Arbeits“markt“

  Berlin (ots) – Seitdem anscheinend bei uns die Konjunktur brummt, passiert bei der Bekanntgabe der Arbeitsmarktzahlen jeden Monat dasselbe: Die einen sehen den Aufschwung, die anderen alles schwarz.
Letztere werfen mit Begriffen um sich wie Prekarisierung, Leiharbeit und ALG-II-Aufstocker. Bei beiden ist das Ideal fast immer eine sozialversicherungspflichtige Vollbeschäftigung aller.

Doch ist das noch zeitgemäß? Derzeit strukturiert sich der Arbeits“markt“ um, gleichzeitig wandelt sich der Charakter der Erwerbsarbeit. Mehr Dienstleistung, mehr Zeitarbeit, mehr Selbstständigkeit bei einem stetigen Rückgang von Jobs mit existenzsichernden Einkommen, könnte man die Ergebnisse einer Studie
zusammenfassen, in der die Bundesagentur für Arbeit die Entwicklung von 2000 bis 2007 untersucht hat.

Der Trend muss nicht schlecht sein. Es kommt jedoch darauf an, den Menschen Sicherheiten zu geben. Dazu gehören Mindestlöhne ebenso wie eine Absicherung vornehmlich der Kleinselbstständigen. Zudem muss der Druck auf die Langzeit-Erwerbslosen reduziert werden, indem man z.B. ein bedingungsloses Grundeinkommen einführt und eine staatliche Sockelrente. Dann nämlich müssten sich einige Arbeitgeber von ihrer Vorstellung trennen, dass Arbeitnehmer Eier legende Wollmilchsäue sind, die fast nichts kostenund an jeder Ecke zu haben sind.

Nun ist es an Bundesregierung und Arbeitgebern, etwas zu zeigen, was bei Arbeitnehmern und Erwerbslosen ganz selbstverständlich vorausgesetzt wird: die Fähigkeit,  flexibel zu sein.

Klagen gegen Hartz IV

347 Euro. Dieser Betrag steht symbolisch für eine der umstrittensten Gesetze, die es bis heute in Deutschland gegeben hat. Es geht um das Arbeitslosengeld II, das das Existenzminimum der Menschen festlegt. Der Streit um diese 347 Euro beschäftigt seit drei Jahren nicht nur die Politik, sondern auch verschiedene Gerichte in Deutschland. Tausende Bürger haben gegen Hartz IV-Bescheide geklagt. Ende Dezember gab es eine richtungweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Vor drei Jahren wurde das Arbeitslosengeld II eingeführt. Seitdem erhalten rund sieben Millionen Bürger 347 Euro im Monat. Hinzu kommen Miete und Heizkosten. Was im Sozialgesetzbuch II auf den ersten Blick einfach und übersichtlich wirkt, bietet reichlich Konfliktstoff für Politik und Justiz. In Leipzig lebt inzwischen jeder sechste von Arbeitslosengeld II.
Doch viele können von den Hartz IV Sätzen nicht leben und legen Widerspruch ein. Diese Fälle landen später vor dem Sozialgericht. 3110 Klagen waren es allein am Leipziger Sozialgericht im letzten Jahr. Dabei haben die dringenden Fälle stark zugenommen. Das Gericht muss hier schnell entscheiden, da andernfalls die Zwangsräumung der Wohnung droht.
Bei den Klagen geht es immer um Geld. Teilweise führen auch geringe Beträge vor den Richter, weiß Frank Liedke vom Sozialgericht Leipzig:

„Das geht von wenigen Euro bis hin zu einigen Tausend Euro. Das ist ganz unterschiedlich. Da gibt es auch keine Untergrenze oder Obergrenze. Das Sozialgericht Leipzig ist für alle Fälle in der ersten Instanz zuständig. Und eine Geringfügigkeitsklausel kennen wir nicht. Selbst wenn sie sich um zehn Euro streiten wollen, müssen sie zu uns kommen.“

Für die Bezieher von Hartz IV könnten selbst kleine Beträge große Bedeutung haben, sagt Liedke. Er stellt auch fest, dass die Kläger besser über ihre Rechte Bescheid wissen. Rund die Hälfte der Fälle am Sozialgericht drehten sich um das Arbeitslosengeld II. Für die Richter ist diese eine Belastung, im Schnitt fällt jeder von ihnen 30 Urteile im Monat. Wie groß die Aussicht auf Erfolg einer Klage ist, will Frank Liedke nicht sagen.Vor anderen Sozialgerichten ist jedoch jede zweite Klage erfolgreich. Oft liegt es an Formfehlern der Arbeitsagenturen oder Jobcenter. Ronny Schleicher von der Arbeitsgemeinschaft Leipzig verteidigt die Arbeit seiner Behörde:

„Also da muss ich grundsätzlich sagen, dass es nicht daran liegt, dass die Mitarbeiter der Arbeitsagentur Leipzig unverhältnismäßig viele Fehler machen oder gemacht haben. Grundsätzlich geht es hier eher um ein neues Recht und das SGB II ist immer noch ein neues Recht, das eben immer wieder auch neue Fragen schafft. „

Doch nicht nur die Sozialgerichte müssen täglich neu über die Regelungen von Hartz IV entscheiden, auch Bundesgerichte haben schon Urteile gefällt. Das Bundessozialgericht hat bereits Ende 2006 darüber entscheiden, ob mit rund 350 Euro ein menschenwürdiges Leben möglich ist. Das Geld reicht aus, sagten die Richter aus Kassel. Kurz vor Weihnachten des vergangenen Jahres fällte dann das Bundesverfassungsgericht ein Urteil, das die Politik noch eine Weile beschäftigen wird. Es stellte fest, dass die so genannten Arbeitsgemeinschaften gegen das Grundgesetz verstoßen. Bis 2010 muss die Verwaltung der Langzeitarbeitslosen neu geregelt werden, sagt das Gericht aus Karlsruhe.
Hermann Leistner von der Arbeitsagentur Leipzig kann dieses Urteil verstehen:

„Offensichtlich sind hier Interessen des Bundes, also wenn sie so wollen der Gesamtgemeinschaft,also auch rechtliche Interessen des Bundes und der Kommunen nicht im Einklang.“

Leistner betont jedoch, dass sich weder für Hilfebedürftige noch für Mitarbeiter bis 2010 etwas ändern wird. Tausende von Klagen türmen sich noch unbearbeitet auf riesigen Aktenstapeln in den deutschen Gerichten. Alles deutet darauf hin, dass Hartz IV auch 2008 wieder für viel Arbeit sorgen wird – in den Arbeitsgemeinschaften, der Politik und der Justiz.

Grundeinkommen für Rentner

Der so genannte Wirtschaftsweise Bert Rürup hatte im „Handelsblatt“ vom Mittwoch die Einführung einer steuerfinanzierten Sockelrente gefordert. Jeder Versicherte mit mehr als 35 Beitragsjahren solle eine Rente von mehr als 660 Euro erhalten. Geringere beitragserworbene Ansprüche müssten vom Staat aufgestockt werden, ohne dass andere Einkünfte des Versicherten verrechnet würden. Das bedeutet übersetzt, dass man im Rentenalter ein bedingungslose Grundeinkommen erhalten soll.

Der Vorsitzende der «Wirtschaftsweisen» begründete seinen Vorstoß mit den Schwierigkeiten, die das derzeitige System der Grundsicherung im Alter aufwerfe. Weil diese Leistung nicht höher als die Sozialhilfe sei und mit anderen Einkünften verrechnet werde, gebe es für Geringverdiener keinerlei Anreize zur Eigenvorsorge.

Es ist nämlich in der Tat so: Wenn man eine geringe Rente erhält und dazu dann Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt werden alle Einkommen, also auch die hochgelobte Riesterrente angerechnet. Außerdem darf man nur noch 1.600 Euro „Vermögen“ behalten. Davon betroffen sind unter anderem die zu erwartenden Zwangsverrenteten.

Reflexartig reagierte das Sozialministerium. – Eine solche staatliche Mindestrente sei derzeit kein Thema, machte eine Ministeriums-Sprecherin am Mittwoch in Berlin deutlich. Die Bundesregierung setze weiter auf das Drei-Säulen-Modell mit betrieblicher, privater und gesetzlicher Vorsorge. In den vergangenen Jahren seien Maßnahmen getroffen worden, um dieses System zu stabilisieren. Auch gegen Altersarmut seien Instrumente wie eine Grundsicherung geschaffen worden.

„Das ist ein kluger Vorschlag zur rechten Zeit“, sagte dagegen der SPD-Sozialexperte Karl Lauterbach dem „Handelsblatt“.  Lauterbach sagte, nach seinen Schätzungen werde in 25 Jahren jeder Dritte einen Renten-Anspruch nur noch unter Sozialhilfeniveau besitzen. Daher bestehe Handlungsbedarf. Eine stärkere Steuerfinanzierung der Altersbezüge sei wegen der geringeren Lebenserwartung von Geringverdienern „sozial sehr gerecht„.

Jedenfalls wollen wir nicht vergessen, dass Verschlechterungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung eng mit dem Namen Rürup und der von Ex-Kanzler Gerhard Schröder (SPD) eingesetzten «Rürup-Kommission» verbunden sind.

Rürup und der Hungerlohn

Zunächst erweckte die SPD den Eindruck, sie hätte verstanden und dem Druck der LINKEN und dem der Bevölkerungsmehrheit nachgegeben. Andrea Nahles verkündete, die SPD trete nun für einen flächendeckenden Mindestlohn ein. Nun rührt Bernd Rürup die Debatte auf und rudert zurück: Ein Mindestlohn ja, aber nicht mehr als 4,50 Euro pro Stunde.
Bei einer 40 Stunden-Woche ergibt das einen Monatslohn von 720 Euro – brutto! Das ist netto kaum mehr als das Arbeitslosengeld II. Von einem Mindestlohn, der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vor Armut schützt, kann hier nicht die Rede. Rürups Forderung läuft auf eine Umbenennung von Hartz IV hinaus, also auf einen dreisten Etikettenschwindel. Selbst die Wohlfahrtsverbände fordern einen Mindestlohn von 8 bis 9 Euro pro Stunde. Offenbar wiederholt sich das traurige Schauspiel der SPD vom Frühjahr 2007, als sie auf der Straße Unterschriften für einen gesetzlichen Mindestlohn sammelte und ihn anschließend im Bundestag ablehnte.