US-Boot Camps: Schinden und Schikane als Prinzip

Nicht nur der Staat Florida, auch die Bundesregierung in Washington hat inzwischen alle „boot camps“ („boot“ wegen der schweren Stiefel, die dort getragen werden) abgeschafft. Zur Begründung heißt es, eine geringere Rückfallquote im Vergleich zu Tätern, die in normalen Gefängnissen untergebracht werden, sei nicht nachweisbar.

so heißt es unter anderem in einem Artikel im Kölner Stadtanzeiger vom 04. Januar 2008

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Marsch in den autoritären Staat

Vor einem Marsch in den autoritären Staat warnt die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in der Januar-Ausgabe der Blätter für deutsche und internationale
Politik. Die Autorin schildert, wie sich Gesetzesvorhaben über die Rechtsprechung hinwegsetzen, und fragt, ob das Grundgesetz durch den neuen »Präventivstaat« zur Chimäre werde.

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Merkel für Erziehungslager

In der Debatte um das Vorgehen gegen junge Kriminelle drängt nun auch Kanzlerin Merkel auf härtere Regelungen.
Der Zeitung „Bild am Sonntag“ sagte sie, auch der Koalitionspartner SPD könne nicht die Augen davor verschließen, dass 43 Prozent aller Gewaltdelikte in Deutschland von unter 21-Jährigen verübt werden. Warnschuss-Arrest und Erziehungslager könnten durchaus eine sinnvolle Ergänzung im Strafrecht sein.

Es tut mir ja schrecklich leid, aber ich verbinde mit dem Begriff „Lager“ oder „Erziehungslager“ etwas völlig anderes. Nämlich etwas, das es auf deutschem Boden schon mal gab. So befand sich in Köln-Deutz am Messehof ein NS-Erziehungslager.  Auch das SS-Sonderlager Hinzert wurde am 16. Oktober 1939 als Polizeihaft- und Erziehungslager des Reichsarbeitsdienstes (RAD) eingerichtet und war ursprünglich zur „disziplinarischen Behandlung“ von zur Arbeit am Westwall oder den Reichsautobahnen Zwangsverpflichteten bestimmt.
Ein Umerziehungslager ist ein Gefängnis oder Straflager, in dem die Gefangenen, vorzugsweise Gegner eines Regimes, politisch im Sinne der herrschenden Doktrin umerzogen werden sollen.
Solche Lager sind häufig in Diktaturen anzutreffen.

Keine Aussage trotz Beugehaft

Die ehemaligen RAF-Terroristen Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts wollen auch bei Beugehaft weiter schweigen. Sie würden die Aussage über den Mord an Siegfried Buback im April 1977 verweigern, kündigten ihre Anwälte an. Sie legten zugleich Beschwerden gegen einen entsprechenden Beschluss des Bundesgerichtshofs an.

Es mag vielleicht juristisch konsequent sein, ist aber wenig realistisch – das Vorhaben der Bundesanwaltschaft, durch Beugehaft Aussagen zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback zu erzwingen. Nach jahrelanger Haft wird man auch in sechs Monaten Ordnungshaft nicht reden.

Die Bundesanwaltschaft verteidigte das Vorhaben als notwendigen und rechtlich einwandfreien Schritt. Sie sei «keine Frage des Ermessens, sondern wird vom Gesetz als Instrumentarium zur Verfügung gestellt», sagte eine Sprecherin der obersten deutschen Anklagebehörde. Sollten Mohnhaupt, Folkerts und Klar ihr Schweigen auch in der maximal sechsmonatigen Beugehaft nicht brechen, könnten sie nicht weiter zu einer Aussage gezwungen werden: «Wenn diese Maßnahmen erschöpft sind, stehen keine weiteren Mittel mehr zur Verfügung», sagte die Sprecherin.

Klars Anwalt Heinz-Jürgen Schneider betonte, allein wegen seines Zeugnisverweigerungsrechts könne sein Mandant nicht zu einer Aussage gezwungen werden. «Außerdem hat er in den letzten 25 Jahren nie eine Aussage gemacht. Warum sollte sich das ändern?»

Folkerts’ Anwältin Ulrike Halm sagte der dpa: «Auch eine Beugehaft wird meinen Mandanten nicht dazu bringen, eine Aussage zu machen.»

Mohnhaupts Anwalt Franz Schwinghammer kritisierte: «Es ist ein ziemlich absurder Vorgang, nach 30 Jahren die Richtigkeit der einmal gefällten Urteile überprüfen zu wollen.»

Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum hat die vom Bundesgerichtshof verhängte Beugehaft gegen die drei ehemaligen RAF-Mitglieder Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts als zweifelhaft und peinlich bezeichnet. Rechtlich sei die Maßnahme wohl nicht angreifbar, sagte der FDP-Politiker am Freitag im rbb-Inforadio.
Solange der Staat die Aufklärung jedoch selbst behindere, wirke die Beugehaft nicht überzeugend. „Bundesanwälte wussten seit etwa 25 Jahren von Verdachtsmomenten gegen Wisniewski und haben nicht gehandelt, das macht die Sache peinlich„, sagte Baum.

Um Recht und Wahrheitssuche geht es der Bundesanwaltschaft hier zuletzt. Es geht vielmehr um Rache und Rechthaberei, um das Verlangen nach Unterwerfung„, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE., Ulla Jelpke, die Anordnung von Beugehaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder. Der Staat ergehe sich in Allmachtsphantasien. „Er will nicht nur die Taten, sondern auch die Gesinnung bestrafen, und er will nicht nur die Täter einsperren, sondern ihre Gedanken kontrollieren. Das ist der Sinn, weswegen ihnen Reuebekenntnisse, Widerrufe und Zeugenaussagen gegen frühere Aktivistinnen und Aktivisten der RAF abverlangt werden. Wer diesem Druck nachgibt, der tingelt durch die talkshows, wer sich verweigert, soll länger und mehrfach sitzen„, so Jelpke.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble begrüßte die BGH-Entscheidung. „Das zeigt, die zuständigen Strafvollzugsorgane tun nach wie vor alles, was sie im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten tun können, um den Mord an dem früheren Generalbundesanwalt Buback aufzuklären„, sagte Schäuble am Donnerstagabend.

Dagegen zweifelt Bubacks Sohn Michael am Sinn der Beugehaft: „Ein Punkt ist, dass man schon bislang sehr skeptisch war, was Aussagen von ehemaligen Terroristen angeht. Und wenn man solche Aussagen nun unter dem Druck der Beugehaft erzielt, wird man noch skeptischer sein.

Grundgesetz Artikel 3

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat Beugehaft von bis zu sechs Monaten gegen die Ex-RAF-Mitglieder Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt angeordnet.
Damit sollen die Anschläge gegen den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback und der versuchte Raketenwerfer-Anschlag auf das Gebäude der Bundesanwaltschaft 1977 aufgeklärt werden, teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag (03.01.08) in Karlsruhe mit.

Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl wird nicht wegen Untreue gegenüber der CDU angeklagt. Die Bonner Staatsanwaltschaft hat in der CDU-Spendenaffäre ihr Ermittlungsverfahren gegen den Altkanzler endgültig eingestellt. Das bestätigte am Freitag (8.6.2001) der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Fred Apostel. Das Bonner Landgericht hatte bereits Anfang März dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einstellung des Verfahrens stattgegeben. Um die Klage abzuwenden hatte Kohl ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 300.000 Euro akzeptiert.

Razzien gegen G8-Gegner waren rechtswidrig

Für die Durchsuchung von Wohnräumen und weitere strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen, die in einem von der Bundesanwaltschaft geführten Verfahren am 9. Mai 2007 im Rahmen einer koordinierten Aktion gegen Gegner des Weltwirtschaftsgipfels und Dritte durchgeführt worden sind, waren die Strafverfolgungsorgane des Bundes nicht zuständig. Dies hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Staatsschutzsenat) auf die Beschwerde eines der Beschuldigten festgestellt und zugleich den ihn betreffenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss aufgehoben.

Der Generalbundesanwalt wirft dem Beschwerdeführer und weiteren Beschuldigten vor, sich an einer terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben, deren Ziel es gewesen sein soll, durch Brandanschläge auf Sachen (Kraftfahrzeuge sowie ein leer stehendes Gebäude) und Sachbeschädigungen gewaltbereite Gesinnungsgenossen zu mobilisieren, um den Weltwirtschaftsgipfel vom Juni 2007 in Heiligendamm durch Gewalttaten erheblich zu stören oder zu verhindern. Er rechnet der Vereinigung zwölf gewalttätige Aktionen mit einem Gesamtschaden von ca. 2,6 Mio. € zu, die im Zeitraum Juli 2005 bis März 2007 ausgeführt wurden.

Der 3. Strafsenat hat entschieden, dass eine Strafverfolgungskompetenz des Generalbundesanwalts, die Voraussetzung für die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs ist, nicht gegeben war. Für die Entscheidung ist letztlich ohne Bedeutung geblieben, ob sich – woran allerdings nachhaltige Zweifel bestehen – die beschuldigten Globalisierungsgegner tatsächlich zu einer Vereinigung im strafrechtlichen Sinne zusammengeschlossen haben. Die Zuständigkeit der Strafverfolgungsorgane des Bundes scheidet nämlich jedenfalls aus rechtlichen Gründen aus. Eine von den Beschuldigten etwa gebildete Vereinigung kann – als Folge einer die Strafbarkeit beschränkenden Änderung der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmung (§ 129 a Abs. 2 Nr. 2 StGB) im Jahre 2003 – nicht als terroristische Vereinigung eingeordnet werden, was die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts ohne weiteres begründet hätte. Soweit es den Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) anbelangt, fehlt es – wie in dem Beschluss näher ausgeführt ist – an der für die Bundeszuständigkeit zusätzlich erforderlichen besonderen Bedeutung des Falles (vgl. § 74 a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, § 120 Abs. 2 Nr. 1 GVG, § 142 a GVG, § 169 Abs. 1 StPO).

Zur Verfolgung der in Rede stehenden Aktionen, bei denen es sich allerdings um nicht zu verharmlosende Straftaten handelt, sind deshalb nach der föderalistischen Verteilung der Aufgaben im Bereich der Strafverfolgung die Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer zuständig.

Beschluss vom 20. Dezember 2007 – StB 12/07, 13/07 und 47/07

Karlsruhe, den 4. Januar 2007

Hier die Entscheidung im Wortlaut

Haushaltsnöte gefährden Kindeswohl – das abschreckende Beispiel der Stadt Halle

Mit einer Dienstanweisung hatte das Jugendamt der Stadt Halle im vergangenen Jahr angeordnet, alle Kinder und Jugendlichen aus Heimen in ihre Familien zurückzuführen. So sollten im Etat der Jugendhilfe vier Millionen Euro in zwei Jahren eingespart werden. In der jüngsten Ausgabe von Kontext, der Fachzeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF), kommentiert Professor Wolf Ritscher die „skandalöse Dienstanweisung“ und beleuchtet fachliche Hintergründe. Für die stellvertretende Vorsitzende der DGSF, Heliane Schnelle, ist der „Fall Halle“ nur die Spitze eines Eisbergs. Weil benachteiligte Familien insbesondere auf kommunaler Ebene keine Lobby hätten, seien die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe in den vergangenen Jahren systematisch zurückgefahren worden. Für Maßnahmen im Vorfeld von einer Heimunterbringung – ambulante Betreuung durch Familienhelfer, „Clearingstellen“ oder aufsuchende Familientherapie – werde kaum noch Geld ausgegeben. „Mit diesen Einsparungen steigt das Risiko von familiärer Gewalt oder der Vernachlässigung von Kindern“, so Schnelle.Die Rückführung von Kindern und Jugendlichen in ihre Familien sei ein erstrebenswertes Ziel, dürfe aber nicht in jeder Situation erfolgen oder allein aus „Haushaltszwängen“. In klaren Fällen von Kindeswohlgefährdung bleibe ein Heimaufenthalt oder die Unterbringung in einer Pflegefamilie erforderlich. Schnelle, deren Fachverband mehr als 2700 Familientherapeuten oder Berater vertritt, betont: „Sowohl für eine Rückführung in die Familie als auch für eine begleitende Maßnahme parallel zu einer Heimunterbringung haben sich Familientherapie und besonders aufsuchende Familientherapie als Unterstützungsangebote sehr bewährt.“ Ambulante Betreuung könne zwar die Zahl von stationären Unterbringungen vermindern, koste aber zunächst einmal auch Geld zum Beispiel für die Qualifizierung der Helfer. Dass „Investitionen“ in die Jugendhilfe allerdings gut angelegtes Geld seien, zeigten etwa die Kosten-Nutzen-Rechnungen des Institutes für Kinder und Jugendhilfe (IKJ) in Mainz.

Quelle: Wolf Ritscher: Organisierte Verantwortungslosigkeit in der Jugendhilfe: Das Beispiel Halle (Saale), in Kontext 4/2007, Seite 379 – 389

Der Artikel ist hier als PDF abrufbar auf den Internetseiten der DGSF.

Pressemitteilung „Jugendhilfe wirkt: Ein investierter Euro spart drei Euro gesellschaftliche Reparaturkosten“ ist hier abrufbar auf den Internetseiten der DGSF.