KVB-Preiserhöhung: 12 Prozent für Arme

Neujahrsansprachen ohne Neues

Der Jahreswechsel bietet allen möglichen Neunmalklugen, Vorsitzenden, Funktionären und Möchtegerns eine der seltenen Gelegenheiten über das vergangene und das zukünftige zu philosophieren und sich selbst dabei ins rechte Licht zu rücken.

Ein besonderes Privileg genießt dabei die Regierungschefin, der am Silvesterabend eine eigene TV-Sendung zur Prime Time zur Verfügung stand. Angela Merkel (CDU) nutzte die Zeit für fast schon schamlose Selbstbeweihräucherung. Deutschland habe unter ihrer Führung einen »guten Schritt nach vorne getan«, betonte Merkel unter Verweis auf mehr Erwerbstätige, weniger Staatsschulden und verstärkte Förderung von Familien. Kein Wort über wachsende Armut kam über ihre Lippen, dafür aber vollmundige Ankündigungen zur Schaffung besserer Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten und natürlich der Dank an »deutsche Soldaten, Polizisten und Aufbauhelfer« die »fern der Heimat helfen, Frieden und Stabilität zu sichern«.

Wolfgang Thierse (SPD) ist zwar nicht mehr Bundestagspräsident, sondern nur noch Vize, scheint aber ohne triefige Neujahrsansprachen nicht mehr leben zu können. Es gebe eine »beträchtliche Minderheit der Deutschen, denen es nicht gutgeht«, etwa Arbeitslose, Hartz-IV-Empfänger und viele Rentner, barmte der Poltiker, der in den vergangenenen Jahren allen sozialen Grausamkeiten im Bundestag selbstverständlich zugestimmt hat.

Kochs Kampagne

Ulm (ots) – Ton und Inhalt der Debatte über den Umgang mit jugendlichen Straftätern sind höchst verdächtig. Die großen Parteien scheinen angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen in Niedersachsen, Hessen und Hamburg nachgerade froh zu sein, endlich ein emotional besetztes Thema gefunden zu haben, das für laute Sprüche taugt. Der vergleichsweise seriöse Schlagabtausch über Mindestlöhne war wohl nicht gut genug.
Da will uns Roland Koch, der einst jüdische Vermächtnisse erfand, um CDU-Schwarzgeld zu verschleiern, Nachhilfeunterricht in Sachen Rechtsstaat geben. Da irrlichtern andere Unionsgrößen über Warnschussarrest und Erziehungslager. Obwohl diese Vorschläge an die Praxis autoritärer Staaten erinnern, in keiner Weise unseren Rechtsnormen entsprechen und nach gängiger Expertenmeinung ungeeignet sind, Gewalt und Kriminalität einzudämmen.
Aber auch der Reflex der SPD fällt sehr gewöhnlich aus. Es klingt wie Koch pur und ist unsachlich, wenn sie das Gepolter aus dem Unionslager als „schmutzige Kampagne“ abtut. Denn die Ursachen der Jugendgewalt liegen tief – ungleiche Bildungschancen, fehlende berufliche und damit soziale Perspektiven, zunehmende Armut sind Stichworte dafür. Auch die Regierungspartei SPD hat dagegen keine schlüssigen Rezepte. Stattdessen bietet sie wie die Konkurrenz Wahlkampf, der keinem nützt.

SPD-Spitzenkandidatin Andrea Ypsilanti hat Ministerpräsident Roland Koch eine »schmutzige Kampagne« gegen ausländische Jugendliche vorgeworfen. Der aktuelle Vorstoß Kochs sei »verwerflich« und »der verzweifelte Versuch, ein eigenes Thema zu setzen«, sagte Ypsilanti der Süddeutschen Zeitung (Mittwochausgabe) laut Vorabmeldung mit Blick auf Kochs Forderungen nach einem schärferen Vorgehen gegen junge ausländische Straftäter.

Ypsilanti warf dem CDU-Politiker vor, »Sündenböcke für seine verfehlte Politik zu suchen«. Der Ministerpräsident müsse laut Umfragen bei der Landtagswahl am 27. Januar um seine Wiederwahl bangen und wolle nun von eigenem Versagen ablenken. Auch der niedersächsische SPD-Spitzenkandidat Wolfgang Jüttner hielt Koch laut Bericht vor, er gäbe schnelle Antworten, »bei denen jeder merkt, es geht nicht um die Lösung, sondern um die Instrumentalisierung des Problems«.

Wirksamer als Erziehungs-Camps, Warn-Arreste und neue Gefängnisse sind Integration und Prävention. Zum Beispiel:
Bildung! Lehrer und Sozialarbeiter an Schulen einzusparen heißt, den Verlierern von morgen den Weg zu bereiten. Kinder, die Schule schwänzen, brauchen Hilfe. Und deren Eltern ebenfalls. Mehr Chancen für Migranten, das ist der beste Weg, Parallelgesellschaften entgegenzuwirken.

Verfassungsbeschwerde und Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung eingereicht (31.12.2007)

 Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten ist heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben rund 30.000 Menschen einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beauftragt. Der Arbeitskreis veröffentlicht zugleich Empfehlungen zum Schutz vor der ab 2008 geltenden „Totalprotokollierung der Telekommunikation“.Nachdem das von CDU, CSU und SPD beschlossene Gesetz zur Protokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung („Vorratsdatenspeicherung“) im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist, hat der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik am heutigen Montag Verfassungsbeschwerde gegen die Datensammlung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. In der über 150-seitigen Beschwerdeschrift [1] wird auch beantragt, die Datensammlung wegen „offensichtlicher Verfassungswidrigkeit“ durch eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen.Zur Begründung heißt es, das Gesetz lasse „massive Kommunikationsstörungen“ in Deutschland befürchten. Zum einen werde jeder Bürger grundlos wie ein potenzieller Straftäter behandelt. Es stelle einen gravierenden Eingriff in die Grundwerteordnung des Rechtsstaates dar, das Verhalten von 80 Millionen Bundesbürger ohne jeden Verdacht einer Straftat aufzeichnen zu lassen. Zum anderen drohe Journalisten der Abbruch von Informantenkontakten, Beratungsangeboten wie der Telefonseelsorge die Abnahme von Anrufen und E-Mails von Menschen in Not, Strafverfolgern der Wegfall anonymer Anzeigen und Hinweise, Regierungskritikern das Ende unkomplizierter Kommunikation und Internetsurfern Ermittlungen wegen des Besuchs vermeintlich verdächtiger Internetseiten. Sensible Kontakte und Kommunikationen könnten nur noch durch persönliche Treffen abgewickelt werden oder müssten insgesamt unterbleiben. Mit der unbefangenen Kommunikation gehe „die unverzichtbare Grundvoraussetzung eines demokratischen Staatswesens“ verloren.Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haben rund 30.000 Menschen einen Rechtsanwalt zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bevollmächtigt. Da die Erfassung und Auswertung der vielen Vollmachten noch nicht abgeschlossen werden konnte, ist die Beschwerde zunächst im Namen von acht Erstbeschwerdeführern eingereicht worden. Es handelt sich um den Bielefelder Rechtsprofessor Prof. Dr. Christoph Gusy, den Bremer Publizisten und Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner, den Bürgerrechtler Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, den Leiter einer Beratungsstelle der AIDS-Hilfe, die kommerzielle Anbieterin eines Anonymisierungsdienstes, das Vorstandsmitglied des Journalistenvereins „Netzwerk Recherche“ Albrecht Ude, den Steuerberater Heinz Raschdorf und den Strafverteidiger Peter Zuriel. Die Beschwerde wird im Namen der weiteren Beschwerdeführer eingereicht werden, sobald die Erfassung der bis zum 24.12.2007 eingegangenen Vollmachten abgeschlossen ist.Nach dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll ab 2008 ohne Anfangsverdacht protokolliert werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Bis Ende 2008 können Unternehmen eine Vorratsspeicherung noch straffrei verweigern [2]. Sodann drohen hohe Bußgelder. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft alle Telekommunikationsanbieter auf, einstweilen auf die Massendatensammlung zu verzichten. Erste Internet-Service-Provider haben bereits angekündigt, 2008 noch keine Daten auf Vorrat zu speichern.Besorgten Bürgerinnen und Bürgern rät der Arbeitskreis, sich vor einer Aufdeckung ihrer persönlichen und beruflichen Kontakte und Bewegungen zu schützen:

  1. Fragen Sie den Datenschutzbeauftragten Ihres Telefonanbieters, Ihres Handyproviders, Ihres E-Mail-Anbieters und Ihres Internet-Zugangsanbieters, ob und für wie viele Tage Ihre Verkehrsdaten 2008 gespeichert werden. Verlangen Sie die unverzügliche Löschung der Daten und nutzen Sie Pauschaltarife (Flatrates). Speichert Ihr Anbieter trotzdem auf Vorrat, wechseln Sie zu einem anderen Unternehmen.
  2. Nutzen Sie kostenlose und vorausbezahlte Dienste nur noch unter falschem Namen (z.B. E-Mail-Konten, Prepaid-Handykarten). Dies ist auch in Zukunft vollkommen legal.
  3. Nutzen Sie Anonymisierungsdienste und -software für sensible Aktivitäten im Internet.

Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Arbeitskreises [3]. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bietet eine CD mit Anonymisierungssoftware für Internetnutzer an, mit deren Hilfe die Vorratsdatenspeicherung umgangen werden kann [4].

Quellen

[1] Die Beschwerdeschrift im Internet: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Verfassungsbeschwerde_Vorratsdatenspeicherung.pdf

[2] Nichtspeicherung ist straffrei: § 150 Abs. 12b TKG, http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2007/0798-07.pdf auf Seite 15.

[3] Datenfrei kommunizieren: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/56/77/

[4] CD „Freiheit statt Angst“: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/123/113/

Audio-Mitschnitt

Tonaufzeichnung der Pressekonferenz (40 min., mp3)

Presseecho

Achtung Raucherbereich

Liebe Besucherinnen und Besucher,
ich mache Sie hiermit ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich bei diesem Blog um einen handelt, bei dessen Lektüre geraucht werden darf.  Ich bitte alle  Nichtraucher, die das  nicht vertragen um Verzeihung . Leider gibt es in Deutschland immer weniger Möglichkeiten öffentlich zu rauchen. Daher sehe ich mein Blog als eine Art Reservat für Raucher.

Herzlichst Ihr
Kafi von Cers

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Ab 2008 ist das Rauchen in Gaststätten in insgesamt elf Bundesländern untersagt. Die noch fehlenden fünf Länder wollen bis zum Sommer Verbote erlassen. Außer im besonders strengen Bayern erlauben Ausnahmeregelungen den Tabakgenuss in abgetrennten Räumen oder Festzelten. Parallel tritt auch im Nachbarland Frankreich ein Rauchverbot in Kraft.

Die neu hinzukommenden Länder sind Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In Niedersachsen und Baden-Württemberg ist Rauchen in Gaststätten seit dem 1. August nur noch in Nebenräumen erlaubt, in Hessen gilt das Verbot seit dem 1. Oktober.