347 Euro. Dieser Betrag steht symbolisch für eine der umstrittensten Gesetze, die es bis heute in Deutschland gegeben hat. Es geht um das Arbeitslosengeld II, das das Existenzminimum der Menschen festlegt. Der Streit um diese 347 Euro beschäftigt seit drei Jahren nicht nur die Politik, sondern auch verschiedene Gerichte in Deutschland. Tausende Bürger haben gegen Hartz IV-Bescheide geklagt. Ende Dezember gab es eine richtungweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Vor drei Jahren wurde das Arbeitslosengeld II eingeführt. Seitdem erhalten rund sieben Millionen Bürger 347 Euro im Monat. Hinzu kommen Miete und Heizkosten. Was im Sozialgesetzbuch II auf den ersten Blick einfach und übersichtlich wirkt, bietet reichlich Konfliktstoff für Politik und Justiz. In Leipzig lebt inzwischen jeder sechste von Arbeitslosengeld II.
Doch viele können von den Hartz IV Sätzen nicht leben und legen Widerspruch ein. Diese Fälle landen später vor dem Sozialgericht. 3110 Klagen waren es allein am Leipziger Sozialgericht im letzten Jahr. Dabei haben die dringenden Fälle stark zugenommen. Das Gericht muss hier schnell entscheiden, da andernfalls die Zwangsräumung der Wohnung droht.
Bei den Klagen geht es immer um Geld. Teilweise führen auch geringe Beträge vor den Richter, weiß Frank Liedke vom Sozialgericht Leipzig:
„Das geht von wenigen Euro bis hin zu einigen Tausend Euro. Das ist ganz unterschiedlich. Da gibt es auch keine Untergrenze oder Obergrenze. Das Sozialgericht Leipzig ist für alle Fälle in der ersten Instanz zuständig. Und eine Geringfügigkeitsklausel kennen wir nicht. Selbst wenn sie sich um zehn Euro streiten wollen, müssen sie zu uns kommen.“
Für die Bezieher von Hartz IV könnten selbst kleine Beträge große Bedeutung haben, sagt Liedke. Er stellt auch fest, dass die Kläger besser über ihre Rechte Bescheid wissen. Rund die Hälfte der Fälle am Sozialgericht drehten sich um das Arbeitslosengeld II. Für die Richter ist diese eine Belastung, im Schnitt fällt jeder von ihnen 30 Urteile im Monat. Wie groß die Aussicht auf Erfolg einer Klage ist, will Frank Liedke nicht sagen.Vor anderen Sozialgerichten ist jedoch jede zweite Klage erfolgreich. Oft liegt es an Formfehlern der Arbeitsagenturen oder Jobcenter. Ronny Schleicher von der Arbeitsgemeinschaft Leipzig verteidigt die Arbeit seiner Behörde:
„Also da muss ich grundsätzlich sagen, dass es nicht daran liegt, dass die Mitarbeiter der Arbeitsagentur Leipzig unverhältnismäßig viele Fehler machen oder gemacht haben. Grundsätzlich geht es hier eher um ein neues Recht und das SGB II ist immer noch ein neues Recht, das eben immer wieder auch neue Fragen schafft. „
Doch nicht nur die Sozialgerichte müssen täglich neu über die Regelungen von Hartz IV entscheiden, auch Bundesgerichte haben schon Urteile gefällt. Das Bundessozialgericht hat bereits Ende 2006 darüber entscheiden, ob mit rund 350 Euro ein menschenwürdiges Leben möglich ist. Das Geld reicht aus, sagten die Richter aus Kassel. Kurz vor Weihnachten des vergangenen Jahres fällte dann das Bundesverfassungsgericht ein Urteil, das die Politik noch eine Weile beschäftigen wird. Es stellte fest, dass die so genannten Arbeitsgemeinschaften gegen das Grundgesetz verstoßen. Bis 2010 muss die Verwaltung der Langzeitarbeitslosen neu geregelt werden, sagt das Gericht aus Karlsruhe.
Hermann Leistner von der Arbeitsagentur Leipzig kann dieses Urteil verstehen:
„Offensichtlich sind hier Interessen des Bundes, also wenn sie so wollen der Gesamtgemeinschaft,also auch rechtliche Interessen des Bundes und der Kommunen nicht im Einklang.“
Leistner betont jedoch, dass sich weder für Hilfebedürftige noch für Mitarbeiter bis 2010 etwas ändern wird. Tausende von Klagen türmen sich noch unbearbeitet auf riesigen Aktenstapeln in den deutschen Gerichten. Alles deutet darauf hin, dass Hartz IV auch 2008 wieder für viel Arbeit sorgen wird – in den Arbeitsgemeinschaften, der Politik und der Justiz.