Grüne wollen mehr „Big Brother“

Essen (ots) – Die Grünen fordern eine intensivere Videoüberwachung auf den deutschen Bahnhöfen. „Ich sehe Sicherheitslücken in diesem Bereich„, sagte die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Silke Stokar, der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ, Montagausgabe).
Eine bessere Videoüberwachung der Bahnhöfe ist dringend erforderlich„, betonte sie.

Meine liebe Silke Stokar, ich verkneife es mir hier in alle Welt zu posaunen, wo ich bei ihnen die Lücken sehe. Jedenfalls erscheint Ihre Aussage auf Ihrer Homepage jetzt in einem neuen Licht: „Ein Schwerpunkt meiner Arbeit ist die Modernisierung des Datenschutzrechtes.“ Ich hätte auch gerne eine Videoüberwachung in Ihrem Büro MIT Ton, damit ich zeitnah erfahre welche Angriffe Sie eventuell als nächstes auf die Freiheit planen.

Oder was Sie so im Kuratorium der Otto-von-Bismarck-Stiftung machen, schließlich steht unter deren Zielen: „Die Wirkungen von Bismarcks Politik sind bis in unsere Gegenwart spürbar.[...] Zu den Aufgaben der Stiftung gehört die Forschung über Otto von Bismarck und seine Zeit.“
Bismarck nahm 1878 das zweite Attentat auf Kaiser Wilhelm I. zum Anlass, das Sozialistengesetz („Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“) im Reichstag zu initiieren, das bis 1890 in Kraft blieb. Das Gesetz verbot sozialistische und sozialdemokratische Organisationen und deren Aktivitäten im deutschen Reich außerhalb des Reichstags und der Landtage. Es kam damit einem Parteiverbot gleich.

Ist es da ein Zufall, dass Sie liebe Frau  Stokar auch Stellv. Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur sind? Ach schon wieder eine der Fragen, die ich mir sicher beantworten könnte, wenn ich Sie Videoüberwachen könnte.

Bis dahin warte ich auf Ihre nächste Pressemeldung.

Veröffentlicht in Bundespolitik. 1 Kommentar »

Zwangsverrentung

so kommentiert das also die Bundesregierung…niemand hat jemals die
Absicht, Zwang auszuüben, es gibt nur Einzelfälle, die sich dann über die
ausnahmsweise Sonderbehandlung auch noch freuen dürfen…:

4. Regierung: Es gibt keine „Zwangsverrentung“
Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung weist die verfassungsrechtlichen
Bedenken der Linksfraktion in Bezug auf die Regelung zurück, dass ältere
Langzeitarbeitslose ab 2008 verrentet werden, wenn sie schon genügend
Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Bei den entsprechenden
Vorschriften handele es sich nicht um eine „Zwangsverrentung“, schreibt
die Regierung in ihrer Antwort (16/6187) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (16/5843). Die Träger des Arbeitslosengeldes II (Alg II)
seien „nur unter besonderen, den Einzelfall berücksichtigenden
Voraussetzungen zur Antragstellung ermächtigt“. Es entspreche einem
Grundprinzip des Sozialgesetzbuches, nämlich dem Nachranggrundsatz, dass
eine steuerfinanzierte staatliche Fürsorgeleistung wie das Alg II nur
diejenigen erhalten, die ihren Lebensunterhalt und den weiterer
Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft nicht selbst decken können. Dazu
gehöre „auch die Inanspruchnahme einer Altersrente, selbst wenn diese
mit Abschlägen verbunden ist“.