. Falschwörter verdrehen Sachverhalte, stellen die Dinge auf den Kopf. Ein quasi zum eisernen Bestand der Falschwörter gehörender Oldie ist der so genannte »Arbeitgeber«, für Arnold Schölzel (jW vom 27. Dezember) »ein spezieller Wortwitz der bundesdeutschen Sprachregelung«, und Klaus Fischer (jW vom 29. Dezember) klagt zu Recht: »Noch immer wird der Begriff ›Arbeitgeber‹ kaum hinterfragt, jenes Wort, das wie ›Wohltäter‹ klingt.«
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Was sagt die Sprachwissenschaft dazu? Im Mittelhochdeutschen, und später bis ins Neuhochdeutsche hinein, bedeutet »arebeit« »schwere körperliche Anstrengung, Mühsal, Plage« und »arebeiten« entsprechend »sich plagen, sich quälen, angestrengt tätig sein« (Etymologie-Duden). Andere Nachschlagewerke definieren »Arbeit« als gezielte körperliche oder geistige Leistung in der Zeit. Wer arbeitet, macht eine Anstrengung, gibt eine Leistung, ist also der Arbeit-Geber, und das ist der Arbeiter. Und wer dessen Arbeit entgegennimmt, ist Arbeit-Nehmer, und das ist der Unternehmer. Leider sind die Falschwörter »Arbeitgeber« und »Arbeitnehmer«, die sogar von den Gewerkschaften wie auch der Linkspartei distanzlos verwendet werden, so fest in unserem Sprachgebrauch verwurzelt, daß es eine Donquijoterie wäre, sie in ihrem richtigen Wortsinn großflächig zu gebrauchen. Tatsache ist auch, daß diese Falschwörter nicht nur im Deutschen, sondern in mindestens einem halben Dutzend anderer europäischer Sprachen herumgeistern. Im Englischen, Französischen, Spanischen und Portugiesischen allerdings sind sie undenkbar, dort würde ihre wörtliche Entsprechung nur Heiterkeit auslösen. Was also tun? Ich sehe drei Möglichkeiten: Entweder wir vermeidendiese Begriffe, markieren sie immer als »so genannte« und mit entlarvenden Anführungszeichen, oder wir sagen »Arbeitsplatznehmer«, wenn wir die abhängig Beschäftigten, und »Arbeitsplatzgeber«, wenn wir die Unternehmer meinen. Die wären dann auch leichter als Arbeitsplatzwegnehmer zu erkennen.

Ich habe mir noch erlaubt auf die oben angesprochenen Artikel direkt zu verlinken. Und ich werde versuchen mich zukünftig an die Vorschläge zu halten.